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Unabhängiger Versicherungsmakler oder Versicherungsvertreter, Bankanstellter, Mitarbeiter eines Strukturvertriebs. Wem gilt die Loyalität des Beraters? Hier gibt es wichtige Unterschiede!

Wie arbeitet ein Versicherungsmakler und was hat es mit Maklerauftrag und Maklervollmacht auf sich?

Welche Arten von Versicherungsvermittlern gibt es?

Wenn Sie auf der Suche nach unabhängiger Beratung zum Thema Versicherungen sind, sollten Sie besonders darauf achten, welchen Status ein Versicherungsvermittler hat. Die unterschiedlichen Arten sind in § 59 VVG definiert. Diesen Status muss der Versicherungsvermittler dem Kunden gem. § 15 Versicherungsvermittlerverordnung beim ersten Geschäftskontakt klar und verständlich in Textform mitteilen (sog. „Erstinformation„).

Unsere Kunden empfehlen unsere Beratung in über 3.900 Bewertungen. Machen Sie sich den Weg zur Lösung Ihres Anliegens nicht unnötig schwer.

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Unabhängiger Versicherungsmakler

Der Versicherungsmakler ist nach dem „Sachwalter-Urteil“ des BGH vom 14.01.2016, AZ I ZR 107/14, Interessenvertreter seiner Kunden, d.h. er vertritt die Interessen seiner Kunden gegenüber Versicherungen. Seine Loyalität gilt ausschließlich dem Kunden!

Der Makler ist nicht an eine oder mehrere Gesellschaften gebunden, sondern wählt aus den Angeboten der verschiedenen Versicherer am Markt unabhängig die zu den Wünschen und Bedürfnissen des Kunden passende Lösung aus.

Bei dem Angestellten einer Bank, dem Versicherungsvertreter der Versicherungsagentur um die Ecke oder dem Handelsvertreter eines Finanzvertriebs / Dreibuchstabenvertriebs ist das wie unten erklärt anders!

Nur ein unabhängiger Versicherungsmakler steht auf der Seite des Kunden!

Grundlage der Zusammenarbeit: Maklerauftrag + Maklervollmacht

Grundlage für die Zusammenarbeit mit einem Versicherungsmakler ist der sog. Maklerauftrag. Darin enthalten ist eine Vollmacht für den Versicherungsmakler und eine Datenschutzerklärung. Dieser Vertrag definiert transparent die beiderseitigen Rechte und Pflichten.

Für Kunden, denen dieses Instrument noch fremd ist, nachfolgend einige Hinweise, weshalb Ihnen bei Unterzeichnung eines üblichen Maklerauftrags keine Nachteile entstehen:

Der Maklerauftrag ist Grundlage einer sog. Bestandsübertragung. Damit kann der Versicherungsmakler sich auch um bestehende Verträge kümmern und erhält dazu Informationen der Gesellschaften.

Gebundener Versicherungsvertreter

Gebundene Versicherungsvertreter (früher auch „Versicherungsagenten“ genannt) sind Handelsvertreter oder Angestellte der von ihnen vertretenen Versicherung (z.B. der Debeka) bzw. Organisation. Hierzu gehören auch Bankangestellte, die nebenbei Versicherungen verkaufen oder „Vermögensberater“ der Deutsche Vermögensberatung AG (DVAG).

Versicherungsvertreter sind keine Vesicherungsmakler. Sie sind in erster Linie verpflichtet, die Interessen ihrer Versicherung bzw. Organisation gegenüber dem Kunden zu wahren. Sie erhalten von Ihrem Arbeitgeber meistens Zielvorgaben, welche Produkte in welchen Stückzahlen verkauft werden sollen (siehe Bankberater packen aus: „Ich habe Sie betrogen“ aus Wirtschaftswoche Online: „in der vermeintlich seriösen Branche herrschen nicht selten Zustände wie in einer Drückerkolonne„)

Das Ergebnis einer „Marktanalyse“ lautet dann oft wie folgt: „Lieber Kunde, ich habe den Markt für Sie analysiert, zufällig ist auch hier die A&M Versicherung wieder der beste Anbieter“.

Ein kleiner Pluspunkt beim Versicherungsverteter: Als Vertreter seiner Gesellschaft kann er kleinere Schäden häufig direkt selbst regulieren.

Der gebundene Versicherungsvertreter steht auf der Seite der von ihm vertretenen Versicherung(en) bzw. Organisation(en)!

Woran erkenne ich einen gebundenen Versicherungsvermittler?

Ein relativ deutliches Zeichen ist das Impressum der Website. Z.B. steht dort bei der DVAG: „Im Versicherungsbereich als gebundener Vermittler nach § 34d Absatz 4 GewO (Gewerbeordnung) ausschließlich vermittelnd tätig für die AachenMünchener Lebensversicherung, AachenMünchener Versicherung, Central Krankenversicherung, Generali Pensionskasse, ADVOCARD Rechtschutzversicherung.“

Ungebundener Versicherungsvertreter / „Mehrfachagent“

Der ungebundene Versicherungsvertreter oder Mehrfachagent ist kein Versicherungsmakler sondern Handelsvertreter. Er kann zwar zunächst frei entscheiden, mit welchen Versicherern er zusammenarbeitet, muss dann aber in erster Linie die Interessen der von ihm kraft Agenturvertrag vertretenen Versicherungsgesellschaften gegenüber dem Kunden wahren. Deren Namen muss er dem Kunden mitteilen.

Der ungebundener Versicherungsvertreter / Mehrfachagent

Beispiele für solche „ungebundenen“ (aber eben nicht unabhängigen!) Versicherungsvertreter / Mehrfachagenten:

Mischformen: Strukturvertrieb

Es gibt auch Mischformen, z.B. sind manche Strukturvertriebe wie die MLP AG inzwischen auch als Versicherungsmakler registriert. Hier empfiehlt sich immer ein Blick auf die Eigentümerstruktur. Aktionäre sind häufig Versicherungsgesellschaften! So sind an MLP Firmen wie HDI, Barmenia und Allianz in größerem Umfang beteiligt (siehe Aktionärsstruktur MLP). Die Berater einer solchen Firma sind außerdem selbst keine Versicherungsmakler sondern i.d.R. als Handelsvertreter für Ihre Gesellschaft tätig. Sie müssen meistens ebenso Umsatzziele erreichen wie ein Versicherungsvertreter (s.o.) und sind rechtlich verpflichtet, vorrangig die Interessen des Strukturvertriebs wahrzunehmen!

Wie kann ich herausfinden, ob mich ein unabhängiger Versicherungsmakler berät?

Diese wichtigen Fragen können Sie ganz einfach selbst mit einem Blick ins Impressum der Firma überprüfen. Oder Sie schauen im sog. Vermittlerregister nach, in dem alle Versicherungsvermittler eingetragen sein müssen. Auf diesen wichtigen Unterschied muss Sie der Finanzdienstleister unaufgefordert beim ersten Kontakt in der sog. „Erstinformation“ hinweisen!

Fazit: Lassen Sie sich von einem Versicherungsmakler beraten!

Nur ein unabhängiger Versicherungsmakler steht auf der Seite des Kunden!

Deshalb beraten wir unsere Kunden als unabhängige Finanzberater in der Rechtsform des Versicherungsmaklers. Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie eine wirklich unabhängige Finanzberatung suchen. Wir sind als Versicherungsmakler in Köln und bundesweit tätig.

Unsere Kunden empfehlen unsere Beratung in über 3.900 Bewertungen. Machen Sie sich den Weg zur Lösung Ihres Anliegens nicht unnötig schwer.

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Der Weg zum Versicherungsmakler als Berater in Finanzfragen

In dieser Grafik hat ein Kollege den Weg zum passenden Berater beschrieben. Ist Ihnen wichtig, dass Ihr Berater für seine Empfehlungen haftet, nicht an eine einzelne Gesellschaft gebunden ist, den gesamten Markt im Blick hat und Sie kein zusätzliches Honorar zahlen müssen? Dann sind Sie beim Versicherungsmakler richtig!

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