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Die aktuelle Capital 10/2012 (ab 20.9. erhältlich) berichtet unter der Überschrift „Renten von rund 800.000 Freiberuflern in Gefahr“ über drastische Kürzungen der Rente bei Versorgungswerken.

Hierzu einige Informationen und Hintergründe:

Versorgungswerk-Renten

Als Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, Apotheker, Architekt, Rechtsanwalt, Patentanwalt, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder Ingenieur können Sie sich von der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen und Mitglied in einem Versorgungswerk werden.

Mitglieder profitieren von „kapitalgedeckter“ Altersvorsorge. Eigene eingezahlte Beiträge werden bei Versorgungswerk-Renten verzinst und später verrentet. Die einheitliche Risikostruktur von „Besserverdienern“ bietet weitere Vorteile.

Anders die gesetzliche Rentenversicherung: dort bezahlen „umlagefinanziert“ junge Erwerbstätige unmittelbar die Renten der älteren Generation – ohne Rücklagen, sozusagen „von der Hand in den Mund“. Mit der bevorstehenden demographischen Entwicklung (mehr Rentner, die länger leben / weniger junge Berufstätige) kann das gesetzliche System langfristig nicht funktionieren.

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Versorgungswerk-Renten: aktuelle Probleme

Bereits durch Anheben des Rentenalter von 65 auf 67 durch die meisten Versorgungswerke mussten Freiberufler eine fühlbare Rentenkürzung hinnehmen (siehe unten Dt. Ärzteblatt vom 11.5.2012).

Versorgungswerk-Mitglieder müssen sich nun aufgrund der aktuellen Niedrigzinsphase auf weitere deutliche Rentenkürzungen einstellen. „Versorgungswerke kämpfen mit gravierenden Finanzierungsproblemen“ berichtet Capital.de (s.u.). Bleiben die Zinsen so niedrig, können sie laut Experten und Aktuaren ihre Leistungsversprechen bald nicht mehr einhalten.

Es ist sogar vom „Wackeln“ einiger Versorgungwerke die Rede – angesichts der rechtlich ungeklärten Haftungsfrage bei Insolvenz eines Versorgungswerks für Mitglieder ggf. der Super-GAU! Bei der Versorgungswerk-Rente gibt es keine staatliche Garantie für die eingezahlten Beiträge!

Die ersten Verlierer sind dabei jüngere Beitragszahler, mit deren Beiträgen die Versorgungswerke zunächst die Lücken bei den Rentnern stopfen könnten – eine heimliche gigantische Umverteilung! Sind die letzten Kapitalreserven aufgebraucht, können die Erträge noch nicht einmal die Inflation ausgleichen.

Versorgungswerk-Renten wackeln – was tun?

Oft regen Versorgungswerke jedoch an, über diese Pflichtbeiträge hinaus freiwillige Einzahlungen zu leisten, um sich so höhere Rentenansprüche zu sichern.

Aufgrund der oben beschriebenen Unsicherheiten würde ich von dieser Möglichkeit eher nicht Gebrauch machen, sondern zusätzlich privat vorsorgen.

Die Renditeunterschiede zwischen Versorgungswerk-Renten und privater Altersvorsorge sind wie unter Versorgungswerk – Renditecheck geschildert minimal.

Die Versorgungswerk-Renten sind wie unter Altersvorsorge beschrieben zu versteuern und unflexibel (nicht frei vererbbar, keine Kapitalauszahlung möglich etc.). Diese Nachteile können durch zusätzliche eigene private Altersvorsorge gut ausbalanciert werden.

Versorgungswerk und Berufsunfähigkeitsrente

Vom Versorgungswerk erhalten Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Architekten, Ingenieure, etc. grundsätzlich auch Versorgungswerk-Renten wenn sie ihren Beruf gar nicht mehr ausüben können.

Mitglieder haben diesen Anspruch ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeit. Wegen der niedrigen Eingangsschwelle zahlt das Versorgungswerk jedoch nur bei „absoluter Existenzvernichtung„, d.h. bei 100%-iger Berufsunfähigkeit mit Rückgabe der Approbation als Arzt bzw. der Zulassung als Anwalt. Damit kann ein Freiberufler keine zusätzlichen mehr Einkünfte erzielen, z.B. aus der Erstellung von Gutachten.

Auch bei weniger gravierenden Einschränkungen ist eine weitere Berufsausübung oft gesundheitlich nicht mehr möglich oder zumutbar. Für diese Fälle ist eine private Berufsunfähigkeitsversicherung auch für Mitglieder von Versorgungswerken unverzichtbar. Diese zahlt die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente ab einer Einschränkung von 50% – und erlaubt i.d.R. Nebentätigkeiten bis zu 80% des vorherigen Einkommens.

Fazit

Suchen Sie am besten Rat bei einem unabhängigen Finanzberater, der aufgrund eigener Mitgliedschaft in einem berufsständischen Versorgungswerk und durch Betreuung vieler freiberuflich tätiger Mandaten (einschließlich der eigenen Ehefrau als Ärztin) auf dem Gebiet Versorgungswerk-Renten für Freiberufler bestens bewandert ist.

Ja genau – Sie dürfen sich gerne an uns wenden 🙂

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