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Die sog. „Basisrente“ ist eine eigenfinanzierte Altersvorsorge, die vom Staat steuerlich subventioniert wird. Nach dem Ökonomen Bert Rürup wird sie auch „Rürup-Rente“ genannt.

Rechnet man alle Details genau nach, dann ist eine solche Basisrente nach Kosten und nach Steuern häufig sogar rentabler als ein ETF-Sparplan! Siehe dazu unsere Seite ETF oder Fondsrente. Wir berechnen das für Sie gerne im Detail.

Nutzen Sie zur Vorbereitung unseren Basisrente-Fragebogen.

Das Wichtigste in Kürze
  • Eine Basisrente oder Rürup-Rente ist eine staatlich geförderte private Altersvorsorge. Für Selbstständige und Freiberufler wie Ärzte und Rechtsanwälte ist sie der einzige Weg, um vom Staat Geld für ihre Altersvorsorge zu bekommen.

  • Ähnlich wie bei der gesetzlichen Ren­ten­ver­si­che­rung können Beiträge einer Basisrente von der Steuer abgesetzt werden. Seit 2023 sogar zu 100%. Die spätere Rente wird zwar versteuert (2024 zu 84%). Der Steuersatz in der Rente ist jedoch meistens niedriger und die Steuerersparnis hat sich bis dahin mit Zinseszins vervielfacht.

  • Eine Basisrente hat verschiedene Vorteile wie steuerliche Absetzbarkeit oder Schutz vor Gläubigern. Nachteile sind u.a. Unflexibilität und eingeschränkte Vererbbarkeit. Beides sollte bei der Beratung sorgfältig abgewogen werden.

Basisrente oder Rürup-Rente

Eine sog. Basisrente oder Rürup-Rente kann ein sinnvoller Weg sein, um Beiträge zur Altersvorsorge von der Steuer abzusetzen. Jeder kann eine Basisrente abschließen. Für Selbstständige und Freiberufler ist die Rürup-Rente die einzige Möglichkeit einer staatlichen Förderung bei der Altersvorsorge.

In der Ausgestaltung ist die Basisrente teilweise der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) ähnlich und gehört wie diese zur sog. „Basisversorgung“ in der 1. Schicht nach AEG. Die Basisrente finanziert sich jedoch durch selbst angespartes Kapital und nicht wie die GRV „von der Hand in den Mund“ durch Umlage auf eine sinkende Anzahl jüngerer Erwerbstätiger.

Altersvorsorge Tabelle

Basisrente = geschützte Altersvorsorge

Eine Basisrente oder Rüruprente ist relativ „sicher“ – sowohl vor eigenem Zugriff wie auch vor dem Zugriff anderer:

Optionen / Flexible Zuzahlungen

Auch wenn meistens kein besonders hoher „Mindestbeitrag“ vorgeschrieben ist, sollte der laufende Beitrag nicht zu niedrig gewählt werden, da die sog. „Rechnungsgrundlagen“ (u.a. Garantiezins und Rentenfaktor) je nach Anbieter nur hierfür gelten bzw. für ein begrenztes Vielfaches des laufenden Beitrags. Außerdem wirken sich bei geringen Beiträgen feste Kostenbestandteile überproportional stark aus (siehe dazu ausführlich Kindersparen).

100% Steuervorteil mit Zuzahlung / Beitragserhöhung

Für einige Anbieter finden Sie hier passende Formulare für eine Zuzahlung bzw. Erhöhung des monatlichen Beitrags, um Ihre Steuervorteile nachträglich noch voll auszuschöpfen. Senden Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular einfach an uns zurück. Oder Sie tragen nur Ihre Daten ein. Wir bereiten Ihnen das Formular dann gerne zur digitalen Unterschrift vor.

Unsere Kunden empfehlen unsere Beratung in über 3.900 Bewertungen. Machen Sie sich den Weg zur Lösung Ihres Anliegens nicht unnötig schwer.

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Basisrente: Steuerliche Besonderheiten

Steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge zur Basisrente

Steigende Steuerersparnis in der Ansparphase durch Sonderausgabenabzug gem. §10 Abs. 1 Nr. 2 b EStG:

Im Jahr 2022 war es noch 94% der gezahlten Beiträge.

Auch in den folgenden Jahren 2024 ff. ist eine Basisrente nun zu 100% absetzbar.

Steuerlich geförderter Höchstbeitrag zu einer Basisrente

Der Beitrag zu einer Basisrente darf nach § 10 Abs. 3 S. 1 EStG den auf ganze Euro aufgerundeten Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung „West“ (2024: 24,7% von 111.600 EUR) nicht überschreiten. Bei zusammenveranlagten Ehegatten verdoppelt sich dieser Betrag. Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und zu Versorgungswerken werden davon abgezogen.

Daraus ergeben sich folgende Höchstbeiträge:

2024: 27.565,20 EUR für Singles, 55.130,40 EUR für zusammenveranlagte Ehepartner

Rechenweg Steuer Basisrente

Beiträge GRV bzw. Versorgungswerk (AG-Anteil + AN-Anteil)

+ Beiträge ggf. bereits bestehender Basisrenten

= maximaler Beitrag für (neue) Basisrenten bis zum o.g. Höchstbetrag

Davon sind dann 100% absetzbar (s.o.) abzüglich AG-Anteil GRV / Versorgungswerk = steuermindernder Sonderausgabenabzug x persönlicher Grenzsteuersatz (44,31% inkl. Solidaritätszuschlag) = Steuerersparnis.

Oder konkret gerechnet: Von 100 EUR Beitrag zu einer Basisrente erhalten Sie 100 x 100% (Stand 2024) x 0,4431 (bzw. bei Kirchensteuerpflicht 0,4809) = 44,31 EUR von der Steuer zurück, d.h. Ihr Nettoaufwand beträgt nur 55,69 EUR.

Kehrseite der Medaille: Versteuerung in der Rentenphase

Es gibt eine Versteuerung in der Rentenphase zu ebenfalls steigenden Prozentsätzen je nach Rentenbeginndatum Ihrer „Kohorte“: 2024: 84% der Rente, 2025: 85%, usw. bis zu 100% im Jahr 2040. Der bei Rentenbeginn geltende Prozentsatz wird „eingefroren“ und gilt für den gesamten Rentenbezug.

Basisrente Diagramm

In der hier verlinkten Musterberechnung der Steuerersparnis einer Basisrente für ein gut verdienendes Ehepaar Mitte 30 mit zwei Kindern, er Arzt mit Versorgungswerk, sie Angestellte, er privat, sie gesetzlich krankenversichert beträgt der Steuervorteil während der Beitragszahlung / Ansparphase insgesamt (ohne Verzinsung!) 169.248 EUR bei einer prozentualen Ersparnis von 42,7% der eingezahlten Beiträge (Stand 02/2020).

Ihren persönlichen Steuervorteil während der Beitragszahlung / Ansparphase können Sie mit diesem Online-Rürup-Rechner der Allianz mit wenigen Dateneingaben berechnen. Wenn Sie genauer rechnen möchten, bitte auf „Berechnung verfeinern“ klicken.

Steuerliche Besonderheiten einer Basisrente mit BUZ

Die Kombination einer Berufsunfähigkeitsrente mit einer Rürup-Rente kann im Einzelfall sinnvoll sein, wenn die auf unserer Seite Kombination mit Altersvorsorge? Basisrente? aufgeführten Nachteile individuell nicht zum Tragen kommen und die Erzielung einer Steuerersparnis einen besonders hohen Stellenwert hat.

Die oben berechnete Steuerersparnis gilt für den gesamten Beitrag, also auch für eine ggf. enthaltene Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ). Auch hier gilt also, dass Sie von 100 EUR Beitrag zu einer BUZ 100 x 100% (Stand 2024) x 0,4431 (bzw. bei Kirchensteuerpflicht 0,4809) = 44,31 EUR von der Steuer zurück, d.h. Ihr Nettoaufwand beträgt nur 55,69 EUR.

Bei einigen Verträge von „Dreibuchstabenvertrieben“ bzw. Strukturvertrieben mit zeitlich verkürzten Berufsunfähigkeitsrenten drohen hier nachträglich erhebliche steuerliche Probleme!

Nachteile einer Basisrente und Lösungen

Nachfolgend einige der wichtigsten Nachteile einer Basisrente und mögliche Lösungen:

Basisrente FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Ich habe schon eine Riester-Rente. Wie wirkt sich das auf meine für eine Basisrente steuerlich absetzbaren Beiträge aus?

Beiträge zu einer Riester-Rente sind wie auf unserer Seite Steuerliche Absetzbarkeit der Riester-Rente beschrieben gem. § 10a Abs. 1 EStG als Sonderausgaben absetzbar. Die Beiträge zu einer Basisrente dagegen wie unter Steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge zur Basisrente beschrieben als Altersvorsorgebeiträge gem. §10 Abs. 1 Nr. 2 b EStG.

Die steuerliche Förderung für eine Riester-Rente und der Sonderausgabenabzug für Beiträge zu einer Basis-Rente können gem. § 82 Abs. 4 Nr. 3 EStG nebeneinander in Anspruch genommen werden, jedoch nicht für dieselben Aufwendungen.

Praxistipp zur Basisrente für Ehegatten

Wegen der eingeschränkten Übertragbarkeit und Vererbbarkeit der Basisrente kann es für zwei Ehepartner Sinn machen, den geplanten Beitrag zu einer Basisrente auf je einen Vertrag pro Person aufzuteilen. Bei Scheidung oder Trennung kann dann jeder seinen eigenen Vertrag fortführen – der wirtschaftliche Ausgleich findet im Rahmen des Versorgungsausgleichs statt. Bei Tod eines Ehepartners betrifft die eingeschränkte Vererbbarkeit dann nur die jeweilige Hälfte der per Basisrente angesparten Summe.

Rürup-Rente für Ärzte, Rechtsanwälte, etc.

Verkammerte Berufe“ wie Ärzte, Zahnärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sind durch berufsständische Versorgungswerke schon stark in der sog. “Basisschicht” nach Alterseinkünftegesetz investiert, so dass eine weitere Versorgung in der gleichen Schicht je nach Größenordnung zu einseitigen Ergebnissen führen kann (u.a. mangelnde Flexibilität / Vererbbarkeit, keine Kapitalentnahme möglich, hohe Steuerlast als Rentner). Versorgungswerksbeiträge reduzieren gleichzeitig den bei einer Basisrente steuerlich nutzbaren Höchstbeitrag, s.o.

Welche Art von Basisrente passt zu mir?

Die Auswahl des konkreten Anbieters und Produkts für eine Basisrente ist sehr individuell und hängt von Situation, Zielen und Risikoneigung des Kunden ab. Die verschiedenen Grundformen (klassisch verzinst, fondsgebunden mit und ohne Garantien) in Abhängigkeit von der Risikoneigung werden auf unserer Seite Risikoklassen Altersvorsorge kurz beschrieben.

Unsere Kunden empfehlen unsere Beratung in über 3.900 Bewertungen. Machen Sie sich den Weg zur Lösung Ihres Anliegens nicht unnötig schwer.

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Basisrente – weitere Informationen

Kündigung Basisrente bzw. Beitragsfreistellung

Eine Basisrente oder Rürup-Rente können Sie nicht kündigen, sondern nur beitragsfrei stellen!

Nur wenige Gesellschaften ermöglichen a) als abgebender Anbieter die Übertragung des Kapitals einer Basisrente per Anbieterwechsel auf einen neuen Basisrentenvertrag (das erfragen Sie am einfachsten beim bisherigen Anbieter, HDI lehnt dies z.B. ab) und b) als aufnehmender Anbieter die steuerunschädliche Einzahlung des übertragenen Kapitals (diese Möglichkeit bietet z.B. die DWS BasisRente Premium ohne Berechnung von Gebühren wie Abschlusskosten oder Ausgabeaufschlägen).

Zur Beitragsfreistellung einer Basisrente siehe auch Kündigung Versicherung – mit Praxistipps und Musterschreiben zum Download.

Basisrente – Fazit

Nutzen Sie unsere professionelle Beratung um zu klären, ob eine Rürup-Rente als Altersvorsorgebaustein zu Ihrer individuellen Situation passt. Nutzen Sie zur Vorbereitung unseren Basisrente-Fragebogen.

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