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Vorsorge Krankheit & Tod
Hier finden Sie wichtige Hinweise zur Vorbereitung auf Fälle von Krankheit und Tod. Hierzu noch ein wichtiger Hinweis: Pflegebedürftigkeit durch Unfall, Krankheit oder Alter kann jeden treffen. Eine private Pflegeversicherung schützt vor hohen Kosten!
Patientenverfügung
Leiden – Krankheit – Sterben: wie bestimme ich selber, was medizinisch unternommen werden soll, wenn ich entscheidungsunfähig bin? Mit einer Patientenverfügung teilen Sie Ärzten verbindlich mit, welche medizinische Behandlungen Sie im Notfall wünschen, d.h. ob z.B. alles medizinisch Mögliche für ein langes Leben getan werden soll („Gerätemedizin“), ob Schmerzmittel auch gegeben werden sollen wenn sie sich lebensverkürzend auswirken, ob Sie künstlich per Magensonde ernährt werden möchten, usw..
Eine umfassende Broschüre des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) gibt hierzu Hilfestellung. Ein ausfüllbares Muster bzw. Formular für eine Patientenverfügung bietet mein Kooperationspartner Monuta hier zum Download.
Tipp: damit Notarzt oder Krankenhauspersonal wissen, dass Sie eine Patientenverfügung verfasst haben, sollten Sie einen kleinen Hinweis darauf in der Geldbörse mit sich tragen – wie im o.g. Formular empfohlen.
Vorsorgevollmacht
Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigen Sie jemand, im Falle einer Notsituation alle oder bestimmte Aufgaben für Sie zu übernehmen. Selbst Ehegatten, Kinder oder Eltern sind ohne eine solche Vollmacht ggf. auf einen gerichtlich zu bestellenden Betreuer angewiesen! Hier finden Sie ein ausfüllbares Muster bzw. Formular zur Erteilung einer Vorsorgevollmacht der Firma Monuta zum Download.
Tipp: bei Erwerb / Veräußerung von Grundstücken oder Bankgeschäften kann eine notarielle Beurkundung der Vorsorgevollmacht erforderlich sein!
Sowohl Patientenverfügung wie auch Vorsorgevollmacht sollten Sie im Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer unter http://www.vorsorgeregister.de gegen eine geringe Gebühr hinterlegen.
Testament
Streit um Ihr Erbe können Sie Ihren Erben ersparen, indem Sie sich rechtzeitig informieren und jetzt schon Vorsorge für den Todesfall treffen. Treffen Sie zu Lebzeiten keine Regelung, tritt die gesetzliche Erbfolge gem. BGB ein, d.h. es erben in erster Linie Kinder und Ehe- bzw. Lebenspartner. Neben der richtigen Form für Testament oder Erbvertrag spielen auch steuerliche Regelungen eine wichtige Rolle. Eine gute erste Orientierung bietet hierzu eine Broschüre des BMJ. Hier finden Sie Vorlagen und Musterformulierungen für ein Testament.
Trauerfallvorsorge
Das von der Firma Monuta entwickelte “Scenarium” bietet einen Leitfaden zur organisatorischen Trauerfall-Vorsorge. Mit diesem Fragebogen können Sie alle Details einer Bestattung und einer Trauerfeier nach Ihren Wünschen wie mit einem “Drehbuch” vorbereiten und planen. Warum? Zum einen können Sie so selbst bestimmen, wie Ihr letzter Weg und eine Gedenkfeier aussehen sollen. Zum anderen erleichtern Sie Ihren Angehörigen durch Ihre schriftlich formulierten Entscheidungen die Organisation der Bestattung. Dieses “Scenarium” ist für Ihre Hinterbliebenen in einer persönlich ohnehin schon schwierigen Situation eine wertvolle Hilfe, um Ihren persönlichen Vorstellungen gerecht werden zu können.
Laden Sie sich hier dieses Scenarium herunter!

