Kostenerstattung
In der gesetzlichen KV und trotzdem “Privatpatient”?
Auf dieser Seite erkläre ich Ihnen, wie Sie sich als gesetzlich Versicherter fast so gut wie privat behandeln lassen können.
Seit 1.4.2007 können Sie als GKV versicherter Patient das Kostenerstattungsprinzip nach § 13 SGB V wählen. Der Arzt rechnet dann mit Ihnen privat ab, Sie sind sozusagen “Privatpatient“. Dazu müssen Sie Ihre gesetzliche Krankenkasse informieren. Die Entscheidung kann von jedem (Mit-)Versicherten separat für die Bereiche ambulant, stationär, Zahn oder “veranlasste Leistungen” (Medikamente, ambulante OP, Heil- und Hilfsmittel) getroffen werden.
Bei der Erstattung durch die GKV gibt es einige Einschränkungen:
- Trotzdem können grundsätzlich nur Ärzte mit Kassenzulassung aufgesucht werden. Ausnahme: mit Zustimmung der GKV wenn medizinisch oder sozial gerechtfertigt und gleichwertige Versorgung (nicht: Heilpraktiker!)
- Die Kosten dürfen die bei einem GKV Versicherten entstehenden nicht überschreiten
- 5% Abzug für Verwaltungskosten
- Laufzeit mind. 1 Quartal
- Keine Medikamente aus “schwarzer Liste” (“grünes Rezept”)
Übernimmt die GKV bei der Kostenerstattung bestimmte Kosten nicht, erstattet eine private Zusatzversicherung den Rest bis zu 100%. Hierbei gelten die üblichen Wartezeiten von 3 bzw. 8 Monaten, daher sollte die Kostenerstattung erst zum Ablauf der Wartezeit beantragt werden.
Wichtig: erst Zusatzversicherung, dann Kostenerstattungsprinzip!
In welchen Bereichen ist das Kostenerstattungsprinzip ggf. sinnvoll:
- Ambulant: viele Vorteile, der Patient wird direkt zum Privatpatienten (kein Regelleistungsvolumen, keine Wirtschaftlichkeitsprüfung, Honorar nach GOÄ)
- “Veranlasster Bereich“: auch sehr sinnvoll (Medikamente, ambulante OP, Heil- und Hilfsmittel)
- stationär: wenig sinnvoll, trotzdem nur allg. Krankenhaus-Leistungen (dafür “normale” stationäre Zusatzversicherung für Chefarzt, 2-Bett Zimmer)
- Zahn: weniger sinnvoll, da im größten Kostenblock Zahnersatz ohnehin die meisten Leistungen privat abgerechnet werden (d.h. hier “normale” Zahnzusatzversicherung zur Übernahme der Restkosten)
Wichtig: kein Kostenerstattungsprinzip ohne Zusatzversicherung!
Ablauf der Kostenerstattung gem. § 13 SGB V
- Wahl der Privatbehandlung und Anzeige bei Krankenkasse (schriftlich)
- Bei Bedarf Anmeldung in der Arztpraxis als Privatpatient ohne Chipkarte
- Optimale Behandlung und Privatrezepte
- Es folgt eine „optimale“ Rechnung nach Gebührenordnung
- Zahlung von kleinen Rechnungen sofort, höhere Rechnungen werden erst eingereicht bei der Krankenkasse (AOK)
- Die prüft: 1. Ankündigung; 2. Beitragszahlung; 3. „Kleingedrucktes“ (SGB V)
- Erstattung nach den Regeln der Kassenmedizin (AZWN) auf das Konto des Versicherten. Rechnung mit Erstattungsvermerk zurück an Versicherten
- Diese Vorleistungsbestätigung an Restkostenträger weiterleiten
- Zusatzversicherer prüft: 1. Beitragszahlung; 2. „Kleingedrucktes“
- Je nach AVB: Erstattung der Restkosten zu 100% an Versicherungsnehmer
- Spätestens jetzt Bezahlung des Arztes
Das Prinzip ähnelt der Kostenerstattung bei Beamten, die einen Teil der Rechnung von der Beihilfe und den Rest von der Privaten Krankenversicherung bezahlt bekommen.
Wichtig: Beginn der Zusatzversicherung synchronisieren mit dem jeweiligen Quartalsbeginn wg. Entscheidungszeitraum und 3 Monaten Wartezeit (ambulant). Zusatzversicherung ab 1.1. d.h. Anmeldung zur Kostenerstattung ab 1.4..
Lebenssituationen / Zielgruppen für das Kostenerstattungsprinzip:
- Paare: einer GKV, anderer PKV: „gleicher Top-Schutz für beide“
- Kinder: immer!
- Besserverdiener, die in Kürze die Jahresarbeitentgeltgrenze (2012: 50.850 EUR p.a.) überschreiten: „jetzt schon privat behandeln lassen“, „jetzt Gesundheitszustand (ver)sichern“
- Freiwillig GKV-Versicherte, die bezüglich eines Wechsels noch unsicher sind: „Jetzt Privatpatient ausprobieren“, „jetzt Gesundheitszustand (ver)sichern“
Anbieterempfehlung: Top-Tarife Arag (differenziert nach fehlender Vorleistung GKV und SB), Hallesche und Deutscher Ring. Württembergische: grds. gut, aber Problem Indikationskatalog.
Ein komplexes Thema – dazu gehört fachkundige Beratung.
Sprechen Sie mich gerne an!
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