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Eine PKV Beitragsanpassung, kurz „BAP“, ist immer unerfreulich, besonders in stürmischen Zeiten wie diesen. Letztlich besteht aber kein Anlass zur Besorgnis. Es handelt sich um einen normalen Vorgang. Die Beiträge werden turnusmäßig an aktuelle Rahmendaten angepasst. Die vereinbarten Leistungen bleiben unverändert.

Das Wichtigste in Kürze
  • Eine PKV Beitragsanpassung kommt immer ungelegen, ist jedoch alle paar Jahre ein völlig normaler Vorgang.

  • Wichtig zu wissen: Die vereinbarten Leistungen Ihrer PKV können – anders als in der GKV – nicht reduziert werden.

  • Lassen Sie sich bei einer PKV Beitragsanpassung nicht von Emotionen leiten.

  • Den Betrag zahlen Sie nicht alleine. Finanzamt und Arbeitgeber beteiligen sich!

  • Höhere Beiträge führen in der Regel auch zu höheren Alterungssrückstellungen. Das kommt Ihnen später im Rentenalter zugute.

Warum kommt es zu einer PKV Beitragsanpassung?

Private Krankenversicherer sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Ausgaben für Versicherungsleistungen jährlich zu überprüfen. Um den Versicherungsschutz weiterhin auf hohem Niveau halten zu können, müssen Beiträge dann ggf. an die aktuelle wirtschaftliche Situation angepasst werden. Diese Anpassungen finden selten linear, sondern aufgrund gesetzlicher Vorgaben meistens alle paar Jahre in größeren Sprüngen statt. Die Methode ist auf unserer Seite unter Methode Beitragsanpassung („BAP“) Private Krankenversicherung genauer beschrieben.

PKV Beitragsanpassungen sind nur schwer planbar oder längerfristig vorhersehbar. Auch stabile Beiträge in der Vergangenheit sind nicht unbedingt ein geeigneter Indikator für künftige Beitragsanpassungen. Wenn Leistungen am Markt zu günstig angeboten werden, ein Tarif also unterkalkuliert ist (siehe Nachhaltige Kalkulation) erhöht sich das Risiko von PKV Beitragsanpassungen.

Beitragsanpassungen in der PKV werden nicht willkürlich durchgeführt. Sie bewegen sich in einem sehr engen gesetzlichen Rahmen und müssen von unabhängigen Treuhändern genehmigt werden.

Gestiegene Leistungsausgaben erhöhen die Beiträge

Den wohl stärksten Einfluss auf eine PKV Beitragsanpassung haben gestiegene Leistungsausgaben, auch medizinische Inflation genannt. Versicherer kalkulieren die Beiträge auf Basis bekannter Kosten. Steigen diese über die Laufzeit an, so kommt es zu Abweichungen in der Kalkulation. Krankenversicherer müssen ihre Prämien anpassen sobald die tatsächlichen Ausgaben 5% – 10% höher liegen als kalkuliert.

In 2022 verstärkten sich aus unserer Sicht zwei Effekte:

  1. Privatversicherte mussten seit Ausbruch der Covid-19-Pandemie bis zur Abschaffung zum 31.3.2022 beim Arzt millionenfach eine bislang nicht einkalkulierte Hygienepauschale bezahlen.
  2. Die höheren Leistungsausgaben durch Covid-19 wurden bisher kompensiert durch weniger Ausgaben für aufgeschobene Behandlungen. Auch Vorsorgeaufwendungen wurden weniger beansprucht, da viele Versicherte Arztpraxen weitestgehend gemieden haben. Dies wurde 2022 vielfach nachgeholt. Die Versicherer müssen nun neben den Covid-19-Kosten auch wieder die regulär einkalkulierten Kosten tragen.
  3. Die Preise für Medikamente sind deutlich gestiegen. Insbesondere die Mehr-Ausgaben für Onkologika stiegen laut dem Arzneiverordnungs-Report alleine im vergangenen Jahr um 13,2%.

Einige Versicherer haben daher ihre Prämien schon zum 01.01.2023 angepasst. Die Beitragsanpassungen zum 01.01.2024 sind daher weitestgehend Nachholeffekte.

Dabei steigen die Ausgaben der Gesetzlichen und Privaten Krankenversicherung übrigens nicht gleichermaßen, wie die folgende Tabelle zeigt:

Gesundheitsausgaben Gesundheitskosten Krankenversicherer
Gesundheitsausgaben in Millionen EUR (Quelle: www.destatis.de, Stand 7. April 2022)

Während sich die Gesundheitsausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung von 2018 bis 2021um 14,7% erhöht haben, stiegen die Kosten der Privaten Krankenversicherer lediglich um 8,6%. Dies mag einer der Gründe dafür sein, dass die Beiträge in der PKV langfristig weniger steigen als in der GKV.

Eine Änderung des Rechnungszinses beeinflusst die Beitragskalkulation

Wer unsere Beratung Krankenversicherung genossen hat, erinnert sich vermutlich an die Alterungsrückstellungen, die ca. 40% des Beitrags ausmachen können. Diese legt die Gesellschaft für die Versicherten zurück, um die Beiträge im Alter stabil zu halten. Durch die vergangene Niedrigzinsphase erwirtschafteten die Versicherer jedoch immer weniger Zinsen, sodass eine Anpassung des sog. „Rechnungszinses“ ebenfalls zu einer PKV Beitragsanpassung führt.

Änderung der erwarteten Lebensdauer

Im Rahmen der jährlichen Prüfung der Beitragskalkulation wird auch die statistische Lebenserwartung überprüft. Steigt diese, beeinflusst sie die Prämie, da der Versicherer in diesem Fall noch mehr Alterungsrückstellungen bilden muss. In der Regel hat dies aber nur einen kleineren Einfluss auf eine Beitragsanpassung in der PKV.

Unsere Kunden empfehlen unsere Beratung in über 3.900 Bewertungen. Machen Sie sich den Weg zur Lösung Ihres Anliegens nicht unnötig schwer.

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Finanzamt und Arbeitgeber beteiligen sich an der PKV Beitragsanpassung

Das Finanzamt beteiligt sich an der PKV Beitragsanpassung

Ein höherer Beitrag für Ihre private Krankenversicherung führt automatisch zu einer höheren steuerlichen Absetzbarkeit des Beitrags. Damit reduziert sich Ihre Steuerlast. So zahlen Sie nur einen Teil der Beitragsanpassung in der PKV aus Ihrer eigenen Tasche. Da Privatversicherte in der Regel den höchsten Grenzsteuersatz in Höhe von 42% zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer bezahlen und sie ca. 80% des Beitrags steuerlich absetzen können, beteiligt sich das Finanzamt sogar kräftig mit 35,45% ohne und 38,47% mit Kirchensteuer am Mehrbeitrag.

Der Arbeitgeber beteiligt sich an der PKV Beitragsanapssung

Die Rechengrößen für die Beitragsbemessung in der Gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung werden zum 01.01.2024 angehoben. Damit zahlt ein GKV-Versicherter maximal 843,52 EUR für die Kranken- und 207 EUR ohne Kinder bzw. 175,95 EUR mit einem Kind für die Pflegeversicherung. Die Entwicklung dieser Größen können Sie unserer Tabelle Beitragsentwicklung Gesetzliche Krankenversicherung 1970-2024 entnehmen.

Privatversicherte Arbeitnehmer profitieren von der Anhebung dieser Rechengrößen, da gleichzeitig der maximale Arbeitgeberzuschuss zur PKV auf 421,76 EUR zzgl. 50% für die Pflegeversicherung ansteigt.

Sofern Sie als Arbeitnehmer Ihren Arbeitgeber-Anteil bislang noch nicht ausgeschöpft haben, übernimmt Ihr Arbeitgeber somit bis zu 50% Ihrer PKV Beitragsanpassung.

Beispiele Beitragsanpassung PKV 2024: Konkrete Berechnungen

Beitragsanpassung Barmenia 2024 im Tarif VHV1+

Eine 31-jährige Assistenzärztin zahlt bislang für Ihre Kranken- und Pflegeversicherung bei der Barmenia im Tarif VHV1+ mit 170 EUR Krankentagegeld monatlich 772,61 EUR. Durch die Beitragsanpassung in der PKV zum 01.01.2024 wird dieser Beitrag auf 852,96 EUR steigen. Dies entspricht einer absoluten Anpassung in der Krankenversicherung in Höhe von 80,35 EUR im Monat. Nun sind folgende Effekte zu berücksichtigen:

  1. Da die Mandantin den Arbeitgeberanteil bisher zusammen mit dem Krankentagegeld und der Beitragsentlastungskomponente voll ausschöpft, beteiligt sich der Arbeitgeber durch die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze mit 17,77 EUR an dieser PKV Beitragsanpassung.
  2. Die verbleibenden 62,58 EUR macht die Assistenzärztin steuerlich geltend. Sie setzt rund 80% der Beitragsanpassung in der PKV mit Ihrem Grenzsteuersatz von 44,31% ab. Damit senkt Sie Ihre Steuerlast um ca. 20,46 EUR pro Monat.
  3. Damit verbleibt nach Abzug des Arbeitgeberanteils und der Steuerrückerstattung lediglich eine Mehrbelastung in Höhe von 42,12 EUR.
  4. Berücksichtigt man nun, dass der Versicherer der Assistenzärztin rund 40% des Beitrags der Krankenversicherung in die Alterungsrückstellung investiert und dies lediglich einen Sparvorgang darstellt, reduziert sich dieser Beitrag nochmal um 32,14 EUR. Es verbleiben somit nur noch 9,98 EUR an Netto-Mehrbelastung!

Für einen 40-jährigen Selbstständigen, der aktuell 881,23 EUR für seine Kranken- und Pflegeversicherung mit 250 EUR Krankentagegeld und durch die Beitragsanpassung in der PKV ab Januar 2024 975,72 EUR bezahlt, gestaltet sich die Situation wie folgt:

  1. Die Differenz in Höhe von 94,49 EUR macht er ebenfalls zu rund 80% steuerlich geltend, damit mindert er seine Steuerlast um 33,32 EUR.
  2. Damit verbleibt eine Mehrbelastung in Höhe von 61,17 EUR pro Monat.
  3. Berücksichtigt man auch hier eine höhere Zuführung zu den Alterungsrückstellungen in Höhe von 37,79 EUR für den erhöhten Teil der Krankenversicherung, so beträgt die Netto-Mehrbelastung auch in diesem Fall nur noch 23,38 EUR pro Monat.

Beitragsanpassung Hallesche 2024 im Tarif NK.select XL Bonus

Ein 35-jähriger Angestellter zahlt aktuell für seine Kranken- und Pflegeversicherung bei der Hallesche im Tarif NK.select XL 701,15 EUR. Nach der Beitragsanpassung im Januar 2024 steigt der Beitrag um 50,96 EUR auf 751,11 EUR. Das entspricht einer Anpassung von 8,7%. Die Erhöhung gestaltet sich

  1. Der AG-Anteil steigt von 403,99 EUR auf 421,76 EUR. Demnach beträgt der Eigenanteil der Erhöhung nur noch 33,19 EUR.
  2. Damit verbleibt nach Steuer lediglich eine Mehrbelastung von rund 21 EUR.
  3. Berücksichtigt man auch hier eine höhere Zuführung zu den Alterungsrückstellungen in Höhe von ca. 20,38 EUR, so ist die Erhöhung fast kostenneutral.

Beitragsanpassung R+V 2024 im Tarif AGILpremium

Ein 43-jähriger angestellter Manager zahlt aktuell für seine Kranken- und Pflegeversicherung bei der R+V im AGILpremium mit Krankentagegeld 726,80 EUR. Ab Januar steigt der Beitrag auf 811,43 EUR, was einer Steigerung von 84,63 EUR bzw. 13,3% entspricht.

  1. Der Arbeitgeber trägt von diesen 84,63 EUR etwa 17,77 EUR, sodass noch 66,86 EUR beim Arbeitnehmer verbleiben.
  2. Die Steuerentlastung beträgt etwa 23,70 EUR (ohne Kirchensteuer), sodass noch eine Netto-Mehrbelastung in Höhe von 43,16 EUR verbleibt.
  3. Berücksichtigt man auch hier eine höhere Zuführung zu den Alterungsrückstellungen in Höhe von ca. 33,85 EUR, so bleiben von der Erhöhung nur noch 9,31 EUR übrig.

Beitragsanpassung Universa 2024 im Tarif uni-AM 155

Ein 33-jähriger angestellter Arzt zahlt aktuell für seine Kranken- und Pflegeversicherung bei der Universa 788,91 EUR. Zum 01.01.2024 wird der Beitrag für den Baustein uni-AM 155 um 54,78 EUR angepasst. Bezogen auf den einzelnen Baustein beträgt die Erhöhung 19,8%, bezogen auf den Beitrag für die komplette Krankenversicherung 7,5%. Auch hier gilt die obige Rechnung:

  1. Der Arbeitgeber trägt etwa 17,77 EUR, sodass noch 37,01 EUR beim Arbeitnehmer verbleiben.
  2. Die Steuerentlastung beträgt etwa 13,11 EUR (ohne Kirchensteuer), sodass noch eine Netto-Mehrbelastung in Höhe von 23,19 EUR verbleibt.
  3. Berücksichtigt man auch hier eine höhere Zuführung zu den Alterungsrückstellungen in Höhe von ca. 21,91 EUR, so bleiben von der Erhöhung nur noch 1,28 EUR übrig.

Beitragsanpassung Pflegepflichtversicherung für Beihilfeberechtigte

Für beihilfeberechtigte privat Krankenversicherte wird die private Pflegepflichtversicherung ab 1.1.2024 teurer. Der Hauptgrund dafür sind, wie auf der Seite des PKV Verbands im Detail beschrieben, politische Reformen (Entlastung Pflegebedürftiger von Zuzahlungen, Tariflohn für Pflegekräfte). Die Beiträge liegen im Durchschnitt aber weiterhin deutlich unter denen der gesetzlichen sozialen Pflichtversicherung.

Auch hier wird die Beitragserhöhung wie nachfolgend beschrieben durch zwei Faktoren „entschärft“:

Welche Möglichkeiten habe ich nach einer Beitragsanpassung in der PKV?

Um Ihren Beitrag nach einer Beitragsanpassung zu senken haben Sie folgende Möglichkeiten:

Tarif-Downgrade – Reduzierung des Versicherungsumfangs

Die meisten Gesellschaften haben noch etwas billigere Tarife mit reduziertem Versicherungsumfang im Angebot. Ein Wechsel „nach unten“ ist ohne Gesundheitsprüfung möglich. Angesparte Alterungsrückstellungen bleiben dabei vollumfänglich erhalten.

Praxisbeispiel: Tarif-Downgrade Barmenia VHV1+ zu VHV2+

Der Barmenia Einbett-Zimmer Ärztetarif VHV1+ war 2023 von der turnusmäßigen Beitragsanpassung des Zweibett-Zimmer Tarifs VHV2+ verschont geblieben. Somit war die bessere Unterbringung finanziell besonders attraktiv. Durch eine BAP zum 1.1.2024 wird das 1-Bett-Zimmer jetzt ca. 80 -90 EUR im Monat teurer. Damit ist der vorherige Beitragsunterschied zum 2-Bett-Zimmer Tarif ungefähr wieder hergestellt.

Wenn Sie sich die bessere Unterbringung jetzt nicht mehr leisten wollen (siehe dazu 1-Bett Zimmer: Ungestört gesund werden mit weniger Infektionsrisiko), könnten Sie zur Not auf den 2-Bett-Zimmer Tarif downgraden. Die wesentlichen Unterschiede zwischen den beiden Tarifen ist der Verzicht auf das Einbettzimmer sowie der Wegfall des weltweiten Versicherungsschutzes bei Auslandsaufenthalten über 3 Monate hinaus. Letzteres kann über den separaten Baustein WSU ohne Gesundheitsfragen für einen monatlichen Beitrag von derzeit rund 20 EUR jederzeit hinzugebucht werden. Die monatliche Prämie lässt sich beim Wechsel von VHV1A+ zu VHV2A+ (beide ohne Selbstbehalt) so um durchschnittlich 95 EUR reduzieren. Die Beitragsanpassung bleibt dann relativ kostenneutral.

Erhöhung Selbstbehalt

Eine Erhöhung des monatlichen Selbstbehalts reduziert den monatlich zu zahlenden Betrag. Letztlich verteilen Sie Kosten so nur um. Zum Vergleich müssen Sie die dann selbst zu tragenden Kosten wieder zum Beitrag addieren. Den Selbstbehalt können Sie jedoch – anders als den Beitrag – nicht von der Steuer absetzen und Sie erhalten dafür keinen Arbeitgeberzuschuss. In jüngeren Jahren kann das zu einer kleinen Ersparnis führen. Langfristig ist dieser Ansatz jedoch wie auf unserer Seite Selbstbehalt und Beitragsrückerstattung beschrieben jedoch nicht lohnend.

Anpassung Altersbeitragsentlastungssparen

Wenn 50% des neuen Beitrags den maximal vom Arbeitgeber geförderten Beitrag überschreiten, sinkt bei Angestellten die Rendite des Beitragsentlastungstarifs (siehe Altersbeitragsentlastungssparen). Liegt diese dann unter der Rendite alternativer zum Risikotyp passender Sparformen, könnte eine Reduzierung dieses Bausteins auf den maximal vom Arbeitgeber bezuschussten Betrag sinnvoll sein.

Der Arbeitgeberzuschuss beträgt in 2023 maximal 403,99 EUR für die Krankenversicherung und 76,06 EUR für die Pflegepflichtversicherung, jedoch höchstens die Hälfte des jeweils dafür gezahlten Beitrags, siehe Anteile Arbeitgeber und Arbeitnehmer an GKV und Pflege 2023.

Zur Anpassung genügt i.d.R. eine Mail von Ihnen an die Krankenversicherung. Wenn Sie bei der Berechnung unsicher sind, könnten Sie darin formulieren „Bitte den Beitragsentlastungstarif an den maximal vom Arbeitgeber geförderten Betrag anpassen“.

Bei Fragen dazu helfen wir gerne.

Anbieterwechsel

Ein Wechsel zu einem anderen Anbieter bringt langfristig selten wirkliche Vorteile. Wenn Sie sich bei der Auswahl Ihres Krankenversicherers anhand unserer Auswahlkriterien den für Sie passenden Krankenversicherer ausgesucht haben, würden Sie zu einem Anbieter wechseln, der Ihre Anforderungen in geringerem Maß erfüllt. Darüber hinaus ist ein Wechsel nur mit neuer Gesundheitsprüfung möglich.

Wenn sich jedoch

dann prüfen wir gerne mit Ihnen, ob ein kompletter Wechsel zu einem anderen Anbieter für Sie ausnahmsweise sinnvoll sein könnte.

Sie sollten sich dabei die Frage stellen, ob Sie in 1-2 Jahren, wenn der neue Anbieter als nächstes seine Beiträge um 10 oder 15% anpasst, wieder den Anbieter (zurück?) wechseln möchten. Auch bei der PKV gilt der alte Grundsatz „Hin und Her macht Taschen leer“. 🙂

Unser Spartipp: Zahlen Sie Ihre Beiträge jährlich und im Voraus!

Eine Möglichkeit, zumindest etwas vom Beitrag wieder einzusparen, ergibt sich durch die Umstellung der Zahlungsweise auf jährlich. Schauen Sie am besten direkt auf unserer Seite Steuertipp – Vorauszahlung Beitrag Krankenversicherung, ob Ihr Krankenversicherer Rabatt auf jährliche Zahlungsweise gibt. Wenn Sie dann die Möglichkeit der Vorauszahlung für die kommenden Jahre noch nutzen, ermöglichen Sie sich einen zusätzlichen Steuervorteil, da Sie dann in den Folgejahren bspw. Ihre Beitrag der Berufsunfähigkeitsversicherung steuerlich geltend machen können.

FAQs zur PKV Beitragsanpassung

Meine Krankenversicherung hat innerhalb von 2 Jahren die Beiträge zwei Mal erhöht. Geht das jetzt so weiter?

Normalerweise finden größere Beitragsanpassungen im Schnitt ca. alle drei Jahre statt. Ein kürzerer Zeitabstand ist ungewöhnlich und bezogen auf die Jahre 2021 und 2023 Sondereinflüssen durch Niedrigzins, Corona und die generelle Beitragserhöhung in der Pflegepflichtversicherung geschuldet. Nach bestem Wissen und Gewissen ist nicht davon auszugehen, dass eine Gesellschaft mit einer solchen atypischen Erhöhung die Beiträge weiterhin in dieser Frequenz anpasst. Im Gegenteil, hier sollte jetzt erst mal ein etwas größerer Puffer für künftige Anpassungen vorhanden sein.

Kann ich gerichtlich gegen die Beitragserhöhung vorgehen?

Findige Rechtsanwälte versuchen seit einigen Jahren mit Klagen gegen PKV Beitragsanpassungen vorzugehen, z.B. gegen die Unternehmen Allianz, Axa, Barmenia, Debeka, DKV oder HUK. Sie versprechen ihren Mandanten eine Rückerstattung von tausenden oder zehntausenden Euro. Manche dieser Klagen waren in unteren Instanzen aufgrund von Formfehlern erfolgreich. Teilweise wurde die Unabhängigkeit von Treuhändern bezweifelt. Im Fall der Axa hat sogar der BGH zugunsten der Versicherungsnehmer geurteilt.

Aufgrund der Zustimmung des Treuhänders ist davon auszugehen, dass die Beitragsanpassungen mit einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit materiell korrekt und sachlich angemessen waren. In Einzelfällen, die wir uns genauer angeschaut haben, konnten wir keine dagegen sprechenden Gründe feststellen.

Formfehler können meistens geheilt werden, zumindest für die Zukunft. Nach den ersten Verfahren haben inzwischen alle Gesellschaften ihre Begründungen angepasst.

Selbst wenn einige oder alle Kunden mit solchen Klagen Erfolg hätten, würde das an dem objektiv feststehenden Anpassungsbedarf aufgrund der medizinischen Inflation nichts ändern. Die nötigen Anpassungen würden dann in späteren Jahren in noch größerem, überproportionalem Umfang nachgeholt, zuzüglich der durch Klagen verursachten Kosten. Darauf weist auch die Deutsche Aktuarvereinigung hin. Wer profitiert dann von solchen Klagen? Richtig, vor allem die findigen Rechtsanwälte.

Wie hoch fällt die Beitragsanpassung im Vergleich zur GKV aus?

Auf unserer Seite Beispiele Beitragsanpassung PKV finden Sie konkrete Beispiele für Beitragsanpassungen, z.B. der Barmenia von 2013 bis 2023. Die Entwicklung der GKV Beiträge können Sie auf der gleichen Seite unter Beitragsentwicklung Gesetzliche Krankenversicherung nachlesen.

Wichtig zu wissen: Die GKV ist seit 1970 im Schnitt jedes Jahr um 5,66% teurer geworden und lässt auch in Zukunft aufgrund der demographischen Entwicklung deutlich stärkere Steigerungen befürchten, siehe Schlechte Aussicht der GKV Beiträge.

Lohnt es sich für mich, zu einem billigeren Anbieter zu wechseln?

Selbst wenn Sie oben unter Anbieterwechsel alle einschränkenden Fragen für sich mit Ja beantwortet haben, stellt sich immer noch die Frage, ob sich für Sie ein Wechsel „lohnt“.

Einen höheren Beitrag können Sie zum einen zu ca. 80% von der Steuer absetzen. Durch die steuerliche Absetzbarkeit des Mehrbeitrags werden aus einem Beitragsunterschied von 100 EUR nur noch (100 – 100 x 0,8 x 44,31% ohne / 48,09% mit Kirchensteuer = 35,60) 64,40 EUR. Außerdem bildet ein Tarif mit höherem Beitrag mehr Altersrückstellungen (da prozentual gerechnet – ca. 40% des Beitrags). Von 100 EUR Mehrbeitrag belasten Sie somit letztlich nur 60 EUR, da 40 EUR „gespart“ werden. In Summe bleibt damit von einem Beitragsunterschied von 100 EUR nur noch eine tatsächliche „netto“ Belastung von (100 – 35,50 Steuer – 40 Alterungsrückstellung) 24,40 EUR übrig!

Dagegen müssen Sie dann noch versteckte Selbstbehalte für Minderleistungen des einfacheren Tarifs rechnen, die Sie dann aus eigener Tasche bezahlen. Umgerechnet auf die Vertragslaufzeit ergeben sich hieraus schnell Zusatzkosten von 100 bis 200 EUR pro Monat.

Fazit: Ein Downgrade Ihrer Krankenversicherung lohnt sich selten. Wir rechnen das mit Ihnen gerne konkreter durch.

Unsere Kunden empfehlen unsere Beratung in über 3.900 Bewertungen. Machen Sie sich den Weg zur Lösung Ihres Anliegens nicht unnötig schwer.

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Fazit zur PKV Beitragsanpassung: Don´t panic!

Lassen Sie sich durch eine PKV Beitragsanpassung nicht verrückt machen und schon gar nicht emotionsgetrieben zum Wechsel Ihrer PKV verleiten. Erhöhungen sind durch die sog. „medizinische Inflationsrate“ vorprogrammiert und – sofern sie sich im Rahmen halten – kein Grund zu Besorgnis oder Panik!

Die gute Nachricht: Gestiegene Leistungsausgaben sind ein guter Indikator dafür, dass Ihr Krankenversicherer auch Leistungen für seine Versicherten erbringt! Andernfalls wären ja die Leistungsausgaben nicht gestiegen. Und das ist es, was am Ende des Tages zählt.

Natürlich evaluieren wir jede Beitragsanpassung und überprüfen, ob unsere Empfehlung mit Blick in die Zukunft weiterhin sinnvoll ist und ob ggf. Handlungsbedarf besteht. Im Normalfall ändert die Beitragsanpassung 2023 nichts an den Grundlagen der Entscheidung für einen Anbieter und Tarif. Auch wenn andere Gesellschaften ihre Tarife dieses Jahr nicht anpassen, werden sie dies in kommenden Jahren in vergleichbarem Maß nachholen, da die Phänomene der vergangenen Jahre alle gleichmäßig betreffen.

Es kann durchaus Situationen geben, in denen es sinnvoll ist, über eine Veränderung nachzudenken, z.B. wenn eine private Krankenversicherung die Beiträge über viele Jahre überdurchschnittlich erhöht und / oder die Leistungen des Tarifs nicht (mehr) zu Ihren Anforderungen passen.

Wenn Sie als unser Kunde zum Thema PKV Beitragsanpassung gerne unseren fachkundigen Rat hätten, buchen Sie einfach einen kurzen Termin mit Ihrem Berater über unseren Online-Kalender.

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