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Körperersatzstücke sind Hilfsmittel, mit denen ein von Geburt an nicht vorhandener oder durch einen Unfall bzw. eine Operation verlorener Körperteil ersetzt wird, z. B. künstliche Glieder, Prothesen (z.B. Arm‐ und Beinprothesen oder Brustprothesen), Perücken, Gesichtsersatzstücke, künstliche Gesichtshälften, künstliche Augen oder Zahnersatz.

Körperersatzstücke in der privaten Krankenversicherung

Bei einer privaten Krankenversicherung ist ein sog. „offener Hilfsmittelkatalog“ ein wichtiges Leistungskriterium um sicherzustellen, dass benötigte Körperersatzstücke möglichst umfassend erstattet werden.