Wir schenken Studenten der Humanmedizin und der Zahnmedizin, die von uns beraten und betreut werden, eine kostenlose Berufshaftpflichtversicherung für Medizinstudenten als Teil unseres kostenlosen Versicherungspakets für Medizinstudenten.
Schon als Medizinstudent brauchen Sie unbedingt eine Berufshaftpflichtversicherung!
Dr. Berndt Schlemann
Unsere Berufshaftpflichtversicherung für Medizinstudenten bietet umfassenden Versicherungsschutz während dem Studium, der Famulatur und im PJ mit folgenden Leistungen:
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WICHTIG: Wenn Sie sich gerade mit Risiken beschäftigen, denken Sie bitte auch an zwei weitere, für Jungmediziner ausgesprochen wichtige Themen:
- Ihre Absicherung gegen Berufsunfähigkeit, siehe unsere Seiten Beratung Berufsunfähigkeit sowie Berufsunfähigkeit als Arzt oder Zahnarzt und Berufsunfähigkeit und Versorgungswerk.
- Das „Einfrieren“ Ihres Gesundheitszustands für einen späteren Wechsel in die private Krankenversicherung mit einem PKV-Optionstarif. Für Ärzte ist eine private Krankenversicherung in speziellen Arzttarifen meistens sinnvoll. Mit unserer kostenlosen PKV-Option für Medizinstudenten sichern Sie sich schon jetzt den späteren Wechsel.
Wie bekomme ich mein kostenloses Versicherungspaket für Medizinstudenten?
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Aktuell: Berufshaftpflichtversicherung für Medizinstudenten und Coronavirus
Viele Ärzte helfen aktuell dabei mit, das Thema Coronavirus / SARS-CoV-2 (COVID-19) in den Griff zu bekommen, z.B. bei der Beratung von Patienten oder als Vertreter in Arztpraxen. Unsere Berufshaftpflichtversicherung erweitert die Arzthaftpflichtdeckung ohne Mehrprämie und ohne gesonderte Bestätigung auf solche unterstützenden Tätigkeiten bei Corona.
Unsere Kunden empfehlen unsere Beratung in über 4.350 Bewertungen. Machen Sie sich den Weg zur Lösung Ihres Anliegens nicht unnötig schwer.
Jetzt kostenlosen Online-Beratungstermin buchenEine Berufshaftpflichtversicherung für Medizinstudenten ist „Pflicht“!
Strenggenommen ist eine Berufshaftpflichtversicherung gem. § 21 MBO-Ä 1997 erst für Ärzte in der Aus- und Weiterbildung gesetzlich vorgeschrieben. Auch als Medizinstudent können Ihnen jedoch schon teure Fehler unterlaufen! Sichern Sie sich deshalb schon frühzeitig mit einer „guten“ Berufshaftpflichtversicherung ab.
Eigentlich sollten Sie immer unter Aufsicht und nach Anleitung eines approbierten Arztes agieren, so dass primär der Arzt in der Verantwortung steht. In der Praxis übernehmen PJler jedoch aufgrund von Personalknappheit häufig schon selbstständig eine Reihe von ärztlichen Funktionen. Angehende Mediziner fühlen sich meistens sogar noch geschmeichelt, wenn ihnen Extraaufgaben anvertraut werden, übersehen aber gerne die Haftungsrisiken bei solchen „unerlaubten“ Tätigkeiten.
Bei ärztlichen Tätigkeiten ohne Anwesenheit eines Arztes droht dem PJler die persönliche Haftung mit seinem Privatvermögen!
Dr. B. Schlemann, Jurist
Im Spiegel vom 15.8.2013 berichten z.B. vier Famulanten bzw. PJler von grenzwertigen Einsätzen am Krankenbett unter der Überschrift: „Denn sie dürfen oft nicht, was sie tun: Medizinstudenten im Lehrkrankenhaus müssen immer wieder Aufgaben erledigen, die ihre Fähigkeiten übersteigen.„
Das Zunähen machen bei den gesetzlich Versicherten oft die PJ-ler, bei privat Versicherten dürfen die nicht ran
eine von uns beratene Medizinstudentin aus München
Wägt man die minimalen Kosten einer Berufshaftpflichtversicherung (bei uns gibt’s die sogar geschenkt!) mit Eintrittswahrscheinlichkeit und hohem maximalem Schaden ab, dann wird deutlich, dass diese Absicherung bereits im Studium unbedingt notwendig ist.
Ein weiterer Vorteil: Wenn Sie sich bereits als Medizinstudent gut absichern, dann haben Sie bei Ihrer Approbation bereits vollwertigen Schutz und brauchen sich darum nicht mehr zu kümmern.
Haftung – was kann passieren?
Trotz aller Sorgfalt können während der Famulatur oder des PJ bereits Fehler bei der Behandlung von Patienten unterlaufen, von falscher Medikation bis hin zur fahrlässigen Tötung.
Hier einige Beispiele:
Ich schwor mir, so etwas nicht wieder zu tun. Aber es passierte mir trotzdem noch zweimal.
Student, 30, aus Berlin
In meinem Praktischen Jahr durchlief ich vier verschiedene Krankenhäuser. Wiederholt musste ich Tätigkeiten übernehmen, in die ich nicht eingeführt worden war, zumindest nicht von Ärzten
Studentin, 26, aus Hamburg
Ich machte, was mir aufgetragen wurde. Weder wusste ich, was genau sich in dem kleinen Becher befand, noch welche Wirkungen oder Nebenwirkungen damit verbunden waren. So lief das öfter ab. Ich habe auch nicht nachgefragt, weil ich das Gefühl hatte, dass ich mich damit unbeliebt mache. Und wer nicht beliebt war, musste Bettpfannen spülen.
Student, 28, aus Gießen
Statistisch passieren in Deutschland jeden Tag vier Behandlungsfehler (Pfefferminzia vom 7.6.2021), jedem Arzt wird circa alle sieben Jahre ein Behandlungsfehler vorgeworfen und die geforderten Schadensersatzbeträge steigen immer weiter.
Aus diesem Grunde ist bereits im Medizinstudium der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung für Praktika häufig vorgeschrieben, damit ein Kunstfehler nicht die gesamte berufliche und private Existenz des angehenden Arztes gefährdet.
Eine Berufshaftpflichtversicherung zahlt nicht nur bei berechtigten Forderungen, sondern unterstützt den Arzt auch im Vorfeld durch Prüfung der Haftung und Abwehr unberechtigter Ansprüche, inkl. Übernahme von Anwaltskosten und Gerichtskosten.
Wie hoch sind mögliche Schäden?
Bei dem o.g. Fall in Bielefeld wurde gegen den Medizinstudenten wegen fahrlässiger Tötung eine Geldstrafe von 1.800 EUR verhängt. Wäre der Medizinstudent zusätzlich noch zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt worden, läge der Betrag noch deutlich höher, wie viele Gerichtsurteile zur Haftung von Ärzten zeigen. Die Schäden erreichen dann schnell die Größenordnung von mehreren Hunderttausend Euro, siehe dazu unsere Seite Wie hoch sind mögliche Schäden bei der Haftung von Assistenzärzten?
Berufshaftpflichtversicherung für Medizinstudenten über Krankenhaus bzw. Universität?
Für Aufklärungs- oder Behandlungsfehler haften Medizinstudenten mit ihrem Privatvermögen! § 18 Abs. 1 Nr. 4 HKaG stellt (für Ärzte) klar: „Die Versicherungspflicht besteht für den Arzt persönlich, es sei denn, der Arzt ist in vergleichbarem Umfang, insbesondere im Rahmen eines Anstellungs- oder Beamtenverhältnisses, gegen Haftpflichtansprüche abgesichert“.
Ein Teil der Haftung ist häufig bereits über die Universität bzw. das Krankenhaus abgesichert.
Achten Sie dabei auf folgende wichtige Punkte:
Besonders vorsichtige Studenten könnten sich von Uni oder Krankenhaus mit unserer Arbeitgeberbestätigung zur Arzthaftpflicht (hier zum Download) noch einmal detailliert bestätigen lassen, in welchem Umfang dort für Sie Versicherungsschutz besteht.
Was muss eine Berufshaftpflichtversicherung für Medizinstudenten leisten?
Eine Berufshaftpflichtversicherung für Medizinstudenten besteht i.d.R. aus zwei beruflichen Komponenten:
- Der angestellten Tätigkeit als Medizinstudent und
- eventuellen freiberuflichen Nebentätigkeiten
Eine Privathaftpflichtversicherung ist für unsere Medizinstudenten kostenlos inkludiert. Ergänzend kann noch eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll sein.
Der berufliche Teil
Im beruflichen Teil sollten Sie auf folgende Kriterien achten:
1. Generelle Regelungen einer Berufshaftpflichtversicherung für Medizinstudenten
Ganz wichtig ist eine ausreichende Deckungssumme von 7,5 Mio. EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden mit „Dreifachmaximierung„, d.h. bis zu dreifacher Leistung innerhalb eines Versicherungsjahres (= 22,5 Mio. EUR). Ältere Tarife sichern häufig nur 5 Mio. EUR / 15 Mio. EUR ab.
Sie haften später als Arzt nicht nur zivilrechtlich persönlich, sondern begehen bei einem Kunstfehler auch eine gem. §§ 223, 228 StGB strafbare Körperverletzung, die auf Antrag des Patienten durch die Staatsanwaltschaft verfolgt wird. Deshalb benötigen Sie einen erweiterten Strafrechtsschutz, der Gerichtskosten und die Kosten eines Strafverteidigers übernimmt.
Manchmal werden Haftungsfälle erst nach Beendigung der ärztlichen Tätigkeit oder nach dem Tod des versicherten Arztes geltend gemacht. In diesen Fällen schützt eine sog. zeitlich unbefristete Nachhaftung.
Versicherer unterstützen Sie regelmäßig bei der Abwehr von Schadensersatzansprüchen durch auf Medizinrecht spezialisierte Juristen.
ACHTUNG: Bitte denken Sie daran, der Berufshaftpflichtversicherung umgehend Bescheid zu geben, sobald Sie Ihre Approbation haben und ebenfalls wenn Sie ihre Facharztprüfung abgelegt haben.
2. Absicherung der angestellten Tätigkeit
Generell versichert ist die „gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus ärztlicher Tätigkeit als Medizinstudent in einer Krankenanstalt, im Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ), bei einem Arzt in freier Praxis und bei Behörden“. Das reicht für die dienstliche Tätigkeit aus – nicht mehr und nicht weniger benötigen Sie zur Absicherung als Angestellter.
Dienstliche Auslandstätigkeiten im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses sollten ebenfalls versichert sein, am besten für bis zu 50 Monate (ältere Tarife: bis zu 24 Monate).
Für Medizinstudenten im Bundeswehreinsatz ist zusätzlich relevant, dass weltweite Bundeswehr-Auslandseinsätze und ein Regress nach §24 Soldatengesetz versichert sind.
3. Absicherung freiberuflicher Nebentätigkeiten als Medizinstudent
Häufig möchte Studenten neben dem Beruf freiberufliche Nebentätigkeiten ausüben. Diese sollten ebenfalls möglichst umfassend versichert sein.
Zu den empfehlenswerten Leistungen gehören:
Sobald Sie die Approbation erhalten, stellen sich die meisten Tarife automatisch um, ab dem Zeitpunkt sind Sie als Arzt versichert und haben demnach auch eine umfangreichere Versicherung, gerade im freiberuflichen Bereich.
Der private Teil: Privathaftpflichtversicherung
Eine Berufshaftpflichtversicherung für Medizinstudenten wird sinnvollerweise ergänzt durch eine kostenlose umfassende Privathaftpflichtversicherung inkl. Lebenspartnern und Kindern mit einer Deckungssummen von 15 Mio. EUR pauschal mit „Dreifachmaximierung“, d.h. bis zu dreifacher Leistung innerhalb eines Versicherungsjahres (= 45 Mio. EUR) für eine lückenlose Absicherung inkl. Verlust privater und beruflicher Schlüssel, Sachschäden an Laborgeräten oder Gegenständen von Arbeitskollegen, etc.
Zusätzlich eine Rechtsschutzversicherung?
Der zusätzliche Abschluss einer Rechtsschutzversicherung kann insbesondere im Hinblick auf arbeitsrechtliche Streitigkeiten sinnvoll sein. Dort lässt sich der Strafrechtsschutz manchmal auch etwas umfassender absichern.
Berufshaftpflichtversicherung für Medizinstudenten der DÄV – Top oder Flop?
Auch die Deutsche Ärzteversicherung (DÄV) bietet u.a. über deren Vertriebsorganisation Deutsche Ärzte Finanz (DÄF) eine Berufshaftpflichtversicherung für Studenten und PJler mit eingeschlossener Privathaftpflichtversicherung für einen jährlichen Beitrag von 11,90 EUR an. Mit einer (später kostenpflichtigen) Mitgliedschaft im Marburger Bund/Hartmannbund gibt es diese Absicherung gratis.
Achtung: Nicht selten wird diese kostenfreie Berufshaftpflicht genutzt um die Berufsunfähigkeitsversicherung der DÄV als eine Subvention und Empfehlung der Berufsverbände zu verkaufen. Siehe hierzu auch: Berufsunfähigkeitsversicherung Deutsche Ärzteversicherung: Top / Flop?
BHV: Auslandsaufenthalte
Viele Medizinstudenten planen im Rahmen des PJ Auslandsaufenthalte, z.B. in der Schweiz oder den USA. Nach den Bedingungen der BHV DÄV ist die „Ausübung einer vorübergehenden ärztlichen Tätigkeit außerhalb Deutschlands“ nur versichert „sofern beantragt und im Versicherungsschein dokumentiert“. Der Student muss also immer darauf achten, dass dieser Einschluss dokumentiert ist (z.B. mit den besonderen Bedingungen zum „All-inclusive“-Paket der DÄV) und das auch später bleibt, sonst hat er im Schadensfall ggf. ein ernstes Problem, gerade in Ländern wie den USA, in denen Schadensersatzprozesse häufig mit extremen Zahlungen enden.
Anders der von uns empfohlene Anbieter: „Darüber hinaus besteht Versicherungsschutz für einen vorübergehenden weltweiten Auslandsaufenthalt zum Zwecke einer beruflichen Aus- und Weiterbildung für die Dauer von bis zu 24 Monaten“ – ohne dass der Arzt insoweit aktiv werden muss!
BHV: Humanitäre Auslandseinsätze
Manche Ärzte engagieren sich in ihrer Freizeit erfreulicherweise für humanitäre Auslandseinsätze, z.B. bei der von uns intensiv unterstützten Christoffel Blindenmission. Bei der BHV der DÄV gilt hierfür die gleiche o.g. Auslandsklausel, d.h. „die Ausübung einer vorübergehenden ärztlichen Tätigkeit außerhalb Deutschlands“ ist nur versichert „sofern beantragt und im Versicherungsschein dokumentiert“ (ggf. über die „Besonderen Bedingungen zum „All-inclusive“-Paket“, s.o.).
Anders der von uns empfohlene Anbieter: „Darüber hinaus besteht Versicherungsschutz für einen vorübergehenden Auslandsaufenthalt zu humanitären ärztlichen Einsätzen in Entwicklungshilfe-Ländern/Katastrophengebieten aus Anlass der Berufsausübung für eine Dauer von bis zu 365 Tagen pro Jahr.“ – ohne dass der Arzt dazu aktiv werden muss!
PHV: Entschädigung zum Neuwert
Wenn Sie fremde Sachen beschädigen, erstattet die Privathaftpflichtversicherung normalerweise nur den sog. Zeitwert, so auch die DÄV. Für den Geschädigten ist das ärgerlich, denn er muss sich Ersatz zum Neuwert kaufen. Gute PHV Tarife wie der von uns empfohlene Anbieter machen hier eine Ausnahme und leisten Wunsch des Versicherungsnehmers Schadenersatz bis zum Neuwert (max. 2.000 EUR je Versicherungsfall und Versicherungsjahr).
PHV: Nebenberufliche Tätigkeiten, z.B. Erteilung von Fitnesskursen
Es soll Medizinstudenten geben, die neben dem Studium noch überschüssige Energie haben und Fitnesskurse geben. Eine unserer Kundinnen, Assistenzärztin in der Weiterbildung zur Frauenärztin, schrieb uns dazu:
Ich hab über die Deutsche Ärzteversicherung / Axa eine Privat/Berufshaftpflicht für 62 EUR im Jahr. Will jetzt ab sofort aber auch Spinning Kurse geben und hätte eigentlich erwartet, dass das in meinem Personenschutz mit drin ist. Ist es aber nicht und zusätzlich 62 EUR nur für die Erweiterung finde ich ziemlich happig
Unsere Antwort: „Vielleicht ist DÄV / AXA hier einfach die falsche Wahl. Bei der von uns empfohlenen Lösung ist die Erteilung von Fitnesskursen im Paket für Studenten mit drin“.
Bei dem von uns empfohlenen Anbieter sind bis zu einem Jahresumsatz von max. 12.000 EUR folgende selbstständige nebenberufliche Tätigkeiten (ohne Angestellte) kostenlos enthalten: Flohmarkt- und Basarverkauf, die Erteilung von Nachhilfe- und Musikunterricht sowie Fitnesskursen, der Vertrieb von Kosmetika, Haushaltsartikeln, Bekleidung, Schmuck, Spielsache, Kunsthandwerk, die Betätigung als Alleinunterhalter (das sind Ärzte ja häufig schon im Beruf 😀) und Gästeführungen.
PHV: Mitversicherung von Kindern bis Ende berufliche Erstausbildung
Bei Privathaftpflichtversicherungen sind in den „Familientarifen“ unverheiratete Kinder i.d.R. auch ohne häusliche Gemeinschaft bis zum Ende der ersten Berufsausbildung mitversichert. Was gilt jedoch als „berufliche Erstausbildung“?
Hier nun auch mal ein kleiner Pluspunkt der DÄV. Dort fallen darunter „schulische Ausbildung/berufliche Erstausbildung – Lehre und/oder Studium inkl. Masterstudium, auch Referendarzeit, Fortbildungsmaßnahmen, Praktika und dergleichen„.
Der von uns empfohlene Anbieter regelt das ungünstiger: „auch Bachelor- und unmittelbar angeschlossener Masterstudiengang, nicht Referendarzeit, Fortbildungsmaßnahmen und dgl.)“
Kinder von Medizinstudenten werden dieses Alter allerdings nur selten schon erreicht haben.
Weitere Unterschiede
Werden noch sukzessive ergänzt bzw. auf Nachfrage geklärt und besprochen.
Unser Fazit zur Berufshaftpflichtversicherung für Medizinstudenten DÄV
Wählen Sie besser die umfassendere Lösung!
Kostenlose Berufshaftpflichtversicherung für Medizinstudenten
Für viele vielleicht ein wichtiger Vorteil unseres kostenlosen Versicherungspakets für Medizinstudenten: Unsere Berufshaftpflichtversicherung für Medizinstudenten ist bis zum Ende des Studiums für von uns beratene und betreute Studenten der Humanmedizin und der Zahnmedizin wirklich kostenlos. 🙂
Wie bekomme ich meine kostenlose Berufshaftpflichtversicherung für Medizinstudenten?
Buchen Sie einfach über diesen Link einen kostenlosen 30-minütigen Beratungstermin. Dabei sprechen wir auch das bereits als Student sehr wichtige Thema Absicherung gegen Berufsunfähigkeit kurz an. Unser Versprechen: Wir nützen – und nerven nicht! 🙂
Kostenlos – Wir erstatten Ihnen die Kosten!
Die Kosten für die einzelnen Bausteine unseres Versicherungspakets für Medizinstudenten werden zunächst bei Ihnen abgebucht. Sobald Sie unsere Beratung in Anspruch genommen haben, erstatten wir Ihnen diesen Betrag. Mailen Sie uns dazu einfach Versicherungsschein und Ihre Bankverbindung und wir erstatten Ihnen den Jahresbeitrag. Das gilt auch für die folgenden Jahre (mailen Sie uns einfach einen Beleg für die Abbuchung) solange Sie Medizinstudent sind und von uns betreut werden.
Ein klitzekleiner Disclaimer: Wir behalten uns vor, dieses Angebot zu pausieren wenn unsere Beratungskapazitäten ausgelastet sind.