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Krankenversicherung
Gesundheit – Ihr wichtigstes Gut!
Beim Thema Krankenversicherung geht es um Ihre Gesundheit! Und darum wie Sie frei entscheiden können, welche Medikamente in Ihren Körper kommen und welcher Arzt Sie behandelt, wenn Sie krank sind. Oder ob Sie als GKV Mitglied gemäß § 12 SGB V nur die Therapie erhalten, die “ausreichend, zweckmäßig, wirtschaftlich und notwendig” ist.
Die freie Entscheidung
ob gesetzlich oder privat krankenversichert ist in Deutschland nur einem gesetzlich eng definierten Personenkreis möglich. Diese Entscheidung ist nicht ohne weiteres revidierbar und hat deshalb eine große Tragweite. Auch die Entscheidung bei welcher Gesellschaft und in welchem Tarif Sie sich versichern ist eine wichtige Weichenstellung. Bei “Billigtarifen” tragen Sie bei ernsthafteren Erkrankungen dauerhaft ein enormes Kostenrisiko (z.B. wenn die Anschaffung eines trainierten Blindenhunds für 25.000 EUR nicht übernommen wird).
Nicht auf die lange Bank schieben!!
Wenn ein Wechsel in die PKV für Sie in Frage kommt gilt: je früher, desto günstiger! Jede Erkrankung, jeder Arztbesuch kann einen Wechsel unmöglich machen. Darum sollten Sie die Entscheidung für GKV oder PKV nicht auf die lange Bank schieben!
Lassen Sie sich deshalb von mir kostenlos unabhängig beraten!
Im Bereich Downloads finden Sie weitere Unterlagen zum Thema Krankenversicherung:
- Gesundheitsfragebogen – hilfreich zur Vorbereitung auf die Beratung (Vorabcheck Versicherbarkeit)
- Risikovorabanfrage – zur konkreten Prüfung der Versicherbarkeit bei Vorerkrankungen (mit Datenschutzerklärung)
- Fragebogen zur Ermittlung ihres persönlichen Anforderungsprofils an eine private Krankenversicherung – für schon etwas vorinformierte Kunden als Grundlage für einen von mir für Sie erstellten individuellen Tarifvergleich. Ihre Anforderungen können wir aber auch gerne gemeinsam besprechen – manche der Vorgaben sind etwas erklärungsbedürftig.
- Ordentliche Kündigung Gesetzliche Krankenversicherung – zum Ende des übernächsten Monats (z.B. für freiwillig GKV Versicherte)
- Kündigung Gesetzliche Krankenversicherung wegen freiwilliger Versicherung – 2 Wochen nach Mitteilung rückwirkend zum Entfall der Versicherungspflicht
- Kündigung Private Krankenversicherung – ordentlich (3 Monate zum Ende des Versicherungsjahres) bzw. außerordentlich bei Beitragserhöhung (ein Monat nach Zugang der Änderungsmitteilung mit Wirkung zum Änderungszeitpunkt, oft 1.1.)
WICHTIG: Verwenden Sie insbesondere die Kündigungsformulare bitte nur nach vorheriger Abstimmung mit mir um (Form-)Fehler zu vermeiden!

