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Hausarztprinzip

Obwohl dadurch häufig zwei Ärzte konsultiert werden müssen, soll das Haus- oder Primärarztprinzips durch die koordinierte ambulante Behandlung bei Fachärzten zu einer Kosteneinsparung führen. Bevor die versicherte Person den Facharzt aufsucht, „prüft“ zuvor der Haus- oder Primärarzt die Erforderlichkeit und stellt ggf. eine Überweisung an den Weiterbehandelnden aus. Der Patient hat dadurch den doppelten Zeitaufwand und riskiert, dass der Hausarzt als Generalist zunächst einmal an ihm “übt”. Diese Überweisung muss in einigen Tarifen z.B. nach 6 Monaten erneut eingeholt werden. Sofern dieses Prinzip tariflich vereinbart ist, werden die Facharztrechnungen bei Nichteinhaltung nicht zu 100%, sondern z.B. nur zu 60-80% erstattet – ggf. für die gesamte Dauer der Erkrankung, z.B. bei einem Bandscheibenvorfall. Im Falle einer ambulanten Behandlung bei einem Not- oder Bereitschaftsarzt oder bei einer Erkrankung im Ausland (wie erkenne ich z.B. in der Türkei einen Hausarzt!?) macht die Einhaltung des Haus- oder Primärarztprinzips meist keinen Sinn oder ist gar nicht möglich. Gute Tarife erlauben es dem Patienten, ohne finanzielle Nachteile gleich direkt den passenden Facharzt aufzusuchen.

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