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Optionen

Optionsrecht: bietet der Tarif mit einem Optionsrecht die Möglichkeit, nach Vertragsabschluss ohne Rücksicht auf Veränderungen des Gesundheitszustandes, also ohne erneute Beantwortung von Gesundheitsfragen den Versicherungsschutz zu verbessern? Eine Möglichkeit hierzu ist z.B. ein sog. “Optionstarif“, der bei einigen Anbietern ab 3 EUR im Monat abgeschlossen werden kann. Die Ausübung dieses Optionsrechts ist allerdings oft nur zeitlich begrenzt (z.B. für 5 Jahre) und/oder nur zu bestimmten Zeitpunkten möglich!

Umwandlungsrecht: verpflichtet sich der Versicherer vertraglich, die bisherige private Krankenvollversicherung bei Eintritt einer Pflichtversicherung (sprich Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung) ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeiten in eine Zusatzversicherung umzuwandeln? Das könnte relevant werden wenn das Einkommen z.B. infolge gesundheitsbedingter Verringerung der Arbeitszeit unter die PKV-Einkommensgrenze fällt.

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