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Neue Sozialversicherungswerte 2022: Die Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben voraussichtlich erstmals seit vielen Jahren stabil – sofern der Zusatzbeitrag nicht noch steigt.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales will laut Referentenentwurf vom 8.9.2021 die meisten Rechengrößen im Jahr 2022 unverändert auf Vorjahresniveau belassen. Bei der Rentenversicherung sinkt die Beitragsbemessungsgrenze (West) sogar minimal von 7.100 EUR (2021) auf 7.050 EUR. Die Beitragsbemessungsgrenze (Ost) für die Rentenversicherung steigt dagegen geringfügig von 6.700 EUR (2021) auf 6.750 EUR p.m. Hintergrund ist die negative Lohnentwicklung (Veränderung der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer) im Jahr 2020 von -0,34 Prozent in den alten Bundesländern und -0,15 Prozent im gesamten Bundesgebiet.

Der durchschnittliche GKV Zusatzbeitrags soll laut Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) vom 11.7.2021 ebenfalls unverändert bei 1,3% bleiben. Laut GKV-Schätzerkreis wäre eigentlich eine deutliche Erhöhung fällig, sofern Defizite nicht mit zusätzlichen 14 Milliarden aus Steuermitteln ausgeglichen werden!

Der Maximalbeitrag in der GKV für Kinderlose bleibt demnach bei 928,80 EUR. Von 1970 (Höchstbeitrag 50,31 EUR) bis 2022 ist die GKV insgesamt 1.746,15% bzw. jedes Jahr im Schnitt um 5,66% teurer geworden, bei gleichzeitigen deutlichen Leistungskürzungen, siehe unsere Seite „Ist eine Private Krankenversicherung im Alter zu teuer?„.

Die Grenze zum Wechsel in die PKV für Angestellte liegt 2022 bei 64.350 EUR brutto. Lassen Sie sich von uns beraten, ob ein Wechsel in die leistungsstärkere private Krankenversicherung für Sie möglich und sinnvoll ist (Beratung Krankenversicherung).

Wollen Sie wissen, wie viel Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung an Beitrag zahlen und wie viel davon Ihr Arbeitgeber übernimmt? Hier der schnelle Link zu „Beiträge gesetzliche Kranken- und Pflegepflichtversicherung und Arbeitgeberanteil„.

Sozialversicherungswerte 2022

Im September / Oktober jeden Jahres wird üblicherweise ein Entwurf der „Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung (Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung)“ beschlossen. Diese tritt nach Zustimmung des Bundesrats zum 1.1. des Folgejahres in Kraft.

Die Sozialversicherungswerte 2022 steigen ausnahmsweise nicht weiter an. Die für den Wechsel in die private Krankenversicherung wichtige Versicherungspflichtgrenze oder Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) bleibt bei 64.350 EUR.

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Übersicht Sozialversicherungswerte 2022

Hier die Übersicht der Rechengrößen und Sozialversicherungswerte 2022:

Sozialversicherungswerte 2022: Krankenversicherung

Die wichtigsten Sozialversicherungswerte 2022 für die Krankenversicherung:

Jahresarbeitentgeltgrenze (JAEG) 2022

Die sog. „Jahresarbeitentgeltgrenze“ liegt 2021 unverändert bei einem Jahresbruttoeinkommen von 64.350 EUR (= 5.362,50 EUR im Monat). Nur wer als Angestellter mehr verdient, darf in die private Krankenversicherung wechseln! Auch die besondere Versicherungspflichtgrenze (für alle bis zum 31. 12. 2002 privat Krankenversicherten) bleibt bei 58.050 EUR.

Beiträge gesetzliche Krankenversicherung und Pflegepflichtversicherung

Die bundeseinheitliche Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und Pflegepflichtversicherung bleibt bei 4.837,50 EUR im Monat (58.050 EUR im Jahr).

Daraus ergeben sich folgende monatliche Höchstbeiträge

Daraus ergibt sich ein Gesamtbeitrag für kinderlose Besserverdiener mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag i.H.v. 933,64 EUR bzw. mit Kindern i.H.v. 916,71 EUR. Zieht man davon den Arbeitgeberanteil i.H.v. 458,35 EUR ab (s.u.) ergibt sich ein Eigenanteil für Arbeitnehmer ohne Kinder i.H.v. 474,76 EUR, mit Kindern i.H.v. 458,35 EUR. Selbstständige zahlen den gleichen vollen Beitrag wie Angestellte sofern Sie auch das optionale Krankentagegeld dazu buchen, ansonsten 0,6% (29,03 EUR) weniger.

Arbeitgeberzuschuss Krankenversicherung

Der Arbeitgeberzuschuss beträgt für gesetzlich wie für privat krankenversicherte kinderlose Arbeitnehmer maximal 458,35 EUR:

Bei privat krankenversicherten Arbeitnehmern übernimmt der Arbeitgeber ebenfalls 50% des Beitrags, jedoch analog zur GKV maximal 458,35 EUR. Eigenanteil und Effektivbeitrag hängen hier vom gewählten PKV-Tarif ab, liegen jedoch häufig deutlich unter den Kosten für eine gesetzliche Krankenversicherung. Ihren individuellen Arbeitgeberzuschuss als privat Krankenversicherter können Sie mit dem hier verlinkten Rechner „Beitragszuschuss Arbeitgeber PKV“ einfach ermitteln.

Effektivkosten gesetzliche Krankenversicherung

Gesetzlich Krankenversicherte müssen im Krankheitsfall eine Reihe von Zuzahlungen selbst tragen, die sich ohne weiteres auf ca. 50 EUR im Monat aufaddieren können. Daraus ergibt sich ein “Effektivbeitrag” von ca. 520,45 EUR p.m. für Angestellte und 978,80 EUR p.m. für Selbstständige.

Für einen Vergleich mit der deutlich leistungsstärkeren PKV wären auf Seiten der GKV folgende zusätzliche Kosten zu addieren (dann i.d.R. mit geringeren Zuzahlungen):

  1. Kosten für Zusatzversicherungen, z.B: ambulant 120 EUR, Krankenhaus 50 EUR, Zahn 30 EUR.
  2. Kosten für ein zusätzliches Krankentagegeld, da das Krankengeld der GKV auf max. 70% der kalendertäglichen Beitragsbemessungsgrenze pro Tag beschränkt ist (2022: 58.050 / 360 = 112,88 EUR). Für zusätzliche 50 EUR Krankentagegeld fällt ein monatlicher Beitrag von rund 15 EUR an.

Daraus ergibt sich auf Seiten der GKV für Kranken- und Pflegeversicherung tatsächliche Gesamtkosten für

Das Leistungsniveau der GKV beträgt unter 50% der Anforderungen an eine leistungsstarke Krankenversicherung. Eine „gute“ private Krankenversicherung erreicht hier über 90% bei deutlich günstigerem Beitrag.

Sozialversicherungswerte 2022: Rentenversicherung

Die Beitragsbemessungsgrenze (West) in der allgemeinen Rentenversicherung und der Arbeitslosenversicherung sinkt auf 7.050 EUR pro Monat (2021: 7.100 EUR). Die Beitragsbemessungsgrenze (Ost) steigt minimal auf 6.750 EUR (2021: 6.700 EUR). Bei einem Beitragssatz für die Rentenversicherung i.H.v. 18,6% (9,30% jeweils für Arbeitnehmer und Arbeitgeber) zahlt ein „Besserverdiener“ monatlich 1.311,30 EUR in die gesetzliche Rentenversicherung bzw. ein Versorgungswerk ein – mit unsicheren Aussichten auf eine spätere Rente. Nutzen Sie für Ihre persönliche Altersvorsorgeplanung unsere Beratung Altersvorsorge.

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