Stationär
Stationäre Behandlung
Kassenleistung sind “Allgemeine Krankenhausleistungen” (§ 2 BPflV), d.h. “die Krankenhausleistungen, die unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit des Krankenhauses im Einzelfall nach Art und Schwere der Krankheit für die medizinisch zweckmäßige und ausreichende Versorgung des Patienten notwendig sind.” Etwas überspitzt formuliert: “der mit rudimentären Deutsch-Kenntnissen ausgestattete Arzt im ersten Lehrjahr und das Mehrbettzimmer für den geselligen Typ”
Anforderungen an eine private stationäre Zusatzversicherung:
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Wahlleistung “Chefarztbehandlung“, d.h. freie Wahl des Arztes, inkl. Spezialisten, die mit individueller Honorarvereinbarung über GOÄ Höchstsätzen abrechnen
- Wahlleistung Unterkunft: kein Mehrbettzimmer, ob Einbett- oder Zweibettzimmer ist Geschmackssache (i.d.R. immer kombiniert mit freier Arztwahl)
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Vor- und nachstationäre Behandlungen
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Differenzkosten freie Wahl Krankenhaus
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Notfalleinweisungsrisiko gemischte Anstalten
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Verzicht ordentliches Kündigungsrecht
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Keine Leistungseinschränkungen (ggf. bei Unfällen)
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Begleitperson für Kinder im Krankenhaus
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Bildung von Alterungsrückstellungen
Besonders empfehlenswert (vorbehaltlich besonderer Kundenanforderungen): die Top-Tarife von Arag, Hallesche und Deutscher Ring
Achtung: keine Erstattung bei reinen Privatkliniken (nicht im Krankenhausbedarfsplan) wg. fehlender Vorleistung der GKV!

