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Sichern Sie sich jetzt den späteren PKV Wechsel mit einer Anwartschaftsversicherung. Wir erklären Ihnen gerne, wie das geht. Ein Mausklick genügt zur einfachen Kontaktaufnahme.

Das Wichtigste in Kürze
  • Eine Anwartschaftversicherung „friert“ Ihren Gesundheitszustand ein solange Sie nicht in die PKV wechseln können, z.B. weil Sie gerade nicht genug verdienen.

  • Ein Sonderfall ist eine sog. „Vorschaltanwartschaft“, mit der Sie sich bei Versicherungsbeginn 1.1. noch das Eintrittsalter des Vorjahres sichern können. Damit sind Sie für die Versicherung ein Jahr jünger und sparen jeden Monat 10 – 15 EUR für die nächsten 40 – 60 Jahre.

  • Dauert es noch länger, bis Sie genug verdienen, um in die PKV zu wechseln, können Sie Ihren Gesundheitszustand mit einer „kleinen Anwartschaft“ als sog. Optionstarif „einfrieren“.

  • Manchmal müssen Versicherte die PKV aufgrund veränderte Umstände wie Arbeitslosigkeit, Elternzeit, oder Auslandsaufenthalt vorübergehend verlassen. Dann sichert eine „große Anwartschaft“ Gesundheit und Eintrittsalter für die spätere Rückkehr mit altem Beitrag.

Anwartschaftsversicherung

Eine sog. Anwartschaftversicherung sichert entweder als Optionstarif nur den Gesundheitszustand („kleine Anwartschaftversicherung“), indem dieser „eingefroren“ wird oder zusätzlich das jeweilige Eintrittsalter („große Anwartschaftversicherung“). Während einer Anwartschaft ruhen die Rechte aus dem Versicherungsvertrag, daher wird sie auch Ruheversicherung genannt.

Hierfür muss ein konkreter Anlass bestehen (z.B. vorübergehende Versicherungspflicht in der GKV, Auslandsaufenthalt, wirtschaftliche Notlage oder Arbeitslosigkeit), der der Gesellschaft i.d.R. auch nachzuweisen ist.

Eine Anwartschaftversicherung bzw. ein Anwartschaftstarif alleine bietet keine Gesundheitsleistungen, sinnvoll ist deshalb die Kombination mit einer Krankenzusatzversicherung.

Hier ein Beispiel, wie das Optionsrecht einer solche Anwartschaftsversicherung formuliert ist:

Der Versicherungsnehmer hat das Recht, bei Fortfall der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht oder des Anspruchs auf Familienversicherung die bestehende Ergänzungsversicherung nach dem Tarif XY in Tarife der Krankheitskosten-Vollversicherung, die für den Neuzugang und den entsprechenden Personenkreis geöffnet sind, umzustellen.

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„Kleine“ Anwartschaftsversicherung

Eine „kleine Anwartschaft“ sichert den aktuellen Gesundheitszustand und kostet je nach Gesellschaft einen Beitrag von ca. 8-10 EUR im Monat oder ca. 5% des Tarifbeitrags des in Anwartschaft stehenden Tarifes. Ein besonderer Fall der kleinen Anwartschaft ist ein sog. „Optionstarif„, um sich den späteren Wechsel in die PKV ohne neue Gesundheitsprüfung zu sichern.

„Große“ Anwartschaftsversicherung

Eine „große Anwartschaft“ sichert Gesundheitszustand und Eintrittsalter und kostet je nach Gesellschaft einen Beitrag von ca. 30-40% des vollen Tarifbeitrags. Von diesem Beitrag werden zu einem kleinen Teil Verwaltungskosten gedeckt. Der größte Teil fließt jedoch in Alterungsrückstellungen, ist also nicht „verloren“, sondern wird gespart.

Durch das „Einfrieren“ des Eintrittsalters ist eine solche Anwartschaft meistens lohnend, da Eintrittsalter und Alterungsrückstellungen erhalten bleiben und somit der nach Ende der Anwartschaftsphase langfristig zu zahlende Beitrag deutlich niedriger ausfällt.

Ein Rechenbeispiel: Eine große Anwartschaft auf einen leistungsstarken Ärztetarif inkl. Krankentagegeld kostet z.B. für einen 33 jährigen Assistenzarzt knapp 200 EUR im Monat. Ein um ein Jahr höheres Eintrittsalter führt zu einer Verteuerung der privaten Krankenversicherung von ca. 15 EUR p.m.. Hochgerechnet auf eine Vertragslaufzeit von 60 Jahren ergibt das einen stolzen Mehrbeitrag von 10.800 EUR. Dafür sind die 200 EUR monatlich gut investiert. Hier die konkrete Berechnung (inkl. eines zusätzlichen Pflegetagegelds):

Anwartschaft Ärztetarif Tabelle

Sollte sich im Laufe der Anwartschaft herausstellen, dass eine Rückkehr in eine private Vollversicherung nicht erfolgt, können die angesparten Alterungsrückstellungen je nach Gesellschaft auch beitragssenkend für eine Krankenzusatzversicherung verwendet werden, die aufgrund der Anwartschaft ebenfalls ohne Gesundheitsfragen abgeschlossen werden kann.

Aktivierung der Anwartschaftsversicherung

Zur Aktivierung der Anwartschaft ist je nach Gesellschaft kein großer Papierkrieg erforderlich. Es reicht u.U. eine mit Ort/Datum unterschriebene Übersicht der gewünschten (Ziel-)Tarife, auf der der Zeitpunkt und Grund der Aktivierung (z.B. „Ende der Versicherungspflicht am <Datum> infolge Arbeitsaufnahme über JAEG“) vermerkt ist.

Vorschaltanwartschaft

Die sog. „Vorschaltanwartschaft“ ist eine besondere Art der großen Anwartschaftsversicherung. Bei einem Wechsel in eine private Krankenversicherung zum 1.1. des Jahres oder zu den folgenden Monaten des ersten Quartals ist eine große „Vorschaltanwartschaft“ ab Dezember zu empfehlen. Damit können Sie sich das günstigere Eintrittsalter des aktuellen Jahres bei Beginn der privaten Krankenversicherung im Folgejahr sichern. Als Faustregel kann man davon ausgehen, dass eine solche Vorschaltanwartschaft dauerhaft zu einer Ersparnis von ca. 15 EUR pro Monat führt. Bei einer Restlaufzeit von 60 Jahren ergibt sich daraus eine Ersparnis von 15 x 12 x 60 = 10.800 EUR! In günstigeren Arzttarifen bzw. Zahnarzttarifen fällt die Ersparnis mit ca. 10 EUR etwas niedriger aus.

Die Vorschaltanwartschaft kostet pro Monat ca. 30-40% des späteren Beitrags (z.B. 300 EUR), die bereits als Alterungsrückstellung angespart werden, also nicht „verloren“ sind. Dafür reduziert sich der monatliche Beitrag ab 1.1. aufgrund des günstigeren Eintrittsalters um die beschriebenen ca. 15 EUR. Die Investition amortisiert sich also sehr schnell!

Tipps, um Beitragskosten zu sparen

Tipp 1: Einzelne Unternehmen berücksichtigen die Vorschaltanwartschaft bei der Beitragsrückerstattung bereits als ein volles leistungsfreies Jahr! Eine Vorschaltanwartschaft im Dezember von Jahr 1 mit Kosten von z.B. 300 EUR (40% von 750 EUR) führt dann nach einem leistungsfreien Jahr 2 bereits in Jahr 3 zu einer Beitragsrückerstattung von 1,5 Monatsbeiträgen statt sonst nur 1 Monatsbeitrag. Bei einem Monatsbeitrag von 750 EUR ergibt dies eine zusätzliche Erstattung von 375 EUR – auch darüber hat sich die Vorschaltanwartschaft dann direkt amortisiert.

Tipp 2: Es gibt vereinzelte Unternehmen, die eine solche Vorschaltanwartschaft auch bei einer Krankenzusatzversicherung akzeptieren! Diese Lösung kann vor allem bei mit Altersrückstellungen kalkulierten Tarifen sinnvoll sein, um langfristig Beiträge zu sparen.

Noch zwei Hinweise zur Vorschaltanwartschaft:

Anwartschaftsversicherung für Beamtenkinder

Beamte können ihre Kinder zu einem Beitrag von ca. 40-50 EUR privat krankenversichern, da der Dienstherr über die Beihilfe i.d.R. 80% der Beiträge übernimmt. Beamtenkinder profitieren so zu einem ausgesprochen günstigen Beitrag von den deutlich besseren PKV-Leistungen!

Ist der andere Elternteil gesetzlich krankenversichert und verdient der Beamte weniger bzw. die Eltern sind nicht verheiratet, könnte man das Kind auch über die Familienversicherung kostenlos in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern, um monatlich 40-50 EUR zu sparen.

Wie auf unserer Seite PKV Anwartschaftsversicherung für Beamtenkinder beschrieben kann diese Familienversicherung zum Problem werden, wenn der Beamte später mehr verdient (oberhalb der sog. Jahresarbeitsentgeltgrenze), als der gesetzlich versicherte Ehepartner. In diesen Fällen endet die kostenlose Familienversicherung und das Beamtenkind zahlt als freiwillig versichertes GKV Mitglied einen Beitrag von fast 210 EUR (172,01 EUR Krankenversicherung plus 34,52 EUR Pflegepflichtversicherung, Stand 2023).

Das Kind könnte dann grundsätzlich in die PKV wechseln – primär in die private Krankenversicherung des dort versicherten Elternteils, nur wenige PKV-Anbieter versichern Kinder alleine wenn die Eltern woanders versichert sind.

Der Abschluss einer PKV für das Kind ist jedoch nur möglich, wenn es noch „gesund“ genug ist, um in die PKV aufgenommen zu werden! Liegt eine chronische Erkrankung vor, wurde eine kieferorthopädische Behandlung empfohlen bzw. wird sie gerade durchgeführt oder wenn es in den letzten drei Jahren relevantere Behandlungen gab, dann kann der Antrag des Kindes im Rahmen der sog. „Risikoprüfung“ auch abgelehnt werden. Folge: Das Kind zahlt weiterhin 210 EUR für seine GKV (solange die Eltern verheiratet sind) – in Summe im Zweifel deutlich mehr, als die anfängliche „Ersparnis“ des PKV-Beitrags von 40-50 EUR.

Sichere und kostengünstigere Absicherung der Kinder

Sollten Eltern bei der Krankenversicherung ihres Kindes wirklich sparen wollen oder müssen, empfehlen wir deshalb immer unbedingt den Abschluss einer Anwartschaftsversicherung für Beamtenkinder, sinnvollerweise kombiniert mit einer passenden Zusatzversicherung, insbesondere fürs Krankenhaus! Bei einem sehr guten Anbieter kostet eine solche PKV Anwartschaftsversicherung für Beamtenkinder kombiniert mit einer stationären Zusatzversicherung mit Einbettzimmer für Kinder bis 14 Jahre nur 8,07 EUR im Monat und von 15 bis 21 Jahre 10,51 EUR (Stand 2023)! Diese Anwartschaft kann dann bei Fortfall des Anspruchs auf Familienversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung aktiviert werden.

Fazit zur Anwartschaftsversicherung

Nicht jedem Versicherungsvermittler sind alle Facetten einer Anwartschaftsversicherung geläufig. Lassen Sie sich daher besser von einem Spezialisten beraten.

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