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Kürzlich wurde in einer Online-Community die Frage gestellt, ob der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Bänderriss möglich ist. Die Dame war 35 und hatte sich bei einem Unfall beim Wandern vor über 5 Jahren am Knie ein Band gerissen. Das Band ist ab, Beschwerden oder Probleme hat sie damit keine, aber der Arzt warnte, dass früher oder später mit Arthrose oder kaputtem Knorpel zu rechnen ist.

Fragen zur Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Bänderriss

Die Fragen, die ihr beim Thema Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Bänderriss durch den Kopf gingen, waren:

  1. Bekommt man überhaupt eine Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Bänderriss?
  2. Wie findet man einen vertrauenswürdigen, empfehlenswerten Vermittler, der einem dabei hilft?

Unsere Kunden empfehlen unsere Beratung in über 3.900 Bewertungen. Machen Sie sich den Weg zur Lösung Ihres Anliegens nicht unnötig schwer.

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Antworten zur Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Bänderriss

Hier unsere Antworten zur Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Bänderriss:

1. Versicherbarkeit gegen Berufsunfähigkeit trotz Bänderriss

Bei den meisten Anbietern ist es keine Option, den Bänderriss nicht anzugeben. Selbst wenn das auslösende Ereignis außerhalb der Fragezeiträume eines BU Antrags liegen sollte, besteht die Situation „gerissenes Band“ weiterhin und nach „bestehenden Erkrankungen“ fragen die meisten Gesellschaften. Spätestens im Leistungsfall kommt das ganz schnell raus.

Hier die beispielhaften sog. „Voten“ zweier Anbieter, die eine elektronische Risikoprüfung anbieten:

Anbieter 1 – Ausschlussklausel Kniegelenk:

Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind: Jegliche Minderbelastbarkeit und alle Bewegungsstörungen, ausgehend von Erkrankungen des linken / rechten Kniegelenks (Bitte zutreffendes Knie unterstreichen) bzw. beider Kniegelenke. Selbstverständlich in den Versicherungsschutz eingeschlossen sind: Tumorerkrankungen, Tuberkulose und vergleichbare spezifische Infektionen, Erkrankungen des rheumatischen Formenkreises, Folgen neu hinzugetretener Frakturschäden im betroffenen Bereich.

Anbieter 2 – Leistungsausschluss für medizinisches Risiko:

Folgende gesundheitliche Beeinträchtigung ist nicht mitversichert: Beschwerden und Beeinträchtigungen im Bereich des rechten Kniegelenkes. Bei Beurteilung des Grades der Berufsunfähigkeit wird so verfahren, als ob diese gesundheitliche Beeinträchtigung nicht besteht.

Ob Kreuzbandriss oder nicht folgenlos verheilter Innen- oder Außenbandriss macht keinen großen Unterschied.

Die Dame würde bei den meisten Anbietern nur mit einem Leistungsausschluss für das betroffene Knie versichert, die genauen Formulierungen sind teilweise unterschiedlich. Diese Einschränkung sollte normalerweise verschmerzbar und kein Argument gegen den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sein – es gibt noch jede Menge anderer Gründe berufsunfähig zu werden. 🙂

2. Welcher Berater zur Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Bänderriss?

Sie könnten z.B. mal nachschauen, welche Berater Finanztip für den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung empfiehlt und wie deren Kunden die Beratung online bewerten. 🙂

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