Offener Hilfsmittelkatalog
Hat Ihre Krankenversicherung einen sog. “offenen Hilfsmittelkatalog“? Hier können Sie nachlesen, weshalb diese Regelung eminent wichtig ist. Hierzu biete ich gerne einen kostenlosen Bedingungscheck an, dann wissen Sie wie Sie dran sind und können entscheiden, ob für Sie ggf. ein Wechsel Sinn macht.
Viele Krankenversicherungsgesellschaften (wie z.B. die Debeka) haben einen sog. “geschlossenen Hilfsmittelkatalog” , in dem erstattungsfähige Hilfsmittel abschließend aufgezählt sind (wie z.B. Brillen, Geh- und Stützapparate, Bruchbänder, Körperersatzstücke, Krankenfahrstühle bis 620 EUR, künstl. Augen, orthop. Schuheinlagen, Kompressionsstrümpfe, Hörgeräte, elektronischer Kehlkopf). Für neu entwickelte, oft sehr aufwändige und kostenintensive Hilfsmittel sehen die Bedingungen keine Erstattung vor, d.h. der Patient muss diese Kosten (sofern nicht ausnahmsweise aus Kulanz erstattet) selber tragen!
Ein sog. “offener Hilfsmittelkatalog“ erstattet dagegen alle medizinisch notwendigen Hilfsmittel. Hier finden Sie einige Beispiele, weshalb ein sog. “offener Hilfsmittelkatalog” (zumindest im Bereich lebenserhaltende Hilfsmittel) bei einer guten privaten Krankenversicherung ausgesprochen wichtig ist.
Blindenhund: kostet voll trainiert ca. 25.000 EUR!
Defibrillatorweste: eine mobile Kombination aus EKG und Defibrillator. Sie erkennt Anzeichen einer ventrikulären Tachykardie bzw. eines Kammerflimmerns und startet dann sofort einen Behandlungsmodus. Sollte der Patient z.B. infolge Bewusstlosigkeit nicht reagieren, erfolgt automatisch die Defibrillation. So wird bei Herzerkrankungen (z.B. Myokarditis – Herzmuskelentzündung) der plötzliche Herztod sehr effizient verhindert. Zusätzlich kann ein EKG zur späteren Auswertung aufgezeichnet werden. In den USA ist diese Weste seit 1999 bei derzeit ca. 45.000 Patienten im Einsatz. In Deutschland ist sie seit 2009 erhältlich und wird aktuell von ca. 850 Patienten genutzt. Die Defibrillatorweste wird nicht gekauft sondern für die Dauer der Erkrankung gemietet. Die Kosten belaufen sich auf 2.400 EUR pro Monat. Bei einer Myokarditis beträgt die Tragedauer bis zu 6 Monate, d.h. es entstehen Gesamtkosten von ca. 14.400 EUR. Der Hersteller stellt die Weste erst nach einer Kostenübernahmeerklärung durch die Krankenversicherung zur Verfügung. Auf dieses wichtige lebenserhaltende Hilfsmittel machte mich einer meiner Kunden aufmerksam, der diese Westen für die Firma Zoll vertreibt.
Ein aktuelles Beispiel (mir persönlich bekannt): bei einem selbstständigen Handwerksmeister wird Multiple Sklerose diagnostiziert. In den darauffolgenden sieben Jahren entstanden dadurch rd. 500.000 EUR an Mehrkosten, u.a.
- 25.000 EUR: Rollstuhl elektrisch mit fürs Auto tauglichem Recaro Sitz
- 45.000 EUR: Rollstuhl mit Aufstehhilfe
(Anmerkung: jemand der z.B. bei der Dt. Beamten Krankenversicherung (Debeka) krankenversichert ist, erlebt hier möglicherweise eine von verschiedenen bösen Überraschungen – bei Rollstühlen sehen die Bedingungen der Debeka max. exakt 620 EUR Erstattung vor!)
- 125.000 EUR: behindertengerechter Umbau des vorhandenen Fahrzeugs
- 75.000 EUR: Anbau eines behindertengerechten Aufzugs am eigenen Haus


