Kinderkrankenversicherung
Neugeborene Kinder haben gem. § 198 VVG einen Anspruch auf “Kindernachversicherung” im Tarif der privaten Krankenversicherung eines Elternteils ohne Gesundheitsprüfung. Dieser gilt jedoch nur unter folgenden Einschränkungen:
- erst ab Vollendung der Geburt (d.h. Durchtrennung der Nabelschnur)
- der private Krankenversicherungsvertrag des Elternteils muss mindestens 3 Monate bestanden haben
- die Kindernachversicherung muss innerhalb von 2 Monaten ab vollendeter Geburt bei der Krankenversicherung beantragt werden
- der Umfang der Versicherungsleistungen darf nicht höher sein als beim Elternteil
Problematisch können angeborene Schäden / Anomalien oder Geburtsschäden sein, die vor Vollendung der Geburt entstanden sind. Bei guten Anbietern greift hier trotzdem bedingungsgemäß die Kindernachversicherung – die dann ggf. auch eingeklagt werden kann. Bei anderen Anbietern hängen Sie in der Luft und sind auf das Wohlwollen der Gesellschaft angewiesen! Gerne checke ich für Sie, wie das bei Ihrem Tarif geregelt ist.
Sollten Sie über eine Adoption nachdenken, kann die Auswahl der richtigen Krankenversicherung besonders wichtig sein. Ein aktueller Fall eines meiner Kunden: der Ehemann ist auf meine Empfehlung hin beim Deutschen Ring versichert, seine Ehefrau (Beamtin) war schon bei der Debeka krankenversichert. Bei der Adoption eines neugeborenen Kindes, das als “Frühchen” 8 Wochen zu früh zur Welt kam, stellte sich die Frage der Kindernachversicherung. Diese wäre bei beiden Gesellschaften, Debeka und Deutscher Ring, möglich gewesen. Aussage der Debeka: Kindernachversicherung bei Adoptivkindern nur mit Gesundheitsprüfung und Risikozuschlägen (was gem. § 198 VVG grundsätzlich korrekt ist – mit einem RZ bis zu 100% des Beitrags!). Der Deutsche Ring dagegen stellt Adoptivkinder leiblichen Kindern gleich, d.h. keine Gesundheitsfragen, keine Risikoprüfung und keine Risikozuschläge!
Geben Sie mir einfach kurz Bescheid sobald Ihr Nachwuchs da ist – ich kümmere mich dann gerne für Sie um das Thema Krankenversicherung; Sie sind dann vermutlich erst einmal mit anderen Dingen beschäftigt. Für meine Kunden gibt es zur Geburt den abgebildeten “Geburtsteddy” – mit aufgedruckten Geburtsdaten des Kindes.
Ggf. kann ein (gesundes) Kind auch alleine bei einer anderen Gesellschaft als die Eltern versichert werden (z.B. wenn deren Tarif wichtigen Auswahlkriterien für eine gute Krankenversicherung nicht entspricht). Hier finden Sie eine Übersicht, wie die einzelnen Gesellschaften damit laut ihren Annahmerichtlinien umgehen (freundlicherweise zur Verfügung gestellt von Levelnine, Stand 06/2011, ohne Gewähr):
| Ja | Nein | Hinweis/Voraussetzungen | |
| Allianz | X | ab dem 2. L J+ Vorsorgeuntersuchung U7 | |
| Alte Oldenburger | X | ||
| ARAG | X | ||
| AXA | X | ab dem 16. L J | |
| Barmenia | X | • außer Ärzte in den Ärztetarifen • im Alter von 8 – 12 ist eine Bestätigung erforderlich, dass keine KFO-Behandlung erfolgt bzw. erforderlich ist. |
|
| BBKK | X | Nicht im Tarif CP | |
| BBV | X | ab dem 6. L J | |
| Central | X | ab dem 13. Lebensmonat mit U1 bis U9, davor nur in Ausnahmefällen |
|
| Concordia | X | ab dem 8. L J, davor nur wenn ein Elternteil gleichartig versichert ist. | |
| Continentale | X | ||
| DBV-Winterthur | X | ||
| Debeka | X | ||
| Deutscher Ring | X | ||
| DEVK | X | außer M2-M4 (ab Alter 4, sofern alle U-Untersuchen duchgeführt wurden) | |
| DKV | X | Ausnahme: BestMed Tarife. Hier ist eine Kinder Soloversicherung nicht möglich, es sei denn, es zeichnet sich ab, dass ein Elternteil in unmittelbarer Zukunft ebenfalls bei der DKV eine VV abschließen wird. | |
| Gothaer | X | Kinder sind in der Krankheitskostenvollvers. alleine versicherbar, sofern ein gesetzl. Vertreter die Eigenschaft des VN übernimmt. | |
| HALLESCHE | X | ab dem 8. Lebensjahr | |
| HanseMerkur | X | ||
| HUK-Coburg | X | ab dem 6. Lebensjahr | |
| Inter | X | ||
| LKH | X | ||
| LVM | X | Ein Elternteil muss in einer PKV versichert sein | |
| Mannheimer | X | ab dem 6. Lebensjahr | |
| Münchener Verein | X | ||
| Nürnberger | X | ||
| PAX | X | ||
| Provinzial | X | ||
| R+V | X | ||
| SDK | X | Ein Elternteil muss in einer PKV versichert sein | |
| Signal | X | Ab dem 49. Lebensmonat, davor nur wenn ein Elternteil gleichartig versichert ist. | |
| UKV | X | ||
| uniVersa | X | ||
| Württembergische | X | ab dem 5. L J, davor nur in Ausnahmefällen |
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