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Mit der Zustimmung des Bundesrats am 27.11.2015 sind die neuen Sozialversicherungswerte 2016 nun offiziell. Wie jedes Jahr steigen die Kosten für Rentenversicherung, gesetzliche Krankenversicherung und Pflegeversicherung. Die für einen Wechsel in die private Krankenversicherung wichtige Versicherungspflichtgrenze oder Jahresarbeitentgeltgrenze beträgt nun 56.250 €.

Wollen Sie wissen, wie viel Sie in der Gesetzlichen Krankenversicherung an Beitrag zahlen und wie viel davon Ihr Arbeitgeber übernimmt? Hier der schnelle Link zu „Beiträge gesetzliche Kranken- und Pflegepflichtversicherung und Arbeitgeberanteil„.

Sozialversicherungswerte 2016

Laut der hier verlinkten „Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2016 (Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2016)steigen die Sozialversicherungswerte ab 1.1.2016 weiter. Die für den Wechsel in die private Krankenversicherung wichtige Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) wird auf 56.250 EUR erhöht (2015: 54.900 EUR). Steigende Beitragsbemessungsgrenzen und Bezugsgrößen bedeuten auch steigende Beiträge zur Sozialversicherung und damit eine höhere Belastung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber – ohne mehr Leistungen zu erhalten!

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Übersicht Sozialversicherungswerte 2016

Hier die Übersicht der Rechengrößen und Sozialversicherungswerte 2016:

Sozialversicherungswerte 2016 – Krankenversicherung

Die wichtigsten vorläufigen Sozialversicherungswerte 2015 für die Krankenversicherung:

Jahresarbeitentgeltgrenze (JAEG) 2016

Die sog. „Jahresarbeitentgeltgrenze“ betrug in 2015 54.900 EUR. Sie steigt 2016 um 2,4% auf ein Jahresbruttoeinkommen von 56.250 EUR (= 4.687,50 EUR im Monat). Nur wer als Angestellter mehr verdient, darf in die private Krankenversicherung wechseln!

Auch die besondere Versicherungspflichtgrenze (für alle bis zum 31. 12. 2002 privat Krankenversicherten) wird von 49.500 EUR auf 50.850 EUR angehoben.

Beiträge gesetzliche Krankenversicherung und Pflegepflichtversicherung

Die bundeseinheitliche Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und Pflegepflichtversicherung steigt von derzeit 4.125 EUR auf 4.237,50 im Monat (50.850 EUR im Jahr).

Daraus ergeben sich folgende monatliche Höchstbeiträge

Gesamtbeitrag für kinderlose Besserverdiener mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag: 775,46 EUR. Zieht man davon den Arbeitgeberanteil i.H.v. 359,13 EUR ab (s.u.) ergibt sich ein Eigenanteil für Arbeitnehmer i.H.v. 416,33 EUR.

Arbeitgeberzuschuss Krankenversicherung

Der Arbeitgeberzuschuss beträgt für gesetzlich wie für privat krankenversicherte kinderlose Arbeitnehmer maximal 359,13 EUR:

Bei privat krankenversicherten Arbeitnehmern übernimmt der Arbeitgeber ebenfalls 50% des Beitrags, jedoch analog zur GKV maximal 359,13 EUR. Eigenanteil und Effektivbeitrag hängen hier vom gewählten PKV-Tarif ab, liegen jedoch häufig deutlich unter den Kosten für eine gesetzliche Krankenversicherung. Ihren individuellen Arbeitgeberzuschuss als privat Krankenversicherter können Sie mit dem hier verlinkten Rechner „Beitragszuschuss Arbeitgeber PKV 2016“ einfach ermitteln.

Effektivkosten gesetzliche Krankenversicherung

Gesetzlich Krankenversicherte müssen im Krankheitsfall eine Reihe von Zuzahlungen selbst tragen, die sich auf ca. 50 EUR im Monat aufaddieren können.

Für einen Vergleich mit der deutlich leistungsstärkeren PKV wären auf Seiten der GKV folgende zusätzliche Kosten zu addieren (dann i.d.R. mit geringeren Zuzahlungen):

  1. Kosten für Zusatzversicherungen, z.B: ambulant 120 EUR, Krankenhaus 50 EUR, Zahn 30 EUR
  2. Kosten für ein zusätzliches Krankentagegeld, da das Krankengeld der GKV auf max. 98,88 EUR brutto pro Tag beschränkt ist (z.B. rund 15 EUR für zusätzliche 50 EUR).

Daraus ergibt sich auf Seiten der GKV für Kranken- und Pflegeversicherung ein Vergleichsbeitrag für

Das Leistungsniveau der GKV beträgt unter 50% der Anforderungen an eine leistungsstarke Krankenversicherung. Eine „gute“ private Krankenversicherung erreicht hier über 90% bei deutlich günstigerem Beitrag.

Sozialversicherungswerte 2016 – Rentenversicherung

Die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung und die Arbeitslosenversicherung steigt auf 6.200 EUR pro Monat (2015: 6.050 EUR p.m.) und die Beitragsbemessungsgrenze (Ost) auf 5.400 EUR (2014: 5.200 EUR).

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