Ausland
Werden bei gezielten Behandlungen im Ausland nur die Kosten, wie bei einer Behandlung in Deutschland nach hiesiger GOÄ/GOZ erstattet? Eine Schlaganfallbehandlung in den USA kann rund 160.000 USD kosten. Den dortigen Ärzten sind deutsche Gebühren herzlich egal, d.h. Sie bekommen ggf. nur einen Bruchteil davon erstattet. Gute Tarife erstatten die “ortsüblichen Aufwendungen”.
Ist eine Verlegung des Wohnsitzes unter Beibehaltung des Versicherungsschutzes innerhalb und außerhalb der EU möglich? In heutigen Zeiten hoher beruflicher Mobilität bzw. bei (ggf. medizinisch notwendigem) Umzug als Rentner in ein wärmeres Land eine ggf. sehr relevante Einschränkung.
Wie lange sind Sie – z.B. bei längeren Reisen - weltweit medizinisch abgesichert?
Werden die Koste für einen medizinisch notwendigen Rücktransport übernommen?

