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Inhaltsverzeichnis

Eine PKV Beitragsanpassung, kurz „BAP“, ist immer unerfreulich, besonders in stürmischen Zeiten wie diesen. Letztlich besteht aber kein Anlass zur Besorgnis. Es handelt sich um einen normalen Vorgang. Die Beiträge werden turnusmäßig an aktuelle Rahmendaten angepasst. Das Wichtigste: Die vereinbarten Leistungen bleiben unverändert.

Das Wichtigste in Kürze
  • Eine PKV Beitragsanpassung („BAP“) kommt immer ungelegen, ist jedoch alle paar Jahre ein völlig normaler Vorgang.

  • Die meisten PKV Versicherten zahlen nach einer BAP immer noch deutlich weniger als in der GKV. Dort beträgt der Höchstbeitrag für Gutverdiener aktuell (ab 2026) 1.261,31 EUR!

  • Wichtig zu wissen: Die vereinbarten Leistungen Ihrer PKV können – anders als in der GKV – nicht reduziert werden.

  • Lassen Sie sich bei einer PKV Beitragsanpassung nicht von Emotionen leiten.

  • Den Betrag zahlen Sie nicht alleine. Finanzamt und Arbeitgeber beteiligen sich!

  • Höhere Beiträge führen in der Regel auch zu höheren Alterungsrückstellungen. Das kommt Ihnen später im Rentenalter zugute.

Warum kommt es zu einer PKV Beitragsanpassung?

Private Krankenversicherer sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Ausgaben für Versicherungsleistungen regelmäßig jährlich zu überprüfen. Um den Versicherungsschutz weiterhin auf hohem Niveau halten zu können, müssen Beiträge dann ggf. an die aktuelle wirtschaftliche Situation angepasst werden. Diese Anpassungen finden selten linear, sondern aufgrund gesetzlicher Vorgaben meistens alle paar Jahre in größeren Sprüngen statt. Die Methode ist auf unserer Seite unter Methode Beitragsanpassung („BAP“) Private Krankenversicherung genauer beschrieben.

PKV Beitragsanpassungen sind nur schwer planbar oder längerfristig vorhersehbar. Auch stabile Beiträge in der Vergangenheit sind nicht unbedingt ein geeigneter Indikator für künftige Beitragsanpassungen. Wenn Leistungen am Markt zu günstig angeboten werden, ein Tarif also unterkalkuliert ist (siehe Nachhaltige Kalkulation) erhöht sich das Risiko von PKV Beitragsanpassungen.

Beitragsanpassungen in der PKV werden nicht willkürlich durchgeführt. Sie bewegen sich in einem sehr engen gesetzlichen Rahmen und müssen von unabhängigen Treuhändern genehmigt werden.

Gestiegene Leistungsausgaben erhöhen die Beiträge

Den wohl stärksten Einfluss auf eine PKV Beitragsanpassung haben gestiegene Leistungsausgaben, auch medizinische Inflation genannt. Versicherer kalkulieren die Beiträge auf Basis bekannter Kosten. Steigen diese über die Laufzeit an, so kommt es zu Abweichungen in der Kalkulation. Krankenversicherer müssen ihre Prämien anpassen sobald die tatsächlichen Ausgaben 5% – 10% höher liegen als kalkuliert.

Dabei steigen die Ausgaben der Gesetzlichen und Privaten Krankenversicherung übrigens nicht gleichermaßen, wie die folgende Tabelle zeigt:

Gesundheitsausgaben in Mio. EUR
Gesundheitsausgaben in Millionen EUR (Quelle: www.destatis.de)

Während sich die Gesundheitsausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung von 2020 bis 2024 um 24,5% erhöht haben, stiegen die Kosten der Privaten Krankenversicherer etwas stärker um 27,5%. Der Kostenanstieg ist in allen Leistungsbereichen zu verzeichnen. Allein im Jahr 2024 wirkte sich dieser laut PKV-Verband wie folgt aus:

Auch im Jahr 2025 setzt sich dieser Trend fort:

Die wesentlichen Kostentreiber für die Krankenhausausgaben sind höhere Entgelte für allgemeine Krankenhausleistungen, die gestiegene Vergütung der Krankenhauspflege und die Zahl der Behandlungen. So sind die Fallzahlen von 2022 bis 2024 um 11% gestiegen, die Kosten hierfür um 37,5%. Von 2021 bis 2023 fanden so mehr als doppelt so viele Mandel-Ops statt und im Jahr 2023 wurden 58% mehr künstliche Hüftgelenke eingesetzt als noch zwei Jahre zuvor.

Auch die Ausgaben für psychische Erkrankungen stiegen im Jahr 2023 alleine um 13,6%. Gründe hierfür liegen mitunter in den Folgewirkungen der Corona-Pandemie, die Konsequenzen der Social-Media-Nutzung und Informationsflut sowie den gesellschaftlichen Entwicklungen mit zunehmenden Unsicherten. Daneben ist Psychotherapie heute nicht mehr so stigmatisiert und Betroffene nehmen deutlich früher Hilfe in Anspruch.

Der medizinische Fortschritt wirkt sich ebenfalls auf die Ausgaben der Versicherer aus:

Eine Änderung des Rechnungszinses kann die Beitragskalkulation beeinflussen

Wer unsere Beratung Krankenversicherung genossen hat, erinnert sich vermutlich an die Alterungsrückstellungen, die ca. 40% des Beitrags ausmachen können. Diese legt die Gesellschaft für die Versicherten zurück, um die Beiträge im Alter stabil zu halten. Durch die vergangene Niedrigzinsphase erwirtschafteten die Versicherer jedoch immer weniger Zinsen, sodass eine Anpassung des sog. „Rechnungszinses“ ebenfalls zu einer PKV Beitragsanpassung führen kann. Da das Zinsniveau in den letzten Jahren allerdings wieder angestiegen ist, beeinflusst dies die aktuellen Beitragsanpassungen kaum.

Änderung der erwarteten Lebensdauer

Im Rahmen der jährlichen Prüfung der Beitragskalkulation wird auch die statistische Lebenserwartung überprüft. Steigt diese, beeinflusst sie die Prämie, da der Versicherer in diesem Fall noch mehr Alterungsrückstellungen bilden muss. In der Regel hat dies aber nur einen kleineren Einfluss auf eine Beitragsanpassung in der PKV.

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Finanzamt und Arbeitgeber beteiligen sich an der PKV Beitragsanpassung

Die „gute Nachricht“: An Beitragsanpassungen beteiligen sich auch Finanzamt und Arbeitgeber.

Das Finanzamt beteiligt sich an der PKV Beitragsanpassung

Ein höherer Beitrag für Ihre private Krankenversicherung führt automatisch zu einer höheren steuerlichen Absetzbarkeit des Beitrags. Damit reduziert sich Ihre Steuerlast. So zahlen Sie nur einen Teil der Beitragsanpassung in der PKV aus Ihrer eigenen Tasche. Da Privatversicherte in der Regel den höchsten Grenzsteuersatz in Höhe von 42% zzgl. Solidaritätszuschlag (= in Summe 44,31% und ggf. Kirchensteuer (= in Summe 48,09%) bezahlen und sie ca. 80% des Beitrags steuerlich absetzen können, beteiligt sich das Finanzamt sogar kräftig mit 35,45% ohne und 38,47% mit Kirchensteuer am Mehrbeitrag.

Der Arbeitgeber beteiligt sich an der PKV Beitragsanpssung

Die Rechengrößen für die Beitragsbemessung in der Gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung werden zum 01.01.2026 angehoben. Damit zahlt ein GKV-Versicherter maximal 1.017,19 EUR (2025: 942,64 EUR) für die Kranken- und 224,13 EUR ohne Kinder bzw. 209,25 mit einem Kind (2025: 231,53 EUR ohne Kinder bzw. 187,43 EUR mit einem Kind) für die Pflegeversicherung, in Summe also 1.261,31 EUR (kinderlos). Die Entwicklung dieser Größen können Sie unserer Tabelle Beitragsentwicklung Gesetzliche Krankenversicherung 1970-2025 entnehmen.

Privatversicherte Arbeitnehmer profitieren von der Anhebung dieser Rechengrößen, da gleichzeitig der maximale Arbeitgeberzuschuss zur PKV auf 508,56 EUR zzgl. 50% für die Pflegeversicherung = max. 613,22 EUR (kinderlos) ansteigt.

Sofern Sie als Arbeitnehmer Ihren Arbeitgeber-Anteil bislang noch nicht ausgeschöpft haben, übernimmt Ihr Arbeitgeber somit bis zu 50% Ihrer PKV Beitragsanpassung.

PKV Beitragsanpassung 2026

Ursachen für die PKV Beitragsanpassung 2026

Die medizinische Inflation im Gesundheitswesen sorgt auch in diesem Jahr für überproportionale Kostensteigerungen im Gesundheitssystem. „Allein im Krankenhausbereich beträgt der Ausgabenanstieg [in der GKV] im Jahr 2024 fast 9 Prozent bzw. mehr als 8 Mrd. Euro“, so das Bundesgesundheitsministerium. Im öffentlichen Krankenhausbereich betrifft das die GKV und die PKV gleichermaßen und laut PKV-Verband stiegen die Mehrkosten der PKV im stationären Bereich sogar um mehr als 10% an. Die Ausgabendynamik zeigt sich dabei in vielen Leistungsbereichen gegenüber dem langjährigen Schnitt deutlich erhöht, was insbesondere auch an der zeitlich nachgelagert wirkenden Inflation liegt. Der PKV-Verband geht davon aus, dass die Beiträge in 2026 für rund 60% der Privatversicherten steigen werden. PKV-Leistungsausgaben steigen 2024 in allen Bereichen (ambulant, stationär, Zahn) deutlich. Die Ausgaben für Arzneimittel stiegen dabei um ca. 10%, bei Heilmitteln, wie z.B. Physiotherapie, lagen die Mehrausgaben branchenweit bei +9% und ambulante Arztbehandlungen stiegen um ca. 8% – und das in einem einzigen Jahr.

Beispiele PKV Beitragsanpassung 2026

Beitragsanpassung R+V Krankenkversicherung 2026

Die R+V Krankenversicherung passt sowohl die Volltarife( z.B. AGILPremium) wie auch die Beihilfetarife an. Ein 33-jähriger Kunde erhält bei der R+V Krankenversicherung im Tarif AGILPremium eine Beitragsanpassung in Höhe von 29,76%:

PKV Beitragsanpassung R+V AGILPremium 2026
PKV Beitragsanpassung R+V AGILPremium 2026
  1. Durch den Anstieg des Arbeitgeberzuschusses in 2026 beteiligt sich der Arbeitgeber zu einem noch höheren Anteil an der PKV als in 2025. Der maximale Arbeitgeberanteil 2026 für die PKV liegt bei 508,56 EUR zzgl. Pflege. Siehe Sozialversicherungswerte 2026.
  2. Der obige Kunde hat zudem noch Arbeitgeberanteile frei, sodass die Beitragserhöhung zu 50% vom Arbeitgeber übernommen wird.
  3. Die restlichen 92,73 EUR macht der Kunde steuerlich geltend, sodass nur rd. 60 EUR netto bei unserem Kunden verbleiben.
  4. Zudem spart der Kunde rund 40% des Erhöhungsbetrags in Alterungsrückstellungen (=74,18 EUR).

Bei einer weiteren 41-jährigen Kundin steigt der Beitrag sogar um 37,18%:

PKV Beitragsanpassung RV AGILPremium 37

Auch bei dieser Kundin verbleiben nach Abzug von Arbeitgeberanteilen und Steuer nur 64,55 EUR netto übrig.

Gleichzeitig passt die R+V Krankenversicherung auch die Beihilfetarife an. Die Grundtarife (BB30, BB20E) erfahren eine Beitragsanpassung von rd. 16%:

PKV Beitragsanpassung R+V Krankenversicherung 2026 Beihilfetarif BB30
PKV Beitragsanpassung R+V Krankenversicherung 2026 Beihilfetarif BB20E
PKV Beitragsanpassung R+V Beihilfetarif 2026

Erfreulich ist die Senkung der Beiträge in den Beihilfetarifen für die stationären Wahlleistungen bei der R+V Krankenversicherung:

PKV Beitragsanpassung R+V Krankenversicherung 2026 Beihilfetarif W130
PKV Beitragsanpassung R+V Krankenversicherung 2026 Beihilfetarif W120E
PKV Beitragsanpassung R+V Beihilfetarif für stationäre Wahlleistungen 2026

Im Durchschnitt ergibt sich für Beihilfeberechtigte damit eine Beitragsanpassung bei der R+V Krankenversicherung von rd. 10%.

Beitragsanpassung Hallesche Krankenkversicherung 2026

Die Hallesche Krankenversicherung passt die Beiträge im Tarif NK.select XL erneut um voraussichtlich 9% an. Damit passt der Tarif bereits zum vierten Mal seit der Einführung im November 2021 an. Die genauen Zahlen werden in KW47 veröffentlicht.

Beitraganpassung BBKK / UKV Krankenversicherung 2026

Die BBKK / UKV passt ihren aktuellen Haupttarif GesundheitVARIO zum 01.01.2026 ebenfalls um 31- 37 % an. Daneben werden hier auch die Beiträge für Kinder um bis zu 40% angehoben. Bei einem 29-jährigen Steuerberater mit Abschluss der PKV im Jahr 2025 erhöht sich der Beitrag damit um 169,70 EUR. Daneben passt der Zusatzbaustein ZahnPlus um 1,21 EUR an.

  1. Durch das Altersentlastungssparen ist der Arbeitgeberanteil derzeit voll ausgeschöpft. Dieser steigt jedoch ab Januar von 471,32 EUR auf 508,59 EUR für die PKV. Damit übernimmt der Arbeitgeber in diesem Fall 37,27 EUR.
  2. Der Beitrag des GesundheitVARIO ist zu 91,36% steuerlich absetzbar, der Beitrag des Zahnplus zu 0% – daher kann der Kunde 117,76 EUR steuerlich geltend machen.
  3. Netto verbleibt dann lediglich eine Mehrbelastung über 66,80 EUR.
  4. Daneben ist davon auszugehen, dass rd. 68 EUR mehr in die Alterungsrückstellungen gespart werden.

Als Hintergrund für die Beitragsanpassung gibt die BBKK / UKV an, dass die Leistungsausgaben alleine im Jahr 2024 um 10,7% gestiegen sind nach 8,4% im Jahr 2023 und 4,7% im Jahr 2022. Nach eigenen Angaben der BBKK sind in der Beitragskalkulation neben dem bisherigen Beitragsverlauf auch die vermutlich steigenden Ausgaben 2026 berücksichtigt.

Beitragsanpassung Barmenia Krankenversicherung 2026

Auch die Barmenia Krankenversicherung muss die Beiträge für die Vollversicherungstarife erneut anpassen. Das umfasst die einsA-Tariflinie sowie die Tarife für Ärzte und Zahnärzte. Auch die Beihilfetarife – eingeführt Mitte 2022 – müssen angepasst werden. Die konkreten Zahlen für die Vollversicherung sind noch nicht veröffentlicht, allerdings können Versicherte von einer Anpassung von rund 10% ausgehen.

Die Beihilfetarife der Barmenia werden in 2026 wie folgt angepasst:

TarifBeitrag
2025
neuer Beitrag
(absolute Veränderung in EUR)
Anpassung in %letzte Anpassung
GK30168,44 EUR185,54 EUR+ 10,2 %erstmalig
GK20P71,13 EUR79,71 EUR+ 12,1 %erstmalig
G2B3012,28 EUR10,65 EUR– 13,3 %erstmalig
G2B20P4,71 EUR3,17 EUR– 32,7 %erstmalig
G1B12,32 EUR12,32 EURstabil
GEP20,26 EUR20,26 EURstabil
Gesamt für dieses Beispiel289,14 EUR311,65 EUR
(+ 22,51 EUR)
+ 7,2 %
PKV Beitragsanpassung der Barmenia: Beamter, 27 Jahre, Beihilfe Bund

Auch die Beiträge für Beamtenanwärter werden zum 01.01.2026 angepasst:

TarifBeitrag 2025neuer Beitrag
(absolute Veränderung in EUR)
Anpassung in %letzte Anpassung
GK3033,06 EUR40,82 EUR+ 23,5 %erstmalig
GK20P22,04 EUR27,22 EUR+ 23,5 %erstmalig
G2B301,79 EUR1,76 EUR– 1,7 %erstmalig
G2B20P1,31 EUR1,04 EUR– 20,6 %erstmalig
G1B2,76 EUR2,76 EURstabil
GEP5,84 EUR5,84 EURstabil
Gesamt für dieses Beispiel66,80 EUR79,44 EUR
(+ 12,64 EUR)
+ 18,9 %
PKV Beitragsanpassung der Barmenia: Beamtenanwärter, 25 Jahre, Beihilfe Bund

Beitragsanpassung SDK Krankenversicherung 2026

Nachdem die SDK die ambulanten Volltarif-Modul zum 01.01.2025 um ca. 15 % angepasst hat, folgt nun in den stationären Modulen von ca. 30%. Die Anpassung liegt damit bei rd. 50 EUR / Monat und ist in diesem Baustein die erste seit Tarifeinführung 2017.

Beitragsanpassung Universa Krankenversicherung 2026

Die Universa Krankenversicherung passt die Beiträge ab 01.01.2026 ebenfalls im Januar in nicht unerheblichem Umfang an. So steigen die Beiträge in den Tariflinien Uni-A und Uni-ST zwischen 9 und 16% und in den Ärztetarifen Uni-AM zwischen 14 und 22%.

Beitragsanpassung Continentale Krankenversicherung 2026

Auch die Continentale Krankenversicherung passt die Tariflinien BUSINESS, COMFORT-U, ECONOMY-U und PREMIUM zwischen 9 und 16% an.

Beitragsanpassung LVM Krankenversicherung 2026

Die LVM Krankenversicherung hat ein modulares Tarifsystem und passt die Beiträge im ambulanten Baustein je nach Alter zwischen 11 und 22% an. Der stationäre Grundbaustein S3 wird deutlich um 34% angepasst, während die Wahlleistungen (S2, S1) um zusätzlich 5% angepasst werden.

Beitragsanpassung HanseMerkur Krankenversicherung 2026

Die HanseMerkur wirbt derzeit sehr intensiv in Social Media mit der Beitragsstabilität ihrer PKV-Tarife. Allerdings passen die Hanseaten im Januar die KVS-Linie um 12 – 17% an. Die KVT-Linie steigt um 10-15% und der stationäre Baustein PS3 als Ergänzung zum Tarif AZP wird sogar zwischen 17 und 26% angepasst. Die Beihilfetarife der HanseMerkur werden zwischen 19 und 21% angepasst.

Beitragsanpassung Debeka Krankenversicherung 2026

Wie unter Beitragsanpassungen Debeka: Die Beiträge sind nicht mehr stabil! genauer beschrieben wird die Debeka erneut zum Jahreswechsel 2026 eine ca. 10%-ige Beitragsanpassung durchführen und passt damit seit 2021 bereits zum 5. Mal an. In diesem Jahr sind jedoch wohl nur die Tarife der Nichtbeamten (Tarif N) betroffen. Nachfolgend sehen Sie die Erstpolice eines jungen Mannes, der 1989 geboren ist, und 2020 zur Debeka wechselte:

Police Debeka 2020
Police bei Wechsel zur Debeka 2020

Zu Januar 2026 steigt der Beitrag auf 897,73 EUR, allerdings ist hier ein Altersentlastungssparen in Höhe von 45,49 EUR enthalten. Die Beitragssteigerung von Dezember 2020 bis Januar 2026 liegt damit bei 40,92% bzw. 8,2% p.a:

Beitragserhoehung Debeka 2026
Beitragserhöhung Debeka 2026

Auch hier gilt zunächst: Keine Panik! Bevor Sie über einen Wechsel zu einer anderen PKV nachdenken, prüfen Sie bitte die folgenden drei Punkte:

Drei Voraussetzungen für Wechsel von Debeka zu anderer PKV nach BAP

Welche Möglichkeiten habe ich nach einer Beitragsanpassung in der PKV?

Um Ihren Beitrag nach einer Beitragsanpassung zu senken haben Sie folgende Möglichkeiten:

Tarif-Downgrade – Reduzierung des Versicherungsumfangs

Die meisten Gesellschaften haben noch etwas billigere Tarife mit reduziertem Versicherungsumfang im Angebot. Ein Wechsel „nach unten“ ist ohne Gesundheitsprüfung möglich. Angesparte Alterungsrückstellungen bleiben dabei vollumfänglich erhalten.

Praxisbeispiel: Tarif-Downgrade Barmenia VHV1+ zu VHV2+

Der Barmenia Einbett-Zimmer Ärztetarif VHV1+ war 2023 von der turnusmäßigen Beitragsanpassung des Zweibett-Zimmer Tarifs VHV2+ verschont geblieben. Somit war die bessere Unterbringung finanziell besonders attraktiv. Durch eine BAP zum 1.1.2025 wird das 1-Bett-Zimmer jetzt ca. 80 -90 EUR im Monat teurer. Damit ist der vorherige Beitragsunterschied zum 2-Bett-Zimmer Tarif ungefähr wieder hergestellt. auch wenn der VHV2+ ebenfalls eine Anpassung erfährt.

Wenn Sie sich die bessere Unterbringung jetzt nicht mehr leisten wollen (siehe dazu 1-Bett Zimmer: Ungestört gesund werden mit weniger Infektionsrisiko), könnten Sie zur Not auf den 2-Bett-Zimmer Tarif downgraden. Die wesentlichen Unterschiede zwischen den beiden Tarifen ist der Verzicht auf das Einbettzimmer sowie der Wegfall des weltweiten Versicherungsschutzes bei Auslandsaufenthalten über 3 Monate hinaus. Letzteres kann über den separaten Baustein WSU ohne Gesundheitsfragen für einen monatlichen Beitrag von derzeit rund 20 EUR jederzeit hinzugebucht werden. Die monatliche Prämie lässt sich beim Wechsel von VHV1A+ zu VHV2A+ (beide ohne Selbstbehalt) so um durchschnittlich 95 EUR reduzieren. Die Beitragsanpassung bleibt dann relativ kostenneutral.

Erhöhung Selbstbehalt

Eine Erhöhung des monatlichen Selbstbehalts reduziert den monatlich zu zahlenden Betrag. Letztlich verteilen Sie Kosten so nur um. Zum Vergleich müssen Sie die dann selbst zu tragenden Kosten wieder zum Beitrag addieren. Den Selbstbehalt können Sie jedoch – anders als den Beitrag – nicht von der Steuer absetzen und Sie erhalten dafür keinen Arbeitgeberzuschuss. In jüngeren Jahren kann das zu einer kleinen Ersparnis führen. Langfristig ist dieser Ansatz jedoch wie auf unserer Seite Selbstbehalt und Beitragsrückerstattung beschrieben jedoch nicht lohnend.

Anpassung Altersbeitragsentlastungssparen

Jede Beitragsanpassung gibt zwei Impulse zum Beitragsentlastungssparen:

Erhöhung Altersbeitragsentlastungssparen zur Vorsorge gegen steigende Kosten

Mit jeder Beitragsanpassung steigt der Finanzierungsbedarf der privaten Krankenversicherung im Alter. Gleichzeitig steigt zum 1.1. des Jahres regelmäßig auch der GKV-Beitrag und damit der Zuschuss des Arbeitgebers, siehe Sozialversicherungswerte.

Insofern ist jede Beitragsanpassung ein Grund, das steuerlich und vom Arbeitgeber geförderte Altersbeitragsentlastungssparen aufzustocken, um den Beitrag im Alter zu senken.

Reduzierung Altersbeitragsentlastungssparen auf maximale Förderung

Falls 50% des neuen Beitrags den maximal vom Arbeitgeber geförderten Beitrag überschreiten (siehe Sozialversicherungswerte), sinkt bei Angestellten die Rendite des Beitragsentlastungstarifs geringfügig (siehe Altersbeitragsentlastungssparen).

Bei akutem Sparbedarf kann ausnahmsweise eine Reduzierung dieses Bausteins auf den maximal vom Arbeitgeber bezuschussten Betrag eine Option sein.

Der Arbeitgeberzuschuss beträgt in 2025 maximal 565,03 EUR bis zur Hälfte des gezahlten KV/PV-Beitrags, siehe Anteile Arbeitgeber und Arbeitnehmer an GKV und Pflege 2025.

Zur Anpassung genügt i.d.R. eine Mail von Ihnen an die Krankenversicherung. Wenn Sie bei der Berechnung unsicher sind, könnten Sie darin formulieren „Bitte den Beitragsentlastungstarif an den maximal vom Arbeitgeber geförderten Betrag anpassen“.

Bei Fragen dazu helfen wir gerne.

Anbieterwechsel

Ein Wechsel zu einem anderen Anbieter bringt langfristig selten wirkliche Vorteile. Wenn Sie sich bei der Auswahl Ihres Krankenversicherers anhand unserer Auswahlkriterien den für Sie passenden Krankenversicherer ausgesucht haben, würden Sie zu einem Anbieter wechseln, der Ihre Anforderungen in geringerem Maß erfüllt. Darüber hinaus ist ein Wechsel nur mit neuer Gesundheitsprüfung möglich.

Wenn sich jedoch

dann prüfen wir gerne mit Ihnen, ob ein kompletter Wechsel zu einem anderen Anbieter für Sie ausnahmsweise sinnvoll sein könnte.

Sie sollten sich dabei die Frage stellen, ob Sie in 1-2 Jahren, wenn der neue Anbieter als nächstes seine Beiträge um 10 oder 15% anpasst, wieder den Anbieter (zurück?) wechseln möchten. Auch bei der PKV gilt der alte Grundsatz „Hin und Her macht Taschen leer“. 🙂

Unser Spartipp: Zahlen Sie Ihre Beiträge jährlich und im Voraus!

Eine Möglichkeit, zumindest etwas vom Beitrag wieder einzusparen, ergibt sich durch die Umstellung der Zahlungsweise auf jährlich. Schauen Sie am besten direkt auf unserer Seite Steuertipp – Vorauszahlung Beitrag Krankenversicherung, ob Ihr Krankenversicherer Rabatt auf jährliche Zahlungsweise gibt. Wenn Sie dann die Möglichkeit der Vorauszahlung für die kommenden Jahre noch nutzen, ermöglichen Sie sich einen zusätzlichen Steuervorteil, da Sie dann in den Folgejahren bspw. Ihre Beitrag der Berufsunfähigkeitsversicherung steuerlich geltend machen können.

PKV Beitragsanpassung 2025

Ursachen für Beitragsanpassungen 2025

Laut PKV-Verband hat sich bei der turnusmäßigen Überprüfung im Jahr 2024 herausgestellt, dass die Beiträge für rund zwei Drittel der Privatversicherten zum 1.1.2025 steigen müssen. Die durchschnittliche Anpassung liegt bei ca. 18 Prozent. Über alle Versicherten dieser Unternehmen hinweg beträgt die durchschnittliche Anpassung rund 12 Prozent.

Ursachen für diese Beitragsanpassung sind erneut stark gestiegene medizinische Leistungsausgaben, insbesondere im Krankenhausbereich. Alleine diese Kosten sind im Jahr 2023 um 8,2% gestiegen mit sich fortsetzendem Trend in 2024.

Auch im ambulanten Bereich sind die Kosten in den letzten Jahren deutlich stärker gestiegen als die Inflation. Kostete eine Sitzung Krankengymnastik im Jahr 2017 im Schnitt noch 21,50 EUR so sind es heute durchschnittlich 29,50 EUR. Eine Kostensteigerung von 38% binnen sieben Jahren.

Gleichzeitig werden Behandlungen deutlich länger und häufiger verordnet als noch vor einigen Jahren. Daraus verstärkt sich der Effekt nochmal.

Beispiele Beitragsanpassung PKV 2025

Beitragsanpassung Barmenia 2025 im Tarif VHV1+

Eine 31-jährige Assistenzärztin zahlt bislang für Ihre Kranken- und Pflegeversicherung bei der Barmenia im Tarif VHV1+ mit 170 EUR Krankentagegeld monatlich 772,61 EUR. Durch die Beitragsanpassung in der PKV zum 01.01. wird dieser Beitrag auf 852,96 EUR steigen. Dies entspricht einer absoluten Anpassung in der Krankenversicherung in Höhe von 80,35 EUR im Monat. Nun sind folgende Effekte zu berücksichtigen:

  1. Da die Mandantin den Arbeitgeberanteil bisher zusammen mit dem Krankentagegeld und der Beitragsentlastungskomponente voll ausschöpft, beteiligt sich der Arbeitgeber durch die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze mit 17,77 EUR an dieser PKV Beitragsanpassung.
  2. Die verbleibenden 62,58 EUR macht die Assistenzärztin steuerlich geltend. Sie setzt rund 80% der Beitragsanpassung in der PKV mit Ihrem Grenzsteuersatz von 44,31% ab. Damit senkt Sie Ihre Steuerlast um ca. 20,46 EUR pro Monat.
  3. Damit verbleibt nach Abzug des Arbeitgeberanteils und der Steuerrückerstattung lediglich eine Mehrbelastung in Höhe von 42,12 EUR.
  4. Berücksichtigt man nun, dass der Versicherer der Assistenzärztin rund 40% des Beitrags der Krankenversicherung in die Alterungsrückstellung investiert und dies lediglich einen Sparvorgang darstellt, reduziert sich dieser Beitrag nochmal um 32,14 EUR. Es verbleiben somit nur noch 9,98 EUR an Netto-Mehrbelastung!

Für einen 40-jährigen Selbstständigen, der aktuell 881,23 EUR für seine Kranken- und Pflegeversicherung mit 250 EUR Krankentagegeld und durch die Beitragsanpassung in der PKV ab Januar 2025 975,72 EUR bezahlt, gestaltet sich die Situation wie folgt:

  1. Die Differenz in Höhe von 94,49 EUR macht er ebenfalls zu rund 80% steuerlich geltend, damit mindert er seine Steuerlast um 33,32 EUR.
  2. Damit verbleibt eine Mehrbelastung in Höhe von 61,17 EUR pro Monat.
  3. Berücksichtigt man auch hier eine höhere Zuführung zu den Alterungsrückstellungen in Höhe von 37,79 EUR für den erhöhten Teil der Krankenversicherung, so beträgt die Netto-Mehrbelastung auch in diesem Fall nur noch 23,38 EUR pro Monat.

Beitragsanpassung Hallesche 2025 im Tarif NK.select XL Bonus

Ein 35-jähriger Angestellter zahlt aktuell für seine Kranken- und Pflegeversicherung bei der Hallesche im Tarif NK.select XL 701,15 EUR. Nach der Beitragsanpassung im Januar 2025 steigt der Beitrag um 50,96 EUR auf 751,11 EUR. Das entspricht einer Anpassung von 8,7%. Die Erhöhung gestaltet sich

  1. Der AG-Anteil steigt von 403,99 EUR auf 421,76 EUR. Demnach beträgt der Eigenanteil der Erhöhung nur noch 33,19 EUR.
  2. Damit verbleibt nach Steuer lediglich eine Mehrbelastung von rund 21 EUR.
  3. Berücksichtigt man auch hier eine höhere Zuführung zu den Alterungsrückstellungen in Höhe von ca. 20,38 EUR, so ist die Erhöhung fast kostenneutral.

Beitragsanpassung R+V 2025 im Tarif AGILpremium

Ein 43-jähriger angestellter Manager zahlt aktuell für seine Kranken- und Pflegeversicherung bei der R+V im AGILpremium mit Krankentagegeld 726,80 EUR. Ab Januar steigt der Beitrag auf 811,43 EUR, was einer Steigerung von 84,63 EUR bzw. 13,3% entspricht.

  1. Der Arbeitgeber trägt von diesen 84,63 EUR etwa 17,77 EUR, sodass noch 66,86 EUR beim Arbeitnehmer verbleiben.
  2. Die Steuerentlastung beträgt etwa 23,70 EUR (ohne Kirchensteuer), sodass noch eine Netto-Mehrbelastung in Höhe von 43,16 EUR verbleibt.
  3. Berücksichtigt man auch hier eine höhere Zuführung zu den Alterungsrückstellungen in Höhe von ca. 33,85 EUR, so bleiben von der Erhöhung nur noch 9,31 EUR übrig.

Beitragsanpassung Universa 2025 im Tarif uni-AM 155

Ein 33-jähriger angestellter Arzt zahlt aktuell für seine Kranken- und Pflegeversicherung bei der Universa 788,91 EUR. Zum 01.01.2025 wird der Beitrag für den Baustein uni-AM 155 um 54,78 EUR angepasst. Bezogen auf den einzelnen Baustein beträgt die Erhöhung 19,8%, bezogen auf den Beitrag für die komplette Krankenversicherung 7,5%. Auch hier gilt die obige Rechnung:

  1. Der Arbeitgeber trägt etwa 17,77 EUR, sodass noch 37,01 EUR beim Arbeitnehmer verbleiben.
  2. Die Steuerentlastung beträgt etwa 13,11 EUR (ohne Kirchensteuer), sodass noch eine Netto-Mehrbelastung in Höhe von 23,19 EUR verbleibt.
  3. Berücksichtigt man auch hier eine höhere Zuführung zu den Alterungsrückstellungen in Höhe von ca. 21,91 EUR, so bleiben von der Erhöhung nur noch 1,28 EUR übrig.

Beitragsanpassung Debeka 2025

Wie unter Beitragsanpassungen Debeka: Die Beiträge sind nicht mehr stabil! genauer beschrieben erreichten uns zum Jahreswechsel 2025 erreichen in großer Zahl Anfragen schockierter Debeka-Kunden, die teils über 30%-ige Beitragsanpassungen berichten. Überdurchschnittlich betroffen waren die Beamtentarife B30/B20K und der Angestellten-Tarif N.

FAQs zur PKV Beitragsanpassung

Meine Krankenversicherung hat innerhalb von 2 Jahren die Beiträge zwei Mal erhöht. Geht das jetzt so weiter?

Normalerweise finden größere Beitragsanpassungen im Schnitt ca. alle drei Jahre statt. Ein kürzerer Zeitabstand ist ungewöhnlich und bezogen auf die Jahre 2021 und 2023 Sondereinflüssen durch Niedrigzins, Corona und die generelle Beitragserhöhung in der Pflegepflichtversicherung geschuldet. Nach bestem Wissen und Gewissen ist nicht davon auszugehen, dass eine Gesellschaft mit einer solchen atypischen Erhöhung die Beiträge weiterhin in dieser Frequenz anpasst. Im Gegenteil, hier sollte jetzt erst mal ein etwas größerer Puffer für künftige Anpassungen vorhanden sein.

Kann ich gerichtlich gegen die Beitragserhöhung vorgehen?

Findige Rechtsanwälte versuchen seit einigen Jahren mit Klagen gegen PKV Beitragsanpassungen vorzugehen, z.B. gegen die Unternehmen Allianz, Axa, Barmenia, Debeka, DKV oder HUK. Sie versprechen ihren Mandanten eine Rückerstattung von tausenden oder zehntausenden Euro. Manche dieser Klagen waren in unteren Instanzen aufgrund von Formfehlern erfolgreich. Teilweise wurde die Unabhängigkeit von Treuhändern bezweifelt. Im Fall der Axa hat sogar der BGH zugunsten der Versicherungsnehmer geurteilt.

Aufgrund der Zustimmung des Treuhänders ist davon auszugehen, dass die Beitragsanpassungen mit einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit materiell korrekt und sachlich angemessen waren. In Einzelfällen, die wir uns genauer angeschaut haben, konnten wir keine dagegen sprechenden Gründe feststellen.

Formfehler können meistens geheilt werden, zumindest für die Zukunft. Nach den ersten Verfahren haben inzwischen alle Gesellschaften ihre Begründungen angepasst.

Selbst wenn einige oder alle Kunden mit solchen Klagen Erfolg hätten, würde das an dem objektiv feststehenden Anpassungsbedarf aufgrund der medizinischen Inflation nichts ändern. Die nötigen Anpassungen würden dann in späteren Jahren in noch größerem, überproportionalem Umfang nachgeholt, zuzüglich der durch Klagen verursachten Kosten. Darauf weist auch die Deutsche Aktuarvereinigung hin. Wer profitiert dann von solchen Klagen? Richtig, vor allem die findigen Rechtsanwälte.

Wie hoch fällt die Beitragsanpassung im Vergleich zur GKV aus?

Auf unserer Seite Beispiele Beitragsanpassung PKV finden Sie konkrete Beispiele für Beitragsanpassungen, z.B. der Barmenia von 2013 bis 2024. Die Entwicklung der GKV Beiträge können Sie auf der gleichen Seite unter Beitragsentwicklung Gesetzliche Krankenversicherung nachlesen.

Wichtig zu wissen: Die GKV ist seit 1970 im Schnitt jedes Jahr um 5,66% teurer geworden und lässt auch in Zukunft aufgrund der demographischen Entwicklung deutlich stärkere Steigerungen befürchten, siehe Schlechte Aussicht der GKV Beiträge.

Lohnt es sich für mich, zu einem billigeren Anbieter zu wechseln?

Selbst wenn Sie oben unter Anbieterwechsel alle einschränkenden Fragen für sich mit Ja beantwortet haben, stellt sich immer noch die Frage, ob sich für Sie ein Wechsel „lohnt“.

Einen höheren Beitrag können Sie zum einen zu ca. 80% von der Steuer absetzen. Durch die steuerliche Absetzbarkeit des Mehrbeitrags werden aus einem Beitragsunterschied von 100 EUR nur noch (100 – 100 x 0,8 x 44,31% ohne / 48,09% mit Kirchensteuer = 35,60) 64,40 EUR. Außerdem bildet ein Tarif mit höherem Beitrag mehr Altersrückstellungen (da prozentual gerechnet – ca. 40% des Beitrags). Von 100 EUR Mehrbeitrag belasten Sie somit letztlich nur 60 EUR, da 40 EUR „gespart“ werden. In Summe bleibt damit von einem Beitragsunterschied von 100 EUR nur noch eine tatsächliche „netto“ Belastung von (100 – 35,50 Steuer – 40 Alterungsrückstellung) 24,40 EUR übrig!

Dagegen müssen Sie dann noch versteckte Selbstbehalte für Minderleistungen des einfacheren Tarifs rechnen, die Sie dann aus eigener Tasche bezahlen. Umgerechnet auf die Vertragslaufzeit ergeben sich hieraus schnell Zusatzkosten von 100 bis 200 EUR pro Monat.

Fazit: Ein Downgrade Ihrer Krankenversicherung lohnt sich selten. Wir rechnen das mit Ihnen gerne konkreter durch.

Die Barmenia hat den Beitrag mehrfach erhöht. Sollte ich wechseln?

Die Barmenia hat ihre Tarife in den letzten Jahren tatsächlich überdurchschnittlich angepasst und sich dabei nicht gerade mit Ruhm bekleckert. Da gibt es nichts zu beschönigen. War das absehbar? Wir meinen nein. Zu billig waren die Tarife vorher auch nicht.

Wir gehen aber weiterhin nach besten Wissen und Gewissen davon aus, dass mit diesen Beitragsanpassungen Schieflagen nun für eine Weile ausgeglichen sind. Solche Phasen sind natürlich sehr ärgerlich, sollten bei (hoffentlich) 60 Jahren Vertragslaufzeit aber die absolute Ausnahme bleiben. Im Schnitt wird sich die Steigerungsrate dann wieder auf ein Normalmaß einpendeln. PKV ist ein Marathon, kein Sprint.

Was langfristig sicher ist, sind die weiterhin überdurchschnittlichen Leistungen.

Fazit zur PKV Beitragsanpassung: Don´t panic!

Lassen Sie sich durch eine PKV Beitragsanpassung nicht verrückt machen und schon gar nicht emotionsgetrieben zum Wechsel Ihrer PKV verleiten. Erhöhungen sind durch die sog. „medizinische Inflationsrate“ vorprogrammiert und – sofern sie sich im Rahmen halten – kein Grund zu Besorgnis oder Panik!

Die gute Nachricht: Gestiegene Leistungsausgaben sind ein guter Indikator dafür, dass Ihr Krankenversicherer auch Leistungen für seine Versicherten erbringt! Andernfalls wären ja die Leistungsausgaben nicht gestiegen. Und das ist es, was am Ende des Tages zählt.

Natürlich evaluieren wir jede Beitragsanpassung und überprüfen, ob unsere Empfehlung mit Blick in die Zukunft weiterhin sinnvoll ist und ob ggf. Handlungsbedarf besteht. Im Normalfall ändert die Beitragsanpassung 2025 nichts an den Grundlagen der Entscheidung für einen Anbieter und Tarif. Auch wenn andere Gesellschaften ihre Tarife dieses Jahr nicht anpassen, werden sie dies in kommenden Jahren in vergleichbarem Maß nachholen, da die Phänomene der vergangenen Jahre alle gleichmäßig betreffen.

Es kann durchaus Situationen geben, in denen es sinnvoll ist, über eine Veränderung nachzudenken, z.B. wenn eine private Krankenversicherung die Beiträge über viele Jahre überdurchschnittlich erhöht und / oder die Leistungen des Tarifs nicht (mehr) zu Ihren Anforderungen passen.

Wenn Sie als unser Kunde zum Thema PKV Beitragsanpassung gerne unseren fachkundigen Rat hätten, buchen Sie einfach einen kurzen Termin mit Ihrem Berater über unseren Online-Kalender.

Letztes Update:
Patrick Mini
Patrick MiniSenior Finanzberater, Leiter Vertrieb
Seit 2013 berate ich zu Berufsunfähigkeits­schutz, privater Krankenversicherung, Altersvorsorge und Immobilien als Kapitalanlage. Mit mehr als 12 Jahren Erfahrung, transparenter Beratung und viel Leidenschaft finden wir Lösungen, die wirklich zu Ihrem Leben passen.

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