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Adoption und Krankenversicherung: Worauf sollten Sie unbedingt achten? Ausführlicher zum Thema Krankenversicherung von Kindern (gesetzlich oder privat je nach Versicherung der Eltern, Kindernachversicherung, Kinderalleinversicherung, etc.) siehe unsere Seite Kinderkrankenversicherung.

Adoption und die Wahl der richtigen Krankenversicherung

Sollten Sie über eine Adoption nachdenken, kann die Auswahl der richtigen Kinderkrankenversicherung besonders wichtig sein!

Ein Kundenfall: Der Ehemann war auf unsere Empfehlung hin beim Deutschen Ring (jetzt Signal Iduna) versichert, seine Ehefrau (Beamtin) war schon bei der Debeka krankenversichert. Bei der Adoption eines neugeborenen Kindes, das als “Frühchen” 8 Wochen zu früh zur Welt kam, stellte sich 2011 die Frage der Kindernachversicherung.

Diese wäre grundsätzlich bei beiden Gesellschaften, Debeka und Deutscher Ring, möglich gewesen. Allerdings war das Kind als Frühchen nicht 100% gesund.

Aussage der Debeka zu diesem Zeitpunkt: Kindernachversicherung bei Adoptivkindern nur mit Gesundheitsprüfung und Risikozuschlägen. Das ist gem. § 198 VVG und § 2 Abs. 3 MB/KK 2009 grundsätzlich möglich ist – mit einem RZ bis zu 100% des Beitrags!

Der Deutsche Ring dagegen stellte Adoptivkinder leiblichen Kindern gleich, d.h. keine Gesundheitsfragen, keine Risikoprüfung und keine Risikozuschläge! Seit 2013 hat der Deutsche Ring seine Politik leider geändert. Nun wird bei Adoptivkindern nicht nur die Beantwortung von Gesundheitsfragen gefordert sondern auch eine ärztliche Untersuchung!

Pflegezusatzversicherung der Eltern

Um es auch hier noch einmal zu betonen: Wie auf unserer Seite Private Pflegeversicherung – braucht man die? ausführlich beschrieben ist eine private Pflegezusatzversicherung nicht erst mit 90 relevant, sondern sollte so früh wie möglich abgeschlossen werden. Die Pflegepflichtversicherung – gesetzlich oder privat – bietet nur „Teilkasko“ und reicht im Pflegefall bei weitem nicht aus. Je früher eine solche Pflegezusatzversicherung, z.B. als Pflegetagegeld, abgeschlossen wird, desto günstiger sind die Beiträge. Abwarten „lohnt“ sich auch hier nicht, Sie zahlen bei späterem Abschluss langfristig mehr und verzichten bis dahin für einige Jahre auf eine wichtige Absicherung.

Besonders wichtig ist dieser Schutz wie oben beschrieben für angehende (Adoptiv-)Eltern! Sollte Ihr Kind gesundheitliche Probleme haben, dann bietet auch die Pflegezusatzversicherung der Eltern die Möglichkeit, das Adoptivkind trotz Gesundheitsproblemen gem. § 198 VVG per Kindernachversicherung rückwirkend ohne Gesundheitsprüfung eine Kinderpflegezusatzversicherung abzuschließen (siehe Kinderkrankenversicherung)!!

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