Riester-Rente
Entstehung
Die staatlich geförderte “Riester-Rente” wurde 2002 eingeführt, um die Senkung des Netto-Rentenniveaus von 70% auf 67% durch die Altersvorsorgereform 2000/2001 auszugleichen. Mit Abschluss einer Riesterversorgung gleichen Sie nur diese zusätzliche Rentenlücke aus.
Riester ist deshalb nicht “Kür” sondern Pflichtprogramm!
Formen
Eine Riester-Rente kann in verschiedenen Formen beantragt werden:
- Banksparplan (keine Kosten, aber Verzinsung unterhalb Inflationsrate!)
- klassisch verzinste Rentenversicherung (Kapitalgarantie und Garantiezins 2011: 2,25%, ab 2012: 1,75%) – meine Empfehlung für vorsichtige Anleger, die Wert auf eine garantierte Verzinsung legen
- fondsgebundene Rentenversicherung (Anlage in Fonds mit reduziertem Risiko durch gesetzlich vorgeschriebene Garantie des gesamten eingezahlten Kapitals inkl. staatlicher Zulagen)
- Fondssparplan (Anlage in Fonds mit voller Kapitalgarantie, i.d.R. geringere Kosten als Versicherungslösung, z.B. DWS RiesterRente Premium, s.u.) – meine Empfehlung für Anleger, die die Chancen der Aktienmärkte ohne Verlustrisiko nutzen möchten
- Wohnriester: bei Wohn-Riester (auch Eigenheimrente) wird selbstgenutztes Wohneigentum in der EU gefördert. Altersvorsorgekapital inkl. staatlicher Zulagen kann für die selbst genutzte Wohnimmobilie genutzt werden, außerdem kann die Tilgung von Darlehen steuerlich gefördert werden. Die Riester-Förderung wird dadurch nicht höher, sie fließt nur in eine Immobilie statt in einen Altersvorsorgevertrag. Das Abzahlen der Immobilie wird so etwas beschleunigt, die Lücke bei der Altersvorsorge als regelmäßige Rentenzahlung besteht jedoch fort. Vorsicht: zieht ein Bezieher von Wohnriester später ins Alters- oder Pflegeheim und verkauft (ggf. zwangsweise) seine wohnriestergeförderte Immobilie, so muss die Förderung zurückgezahlt werden!
- Pensionskasse, Pensionsfonds und Direktversicherung gem. § 3.63 EStG: grundsätzlich ebenfalls riester-förderfähig (ohne Zertifizierung!). Die Steuerfreiheit der Beitragszahlung kann jedoch nur einmal alternativ gewählt werden, d.h. wer bereits steuerfreie Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge zahlt, kann für diese nicht auch noch die staatliche Riester-Förderung in Anspruch nehmen. Die Beiträge müssen dann aus dem bereits versteuerten Netto-Einkommen gezahlt werden, die später gezahlte Riester-Rente ist jedoch trotzdem voll zu versteuern. Dieser Weg ist deshalb m.E. weniger empfehlenswert.
Informationen
Eine übersichtliche Broschüre zum Thema Riester können Sie hier downloaden.
Beratung
Ob für Sie der Abschluss einer Riester-Rente möglich bzw. sinnvoll ist und in welcher Höhe Einzahlungen in Ihrer Einkommens- und Steuersituation Sinn machen, um die maximale staatliche Förderung zu nutzen (jährliche Zulage i.H.v. 154 EUR auch für Ehegatten plus einmalig 200 EUR für unter 25-Jährige und 185 EUR pro Kind bzw. 300 EUR für ab 2008 geborene Kinder + Steuervorteil) beantworte ich Ihnen gerne im persönlichen Gespräch.
Hier wird die aus meiner Sicht für viele Kundentypen empfehlenswerte DWS RiesterRente Premium in einem kurze Video genauer erklärt:

