Vorsorge Krankheit Tod: mit guter Vorbereitung können Sie auch in schweren Lebenssituationen noch selbst entscheiden und finanzielle Probleme vermeiden.
Ihre Vorsorge bei Krankheit und Tod
Hier finden Sie wichtige Hinweise zur Vorbereitung auf Fälle von Krankheit und Tod. Neben der hier vor allem beschriebenen „organisatorischen Vorsorge“ sollten Sie natürlich auch ausreichend in die finanzielle Vorsorge für sich bzw. Ihre Hinterbliebenen investieren.
In einer Broschüre des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz „Vorsorge für Unfall, Krankheit, Alter durch Vollmacht, Betreuungsverfügung Patientenverfügung“ finden Sie Antworten auf häufige Fragen und juristisch geprüfte Formulare zu Vollmacht, Betreuungsverfügung, eigenen Wertvorstellungen und Patientenverfügung (PDF Download über Bestellshop Bayerische Staatsregierung). Der Verlag C.H.BECK bietet Teile daraus online an mit der Möglichkeit, die Formulare am PC auszufüllen (kostenlos) und (gegen Entgelt) auszudrucken.
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Jetzt kostenlosen Online-Beratungstermin buchenFinanzielle Vorsorge Krankheit Tod
Zur finanziellen Vorsorge Kranhkeit Tod gehören z.B.
Patientenverfügung
Leiden – Krankheit – Sterben: wie bestimme ich selber, was medizinisch unternommen werden soll, wenn ich entscheidungsunfähig bin? Mit einer Patientenverfügung teilen Sie Ärzten verbindlich mit, welche medizinische Behandlungen Sie im Notfall wünschen, d.h. ob z.B. alles medizinisch Mögliche für ein langes Leben getan werden soll („Gerätemedizin“), ob Schmerzmittel auch gegeben werden sollen wenn sie sich lebensverkürzend auswirken, ob Sie künstlich per Magensonde ernährt werden möchten, usw.
Eine umfassende Broschüre Patientenverfügung des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) gibt hierzu Hilfestellung.
Ein ausfüllbares Muster bzw. Formular für eine Patientenverfügung bietet die DELA hier zum Bestellen.
Vorsorgevollmacht
Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigen Sie jemand, im Falle einer Notsituation alle oder bestimmte Aufgaben für Sie zu übernehmen. Selbst Ehegatten, Kinder oder Eltern sind ohne eine solche Vollmacht ggf. auf einen gerichtlich zu bestellenden Betreuer angewiesen! Siehe dazu auch die hier verlinkte Broschüre Betreuungsrecht des Justizministeriums.
Hier finden Sie ein ausfüllbares Muster bzw. Formular zur Erteilung einer Vorsorgevollmacht die DELA zum Bestellen.
Sowohl Patientenverfügung wie auch Vorsorgevollmacht sollten Sie im Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer unter http://www.vorsorgeregister.de gegen eine geringe Gebühr hinterlegen.
Hier ein Video Beispiel, weshalb eine Vorsorgevollmacht so wichtig ist:
Testament
Streit um Ihr Erbe können Sie Ihren Erben ersparen, indem Sie sich rechtzeitig informieren und jetzt schon Vorsorge für den Todesfall treffen. Treffen Sie zu Lebzeiten keine Regelung, tritt die gesetzliche Erbfolge gem. BGB ein, d.h. es erben in erster Linie Kinder und Ehe- bzw. Lebenspartner. Neben der richtigen Form für Testament oder Erbvertrag spielen auch steuerliche Regelungen eine wichtige Rolle. Eine gute erste Orientierung bietet hierzu die Broschüre Erben und Vererben des BMJ. Auf der Seite „Erbrecht heute“ finden Sie Vorlagen und Musterformulierungen für ein Testament.
Eine sehr umfassende Orientierung zur Nachlassplanung bietet der hier verlinkte „Ratgeber Nachlass“ der Allianz mit Informationen zu
Trauerfallvorsorge – Planung Bestattung
Das von der Firma Monuta entwickelte „Scenarium“ bietet einen Leitfaden zur organisatorischen Trauerfall-Vorsorge für eine Bestattung. Mit diesem Fragebogen können Sie alle Details einer Beerdigung und einer Trauerfeier nach Ihren Wünschen wie mit einem „Drehbuch“ vorbereiten und planen. Warum? Zum einen können Sie so selbst bestimmen, wie Ihr letzter Weg und eine Gedenkfeier aussehen sollen. Zum anderen erleichtern Sie Ihren Angehörigen durch Ihre schriftlich formulierten Entscheidungen die Organisation der Bestattung. Dieses „Scenarium“ ist für Ihre Hinterbliebenen in einer persönlich ohnehin schon schwierigen Situation eine wertvolle Hilfe, um Ihren persönlichen Vorstellungen gerecht werden zu können.
Wir wünschen Ihnen, dass Sie von unserer Seite Vorsorge Krankheit Tod möglichst selten im Ernstfall Gebrauch machen müssen!