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Die meisten Versicherer zählen in Ihren Bedingungen auf, welche Hilfsmittel in welchem Umfang übernommen werden („Hilfsmittelkatalog“). Ein offener Hilfsmittelkatalog bedeutet, dass Hilfsmittel zwar generell definiert, aber nicht klar auf bestimmte Hilfsmittel begrenzt sind. So könnte auch ein Anspruch auf neu entwickelte Hilfsmittel bestehen. Erstattungsfähig sind somit alle medizinisch notwendigen Hilfsmittel, die ärztlich verordnet sind.