Zahn
Zahnbehandlung und Zahnersatz
Bei der Zahnbehandlung rechnet der Zahnarzt bei GKV Versicherten nach dem Bewertungsmaßstab zahnärztlicher Leistungen (BEMA) ab, bei PKV Versicherten nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Beide führen oft zu ähnlichen Abrechungsbeträgen. Einige Leistungen sind bei der GKV jedoch ausgeschlossen bzw. eingeschränkt, z.B.
- Füllungen: nur Amalgan bzw. Zement, aufwändigere Füllungen (z.B. Kunststoff) sind keine Kassenleistung, d.h. die Kosten müssen privat getragen werden.
- Wurzelbehandlung: aufwändigere Wurzelbehandlungen können den Zahn ggf. noch erhalten, sind aber oft nur als Privatleistung erhältlich.
- Parodontosebehandlung: Parodontose sollte möglichst frühzeitig behandelt werden um die Zähne zu erhalten. Die GKV hält eine Behandlung erst ab Taschentiefen von mehr als 3,5 mm für notwendig, eine frühere Behandlung ist i.d.R. nur als Privatleistung möglich.
Der Schwerpunkt einer Zahnzusatzversicherung liegt jedoch – auch bezogen auf die Kosten – beim Zahnersatz. Hier wird aufgrund der “befundorientierten Festzuschüsse” auch dem GKV Versicherten bereits ein großer Teil der Leistungen privat in Rechnung gestellt.
Anforderungen an eine private Zahnzusatzversicherung:
- Zahnersatz: Erstattung mind. 50 % vom Rechnungsbetrag
- Höhe Erstattung bei Rechnungen ohne privatärztliche Anteile? (% Regelvers.)
- keine Begrenzung auf Standard Regelversorgung GKV
- Implantate mind. 50 %
- keine Summenbegrenzung je Implantat/ Anzahl
- Material- u. Laborkosten nach BEB (kein Kassenniveau)
- Funktionsanalytische u. -therapeutische Leistungen erstattungsfähig. Fehlbelastungen von Kiefergelenk und Kaumuskulatur können Kopf-, Gesichts- und Nackenschmerzen auslösen. Computergesteuerte funktionsanalytische Maßnahmen bei der Planung und Herstellung von Zahnersatz dienen der Vorbeugung gegen Erkrankungen des Kausystems. Sie sind keine GKV Kassenleistung sondern werden vom Zahnarzt privat in Rechnung gestellt und im Heil- und Kostenplan ausgewiesen.
- Erstattung auch ohne Vorleistung GKV
- Zahnbehandlung mind. 50 %
- Kunststofffüllungen
- Wurzelbehandlung
- Prophylaxe bis mind. 100 EUR pro Jahr
- Erstattung über Höchstsatz GOZ (> 3,5 fach)
- Kieferorthopädie altersunabhängig
- Bildung von Altersrückstellungen
- Verzicht ordentliches Kündigungsrecht der Versicherung
- Ausreichende Summenstaffeln in den ersten Jahren
Besonders empfehlenswert (vorbehaltlich besonderer Kundenanforderungen): die Top-Tarife von Arag und (mit deutlichen Einschränkungen da keine Altersrückstellung und vielen Berichten von Schwierigkeiten bei der Abwicklung) CSS

