Fan von Finanzberater bei Facebook werden!

Suchergebnisse für: elektronischer kehlkopf

Offener Hilfsmittelkatalog

Hat Ihre Krankenversicherung einen sog. “offenen Hilfsmittelkatalog“? Hier können Sie nachlesen, weshalb diese Regelung eminent wichtig ist. Hierzu biete ich gerne einen kostenlosen Bedingungscheck an, dann wissen Sie wie Sie dran sind und können entscheiden, ob für Sie ggf. ein Wechsel Sinn macht.

Viele Krankenversicherungsgesellschaften (wie z.B. die Debeka) haben einen sog. “geschlossenen Hilfsmittelkatalog” , in dem erstattungsfähige Hilfsmittel abschließend aufgezählt sind (wie z.B. Brillen, Geh- und Stützapparate, Bruchbänder, Körperersatzstücke, Krankenfahrstühle bis 620 EUR, künstl. Augen, orthop. Schuheinlagen, Kompressionsstrümpfe, Hörgeräte, elektronischer Kehlkopf). Für neu entwickelte, oft sehr aufwändige und kostenintensive Hilfsmittel sehen die Bedingungen keine Erstattung vor, d.h. der Patient muss diese Kosten (sofern nicht ausnahmsweise aus Kulanz erstattet) selber tragen!

Ein sog. “offener Hilfsmittelkatalog“ erstattet dagegen alle medizinisch notwendigen Hilfsmittel. Hier finden Sie einige Beispiele, weshalb ein sog. “offener Hilfsmittelkatalog” (zumindest im Bereich lebenserhaltende Hilfsmittel) bei einer guten privaten Krankenversicherung ausgesprochen wichtig ist.

Blindenhund: kostet voll trainiert ca. 25.000 EUR!

Defibrillatorweste: eine mobile Kombination aus EKG und Defibrillator. Sie erkennt Anzeichen einer ventrikulären Tachykardie bzw. eines Kammerflimmerns und startet dann sofort einen Behandlungsmodus. Sollte der Patient z.B. infolge Bewusstlosigkeit nicht reagieren, erfolgt automatisch die Defibrillation. So wird bei Herzerkrankungen (z.B. Myokarditis – Herzmuskelentzündung) der plötzliche Herztod sehr effizient verhindert. Zusätzlich kann ein EKG zur späteren Auswertung aufgezeichnet werden. In den USA ist diese Weste seit 1999 bei derzeit ca. 45.000 Patienten im Einsatz. In Deutschland ist sie seit 2009 erhältlich und wird aktuell von ca. 850 Patienten genutzt. Die Defibrillatorweste wird nicht gekauft sondern für die Dauer der Erkrankung gemietet. Die Kosten belaufen sich auf 2.400 EUR pro Monat. Bei einer Myokarditis beträgt die Tragedauer bis zu 6 Monate, d.h. es entstehen Gesamtkosten von ca. 14.400 EUR. Der Hersteller stellt die Weste erst nach einer Kostenübernahmeerklärung durch die Krankenversicherung zur Verfügung. Auf dieses wichtige lebenserhaltende Hilfsmittel machte mich einer meiner Kunden aufmerksam, der diese Westen für die Firma Zoll vertreibt.

Ein aktuelles Beispiel (mir persönlich bekannt): bei einem selbstständigen Handwerksmeister wird Multiple Sklerose diagnostiziert. In den darauffolgenden sieben Jahren entstanden dadurch rd. 500.000 EUR an Mehrkosten, u.a.
- 25.000 EUR: Rollstuhl elektrisch mit fürs Auto tauglichem Recaro Sitz
- 45.000 EUR: Rollstuhl mit Aufstehhilfe
(Anmerkung: jemand der z.B. bei der Dt. Beamten Krankenversicherung (Debeka) krankenversichert ist, erlebt hier möglicherweise eine von verschiedenen bösen Überraschungen – bei Rollstühlen sehen die Bedingungen der Debeka max. exakt 620 EUR Erstattung vor!)
- 125.000 EUR: behindertengerechter Umbau des vorhandenen Fahrzeugs
- 75.000 EUR: Anbau eines behindertengerechten Aufzugs am eigenen Haus

Eingehende Suchbegriffe:

Debeka

Nicht nur bei Beamten wird die Deutsche Beamten Krankenversicherung (Debeka) öfter als Anbieter einer privaten Krankenversicherung ins Spiel gebracht. Um nicht in jedem Einzelfall alles neu erklären zu müssen, hier eine Aufzählung der aus meiner Sicht wichtigsten Kriterien (siehe auch Auswahlkriterien für eine gute Krankenversicherung), auf die Sie achten sollten, wenn Sie schon bei der Debeka versichert sind bzw. über ein Angebot der Debeka nachdenken (Stand: 12/2011).

Eine Darstellung “Debeka – warum nicht?” finden Sie hier verlinkt. Dort können Sie auch gleich auch unter “HUK – warum nicht?” nachlesen, ob die Haftpflicht Unterstützungskasse Kraftfahrender Beamter Deutschlands a.G. in Coburg (HUK Coburg) als Krankenversicherung zu empfehlen ist.

Bestmögliche medizinische Behandlung??

  • Gibt es einen “offenen Hilfsmittelkatalog“, der alle medizinisch notwendigen Hilfsmittel erstattet, oder nur einen sog. “geschlossenen Hilfsmittelkatalog” , in dem erstattungsfähige Hilfsmittel abschließend aufgezählt sind (wie z.B. Brillen, Geh- und Stützapparate, Bruchbänder, Körperersatzstücke, Krankenfahrstühle bis 620 EUR, künstl. Augen, orthop. Schuheinlagen, Kompressionsstrümpfe, Hörgeräte, elektronischer Kehlkopf)? Bei einem geschlossenen Hilfsmittelkatalog sehen die Bedingungen für neu entwickelte, oft sehr aufwändige und kostenintensive Hilfsmittel (Beispiele hier) keine Erstattung vor!
  • Werden Rechnungen von Ärzten und Zahnärzten nur bis zum Höchstsatz (= 3,5-fach) der jeweiligen Gebührenordnung bezahlt oder wird auch die Behandlung durch ausgewiesene Spezialisten, die z.B. 5-fach oder 7-fach abrechnen, erstattet? Ansonsten werden Sie in der freien Auswahl, welcher Arzt Sie bei einer ernsteren Erkrankung behandeln soll, ggf. deutlich eingeschränkt.
  • Werden bei gezielten Behandlungen im Ausland nur die Kosten, wie bei einer Behandlung in Deutschland nach hiesiger GOÄ/GOZ erstattet? Eine Schlaganfallbehandlung in den USA kann rund 160.000 USD kosten. Den dortigen Ärzten sind deutsche Gebühren herzlich egal, d.h. Sie bekommen ggf. nur einen Bruchteil davon erstattet. Gute Tarife erstatten die “ortsüblichen Aufwendungen”.
  • Sind Logopädie durch Logopäden und Ergotherapie durch Ergotherapeuten erstattungsfähig? Wenn nicht sollte man besser keinen Schlaganfall bekommen (danach bringt Ihnen ein Logopäde wieder das Sprechen und der Ergotherapeut das Bewegen bei) oder Kinder haben, die Logopädie brauchen! Kosten pro Behandlung jeweils ca. 45 EUR.
  • Werden Kosten für die Vorsorge nur wie in der GKV übernommen, d.h. nur Minimalprogramm (z.B. ab 55 genau zweimal eine Darmspiegelung – das half einem Freund von mir der gesetzlich krankenversichert war und mit 53 an Darmkrebs starb leider nicht mehr!). Und werden die Kosten für die Vorsorge auf vertragliche Selbstbehalte angerechnet? Gute Anbieter leisten unabhängig von “gesetzlichen Programmen” für medizinisch sinnvolle Vorsorge und rechnen die Kosten nicht auf den Selbstbehalt an.
  • Wie viele psychotherapeutische Sitzungen pro Jahr werden erstattet? Bei ernsteren Problemen sind das schnell mehr als nur 20. Zehn Sitzungen sind oft schon notwendig, um alleine eine Diagnose zu stellen und einen Therapieplan auszuarbeiten.
  • Sind Entziehungsmaßnahmen trotz § 5 Abs. 1 b) MB/KK versichert?

Absicherung signifikanter Kostenrisiken??

  • Neugeborene Kinder mit angeborenen Krankeiten/ Anomalien oder Geburtsschäden, die vor Vollendung der Geburt entstanden sind, haben nach § 2 Absatz 2 MB/KK (PKV Musterbedingungen) keinen garantierten Anspruch auf Kindernachversicherung“, d.h. Aufnahme in den Tarif eines Elternteils ohne Gesundheitsprüfung. Gute Tarife stellen klar, dass die Kindernachversicherung auch in diesen Fällen greift.
  • Wird ein Blindenhund (kostet voll trainiert ca. 25.000 EUR) bezahlt?
  • In welcher Höhe werden Kosten für Krankenfahrstühle (im Volksmund “Rollstuhl”) übernommen? Ein elektrischer Rollstuhl mit autotauglichem Recaro Sitz bei Multipler Sklerose kostet ca. 25.000 EUR. Kommt noch eine Aufstehhilfe dazu, steigen die Kosten auf ca. 45.000 EUR. Manche Tarife sehen nur eine Erstattung bis 620 EUR vor! Eine sehr böse Überraschung in einer ohnehin tragischen Situation.
  • Was ist mit lebenserhaltenden Kontroll- und Behandlungsgeräten, Behandlungsgeräten, die nicht unmittelbar wirken, wie z. B. Krankenbett, Motorbewegungsschiene, Blinden- und Gehörlosenhilfsmitteln, Verbrauchshilfsmitteln (z. B. Stoma- und Inkontinenzhilfsmittel), etc.?
  • Ein Krankenhaus, das ein paar freie Zimmer im Ostflügel durch einen Phsyiotherapeuten zur Reha nutzen lässst, wird dadurch zur sog. “gemischten Anstalt” i.S.v. § 4 Abs. 5 MB/KK. Ca. 1/3 der deutschen Krankenhäuser hat diesen Status – ohne dass man dieses als Patient jedoch von außen erkennen könnte! Konsequenz: vor Einlieferung müssen Sie nachfragen, ob Ihre Krankenversicherung dort Kosten übernimmt, sonst bleiben Sie auf den vollen Kosten sitzen (mehrfach gerichtlich bestätigt)! Gute Anbieter verzichten auf diese Regelung.
  • Einen Krankenhausaufenthalt müssen Sie nach § 9 Abs. 1 MB/KK innerhalb 10 Tagen melden, sonst riskieren Sie die Erstattung. Im KKH hat man andere Sorgen – gute Anbieter verzichten auf diese Regelung.
  • Werden Krankenfahrten, z.B. zur Dialyse oder Chemotherapie, generell erstattet oder nur bei ärztlich bescheinigter Gehunfähigkeit? Muss z.B. eine Rentnerin pro Monat rund 14-mal zur ambulanten Dialyse und wieder zurück, können dadurch jährliche Fahrtkosten von 5.640 EUR entstehen (ein reales Beispiel der Universa Krankenversicherung).
  • Nach § 5 Abs. 1 d) MB/KK übernimmt die PKV normal keine Kosten für Kur-/Sanatoriumsbehandlung und für Rehabilitationsmaßnahmen (Anschlussheilbehandlung / Anschlussgesundheitsmaßnahmen). Springt kein Träger der Sozialversicherung ein (z.B. gesetzl. Rentenversicherung zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit, d.h. nicht bei Selbstständigen, Schülern/Studenten, Rentnern!) bleiben Sie z.B. auf Kosten für 9 Wochen Reha nach Herzinfarkt mit einem Tagessatz von 1.000 EUR = 63.000 EUR ggf. ganz alleine sitzen! Gute Tarife übernehmen diese Kosten.
  • Werden bei einer Zahnbehandlungen 100% der Kosten erstattet oder nur 90%? Gute Anbieter übernehmen 100%.

Flexibilität??

  • Gibt es ein Optionsrecht auf Höherversicherung, um  auch später noch trotz einer evtl. Verschlechterung des Gesundheitszustands in einen besseren Tarif wechseln zu können. Bei guten Anbietern kann man dieses Recht für ca. 3 EUR im Monat einschließen.
  • Gibt es ein Umwandlungsrecht in eine Zusatzversicherung falls das Einkommen unter die PKV-Einkommensgrenze fällt (z.B. infolge gesundheitsbedingter Verringerung der Arbeitszeit)?
  • Besteht die Möglichkeit zur unveränderten Fortführung des Vertrages bei vorübergehender oder dauerhafter Verlegung des Wohnsitzes ins inner- oder außereuropäische Ausland. In heutigen Zeiten hoher beruflicher Mobilität bzw. bei (ggf. medizinisch notwendigem) Umzug als Rentner in ein wärmeres Land eine ggf. sehr relevante Einschränkung.

Meine Empfehlung:

Lassen Sie sich von einem Experten beraten, der Ihnen mit einem professionellen Krankenversicherungs-Vergleichsprogramm wie Levelnine zeigen kann, in welchem Maß die Tarife der Debeka (oder eines anderen Anbieters) Ihre individuellen Anforderungen an eine gute private Krankenversicherung erfüllen. Nach meiner persönlichen Erfahrung bieten leistungsstarke Tarife anderer Anbieter oft eine deutlich höhere Zielerreichung und sind dennoch preislich vergleichbar.

Bedenken Sie, dass Sie Ihre Entscheidung später ggf. nie mehr revidieren können. Bei gesundheitlichen Problemen (Allergien, Psychotherapie, Rückenprobleme, Herzprobleme etc.) ist ein späterer Wechsel ggf. unmöglich – das habe ich leider schon einige Male erleben müssen. Sie (und ggf. auch Ihre Kinder!) sind dann zeitlebens zu einem leistungsschwachen Tarif verdammt mit allen oben beschriebenen Kostenrisiken!

Hier noch ein aktueller Fall eines meiner Kunden: der Ehemann ist auf meine Empfehlung hin beim Deutschen Ring versichert, seine Ehefrau (Beamtin) war schon bei der Debeka krankenversichert. Bei der Adoption eines neugeborenen Kindes, das als “Frühchen” 8 Wochen zu früh zur Welt kam, stellte sich die Frage der Kindernachversicherung. Diese wäre bei beiden Gesellschaften, Debeka und Deutscher Ring, möglich gewesen. Aussage der Debeka: Kindernachversicherung bei Adoptivkindern nur mit Gesundheitsprüfung und Risikozuschlägen (was gem. § 198 VVG grundsätzlich korrekt ist – mit einem RZ bis zu 100% des Beitrags!). Der Deutsche Ring dagegen stellt Adoptivkinder leiblichen Kindern gleich, d.h. keine Gesundheitsfragen, keine Risikoprüfung und keine Risikozuschläge!

Hinweis: es ist nicht ausgeschlossen, dass eine Gesellschaft aus Kulanz gewisse Kosten übernimmt auch wenn bedingungsgemäß kein Leistungsanspruch besteht. Darauf würde ich mich in Zeiten steigenden Kostendrucks im Gesundheitswesen nicht verlassen wollen! Kleinere Ungenauigkeiten sind der verständlicheren Darstellung geschuldet.

Eingehende Suchbegriffe:

Besuchen Sie mich: