Beratung Berufsunfähigkeit für Finanztip Leser: Was zählt für Sie?
Inhaltsverzeichnis
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Unsere Bestpreisgarantie: Sie zahlen keinen Cent zu viel!
Weil die Frage öfters gestellt wird: Der Beitrag für eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit unserer Beratung ist für Finanztip Leser genau so hoch, wie beim Abschluss bei einem Versicherungsvertreter, der anders als ein Versicherungsmakler nicht auf Ihrer Seite steht oder über ein Online-Vergleichsportal wie Check24! Auch die Versicherungsbedingungen sind die gleichen – manchmal erhalten unsere Kunden sogar noch Besserstellungen wie die Dr. Schlemann Arztklausel.
Bonus für Finanztip Leser: Kostenlose Beratung im Leistungsfall
Finanztip Leser, die Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung über uns abschließen, erhalten mit diesem Beratungsgutschein unseres Kooperationspartners RWM Group, deutschlands größte Kanzlei kompetenter Versicherungsberater, eine kostenlose Erstberatung im BU-Leistungsfall:
Zu Ihrer Beruhigung: Wenn bei Antragstellung alles richtig gemacht wurde und jemand dann auch wirklich zu 50% berufsunfähig ist, kommt es nur sehr selten zum Prozess. Der von uns empfohlene Versicherungsberater kommt auf eine Prozessquote von nur einem von 221 Fällen = 0,45% (Stand 1/2021). Mit guter Beratung bei Abschluss und im Leistungsfall können Sie also mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung im Ernstfall auch zahlt!
Beratung Berufsunfähigkeit für Finanztip Leser in vier Schritten
Wir führen Sie mit unserer Beratung Berufsunfähigkeit gut strukturiert und transparent in den folgenden vier Schritten zum Abschluss der für Sie optimalen Berufsunfähigkeitsversicherung. Mit unserer Beratung Berufsunfähigkeit für Finanztip Leser können Sie letztlich selbst entscheiden, welcher Anbieter und Tarif (siehe beste
Berufsunfähigkeitsversicherung) am besten zu Ihren persönlichen Anforderungen passt.




Vorbereitung Beratung Berufsunfähigkeit für Finanztip Leser
Bitte lassen Sie uns zur Vorbereitung rechtzeitig vor unserem Termin (!) folgende drei Dokumente zukommen (E-Mail oder ein Fax genügen):
BU Interessentenbogen
Den hier verlinkten, sorgfältig ausgefüllten BU Interessentenbogen (auch für eine evtl. spätere Risikovoranfrage). Die Gesundheitsfragen beziehen sich auf Behandlungen und Beschwerden der letzten 3-5 Jahre (ambulant) bzw. der letzten 5-10 Jahre bei Operationen und Psychotherapie (je nach Gesellschaft, siehe Fragezeiträume Gesundheitsfragen).
Beiblatt für Gesundheitsfragen
Das hier verlinkte, sorgfältig ausgefüllte Beiblatt für Gesundheitsfragen (mit Verweis auf die jeweilige Frageziffer des o.g. Interessentenbogens) zur Angabe der abgefragten „Vorerkrankungen“ (dazu gehören alle Arztbesuche im Abfragezeitraum) mit allen nötigen Details. Für komplexere bzw. für die gewünschte Absicherung relevantere Themen bitte ggf. die hier verlinkten medizinischen Zusatzerklärungen (z.B. Wirbelsäule) verwenden. Wenn es ärztliche Befunde, Arztberichte, Atteste, Röntgenbilder, etc. gibt bitte ggf. auch beilegen.
Datenschutzerklärung
Beamte
Wenn Sie Beamter bzw. im öffentlichen Dienst tätig sind und eine Absicherung gegen Dienstunfähigkeit wünschen, nutzen Sie bitte zusätzlich das hier verlinkte Datenblatt Versorgungsanalyse für berufsspezifische Angaben.
Weitere Hinweise zur Beratung Berufsunfähigkeit
Erste Hilfe – Unterstützung bei Fragen zu den Formularen
Worauf Sie jetzt achten müssen
Wichtig: Wenn Sie sich mit dem Gedanken tragen, das wichtige Risiko einer Berufsunfähigkeit abzusichern, dann verzichten Sie bitte bis zur Antragsstellung (noch besser bis zur Policierung Ihres Antrags) auf nicht aktuell medizinisch erforderliche Arztbesuche (wie z.B. Vorsorgeuntersuchungen)! Manchmal ergeben sich dabei Zufallsbefunde (wie z.B. erhöhte Cholesterinwerte oder Leberwerte), die wenn nicht bekannt im Antrag nicht hätten angegeben werden müssen. Sind sie bekannt, müssen sie im Antrag erwähnt werden! Als Folge droht dann ggf. ein sog. „Risikozuschlag“, der Ihre BU z.B. um 50% verteuert oder sogar die Ablehnung Ihres Antrags!
*Hinweis: „Kostenlos“ bezieht sich auf unsere Beratung zu sog. „Courtagetarifen“ mit einkalkulierter Vergütung für die Vermittlung. Die Mehrzahl unserer Kunden entscheidet sich für dieses häufig vorteilhaftere und flexiblere Kostenmodell. Bei einer Honorarberatung entstehen die unter Beispiel Honorarberatung Berufsunfähigkeit beschriebenen Kosten.