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Die richtige “Konfiguration” Ihrer Berufsunfähigkeitsabsicherung

Wie sollte eine Berufsunfähigkeitsversicherung “konfiguriert” sein, damit Sie im Ernstfall ausreichend abgesichert sind?

Weiter unten ausgeführte Kriterien sind:

Rentenhöhe

Auf welchen Teil Ihres jetzigen Netto-Einkommen könnten Sie verzichten, wenn Sie bis zum Rentenalter (i.d.R. 67) kein Geld mehr verdienen können? Während dieser Zeit müssen Sie auch weiterhin für Ihre Altersvorsorge sparen – allerdings ganz alleine, ohne einen Arbeitgeber der sich an den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung beteiligt. Wie viel Geld brauchen Sie, wenn Sie gesundheitlich eingeschränkt und vielleicht auf fremde Hilfe angewiesen sind – weniger als jetzt oder eher mehr?

Fazit: in der Regel sollten Sie versuchen Ihr Nettoeinkommen absichern, soweit dies nach den Annahmerichtlinien der ausgewählten Gesellschaft möglich ist. Mehr als das Nettoeinkommen können Sie ohnehin nicht absichern – niemand soll einen Anreiz haben, berufsunfähig zu werden.

Laufzeit

Nach einhelliger Empfehlung aller Experten, inkl. Verbraucherschützern (z.B. Bund der Versicherten), sollte der Bezug einer Berufsunfähigkeitsrente nahtlos bis zum Rentenalter geplant werden, also i.d.R. bis 67!

Deutlich “billiger” wird die Absicherung, wenn der Schutz z.B. mit 60 oder 65 statt mit 67 Jahren endet. Eine Berufsunfähigkeitsrente bis 67 kostet z.B. ca. 20% mehr Prämie als eine Absicherung nur bis 65 und ca. das Doppelte einer BU-Rente nur bis 60. Das liegt daran, dass die Wahrscheinlichkeit einer Berufsunfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen ab 60 am höchsten ist!

Manche Vermittler empfehlen entgegen der Meinung der Experten kürzere Laufzeiten als “Billigmacher”. Doch im Ernstfall klafft eine große Lücke – sieben Jahre kürzer sind bei 2.500 EUR Rente im Monat 210.000 EUR weniger Leistung. Und  bedenken Sie bitte: bis 60 sind bei einem 30-Jährigen aus 2.500 EUR Absicherung inflationsbedingt (2,5%) rund 5.200 EUR geworden, d.h. für diese 7 Jahre wäre eine Rücklage von rund 440.000 EUR erforderlich, die dann bei der Altersvorsorge ab 67 fehlt! Wer relativ früh aus dem Beruf aussteigen muss, wird es niemals schaffen, solche Summen zusammenzusparen!

Ein gerade noch akzeptabler Weg zum “Sparen” wäre es, die Risikodauer zu verkürzen (z.B. auf 60 oder 65 Jahre), als Leistungsdauer aber 67 Jahre zu vereinbaren. Bei Berufsunfähigkeit vor dem 60. Geburtstag zahlt die Gesellschaft die Rente dann bis zum Alter von 67 Jahren. Müssen Sie Ihren Beruf nach 60 aufgeben (und das ist eher die Regel als die Ausnahme!), bekommen Sie nichts. Bis dahin hatten Sie Zeit, etwas Vermögen aufzubauen. Gem. obigen Beispiel sind aber auch hier 440.000 EUR erforderlich – trauen Sie sich das zu?

Sinnvoller ist es deshalb, einen teureren Schutz zu wählen, der bis zum 67. Geburtstag läuft. Sollten Sie schon vorher vom angesparten Kapital einkommensunabhängig leben können, so können Sie Ihren Berufsunfähigkeitsschutz jederzeit kündigen oder reduzieren. Eine Verlängerung ist jedoch nicht bzw. nur mit einer erneuten Gesundheitsprüfung möglich.

Leistungsdynamik / garantierte Rentensteigerung

Wenn Sie über lange Jahre berufsunfähig sind, sinkt die Kaufkraft der gezahlten BU-Rente jedes Jahr inflationsbedingt (im langfristigen Mittel ca. 2,5%). Werden Sie z.B. mit 30 berufsunfähig und haben Ihr Nettoeinkommen von 2.500 EUR bis 67 gut abgesichert, dann ist die Kaufkraft Ihrer BU-Rente mit 50 schon auf auf rund 1.500 EUR gesunken. Wichtig ist daher eine garantierte Dynamik im Leistungsfall (also ab  dem Moment in dem Sie berufsunfähig werden) von 2-3% um die Kaufkraft Ihrer BU-Rente zu sichern, auch wenn sich dadurch der Beitrag etwas erhöht.

Beitragsdynamik

Eine sog. Beitragsdynamik stellt sicher, dass die abgesicherte BU-Rente auch bis zum Leistungsfall mit der Inflation bzw. Ihrem steigenden Einkommen Schritt hält. Diese Erhöhung (z.B. 5% p.a.) erfordert keine Gesundheitsprüfung und ist mit keinen Mehrkosten bei Vertragsabschluss verbunden. Jedes Jahr erhalten Sie eine Mitteilung über die erfolgte Erhöhung von Beitrag und Leistung und können dieser – sofern nicht gewünscht – unkompliziert widersprechen. Nehmen Sie die Dynamik dreimal in Folge nicht an, verlieren Sie dieses Recht bei den meisten Anbietern! Dieses Recht auf Beitragsdynamik sollte in jedem Vertrag enthalten sein.

Für eine Berufsunfähigkeitsrente sind sowohl Beitragsdynamik als auch Leistungsdynamik wichtig!

Übersicht Beitragsdynamik / Leistungsdynamik (Anklicken zum Vergrößern)

Kombination mit Altersvorsorge?

Anstelle einer selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU), bei der nur die reine BU Rente abgesichert wird,  wird vor allem von “Dreibuchstaben Strukturvertrieben” gerne eine Kombination der BU mit einem Altersvorsorgevertrag als sog. “Berufsunfähigkeitszusatzrente” (BUZ) empfohlen (höhere Prämie = höhere Provision für den Berater). Bei einer Kombination mit einer Basis-Rente oder Rürup-Rente wird insbesondere mit Steuervorteilen geworben.

Verbraucherschützer raten von solchen Kombinationen eher ab, denn:

  • Bei einer Basisrente sind zwar die BU Beiträge teilweise steuerabzugsfähig, die BU Rente muss dann jedoch auch versteuert werden, d.h. es muss eine deutlich höhere Berufsunfähigkeitsrente abgesichert werden, um im BU Fall den gleichen Betrag zur Verfügung zu haben!
  • Ein qualitativ guter und günstiger BU Anbieter bietet nicht immer auch die optimalen, zum individuellen Risikotyp passenden Altersvorsorge-Produkte.
  • Reduziert sich das Einkommen, ist bei einem Kombi-Produkt bei einer Reduzierung, Beitragsfreistellung oder Kündigung des Vertrages auch der BU-Schutz gefährdet bzw. geht verloren.
  • Für Berufsanfänger (bzw. jemand mit niedrigem Steuersatz) wirkt sich der Rürup-Steuervorteil zunächst kaum aus. Eine (separate) Rürup-Rente kann dann eher in einer späteren Lebensphase mit höherem Einkommen und entsprechend höherem Steuersatz Sinn machen. Eine BU sollte dagegen so früh wie möglich abgeschlossen werden, solange der Kunde noch rundherum gesund ist und von einem günstigen Eintrittsalter profitiert. Außerdem ist eine Rürup-Rente extrem unflexibel, d.h. wenn später z.B. ein Immobilienerwerb geplant ist, kann das eingezahlte Kapital nicht für Kauf bzw. Finanzierung verwendet werden.

Eine Ausnahme hiervon ist z.B. die BU der Alten Leipziger. Hier kann es Sinn machen, anstatt der SBU eine BUZ in Kombination mit einem zusätzlichen kleineren Altersvorsorgebeitrag zu wählen. Dies bietet mehrere Vorteile:

  • Der reine BU Beitrag wird dadurch infolge höherer Überschussverrechnung bis zu 15% günstiger (= Hauptzweck).
  • Bei BU werden die Beiträge zur Altersvorsorge mit Dynamikerhöhungen (z.B. 5-10% p.a.) beitragsfrei weiterbezahlt (teils als “Airbag” bezeichnet). Durch die Dynamiken können sich daraus recht hohe Altersrenten ergeben.
  • Die Alte Leipziger bietet bei klassischer Altersvorsorge eine ganz vernünftige Verzinsung, so dass mit 67 einige zehntausend Euro als Kapital oder Rente steuerbegünstigt ausgezahlt werden

Erfordlich ist diese Kombination im Rahmen der sog. “Jungakademikerregelung” der Alten Leipziger, bei der Akademiker bis zu ein Jahr nach Abschluss unabhängig von der Tätigkeit in die beste Berufsgruppe 1++ eingestuft werden.

Fazit

Lassen Sie sich unabhängig beraten, welche genaue Konfiguration zu Ihrer persönlichen Situation und zu Ihren individuellen Anforderungen passt!

 

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