Neue Beitragsbemessungsgrenze 2026 und Sozialversicherungswerte: Die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung wird durch Anhebung von Beitragsbemessungsgrenze 2026 und Zusatzbeitrag voraussichtlich um sage und schreibe 7,42% teurer! Kinderlose bezahlen 2026 dann einen Höchstbeitrag von 1.261,31 EUR!
Aktueller Stand
Hier verlinkt die bisherigen Sozialversicherungswerte 2025.
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Überblick Beitragsbemessungsgrenze 2026 und Sozialversicherungswerte
Die bundesweit einheitliche Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (Jahresarbeitsentgeltgrenze) steigt auf 77.400 Euro pro Jahr bzw. 6.450 Euro pro Monat (Grenze 2025: 73.800 Euro).
Die Werte der ebenfalls bundesweit einheitlichen Beitragsbemessungsgrenze (BBG) für das Jahr 2026 in der gesetzlichen Krankenversicherung steigen auf ein Einkommen von 69.750 Euro jährlich (Grenzwert 2025: 66.150 Euro) bzw. 5.812,50 Euro monatlich.
Sozialversicherungswerte 2026 Rentenversicherung: Die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung steigt auf 8.450 Euro/Monat (2025: 8.050 Euro/Monat West und 7.450 EUR Ost). Bei der Erhöhung der Werte wird wieder nicht mehr zwischen West und Ost unterschieden.
Beitragsbemessungsgrenze 2026 und Sozialversicherung: Tabelle
Wir haben hier die Auswirkungen der Werte für Angestellte mit / ohne Kinder sowie für Selbstständige in tabellarischer Form zusammengestellt. Diese Übersicht können Sie hier kostenlos als PDF Datei herunterladen.
Die nachfolgende Abbildung lässt sich per Mausklick vergrößern:

Sozialversicherungswerte 2026: Kranken- und Pflegeversicherung
Die Sozialversicherungswerte 2026 für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und die Pflegepflichtversicherung (PPV) spielen bei der Beratung zum Thema Krankenversicherung eine wichtige Rolle.
Jahresarbeitentgeltgrenze 2026 steigt auf 77.400 Euro
Wer als Angestellter mehr verdient, als die neue Jahresarbeitentgeltgrenze (JAEG) von 77.400 Euro bzw. 6.450 Euro pro Monat darf von der gesetzlichen Krankenkasse in die PKV wechseln.
GKV Beitrag bis Beitragsbemessungsgrenze 2026 von 69.750 Euro
Der GKV Beitrag wird 2026 nur bis zur neuen Beitragsbemessungsgrenze von 69.750 EUR bzw. bzw. 5.812,50 Euro monatlich erhoben. Beide Beitragsgrenzen gelten bundeseinheitlich.

Entwicklung der Versicherungspflichtgrenze und der Beitragsbemessungsgrenze 2026
In dieser Grafik des PKV Verbands lässt sich gut erkennen, wie stark die Werte der Versicherungspflichtgrenze und BBG seit 2001 angestiegen sind:

Beitragssätze Kranken- und Pflegeversicherung 2026
Die neuen Beitragssätze ab 2026 lauten wie folgt:

Achtung Zusatzbeitragssatz steigt voraussichtlich auf mindestens 2,9%!
Höchstbeiträge GKV und Pflegepflichtversicherung 2026
Als Ergebnis sind die Höchstbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung und zur Pflegepflichtversicherung in 2026 weiter gestiegen. Kinderlose zahlen 2025 mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag einen Höchstbeitrag von 1.261,31 EUR!

Anteile Arbeitgeber und Arbeitnehmer an GKV und Pflegeversicherung 2026
Der Arbeitgeberzuschuss für gesetzlich krankenversicherte kinderlose Arbeitnehmer beträgt ab 2026 maximal 613,22 EUR, aufgeteilt auf 508,59 EUR für die Krankenversicherung und 104,63 EUR für die Pflegepflichtversicherung.
Bei privat krankenversicherten Arbeitnehmern übernimmt der Arbeitgeber ebenfalls 50% des Beitrags, höchstens jedoch den maximalen Arbeitgeberzuschuss, aufgeteilt auf GKV und Pflegepflichtversicherung. Eigenanteil und Effektivbeitrag hängen vom gewählten PKV-Tarif ab, liegen jedoch auch im Rahmen der neuen Sozialversicherungswerte 2026 häufig deutlich unter den Kosten einer gesetzlichen Krankenversicherung.

Effektivkosten gesetzliche Krankenversicherung 2026
Zugunsten der GKV setzen wir zur Berechnung des GKV-Effektivbeitrags Zuzahlungen, die Versicherte im Krankheitsfall selbst tragen müssen, nur mit 50 EUR im Monat an. Mit Zusatzversicherungen, die einen Teil dieser Kosten übernehmen, kalkulieren wir nur noch mit ca. 20 EUR pro Monat.
Für einen Vergleich mit der deutlich leistungsstärkeren PKV sind auf Seiten der GKV zusätzlich die Kosten für Krankenzusatzversicherungen für die Bereiche ambulant, stationär (Krankenhaus) und Zahn zu addieren, um Leistungsunterschiede wenigstens teilweise auszugleichen. Zusätzlich ist das i.d.R. höhere Krankentagegeld in der PKV zu berücksichtigen. Das Krankengeld der GKV ist auf max. 70% der kalendertäglichen Beitragsbemessungsgrenze pro Tag beschränkt ist (2026: 135,63 EUR). Für zusätzliche 50 EUR Krankentagegeld fällt ein monatlicher Beitrag von rund 20 EUR an.
Unter Berücksichtigung dieser Zusatzkosten ergeben sich für GKV Versicherte die folgenden Effektivbeiträge als Gesamtkosten für Kranken- und Pflegepflichtversicherung:

Das Leistungsniveau der GKV beträgt unter 50% der Anforderungen an eine leistungsstarke Krankenversicherung. Eine „gute“ private Krankenversicherung erreicht hier über 90% bei deutlich günstigerem Beitrag.
Sozialversicherungswerte 2026: Rente und Arbeitslosenversicherung
Die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung steigt im Jahr 2026 auf ein Einkommen von 8.450 Euro/Monat (2025: 8050 Euro monatlich). Erstmalig wird bei den Renten nicht mehr zwischen West und Ost unterschieden. Die BBG der GRV gilt auch für die Arbeitslosenversicherung.
Bei einem Beitragssatz für die Rentenversicherung i.H.v. 18,6% (9,30% jeweils für Arbeitnehmer und Arbeitgeber) zahlt ein „Besserverdiener“ monatlich 1.571,70 EUR in die gesetzliche Rentenversicherung bzw. ins Versorgungswerk ein – mit unsicheren Aussichten auf spätere Renten.
Der Beitrag zur Arbeitlosenversicherung beträgt bei einem Beitragssatz von 2,6%, der hälftig vom Arbeitnehmer als Abzug vom Lohn getragen wird, maximal 219,70 EUR pro Monat.
Hier die Veränderungen der GRV in tabellarischer Form:

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Werte Sozialversicherung 2026: Monatliche Bezugsgröße
Für viele Werte der Sozialversicherung spielt die sog. „Bezugsgröße“ eine wichtige Rolle, u.a. für den Mindestbeitrag für freiwillig versicherte GKV-Mitglieder oder für den Beitrag versicherungspflichtiger Selbstständiger zur gesetzlichen Rentenversicherung.
Die bundeseinheitliche Bezugsgröße steigt im Jahr 2026 auf 3.955 EUR pro Monat (2025: 3.745 EUR).
Fazit zu Werten Sozialversicherung 2026 / Bezugsgröße in der Sozialversicherung

Hinweis: Einzelbeträge der Sozialversicherung aus der sozialversicherungs rechengrößenverordnung weichen aufgrund von Rundungsfehlern teilweise ab, wie z.B. die Addition des Beitrags zu KV und Pflege zum Gesamtbeitrag von 1.261,31 EUR.

