Mit gezieltem Sparen zur Beitragsentlastung bremst das sog. „AltersBeitragsentlastungsSparen“ (kurz „ABS“, teils auch „Rückdeckungsversicherung“/RDV genannt) die Kosten Ihrer Krankenversicherung im Alter! Wenn Sie Ihre Beitragsersparnis gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung klug investieren, erzielen Sie durch steuerliche Absetzbarkeit und ggf. Zuschuss vom Arbeitgeber eine Rendite von fast 6% nach Kosten und nach Steuern!
Inhaltsverzeichnis
Altersbeitragsentlastungssparen: „ABS“ für Ihre PKV
Bei unserer Beratung zum Thema Private Krankenversicherung begegnet uns öfters die Sorge vor im Alter steigenden Beiträgen. Hierzu finden Sie unter „Vorurteile zur privaten Krankenversicherung“ eine ausführliche Erläuterung, weshalb diese Sorge bei einer guten und beitragsstabilen PKV nach derzeitigen Erkenntnissen unbegründet ist.
Ein wesentlicher Aspekt wird bei dieser Diskussion häufig übersehen: Die monatliche Beitragsersparnis gegenüber der GKV, die selbst nach Meinung von PKV-Skeptikern über lange Jahre anfällt. Hierbei zählt nicht nur der reine Beitragsunterschied. Rechnet man fair, sind auch die versteckten Kosten der GKV zu berücksichtigen (Zuzahlung bei verschreibungspflichtigen Medikamenten, gesamte Kosten für nicht verschreibungspflichtige Medikamente und Sehhilfen, Zuzahlung bei Heil- und Hilfsmitteln, Kosten für Zahnersatz und professionelle Zahnreinigung), die bei Vergleichen oft mit 50 EUR p.m. angesetzt werden. Dazu kommen noch (fiktive) Kosten für private Zusatzversicherungen (je nach Leistungen und Eintrittsalter ca. 100 – 200 EUR p.m.), um die GKV annähernd mit den Leistungen der PKV vergleichbar zu machen. Siehe dazu „Effektivkosten gesetzliche Krankenversicherung“ auf unserer Seite Beiträge gesetzliche Kranken- und Pflegepflichtversicherung und Arbeitgeberanteil.
Die sich daraus ergebende Beitragsersparnis der privaten Krankenversicherung gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung sollten Sie keinesfalls „verkonsumieren“, sondern zweckgebunden (!) für Ihr persönliches Altersbeitragsentlastungssparen anlegen. Berücksichtigt man das Ergebnis dieses Sparvorgangs, der ggf. noch von Arbeitgeber und Finanzamt bezuschusst wird, fällt die Bilanz PKV vs. GKV noch deutlicher zugunsten der PKV aus!
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Unser Assistenzarzt verdient im Jahr brutto 70.000 EUR und zahlt in der GKV somit als Selbstständiger oder als Angestellter folgende Höchstbeiträge:
Zusätzlich sind noch zu berücksichtigen entweder a) die in der GKV anfallenden Zuzahlungen / Eigenanteile, aus denen sich der sog. „Effektivbeitrag“ ergibt, oder b) erforderliche Zusatzversicherungen, um das Qualitätsniveau der GKV etwas zu steigern – oder sogar beides!
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Die PKV-Beiträge für den 32-jährigen kinderlosen Assistenzarzt in einem sehr guten 2-Bett Zimmer Tarif ohne Selbstbehalt inkl. einem monatlichen Krankentagegeld von 140 EUR betragen:
Beitragsersparnis PKV vs. GKV
Daraus ergibt sich folgende Beitragsersparnis gegenüber der GKV (Summe zur Vereinfachung gerechnet ohne Zins!):
Diese monatliche Summe (zumindest der sich unter a) ergebende Betrag im Vergleich zur GKV inkl. Eigenanteil) sollte unbedingt per Altersbeitragsentlastungssparen gezielt zur späteren Beitragsentlastung der eigenen PKV angespart werden!
Achtung: Je nach Familiensituation sind hiervon Beiträge für Kinder (jeweils ca. 130 bis 190 EUR pro Monat je nach Tarif) und ggf. für einen vorübergehend nicht arbeitenden Ehepartner abzuziehen, die in der GKV sonst kostenlos familienversichert wären.
Altersbeitragsentlastungssparen – Möglichkeiten
Zur Anlage der Beitragsersparnis kommen verschiedene Sparformen in Betracht:
1. PKV-Beitragsentlastungstarife
Viele Gesellschaften bieten eigene „Beitragsentlastungstarife“ an, auch genannt „Zusatzbaustein zur Beitragsreduzierung im Alter“ oder „Beitragssenkungskomponente“. Ziel ist, den PKV Beitrag im Alter durch monatliches Sparen lebenslang um einen festen Betrag zu senken. Diese Spartöpfe funktionieren ähnlich wie eine Rentenversicherung und können ohne Gesundheits- oder Risikoprüfung abgeschlossen werden.
Vorteile von Beitragsentlastungstarifen zum Altersbeitragsentlastungssparen
Der Sparbeitrag wird vom Arbeitgeber hälftig bezuschusst (sofern der maximale AG-Zuschuss nicht schon durch PKV Beiträge ausgeschöpft ist, z.B. bei einem späten Wechsel in die PKV oder mit PKV-versicherten Kindern).
Der Beitrag ist größtenteils steuerlich absetzbar (der Anteil, der auf eine Entlastung der Basisabsicherung im Rentenalter entfällt, wird von der Krankenversicherung bescheinigt und beträgt je nach Tarif ca. 80%)
Ein hoffentlich für Sie nicht relevanter Vorteil: Das Gesparte ist nach derzeitiger Rechtslage „scheidungssicher„und wird beim Versorgungsausgleich nicht umverteilt.
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In konkreten Zahlen des nachfolgenden Beispiels ausgedrückt bedeutet dies, eine Sparleistung von 124 EUR p.m. kostet „netto“ für
Arbeitnehmer nach Arbeitgeberzuschuss und Steuer: nur 39,75 EUR
Selbstständige nach Steuer: nur 79,50 EUR
Alleine dadurch bietet ein Beitragsentlastungstarif deutliche Vorteile gegenüber den meisten anderen Sparformen (s.u.)!
Nachteile Beitragsentlastungstarife
Auch „gute“ Beitragsentlastungstarife haben einige systembedingte Nachteile:
Lebenslange Beitragszahlung (je nach Anbieter)
Je nach Anbieter sind die Beiträge lebenslang zu zahlen, d.h. auch noch nach Rentenbeginn. Diese ist bei der „Rendite“ natürlich zu berücksichtigen und bei unseren Berechnungen auch einkalkuliert.
Aber: Manche bzw. die von uns empfohlenen Gesellschaften bieten die Möglichkeit, die Beitragszahlung jederzeit zu beenden und dann das bis dahin angesparte Kapital direkt beitragssenkend zu verwenden.
Verlust sämtlicher eingezahlter Beiträge bei Beendigung
Bei Beendigung des Vertrags (u.a. Wechsel der Gesellschaft, Tod des Versicherten – die Beiträge sind nicht vererbbar oder Rückkehr in die GKV z.B. bei reduziertem Einkommen) verliert man i.d.R. sämtliche eingezahlten Beiträge.
Aber (häufig nicht bekannt): Manche bzw. die von uns empfohlenen Gesellschaften ermöglichen die direkt beitragsmindernde Anrechnung des gesparten Kapitals bei der Umwandlung einer Vollversicherung in eine Zusatzversicherung bei Rückkehr in die GKV. Alternativ kann man – auch bei Wechsel der privaten Krankenversicherung – z.B. das Krankentagegeld bei der „alten“ PKV lassen und das Kapital darauf anrechnen lassen.
Expertentipp: Bei „guten“ Anbietern besteht die Möglichkeit, bei einem evtl. Ende der privaten Krankenversicherung (z.B. durch Versicherungspflicht in der GKV oder Umzug in ein Land, in dem nur eine gesetzliche Krankenversicherung möglich ist wie z.B. Österreich, Frankreich oder Spanien) angesammelte Alterungsrückstellungen aus der Krankenversicherung oder einem zusätzlichen Beitragsentlastungstarif auf die Pflegezusatzversicherung zu übertragen und dort auf den Beitrag anrechnen zu lassen! Alternativ ist in so einem Fall auch eine Fortführung mit einem Beitrag von nur 1 EUR möglich, ohne dass das Gesparte verloren geht.
So ziemlich der einzige Fall, in dem sich ein solcher Beitragsentlastungstarif nicht lohnt, ist also das vorzeitige Versterben. Dann haben Sie aber eher andere Probleme bzw. keine mehr. Und sehen Sie es positiv: Ein Beitragsentlastungstarif wirkt quasi lebensverlängernd, weil Sie wissen, dass sich frühes Sterben nicht lohnt. 😀
Keine Garantie
Die errechnete Beitragsreduzierung ist ebenso wie die Ablaufleistung einer Rentenversicherung nicht garantiert, sondern hängt von der Entwicklung der verwendeten Rechungsgrundlagen wie Lebenserwartung und Zins ab. Die Rendite hierbei lässt sich nicht pauschal berechnen, da sie neben der Kapitalverzinsung der gewählten Gesellschaft auch von Faktoren wie Arbeitnehmer- oder Selbstständigenstatus, persönlicher Einkommens- und Steuersituation und Lebenserwartung abhängig ist. Generell ist die Kapitalverzinsung bei Krankenversicherern nicht unbedingt höher als bei Lebensversicherern. Aktuell (6/2019) bieten Beitragsentlastungstarife je nach Gesellschaft eine Verzinsung von um die 2% bis 2,7%.
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Beispiel PKV-Beitragsentlastungstarif zum Altersbeitragsentlastungssparen
Hier zunächst wieder die Übersicht der einzelnen Rechenschritten zum Altersbeitragsentlastungssparen, die nachfolgend genauer erläutert werden, für den obigen Fall des 32-jährigen Arztes in dem Beitragsentlastungstarif eines „guten“ PKV-Anbieters:
Beiträge zum PKV-Beitragsentlastungstarif nach Steuer und Arbeitgeberzuschuss
Eine Sparleistung von 124 EUR p.m. kostet „netto“ für Arbeitnehmer nach Arbeitgeberzuschuss und Steuer nur 39,75 EUR und für Selbstständige nach Steuer nur 79,50 EUR!
Wie schon geschrieben bedeutet dies eine Sparleistung von 124 EUR p.m. kostet „netto“ für
Arbeitnehmer nach Arbeitgeberzuschuss und Steuer: nur 39,75 EUR – ergibt eine unmittelbare „Rendite“ auf den eingezahlten Betrag unabhängig von weiterer Verzinsung von 312%!
Selbstständige nach Steuer: nur 79,50 EUR – ergibt eine „Sofort-Rendite“ auf den eingezahlten Betrag unabhängig von weiterer Verzinsung von 156%!
Einzahlung vs. Auszahlung PKV-Beitragsentlastungstarif
Bei der Auszahlung werden hier drei Varianten verglichen (zur Vereinfachung ohne Zinseffekte im Laufe der Ein- und Auszahlung):
Ein Selbstständiger führt den Beitragsentlastungstarif dauerhaft fort (hier mit einer angenommenen Lebenserwartung von 90 Jahren.
Ein Angestellter macht sich nach 10 Jahren selbstständig und nutzt die bis dahin angesparte Beitragsentlastung zur direkten Beitragsreduzierung.
Ein Arbeitnehmer nutzt die Beitragsentlastungskomponente bis 67 ohne anschließend weitere Einzahlung.
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Als Fazit lohnen sich PKV-Beitragsentlastungstarife auch für Selbstständige mit einem „Plus“ von 55.071 EUR. Für Arbeitnehmer ist diese Form des Altersbeitragsentlastungssparens mit einem Plus von 80.590 EUR besonders vorteilhaft!
Rechnet man das Beispiel des Arbeitnehmers mit einer Einzahlung bis 67 und einer Rentenzahlungsdauer von 23 Jahren genau nach, ergibt sich eine angesichts des aktuellen Zinsniveaus ausgesprochen attraktive Rendite von 5,93% nach Kosten und nach Steuern! Mit den gleichen Parametern erzielt der Selbstständige (bzw. ein Beamter oder ein Angestellter, dessen Arbeitgeberzuschuss ausgeschöpft ist) eine ebenfalls ansehnliche Rendite von 3,63% nach Kosten und nach Steuern!
2. Individuelles Altersbeitragsentlastungssparen
Für ein individuelles Altersbeitragsentlastungssparen sind grundsätzlich alle unter „Vergleich Geldanlage“ beschriebenen Sparformen möglich. Allerdings sollte ein besonderer Fokus auf die Absicherung des sog. „Langlebigkeitsrisikos“ gelegt werden. Da die Beiträge zur privaten Krankenversicherung lebenslang zu begleichen sind, sollte das Ergebnis des Sparens ebenfalls lebenslang Geld ausschütten, ggf. auch noch mit Alter 100. Bei der Auswahl der für Sie passenden Lösung beraten wir Sie gerne, siehe Beratung Altersvorsorge.
Beispiel private Rentenversicherung zum Altersbeitragsentlastungssparen
Mit relativ sicherer Verzinsung und Steuervorteilen ist eine klassische private Rentenversicherung oft eine gute Lösung. Die Gesamtverzinsung vor Kosten liegt bei „guten“ Anbietern aktuell (6/2019) um die 3,7%, nach Kosten (je nach Eintrittsalter um die 1%) verbleibt eine Verzinsung nach Kosten von ca. 2,7%. Für risikofreudigere Anleger kann gut diversifiziertes Fondssparen die richtige Wahl sein, z.B. eine Fonds-Rentenversicherung mit Beitragsgarantie, lebenslanger Rentenzahlung und steuerlichen Vorteilen.
Für beide Variante hier als Beispiel die Investition in eine klassische bzw. fondsgebundene Rentenversicherung bei einem führenden deutschen Anbieter
Die Anlage einer Ersparnis von 124 EUR p.m. bis Alter 67 führt also zu einer monatlichen Beitragsreduzierung der privaten Krankenversicherung nach Steuern von knapp 330 EUR bzw. 360 EUR pro Monat.
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Manche unserer Kunden denken über einen reinen ETF-Sparplan als Lösung nach, der zunächst Kostenvorteile bietet. Für das Altersbeitragsentlastungssparen ist diese Sparform aus folgenden Gründen jedoch meist weniger geeignet:
Man verschenkt unnötig erhebliche Steuervorteile und ggf. Arbeitgeberzuschüsse einer Altersvorsorgelösung, s.o.. Berücksichtigt man diese Effekte ist es so gut wie unmöglich, per ETF Sparplan mit realistischer Rendite auf ein vergleichbares Ergebnis zu kommen!
Die gesparte Summe wird häufig doch anders verwendet, z.B. bei Autokauf oder Hausbau.
Bitte verkonsumieren Sie Ihre Beitragsersparnis aus der privaten Krankenversicherung nicht, sondern legen Sie diese zweckgebunden (!) für Ihr persönliches Altersbeitragsentlastungssparen an.
Und sollte jemand im Rentenalter über gestiegene Beiträge (grds. ein völlig normaler Vorgang) seiner privaten Krankenversicherung klagen, fragen Sie bitte nach, ob und wie derjenige seine langjährige Beitragsersparnis angelegt hat! Und
Nutzen Sie auch zu diesem Thema unsere persönliche Beratung, damit Sie langfristig die für Sie richtige Entscheidung treffen! Sprechen Sie uns gerne an.
Ich arbeite als Ärztin und habe nach dem Studium eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen wollen, bei der ich mich gut beraten fühle. Das habe ich bei Dr. Schlemann gefunden! Bereits während des Studiums hatte ich bei einem anderen Finanzbetrieb eine BU in...mehrIch arbeite als Ärztin und habe nach dem Studium eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen wollen, bei der ich mich gut beraten fühle. Das habe ich bei Dr. Schlemann gefunden! Bereits während des Studiums hatte ich bei einem anderen Finanzbetrieb eine BU in Kombination mit einer Rentenversicherung abgeschlossen, mit der ich jedoch nicht zufrieden war. Von den Mitarbeitern von Dr. Schlemann wurde ich umfänglich zu dem Thema beraten und konnte schließlich meine zuvor abgeschlossene Kombiversicherung kündigen und eine BU abschließen, mit der ich super abgesichert bin und ein gutes Gefühl habe. Vielen Dank!weniger
Finja W.
6/17/2022
Ich habe mich hinsichtlich des Abschlusses einer Berufsunfähigkeitsversicherung von Herrn Mini bei der Schleemann Finanzberatung beraten lassen. Der hervorragende erste Eindruck hat sich durch eine professionelle und sehr angenehme Beratung bestätigt. Herr Mini bietet eine umfassende und kompetente Betreuung und...mehrIch habe mich hinsichtlich des Abschlusses einer Berufsunfähigkeitsversicherung von Herrn Mini bei der Schleemann Finanzberatung beraten lassen. Der hervorragende erste Eindruck hat sich durch eine professionelle und sehr angenehme Beratung bestätigt. Herr Mini bietet eine umfassende und kompetente Betreuung und geht stets individuell auf die jeweilige berufliche Situation ein, ohne auf einen schnellen Vertragsabschluss zu drängen.Hier merkt man, wie einige gute Finanzberatung funktionieren kann.Ich kann die Beratung durch Herrn Mini sehr empfehlen!weniger
D. R.
5/29/2022
Nach vorangegangenen schlechten Erfahrungen mit einem anderen Anbieter fühlte ich mich durch die Beratung von Herrn Mini gut informiert, sodass ich über ihn eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeit abgeschlossen habe. Als Beamter (Lehrer) ist diesem Zusatz besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Die...mehrNach vorangegangenen schlechten Erfahrungen mit einem anderen Anbieter fühlte ich mich durch die Beratung von Herrn Mini gut informiert, sodass ich über ihn eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeit abgeschlossen habe. Als Beamter (Lehrer) ist diesem Zusatz besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Die Empfehlung seitens Finanztip.de ist daher gerechtfertigt - ich bin zufrieden!weniger