Kündigung Versicherung
Bei der Optimierung Ihrer Finanzen sind ggf. auch Versicherungen zu kündigen.
Praxistipp Nr. 1: zur Kündigung nehme ich einfach das letztes Schreiben der Versicherung und notiere darauf handschriftlich: “Von: …” (vor dem Namen des Versicherten), “An: ….” (vor dem Namen der Gesellschaft) und ergänze an einer freien Stelle: “Hiermit kündige ich den Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt (Datum) und bitte um eine kurze Bestätigung. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen …”. Ab ins Telefax damit an die auf dem Schreiben angegebene Faxnummer (am besten mit Faxbestätigung) – und alles ist erledigt.
Praxistipp Nr. 2: “Aboalarm” hilft bei Erstellung von Kündigungsschreiben für viele Versicherungssparten und -gesellschaften mit fertigen Musterschreiben zum kostenlosen Download. Persönliche Daten eingeben, Schreiben als PDF herunterladen oder direkt online versenden. Gibt’s auch als App für iPhone und iPad.
Praxistipp Nr. 3: hier ein “generisches”/allgemeines Muster für die Kündigung einer Versicherung zum Download.
Wer 100% auf Nummer sicher gehen möchte sollte in beiden Fällen den Versand per Einschreiben / Rückschein wählen!
Zur Kündigung einer Krankenversicherung finden Sie hier spezielle Tipps und Musterschreiben.
Sachversicherungen (Haftpflicht, Hausrat, Wohngebäude, Unfall, etc.) sollten Sie immer nur mit einer Laufzeit von einem Jahr abschließen um flexibel auf Marktveränderungen reagieren zu können. Sollten Sie trotzdem einen Vertrag über fünf Jahre abgeschlossen haben, werden Ihre Kündigungsrechte durch das neue Versicherungsvertragsgesetz seit 1. Januar 2009 gestärkt. Auch diese Verträge können Sie gem. § 11 VVG zum Ende des dritten Versicherungsjahres kündigen. Ob ein Jahr oder drei Jahre, spätestens drei Monate vor dem Ablauftermin muss die Kündigung der Gesellschaft nachweislich (am sichersten: Einschreiben / Rückschein) vorliegen! Haben Sie den Kündigungstermin verpasst sind Sie ein Jahr länger gebunden, denn der Vertrag verlängert sich dann stillschweigend für jeweils ein Jahr.
Vorsorglich empfehle ich vor der Kündigung den neuen Vertrag abzuschließen (geht maximal ein Jahr im voraus) um sicherzugehen, dass eine neue Gesellschaft mit besserem Preis-/Leistungsverhältnis Sie auch wirklich annimmt. Bei Vorschäden könnte das ggf. schwierig werden.

