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Sozialversicherungswerte 2018: die gesetzliche Krankenversicherung wird schon wieder teurer! Die Grenze zum Wechsel in die PKV für Angestellte liegt 2018 bei 59.400 EUR brutto. Lassen Sie sich von uns beraten, ob ein Wechsel in die leistungsstärkere private Krankenversicherung für Sie möglich und sinnvoll ist (Beratung Krankenversicherung).

Wollen Sie wissen, wie viel Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung an Beitrag zahlen und wie viel davon Ihr Arbeitgeber übernimmt? Hier der schnelle Link zu „Beiträge gesetzliche Kranken- und Pflegepflichtversicherung und Arbeitgeberanteil„.

Sozialversicherungswerte 2018

Mit Zustimmung des Bundesrats steigen gem. der hier verlinkten „Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2018 (Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2018)“ die Sozialversicherungswerte 2018 weiter. Die für den Wechsel in die private Krankenversicherung wichtige Versicherungspflichtgrenze oder Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) wird auf 59.400 EUR erhöht (2017: 57.600 EUR). Steigende Beitragsbemessungsgrenzen und Bezugsgrößen bedeuten auch steigende Beiträge zur Sozialversicherung (Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, gesetzliche Krankenversicherung und Pflegeversicherung). Die Belastung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber wird höher, jedoch ohne dafür mehr Leistungen zu erhalten!

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Übersicht Sozialversicherungswerte 2018

Hier die Übersicht der Rechengrößen und Sozialversicherungswerte 2018:

Sozialversicherungswerte 2018 – Krankenversicherung

Die wichtigsten vorläufigen Sozialversicherungswerte 2018 für die Krankenversicherung:

Jahresarbeitentgeltgrenze (JAEG) 2018

Die sog. „Jahresarbeitentgeltgrenze“ betrug in 2017 57.600 EUR. Sie steigt 2018 um 3,13% auf ein Jahresbruttoeinkommen von 59.400 EUR (= 4.950 EUR im Monat). Nur wer als Angestellter mehr verdient, darf in die private Krankenversicherung wechseln! Auch die besondere Versicherungspflichtgrenze (für alle bis zum 31. 12. 2002 privat Krankenversicherten) wird von 52.200 EUR auf 53.100 EUR angehoben.

Beiträge gesetzliche Krankenversicherung und Pflegepflichtversicherung

Die bundeseinheitliche Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und Pflegepflichtversicherung steigt von aktuell 4.350 EUR auf 4.425 EUR im Monat (53.100 EUR im Jahr).

Daraus ergeben sich folgende monatliche Höchstbeiträge

Gesamtbeitrag für kinderlose Besserverdiener mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag: 814,20 EUR, mit Kindern: 803,14 EUR. Zieht man davon den Arbeitgeberanteil i.H.v. 379,44 EUR ab (s.u.) ergibt sich ein Eigenanteil für Arbeitnehmer ohne Kinder i.H.v. 434,76 EUR, mit Kindern i.H.v. 423,69 EUR. Selbstständige zahlen den vollen Beitrag sofern Sie auch das optionale Krankentagegeld dazu buchen, ansonsten 0,6% (26,55 EUR) weniger.

Arbeitgeberzuschuss Krankenversicherung

Der Arbeitgeberzuschuss beträgt für gesetzlich wie für privat krankenversicherte kinderlose Arbeitnehmer maximal 379,44 EUR:

Bei privat krankenversicherten Arbeitnehmern übernimmt der Arbeitgeber ebenfalls 50% des Beitrags, jedoch analog zur GKV maximal 379,44 EUR. Eigenanteil und Effektivbeitrag hängen hier vom gewählten PKV-Tarif ab, liegen jedoch häufig deutlich unter den Kosten für eine gesetzliche Krankenversicherung. Ihren individuellen Arbeitgeberzuschuss als privat Krankenversicherter können Sie mit dem hier verlinkten Rechner „Beitragszuschuss Arbeitgeber PKV 2018“ einfach ermitteln.

Effektivkosten gesetzliche Krankenversicherung

Gesetzlich Krankenversicherte müssen im Krankheitsfall eine Reihe von Zuzahlungen selbst tragen, die sich ohne weiteres auf ca. 50 EUR im Monat aufaddieren können. Daraus ergibt sich ein “Effektivbeitrag” von ca. 484,76 EUR p.m. für Angestellte und 864,20 EUR p.m. für Selbstständige.

Für einen Vergleich mit der deutlich leistungsstärkeren PKV wären auf Seiten der GKV folgende zusätzliche Kosten zu addieren (dann i.d.R. mit geringeren Zuzahlungen):

  1. Kosten für Zusatzversicherungen, z.B: ambulant 120 EUR, Krankenhaus 50 EUR, Zahn 30 EUR.
  2. Kosten für ein zusätzliches Krankentagegeld, da das Krankengeld der GKV auf max. 70% der kalendertäglichen Beitragsbemessungsgrenze pro Tag beschränkt ist (2018: 53.100 / 360 = 103,25 EUR). Für zusätzliche 50 EUR Krankentagegeld fällt ein monatlicher Beitrag von rund 15 EUR an.

Daraus ergibt sich auf Seiten der GKV für Kranken- und Pflegeversicherung tatsächliche Gesamtkosten für

Das Leistungsniveau der GKV beträgt unter 50% der Anforderungen an eine leistungsstarke Krankenversicherung. Eine „gute“ private Krankenversicherung erreicht hier über 90% bei deutlich günstigerem Beitrag.

Sozialversicherungswerte 2018 – Rentenversicherung

Die Beitragsbemessungsgrenze (West) in der allgemeinen Rentenversicherung und der Arbeitslosenversicherung steigt auf 6.500 EUR pro Monat (2017: 6.350 EUR p.m.) und die Beitragsbemessungsgrenze (Ost) auf 5.800 EUR (2017: 5.700 EUR). Bei einem Beitragssatz für die Rentenversicherung i.H.v. 18,7% (9,30% jeweils für Arbeitnehmer und Arbeitgeber) zahlt ein „Besserverdiener“ monatlich 1.209,00 EUR in die gesetzliche Rentenversicherung ein – mit unsicheren Aussichten auf eine spätere Rente. Nutzen Sie für Ihre persönliche Altersvorsorgeplanung unsere Beratung Altersvorsorge.

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