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Kritische Defizite GKV

KrankIn langjähriger Erfahrung mit den Systemen Gesetzliche und Private Krankenversicherung habe ich selbst – auch aus der ärztlichen Praxis meiner Frau als Frauenärztin – einige Fälle erlebt, in denen die Art der Krankenversicherung (gesetzlich / privat) entscheidend war, ob und wie schnell jemand wieder gesund wurde … oder nicht! Denn als GKV Mitglied erhalten Sie gemäß § 12 SGB V nur die Therapie, die “ausreichend, zweckmäßig, wirtschaftlich und notwendig” ist.

Auch wenn Sie z.B. wg. der Verdienstgrenze (noch) nicht vollständig in die private Krankenversicherung wechseln können, haben Sie die Möglichkeit, in den beschriebenen Fällen als Privatpatient behandelt zu werden! Wie das funktionieren kann, erläutere ich unter dem Punkt “Kostenerstattung“.

Beispiele für kritische Leistungsdefizite der GKV, viele davon aus meinem engeren persönlichen Umfeld:

  • Ein 53 jähriger GKV-versicherter Freund ist an Darmkrebs gestorben. In der GKV (und in einfacheren PKV Tarifen, die nur Vorsorge “nach gesetzlich eingeführten Programmen” erstatten) hätte er erst ab 55 Anspruch auf eine Vorsorgeuntersuchung per Darmspiegelung gehabt. Darmkrebs entsteht oft aus zunächst gutartigen Darmpolypen, die ab 40 häufiger auftreten und bei einer Darmspiegelung erkannt und direkt entfernt werden können. Ab dem 40. Lebensjahr kann deshalb eine Darmspiegelung zur Vorsorge Sinn machen, deren Kosten durch eine gute PKV übernommen werden.
  • Ein Bekannter leidet an akuten Rückenschmerzen, ein Bandscheibenvorfall wird vermutet, der Arzt rät zu einem MRT (Magnetresonanztomographie). Als GKV-Versicherter hätte er frühestens in 2 Monaten einen MRT Termin bekommen. Mit Hilfe meines Netzwerks ging das zum Glück deutlich schneller. Dabei wird ein Riss im Becken festgestellt, ein “Durchbruch” wäre jederzeit möglich gewesen und hätte zu schweren Blutungen geführt. Der Patient nimmt wg. Durchblutungsproblemen hoch dosiert den Gerinnungshemmer Markumar, bei einem Durchbruch wäre er möglicherweise verblutet.
  • Eine Patientin klagt schon länger über Brustbeschwerden. Die “klassischen” Untersuchungsmethoden, deren Kosten die GKV übernmitt (Ultraschall, Röntgen, Mammographie) ergeben keinen pathologischen Befund. Die Frauenärztin rät sicherheitshalber zu einem Brust-MRT. Dieses ist deutlich teurer als die anderen Verfahren, deshalb übernimmt die GKV die Kosten nur in Ausnahmefällen. Erst nach ca. 3 Jahren hat die Patientin ihren GKV Sachbearbeiter endlich “weichgekocht”, dass er ausnahmsweise zustimmt. Der MRT-Befund (erhärtet durch anschließende Biopsie): ein bösartiger Tumor, Brustkrebs! Bei  einer PKV versicherten Patientin wäre dies vielleicht schon 3 Jahre früher festgestellt worden – mit entsprechend höherer Überlebenswahrscheinlichkeit!
  • Am 25.1.2012 berichtet der Kölner Stadtanzeiger unter der Schlagzeile “Kampfauftrag gegen Krebszellen – Tumorimfpung gegen Krebszellen” über die Impfung mit körpereigenen dendritischen Zellen, die vorher mit Tumormaterial “umprogrammiert” wurden und so die Abwehrzellen (oder “Killerzellen”) im Körper steuern, die Tumorzellen zu töten. Allein damit lässt sich Krebs zwar nicht vollständig “heilen”, die (Über-)Lebensdauer wird jedoch deutlich verlängert. So hat einer der “Erfinder” dieser Therapie, Nobelpreisträger Ralph Steinman, seinen Bauchspeicheldrüsenkrebs 4 Jahre überlebt. Der Kölner Professor Dr. Schirrmacher behandelte 1989 seine an Brustkrebs erkrankte 74-jährige Mutter als erste mit der von ihm entwickelten Tumorimpfung. Trotz schlechter Prognose überlebte sie 10 Jahre. Die Herstellung des Tumorimpfstoffes im Labor ist aufwändig und teuer. Die Gesamtkosten pro Patient werden mit ca. 20.000 EUR veranschlagt. Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt hier in der Regel nicht, die meisten privaten Krankenversicherungen übernehmen die Kosten! Weitere Informationen hierzu: IOZK – Immunologisches und Onkologisches Zentrum Köln (Prof. Schirrmacher), Patientenfragen, Patienteninformation.

 

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