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Absicherung Ihres Vermögens

Ihr Vermögen sollten Sie mit sog. „Sachversicherungen“ gegen die wichtigsten Risiken absichern.

Dazu gehören folgende Sparten:

Obwohl es nicht um „Sachen“ geht, zählen wir dazu auch die Themen

Unsere Kunden empfehlen unsere Beratung in über 3.900 Bewertungen. Machen Sie sich den Weg zur Lösung Ihres Anliegens nicht unnötig schwer.

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Vergleichsrechner

Mit diesen Vergleichsrechnern können Sie günstige Versicherungen einfach direkt online berechnen, vergleichen und abschließen:

Besonders Internet-affine Kunden haben hier auch die Möglichkeit zum direkten Online-Abschluss. Ich empfehle zusätzlich ein Beratungsgespräch um sicherzustellen, dass die gewählte Lösung auch genau zu Ihrer Situation passt!

Datenaufnahme / Tarifvergleich

Kunden, die einen Auswahlprozess mit mehr Unterstützung bevorzugen, finden im Bereich Downloads Erfassungsbögen für ihre persönlichen Daten und Auswahlkritieren bzw. Anforderungen an die jeweilige Versicherungsart. Diese Daten bilden die Grundlage für einen von mir für Sie erstellten unabhängigen Tarifvergleich.

Ihre Anforderungen können wir aber auch gerne zunächst gemeinsam besprechen – persönlich, telefonisch oder per Webmeeting, denn manche der Vorgaben sind etwas erklärungsbedürftig.

Kündigung Sachversicherungen

Sachversicherungen (Haftpflicht, Hausrat, Wohngebäude, Unfall, etc.) sollten Sie immer nur mit einer Laufzeit von einem Jahr abschließen um flexibel auf Marktveränderungen reagieren zu können. Sollten Sie trotzdem einen Vertrag über fünf Jahre abgeschlossen haben, werden Ihre Kündigungsrechte durch das neue Versicherungsvertragsgesetz seit 1. Januar 2009 gestärkt. Auch diese Verträge können Sie gem. § 11 VVG zum Ende des dritten Versicherungsjahres kündigen.

Ob ein Jahr oder drei Jahre, spätestens drei Monate vor dem Ablauftermin muss die Kündigung der Gesellschaft nachweislich (am sichersten: Einschreiben / Rückschein) vorliegen! Haben Sie den Kündigungstermin verpasst sind Sie ein Jahr länger gebunden, denn der Vertrag verlängert sich dann stillschweigend für jeweils ein Jahr. Hier finden Sie Praxistipps zur Kündigung einer Versicherung.

Eine weitere Möglichkeit zur Kündigung besteht im Schadensfall. Dann sollten Sie sofort – also unmittelbar nach Erhalt der Versicherungsleistung – die Kündigung aussprechen. Dazu ein Tipp: bei der Privathaftpflichtversicherung tritt der Schadenfall ein, sobald die Gesellschaft die Haftungsfrage prüfen muss, auch wenn der Kunde gar nicht haftbar ist und keine Leistungen erfolgen. Auf diesem Weg ist dann auch eine vorzeitige Kündigung möglich.

Vorsorglich empfehle ich vor der Kündigung den neuen Vertrag abzuschließen (geht maximal ein Jahr im voraus). Um sicherzugehen, dass eine neue Gesellschaft mit besserem Preis-/Leistungsverhältnis Sie auch wirklich annimmt. Bei Vorschäden könnte das ggf. schwierig werden.