Was sind die Vor- und Nachteile der Leistungen vom Versorgungswerk, mit welcher Rendite ist zu rechnen, was leistet das Versorgungswerk bei Berufsunfähigkeit, worauf sollten Versorgungswerksmitglieder bei ihrer Krankenversicherung achten, wie kann man sich Kindererziehungszeiten anrechnen lassen, Riester und Versorgungswerk – geht das?
Versorgungswerk: Altersrente für Kammerberufe
Als Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, Apotheker, Architekt, Notar, Rechtsanwalt, Patentanwalt, Steuerberater / Steuerbevollmächtigter, Wirtschaftsprüfer / vereidigter Buchprüfer, oder Ingenieur können Sie sich von der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) befreien lassen und Mitglied in einem Versorgungswerk werden.
Seit dem 1.1.2016 können sich auch angestellte Syndikusanwälte wieder von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreien lassen (siehe „Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte und zur Änderung der Finanzgerichtsordnung“). Nähere Infos dazu finden Sie u.a. auf der Seite für aktuelle Gesetzgebungsverfahren.
Für angestellte Ingenieure und psychologische Psychotherapeuten ist eine Befreiung von der GRV nicht vorgesehen. Sie können sich zusätzlich freiwillig in einem Versorgungswerk versichern.
Im Jahr 2018 gab es in Deutschland insgesamt 90 Versorgungswerke mit mehr als einer Million Mitgliedern (Quelle: Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e.V.).
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Jetzt kostenlosen Online-Beratungstermin buchenVorteile der Altersrente vom Versorgungswerk
Mitglieder profitieren von einer zum Teil „kapitalgedeckten“ Altersvorsorge. Eigene eingezahlte Beiträge werden verzinst und später verrentet. Die einheitliche Risikostruktur von „Besserverdienern“ bietet weitere Vorteile.
Anders die gesetzliche Rentenversicherung. Dort bezahlen „umlagefinanziert“ junge Erwerbstätige (Problem: demographische Entwicklung!) unmittelbar die Renten der älteren Generation – ohne Rücklagen (bis auf die eng begrenzte sog. „Schwankungsreserve“), sozusagen „von der Hand in den Mund“.
Die Durchschnittsrente der Mitglieder in berufsständischen Versorgungswerken fällt deshalb mit etwas über 2.000 EUR fast doppelt so hoch aus, wie die Durchschnittsrente der Gesetzlichen Rentenversicherung.
Nachteile der Altersrente vom Versorgungswerk
Die Altersrente vom Versorgungswerk ist aus mehreren Gründen eine etwas unsichere Angelegenheit:
Problem Anlagemodell
Schaut man beim Anlagemodell der Versorgungswerke genauer hin, so handelt es sich nicht um ein reines Kapitaldeckungsverfahren. Sondern um ein „offenes Deckungsplanverfahren“, bei dem die Beiträge künftiger Mitglieder ebenfalls in die Kalkulation einbezogen werden. Dieses Verfahren ist eine Mischung aus Umlageverfahren und (vollständigem) Kapitaldeckungsverfahren. Die Beiträge werden wie in der gesetzlichen Rentenversicherung von den aktiven Mitgliedern individuell einkommensabhängig geleistet. Verwendet werden die Beiträge einerseits (zu ca. 10-40%) kollektiv für die zu erbringenden Rentenleistungen (= Umlageverfahren), andererseits wird damit ein kollektiver Kapitalstock aufgebaut.
Ebenso wie die gesetzliche Rentenversicherung sind die Versorgungswerke deshalb darauf angewiesen, dass stetig neue Beitragszahler aufgenommen werden (siehe auch den hier verlinkten Beitrag von Prof. Dr. Klaus Heubeck)!
Problem Mitgliederstruktur
Freiberufler als typische Mitglieder von Versorgungswerken haben eine im Vergleich zum Durchschnitt der Bevölkerung ca. vier Jahre höhere Lebenserwartung. Bei der Verrentung folgt daraus je nach verwendetem Berechnungsmodell („Sterbetafel“) eine etwas reduzierte monatliche Altersrente (siehe Wikipedia Berufsständische Versorgung). Die Auswirkungen von steigender Lebenserwartung, überalterten Mitgliederstrukturen und einem stärkeren Zugang junger weiblicher Mitglieder mit höherer Lebenserwartung (so z.B. die Nordrheinische Ärzteversorgung in ihrem Geschäftsbericht) treffen vor allem jüngere Freiberufler!
Manche Versorgungswerke haben einen „Generationenfaktor“ und altersabhängige Verrentungsfaktoren eingeführt. Um somit die Finanzierung gerechter auf die Mitglieder zu verteilen, die von steigender Lebenserwartung profitieren.
Problem Kapitalanlage und Rechnungszins
Auch Versorgungswerke können sich dem aktuellen Marktumfeld nicht entziehen. Wie in unserem Beitrag „Versorgungswerk-Renten in Gefahr – was tun?“ ausführlich beschrieben, mussten die meisten Mitglieder einer berufsständischen Versorgung durch das Anheben des Rentenalter von 65 auf 67 bereits eine fühlbare Rentenkürzung hinnehmen. Die aktuelle Niedrigzinsphase und gravierende Finanzierungsprobleme lassen weitere erhebliche Rentenkürzungen erwarten. Viele Versorgungswerke haben ihren Rechnungszins mittlerweise deutlich gesenkt.
Kein Inflationsausgleich
Die Versorgungswerkrente bietet vermutlich überhaupt keinen Inflationsausgleich! Dies wäre nur möglich, wenn das Versorgungswerk langfristig einen Überzins erzielt – das schafft derzeit kaum ein Versorgungswerk! Ein 37-jähriger Anwalt, der mit 67 gerne 4.000 EUR an Kaufkraft zur Verfügung hätte, benötigt dafür bei 2,5% Inflation monatlich 8.390 EUR. Dazu aus Lexikon Altersversorgung Versorgungswerk der Ärztekammer Hamburg: „Durch die Jahr für Jahr zu erwartende Dynamisierung deutlich unter der Inflationsrate sinkt die Altersrentenanwartschaft gegenüber dem laufenden Einkommen von Jahr zu Jahr ab“. Erschwerend kommt dazu, dass die hier nachzurechnende persönliche Inflationsrate für gut verdienende Mitglieder eines Versorgungswerks, die ggf. auch noch Immobilien besitzen, regelmäßig deutlich höher ausfällt, als die „normale“ Inflationsrate!
Keine garantierten Leistungen
Es gibt vom Eintritt bis zum Rentenantrag keine garantierte Rente. Die avisierte Altersrente vom Versorgungswerk basiert auf bestimmten Annahmen zu Rechnungszins, Lebenserwartung der Mitglieder (musste z.B. 2006 revidiert werden), Beitragshöhe, Kostenquoten, Zugang von Neumitgliedern etc. Diese Faktoren sind nicht garantiert, deshalb wird die konkrete Rentenhöhe erst bei Rentenbeginn festgelegt. Bei negativen Veränderungen werden die Renten gekürzt. Anders als bei privaten Versicherungen gibt es keine garantierte Mindestverzinsung.
Selbst die Satzungen von Versorgungswerken können i.d.R. mit einer 2/3 Mehrheit der Mitglieder jederzeit geändert werden. Zum Beispiel um Leistungen an sich ändernde wirtschaftliche Rahmenbedingungen anzupassen. Anders private Altersvorsorge – diese basiert auf einer nachträglich nicht einseitig änderbaren vertraglichen Vereinbarung.
Konkrete Beispiele für solche Leistungskürzungen:
Weitere strukturelle Nachteile
Weitere zu berücksichtigende strukturelle Nachteile von Versorgungswerken:
Reicht die Altersrente vom Versorgungswerk?
Die klare Antwort: NEIN! Geben Sie sich bitte nicht der Illusion hin, mit der Altersrente vom Versorgungswerk Ihre komplette Altersvorsorge geregelt zu haben.
Dazu einige Stichpunkte:
- Die Pflichtbeiträge zum Versorgungswerk basieren auf der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der gesetzlichen Rentenversicherung, siehe unsere Seite Sozialversicherungswerte. Im Jahr 2024 liegt diese bei 7.550 € p.m., davon ein Beitragssatz von 18,6% ergibt einen Regelpflichtbeitrag i.H.v. 1.404,30 EUR pro Monat. Entsprechend ist auch die Versorgungswerkrente gedeckelt. Für Mitglieder mit einem Verdienst oberhalb der BBG somit nicht ausreichend, um den Lebensstandard vor Renteneintritt annähernd zu halten.
- Keine garantierten Leistungen, siehe oben.
- Kein sicherer Inflationsausgleich, siehe oben.
Die durchschnittliche Altersrente aus einem Versorgungswerk betrug 2019 nur 2.135 EUR, siehe die nachfolgende Übersicht der ABV!
Fazit: auch Freiberufler im Versorgungswerk haben eine Rentenlücke, die mit privater Vorsorge auszugleichen ist!
Auswahl des „richtigen Versorgungswerks“
Manche Versorgungswerksmitglieder können zwischen zwei Versorgungswerken wählen, z.B. bei Wohnsitz in einem Bundesland und Arbeitsort in einem anderen Bundesland. Auch beim Umzug in ein anderes Bundesland stellt sich häufig die Frage, ob es sinnvoll ist, von einem der Überleitungsabkommen Gebrauch zu machen, oder ob die erworbenen Ansprüche beim bisherigen Versorgungswerk besser angelegt sind. Ggf. kann man in einem Versorgungswerk Mitglied bleiben bzw. werden und sich aufgrund dieser Mitgliedschaft beim anderen Versorgungswerk befreien lassen. Rechtsanwälte die Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer werden bzw. Steuerberater, die sich zum Wirtschaftsprüfer weiterbilden, können je nach Bundesland ggf. auch zwischen den Versorgungswerken wählen.
Achtung: Für manche Versorgungswerke ist die freiwillige Mitgliedschaft in einem anderen Versorgungswerk kein Befreiungsgrund, z.B. für die Bayerische Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung. Hier würden Sie also doppelt zahlen, wenn Sie nach Bayern ziehen und freiwillig Mitglied in ihrem früheren Versorgungswerk bleiben.
Checkliste für die Auswahl des Versorgungswerks
Es gibt Versorgungswerke, die „besser“ mit dem ihnen anvertrauten Geld wirtschaften, andere haben dabei eine weniger glückliche Hand und haben z.B. zu lange auf festverzinsliche Wertpapiere gesetzt, statt in der nun schon lange anhaltenden Niedrigzinsphase schon frühzeitig den Fokus auf Immobilien und Aktien zu verschieben.
Hier eine Checkliste mit Kriterien, die Sie in Ihre Überlegung einbeziehen können:
Bedenken Sie bitte: Der Status Quo ist immer nur eine Momentaufnahme und nicht unbedingt ein geeigneter Maßstab für eine Entscheidung für die nächsten 60 Jahre! Daher sollten Sie auch die Entwicklung der letzten Jahre in Ihre Prognose einbeziehen.
Datenquelle für die Auswahl des Versorgungswerk
Viele dieser Daten (bis auf hochgerechnete Altersrenten) ergeben sich aus den letzten Mitgliederrundschreiben (für Rechtsanwälte in NRW hier transparent zum Download beim Versorgungswerk), sonst bitte beim jeweiligen Versorgungswerk erfragen.
Eine Bitte: Informieren Sie uns über Ihre Erkenntnisse! Wir arbeiten neue Daten gerne hier ein. So helfen Sie anderen Kollegen in ähnlicher Situation. 🙏
Versorgungswerk: Renditecheck
Bei der jährlichen Mitteilung der zu erwartenden Rente rechnen Versorgungswerke häufig mit einer prognostizierten Rendite („Rechnungszins“) von 4%. Auf unserer Seite „Versorgungswerk – Renditecheck“ finden Sie beispielhafte, nicht immer ganz aktuelle Zahlen zur Rendite der größten Versorgungswerke in den letzten Jahren. Einige Versorgungswerke liegen mit Renditen von 2,4% oder 3,2% deutlich unter den erwarteten Werten, hier sind Rentenkürzungen mehr als wahrscheinlich! Rechtsanwälte in NRW finden aktuelle Zahlen zur Rendite auf unserer Seite Versorgungswerk der Rechtsanwälte NRW: aktuelle Rendite.
Strategie
Die Zahlung der satzungsgemäßen Beiträge (z.B. Ärzteversorgung Nordrhein) ist für die Mitglieder der rund 90 Versorgungswerke in Deutschland verpflichtend – es besteht keine Wahlmöglichkeit. Ein Freiberufler ist dort immer noch deutlich besser aufgehoben als bei der gesetzlichen Rente.
Oft regen Versorgungswerke jedoch an, über diese Pflichtbeiträge hinaus freiwillige Einzahlungen zu leisten, um sich höhere Rentenansprüche zu sichern.
Aufgrund der in unserem Artikel „Versorgungswerk-Renten in Gefahr – was tun?“ beschriebenen Unsicherheiten würden wir von dieser Möglichkeit eher nicht Gebrauch machen, sondern zusätzlich privat vorsorgen. Die Renditeunterschiede zwischen Versorgungswerk und privater Altersvorsorge sind wie unter Versorgungswerk – Renditecheck geschildert minimal.
Eine mögliche Strategie könnte auch sein, die Einzahlung ins Versorgungswerk mit 60 bzw. 62 zu beenden und frei werdende Beiträge in eine Basisrente zu investieren, wie in dem hier verlinkten Artikel Lohnt eine Umschichtung von Leistungen vom Versorgungswerk in eine Rürup-Rente? beschrieben.
Kindererziehungszeiten
Bei der Anerkennung von Kindererziehungszeiten zur Rentenberechnung haben Versorgungswerksmitglieder keine Nachteile gegenüber GRV Versicherten. Seit einem Urteil des Bundessozialgerichts aus dem Jahr 2008 werden auch bei Mitgliedern von Versorgungswerken Kindererziehungszeiten von der GRV anerkannt. Ihnen werden entsprechende „Entgeltpunkte“ gutgeschrieben. Für Geburten vor 1992 werden 12 Monate Kindererziehung angerechnet, 36 Monate für Geburten ab 1992. Mit zwei ab 1992 geborenen Kindern wäre damit die Wartezeit der GRV von 60 Monaten automatisch erfüllt. Bei der Prüfung der Wartezeit werden natürlich auch eventuelle gesetzlich sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten vor der Mitgliedschaft im Versorgungswerk berücksichtigt.
Seit 2010 besteht die Möglichkeit, nicht erfüllte Wartezeiten in der GRV mit zusätzlichen eigenen Beiträgen aufzufüllen. Damit Kindererziehungszeiten unter insgesamt 5 Jahren auch tatsächlich zu einer entsprechenden Rentenzahlung führen. Siehe dazu auch den hier verlinkten Artikel aus dem Deutschen Ärzteblatt 2009.
Daher der Praxistipp z.B. für Ärztinnen und Rechtsanwältinnen. Wenn Sie Kinder haben warten Sie nicht bis zum Rentenalter. Setzen Sie sich jetzt schon mit der örtlich zuständigen Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung – Bund in Verbindung. So können Sie sich jetzt schon Ihre Kindererziehungszeiten anrechnen lassen. Glechzeitig klären Sie, inwieweit für Ihren Rentenanspruch noch eine Beitragsnachzahlung erforderlich ist.
Ein weiterer großer Vorteil der Anrechung von Kindererziehungszeiten: Damit können Sie unter Umständen Ihre Beiträge zur Krankenversicherung als Rentnerin deutlich senken, siehe dazu unsere Seite Versorgungswerk und Krankenversicherung!
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Jetzt kostenlosen Online-Beratungstermin buchenVersorgungswerk und Riester – wie geht das?
Pflichtmitglieder in einem Versorgungswerk sind zunächst nicht riesterförderfähig. Es gibt jedoch auch für Mitglieder von Versorgungswerken Möglichkeiten, von der staatlichen Förderung der Riester-Rente zu profitieren:
Tipp zu Riester und Versorgungswerk
Ist unsicher, ob und wann Sie Pflichtmitglied eines Versorgungswerks sind bzw. werden bzw. inwieweit Sie sozialversicherungspflichtig bleiben, dann sollten Sie – nach entsprechender Beratung – ein Riester-Produkt auswählen, in das Sie ohne Kostennachteile sowohl Riester-geförderte wie ungeförderten Beiträge einzahlen können. Ungeförderte Beiträge werden dort im Hinblick auf eine spätere Versteuerung separat verwaltet. So bleiben Sie völlig flexibel und haben bei Veränderungen keine Nachteile. Sollte eine Riester-Förderung zwischenzeitlich entfallen, sparen Sie einfach als private Altersvorsorge weiter. So profitieren Sie z.B. weiterhin von der bei Riester vorgeschriebenen Beitragsgarantie.
Versorgungswerk für Handwerker / Presseversorgungswerk?
Für Handwerker, im Einzelhandel oder für die Kommunikations- und Medienbranche werden teilweise auch Vorsorgeverträge unter der Bezeichnung „Versorgungswerk“ angeboten (z.B. „Presseversorgungswerk“).
Dahinter steckt dann i.d.R. eine private Versicherung, die verschiedene Sozialleistungen anbietet. Manchmal geschieht dies in Kooperation mit einer berufsständischen Einrichtung oder einem Verband (z.B. Kammer, Innung, Berufsverband). Die Mitgliedschaft ist nicht verpflichtend.
Versorgungswerk – Berufsunfähigkeitsrente
Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Notare, Rechtsanwälte, Architekten, Ingenieure, etc. erhalten in Extremfällen eine Berufsunfähigkeitsrente vom Versorgungswerk. Sofern sie ihren Beruf überhaupt nicht mehr (!) ausüben können. Unter welchen Voraussetzungen wird eine Berufsunfähigkeitsrente vom Versorgungswerk gezahlt und ist zusätzlich eine private Berufsunfähigkeitsversicherung nötig bzw. sinnvoll? Was sind die Unterschiede zwischen beiden?
Versorgungswerk und Krankenversicherung
Für Mitglieder eines Versorgungswerks gibt es auch bei der Krankenversicherung einige Besonderheiten zu berücksichtigen. Dies gilt sowohl für privat Krankenversicherte wie auch für Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung. Auf unserer Seite Versorgungswerk und Krankenversicherung gehen wir ein auf Themen wie:
Fazit
Suchen Sie am besten Rat bei einem unabhängigen Finanzberater, der aufgrund eigener Mitgliedschaft in einer berufsständischen Versorgung und durch Betreuung vieler freiberuflich tätiger Mandaten (einschließlich der eigenen Ehefrau als Ärztin) auf dem Gebiet Freiberufler / Versorgungswerk bestens bewandert ist. Ja genau – Sie dürfen sich gerne an uns wenden. 🙂