> 3.900 Bewertungen | Empfohlen von Finanztip
Jetzt kostenlos beraten lassen!
Suchen Sie hier nach Informationen auf unserer Website.
Unser Tipp: Machen Sie es sich leichter und buchen Sie hier einen kostenlosen Online-Beratungstermin.

Das Wohnungseigentumsgesetz unterscheidet zwei Arten des Sondereigentums: Zum einen das Sondereigentum an einer bestimmten Wohnung (Wohnungseigentum), zum anderen das Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen (Teileigentum).