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Eine Riester-Rente gleicht Kürzungen der gesetzlichen Rentenversicherung aus und ist durch staatliche Zulagen und Steuervorteile häufig sehr rentabel (English summary: Riester Pension Scheme EN).

Aktuelles Riester-Beispiel eines unserer Kunden: Von 2009 bis 2022 über 13 Jahre eine jährliche Rendite von 11,6%!

Das Wichtigste in Kürze
  • Die Riester-Rente ist eine vom Staat geförderte Altersvorsorge. Zusätzlich zu Ihren eigenen Beiträgen bekommen Sie vom Staat noch Zulagen und Steuervorteile.

  • Kommt eine Riester-Rente für Sie in Frage? Wir helfen Ihnen diese Frage zu beantworten und zudem zu berechnen, wie viel Sie in einen Riester-Vertrag einzahlen müssen, um die volle Riester-Förderung zu erhalten.

  • Entscheiden Sie sich für Ihren passenden Riester-Vertrag und wählen Sie mit unserer Hilfe aus folgenden Alternativen: Riester-Rentenversicherung, Riester-Fondssparplan und Riester-Bausparvertrag.

  • Riester-Anbieterwechsel: Nicht jeder Riester-Renten Anbieter übernimmt eine bestehende Riester-Rente. Das klären wir vorab für Sie.

  • Riester ist inzwischen politisch umstritten. Sparen mit gesetzlich vorgeschriebener Beitragsgarantie erreicht in Niedrigzinsphasen nur schwer eine attraktive Rendite, da dann größtenteils sehr sicher und konservativ investiert werden muss. Einige Anbieter haben sich deshalb von Riester verabschiedet. Es gibt jedoch immer noch sinnvolle Lösungen, die sich aufgrund von Zulagen und Steuervorteilen langfristig rechnen.

Entstehung der Riester-Rente

Die „Riester-Rente“ wurde 2002 eingeführt, um die Senkung des Rentenniveaus von 70 % auf 67 % durch die Altersvorsorgereform 2000/2001 auszugleichen. Mit einer staatlich geförderten Riesterversorgung gleichen Sie nur diese zusätzliche Rentenlücke aus. Riester ist deshalb nicht „Kür“ sondern Pflichtprogramm!

Die Riester-Rente gehört zusammen mit der betrieblichen Altersvorsorge zur sog. Zusatzvorsorge in der 2. Schicht nach dem Alterseinkünftegesetz:

Altersvorsorge Tabelle

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Lohnt sich eine Riester-Rente?

Für die Riester-Rente gibt es letztlich drei Renditefaktoren:

Staatliche Förderung der Riester-Rente: Zulagen

Ein wichtiger Rendite-Faktor für eine Riester-Rente ist die staatliche Förderung durch Zulagen. Neben der sog. „Grundzulage“ gibt es noch eine Kinderzulage und einen Berufseinsteigerbonus:

Steuerliche Absetzbarkeit der Riester-Rente

Der zweite Grund, weshalb sich Riester lohnt: Nach § 10a Abs. 1 EStG können die Beiträge zu einer Riester-Rente inkl. der erhaltenen Zulagen steuerlich als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

Ist der Steuervorteil durch den Sonderausgabenabzug höher als die gewährten staatlichen Zulagen, wird die Differenz gutgeschrieben. Fallen die Zulagen höher aus, als der Sonderausgabenabzug, entfällt der Steuervorteil. Zugunsten des Steuerpflichten führt das Finanzamt eine sog. „Günstigerprüfung“ durch und wählt den günstigsten Weg. Dazu dient die Anlage „Angaben zur steuerlichen Förderung von Altersvorsorgebeiträgen (Anlage AV)“ zur Steuererklärung.

Altersvorsorgebeiträge und weitere nötige Daten werden vom Anbieter Ihres Altersvorsorgevertrages übrigens direkt an die Finanzverwaltung übermittelt.

Presse zur Riester-Rente

In vielen Publikationen ist es fast schon Mode geworden, die Riester-Rente in ein schlechtes Licht zu rücken. Bei genauerer Analyse bleibt von vielen Kritikpunkten wenig übrig. Details können wir im Beratungstermin gerne gemeinsam genauer besprechen und analysieren.

Ein Beitrag des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung (IFVP) kommt zu dem Fazit: „Riester lohnt sich nahezu immer„.

Formen der Riester-Rente: Riester-Produkte

Eine Riester-Rente kann in verschiedenen Formen bzw. Riester-Produkten beantragt werden. Die konkrete Auswahl ist sehr individuell und hängt von persönlicher Situation, Zielen und Risikoneigung ab.

Banksparplan

Ein Riester-Banksparplan wird wegen vermeintlich fehlender Kosten öfters von „Verbraucherschützern“ empfohlen, inkl. Stiftung Warentest / Finanztest. Ein solcher Banksparplan hat aber nur scheinbar einen Kostenvorteil. Die Kosten eines Riester Banksparplans verstecken sich in dem im Vergleich zum Kapitalmarkt wesentlich niedrigeren Zins! Ein Zinsabschlag von einem Prozent ergibt über eine Laufzeit von 32 Jahren z.B. einen Kostenanteil von etwa 17 Prozent! Bei einer Verzinsung unterhalb der Inflationsrate wird hier letztlich Geld vernichtet!

Für den Anleger geht es nicht um die absolute Höhe der Kosten, sondern um die Rendite nach Kosten. Und diese ist bei anderen Riester-Varianten im Vergleich zum Riester-Banksparplan häufig deutlich höher – sofern ein kostengünstiger Anbieter mit guter Rendite ausgewählt wird.

Klassisch verzinste Rentenversicherung

Mit Kapitalgarantie und Garantiezins (bis 2011: 2,25 %, ab 2012: 1,75 %, ab 2015: 1,25 % – siehe Garantiezinssenkung, ab 2017: 0,9 %, ab 2021: 0,25%) – für vorsichtige Anleger, die Wert auf eine garantierte Verzinsung legen. Die Verzinsung nach Kosten verändert sich mit dem (derzeit niedrigen) Marktzins und wird mit steigendem Zins auch wieder steigen. Klassisch verzinste Riester-Rentenversicherungen garantieren meistens auch schon die Höhe einer späteren Rente.

Fondsgebundene Rentenversicherung

Anlage in einzeln auswählbare Fonds oder kostengünstigere ETFs mit reduziertem Risiko durch eine gesetzlich vorgeschriebene Garantie des gesamten eingezahlten Kapitals inkl. staatlicher Zulagen. Für die die Kapitalgarantie werden teils Garantiefonds genutzt, teils wird diese kostengünstig durch den sog. „Deckungsstock“ / das „Sicherungsvermögen“ der Gesellschaft abgebildet. Die zweite Variante kann es aufgrund höherer Verzinsung ermöglichen, auch in Niedrigzinsphasen mehr Kapital in Fonds anzulegen.

Manche Anbieter garantieren bei fondsgebundenen Riester-Rentenversicherungen bereits jetzt eine spätere Rente pro 10.000 EUR angespartem Kapital („garantierter Rentenfaktor„). Die Qualität dieser Regelungen ist jedoch sehr unterschiedlich („Treuhänderklausel“ etc.).

Eine fondsgebundene Rentenversicherung kann eine sinnvolle Lösung sein für risikofreudige Anleger, die ihre Anlage individueller mit möglichst hohem Aktienanteil bestimmen möchten bei gleichzeitiger Absicherung gegen Verlustrisiken und gesicherter Verrentung.

Fondssparplan

Anlage in meist vom Anbieter vorgegebene (Dach-)Fonds mit voller Kapitalgarantie. Die Kapitalgarantie wird hier meistens über Renten- oder Garantiefonds dargestellt. Daher sind Fondssparpläne in Niedrigzinsphasen meist nur wenig bis gar nicht in Aktien investiert und können dieses Verhältnis teilweise für bereits eingezahltes Kapial auch nicht mehr ändern (sog. „Cash Lock“, siehe dazu z.B. Anleger in der Cash-Lock-Falle: Missverständnis Riester-Fondssparen).

Ein Fondssparplan kann eine sinnvolle Lösung sein für risikofreudigere Anleger, die die Chancen der Aktienmärkte einerseits ohne Verlustrisiko, andererseits aber auch ohne sichere Verrentung nutzen möchten.

Wohnriester – Riester Bausparvertrag

Bei Wohn-Riester (auch Eigenheimrente) wird selbstgenutztes Wohneigentum in der EU gefördert. Altersvorsorgekapital und Zulagen steuern einen kleinen Teil zur Finanzierung der selbst genutzten Wohnimmobilie bei, außerdem kann die Tilgung von Darlehen steuerlich gefördert werden.

Die Riester-Förderung wird dadurch nicht höher, sie fließt nur in eine Immobilie statt in einen Altersvorsorgevertrag. Das Abzahlen der Immobilie wird so etwas beschleunigt, im Alter fehlen diese Beträge jedoch bei der Altersvorsorge – schließlich muss man nicht nur wohnen sondern auch noch einkaufen können!

Wohnriester wird häufig auch als Bausparvertrag empfohlen. Verbraucherschützer warnen aufgrund der niedrigen Zinsen derzeit vor Bausparverträgen (Spiegel Online 25.8.2013). Auch in der Vergangenheit gab es bei Bausparverträgen meistens in der Ansparphase einen deutlich zu niedrigen Zins, zum „Ausgleich“ lag dann das Bauspardarlehen über dem Marktzins – irgendwie falsch, oder? 😀 Ein Bausparvertrag kann ausnahmsweise sinnvoll sein bei sehr kleinen Sparbeträgen oder kurzen Laufzeiten (wg. geringer Kosten) oder wenn Sie mit stark steigenden Darlehenszinsen rechnen.

Vorsicht:

Riester-Anbieter halten die Selbstnutzung der geförderten Immobilie bei einem Umzug genau nach, wie dieses Beispiel zeigt:

Riester-Rente Wohnriester Selbstnutzung

Unser Fazit zu Wohnriester:

Allenfalls geeignet wenn Sie

  1. Ihr Haus ohne Riesterförderung nicht finanzieren können und
  2. Ihre Altersvorsorge schon anderweitig geregelt haben (die Voraussetzungen 1) und 2) widersprechen sich eigentlich) und
  3. sicher sind, dauerhauft in dem Haus zu wohnen.

Betriebliche Altersvorsorge

Pensionskasse, Pensionsfonds und Direktversicherung gem. § 3.63 EStG sind grundsätzlich ebenfalls riester-förderfähig (ohne Zertifizierung!). Die Steuerfreiheit der Beitragszahlung kann jedoch nur einmal alternativ gewählt werden, d.h. wer bereits steuerfreie Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge zahlt, kann für diese nicht auch noch die staatliche Riester-Förderung in Anspruch nehmen. Die Beiträge müssen dann aus dem bereits versteuerten Netto-Einkommen gezahlt werden, die später gezahlte Riester-Rente ist jedoch trotzdem voll zu versteuern. Dieser Weg ist deshalb m.E. weniger empfehlenswert.

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Lohnt sich Riester? Ein konkreter Kundenfall

Hier ein konkretes Beispiel eines Kunden, der seit 2009 mit einer monatlichen Einzahlung von 163 EUR riestert. Sein Beitrag liegt aufgrund der 2018 auf 175 EUR erhöhten Riester-Zulage und zweier zwischenzeitlich geborener Kinder mit einer Zulage von jeweils 300 EUR über dem geförderten Mindestbeitrag von 110,42 EUR. Von unserem jährlich angebotenen Riester-Check hat der Kunde keinen Gebrauch gemacht. Ein „Übersparen“ kann jedoch durchaus sinnvoll sein, da das besparte Produkt die jeweiligen Beiträge für die spätere Versteuerung sauber trennt.

Per 1.1.2022 (nach 13 Jahren Laufzeit) hat der Kunde in seinem Vertrag Riester-Zulagen i.H.v. insgesamt 5.890,74 EUR gutgeschrieben bekommen. Bis 2018 erhielt er eine jährliche Zulage von 154 EUR, ab 2011 bzw. 2015 zusätzlich Kinderzulagen von jeweils 300 EUR und ab 2018 eine erhöhte eigene Zulage von 175 EUR.

Das Vertragsguthaben per 31.12.2021 beträgt 35.524,64 EUR. Aufgrund der Riester-Verpflichtung zu einer 100%-igen Kapitalgarantie bei Ablauf ist das Guthaben aufgrund der andauernden Niedrigzinsphase gezwungenermaßen konservativ in Rentenfonds angelegt.

Seine Beiträge kann er mit seinem Grenzsteuersatz inkl. SolZ von 44,31% (ohne Kirchensteuer – mit Kirchensteuer 48,08 %) von der Steuer absetzen. Es sind jedoch nur maximal 2.100 EUR abzüglich Zulagen steuerlich absetzbar. Das ist aufgrund Veränderungen der Zulagenhöhe während der Laufzeit etwas umständlich exakt zu berechnen (vor 2018 Zulage 154 EUR, Kinderzulage von jeweils 300 EUR ab 2011 und 2015, ab 2018 Zulage 175 EUR). Zur Vereinfachung nehmen wir den steuerlichen absetzbaren Betrag für die gesamte Laufzeit (2.100 EUR x 13 Jahre = 27.300 EUR), ziehen davon die gesamten Zulagen von 5.890,74 EUR ab, so dass sich ein steuerlich absetzbarer Betrag von 21.409,26 EUR ergibt. Den sich daraus ergebenden Steuervorteil von 21.409,26 x 44,31 % = 9.486,44 EUR verteilen wir auf die Laufzeit von 156 Monaten = 60,81 EUR, so dass sich der monatliche Zahlbetrag von 163 EUR auf eine „Nettoeinzahlung“ von 102,19 EUR reduziert.

11,6% Rendite durch Zulagen und Steuervorteile

Daraus ergibt sich laut zinsen-berechnen.de von 2009 bis 2022 über 13 Jahre eine sehr ansehnliche jährliche Rendite von 11,6 %! Wenn bei einem Depot Abgeltungssteuer (25%) und ggf. Solidaritätszuschlag (5,5%), also jährlich 26,375% an Steuern abgezogen werden, müsste das Depot vor Steuern eine Rendite von 15,6 % erzielen, um auf die gleiche Netto-Rendite zu kommen. Fairerweise ist zu ergänzen, dass die später ausgezahlte Riester-Rente zu versteuern ist – dann jedoch i.d.R. mit einem deutlich geringeren Steuersatz.

Antworten zur Riester-Rente von Walter Riester

In dem hier verlinkten Interview mit Walter Riester beantwortet der „Erfinder“ der Riester-Rente sehr anschaulich einige typische Fragen. Sehens- und hörenswert!

Weitere Informationen zur Riester-Rente

Anbieterwechsel Riester-Rente

Sie haben die Möglichkeit, während der Vertragslaufzeit den Anbieter Ihrer Riester-Rente zu wechseln. Dieser Schritt sollte jedoch gut überlegt sein!

Wann lohnt sich ein Riester-Anbieterwechsel?

Bei genauem Vergleich gibt es Riester-Verträge mit sehr guter, andere mit schlechter Performance. Manche Verträge bzw. Anbieter belasten ihre Kunden mit sehr hohen Abschlusskosten und laufende Verwaltungskosten, andere sind kostengünstiger.

Sollten Sie bei Ihrer Riester-Rente im ungünstigsten Fall einen Anbieter mit schlechter Rendite und hohen Kosten erwischt haben, kann ein Wechsel zu einem „besseren“ Riester-Anbieter sinnvoll sein. Achtung: Mit einem Wechsel sind i.d.R. neue Abschlusskosten verbunden.

Ob ein neuer Vertrag eine echte Chance auf mehr Rendite nach Kosten bietet, ist deshalb genau zu prüfen und hängt von mehreren Faktoren. Bei einer Restlaufzeit des Vertrages von weniger als 15 Jahren ist ein Wechsel i.d.R. nicht mehr lohnend. Sie sollten diese Frage also klären, bevor Sie 52 Jahre alt sind.

Hier Beispiele, in denen ein Wechsel der Riester-Rente sinnvoll sein kann:

  1. Nicht zum Risikotyp passendes Anlagekonzept: Geldanlagen sollten zum Risikotyp des Kunden passen, siehe Risikoklassen Altersvorsorge. Ein sicherheitsorientierter Anleger ist mit den Kursschwankungen einer fondsgebundenen Riester-Rente überfordert, ein gewinnorientierter / risikobewusster Anleger verliert mit einer klassisch verzinsten Riester-Rentenversicherung unnötig Rendite, selbst bei ggf. noch höherem älteren Garantiezins.
  2. Anbieter oder Vertragsform mit überdurchschnittlich hohen laufenden Kosten (z.B. Heidelberger Leben oder HDI).
  3. Geringe oder „schlechte“ Fondsauswahl bei einer fondsgebundenen Riester-Rente (z.B. nur teure, aktiv gemanagte Aktien-/Mischfonds mit Fondskosten von mehr als 1,5% p.a.).
  4. Ein Riester-Anlagekonzept, das auf bestimmte historische Marktszenarien zugeschnitten war, in einer längeren Niedrigzinsphase aber strukturelle Schwächen aufweist (z.B. das iCPPI Anlagemodell der DWS Riester-Rente Premium).

Voraussetzungen für einen Riester-Anbieterwechsel

Nicht jeder Riester-Renten Anbieter übernimmt eine bestehende Riester-Rente – das klären wir vorab für Sie. Übliche Voraussetzungen für einen Anbieterwechsel sind:

Die einmaligen Kosten für die Kapitalübertragung betragen üblicherweise 150 – 250 EUR.

Wie funktioniert ein Riester-Anbieterwechsel?

Mit Hilfe eines von uns entwickelten Formulars, das wir unseren Kunden zur Verfügung stellen, erfolgt eine Kapitalübertragung i.d.R. recht unproblematisch. Auf Grundlage der darin mitgeteilten Daten nimmt der neue Riester-Anbieter Kontakt mit Altanbieter und Zulagenstelle auf und regelt alles.

Die gesetzliche Frist für Anbieterwechsel und Kapitalübertragung beträgt bei der der Riester-Rente drei Monate zum Ende eines Kalendervierteljahres.

Beratung – Ihre Fragen zur Riester-Rente

Diese und weitere Fragen zur Riester-Rente beantworten wir Ihnen gerne in einem kostenlosen Gespräch – persönlich, telefonisch oder per Webmeeting). Wir freuen uns auf Ihren Anruf (0221-688040) oder Ihre email!

Fazit Riester-Rente

Nutzen Sie unsere professionelle Beratung – ohne Mehrkosten für Sie, die Riester-Rente wird dadurch nicht „teurer“! Einen kostenlosen Beratungstermin (auch bundesweit per Webmeeting) können Sie über diesen Link einfach und schnell vereinbaren.

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