Wer für den Ernstfall vorsorgt, trifft zwei Arten von Entscheidungen: rechtliche und finanzielle. Eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht regeln, wer für Sie entscheidet, wenn Sie es selbst nicht mehr können. Eine durchdachte Todesfallvorsorge – vom Testament über die Bestattung bis zur Frage, welche Versicherungen Ihre Hinterbliebenen melden müssen – nimmt der Familie im Trauerfall einen großen Teil der Last ab. Auf dieser Seite finden Sie beides: die organisatorische Vorsorge bei Krankheit und Tod und die finanzielle Absicherung für sich und Ihre Angehörigen.
Das Wichtigste in Kürze
Organisatorische Vorsorge bei Krankheit und Tod
Hier finden Sie wichtige Hinweise zur Vorbereitung auf Fälle von Krankheit und Tod. Neben der hier vor allem beschriebenen „organisatorischen Vorsorge“ sollten Sie natürlich auch ausreichend in die finanzielle Vorsorge für sich bzw. Ihre Hinterbliebenen investieren.
In einer Broschüre des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz „Vorsorge für Unfall, Krankheit, Alter durch Vollmacht, Betreuungsverfügung Patientenverfügung“ finden Sie Antworten auf häufige Fragen und juristisch geprüfte Formulare zu Vollmacht, Betreuungsverfügung, eigenen Wertvorstellungen und Patientenverfügung (PDF Download über Bestellshop Bayerische Staatsregierung). Der Verlag C.H.BECK bietet Teile daraus online an mit der Möglichkeit, die Formulare am PC auszufüllen (kostenlos) und (gegen Entgelt) auszudrucken.
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Machen Sie sich den Weg zur Lösung Ihres Anliegens nicht unnötig schwer.
Finanzielle Vorsorge bei Krankheit und Tod
Zur finanziellen Vorsorge bei Krankheit und Tod gehören z.B.
Patientenverfügung
Leiden – Krankheit – Sterben: wie bestimme ich selber, was medizinisch unternommen werden soll, wenn ich entscheidungsunfähig bin? Mit einer Patientenverfügung teilen Sie Ärzten verbindlich mit, welche medizinische Behandlungen Sie im Notfall wünschen, d.h. ob z.B. alles medizinisch Mögliche für ein langes Leben getan werden soll („Gerätemedizin“), ob Schmerzmittel auch gegeben werden sollen wenn sie sich lebensverkürzend auswirken, ob Sie künstlich per Magensonde ernährt werden möchten, usw.
Eine umfassende Broschüre Patientenverfügung des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) gibt hierzu Hilfestellung.
Ein ausfüllbares Muster bzw. Formular für eine Patientenverfügung bietet die DELA hier zum Bestellen.
Vorsorgevollmacht
Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigen Sie jemand, im Falle einer Notsituation alle oder bestimmte Aufgaben für Sie zu übernehmen. Selbst Ehegatten, Kinder oder Eltern sind ohne eine solche Vollmacht ggf. auf einen gerichtlich zu bestellenden Betreuer angewiesen! Siehe dazu auch die hier verlinkte Broschüre Betreuungsrecht des Justizministeriums.
Hier finden Sie ein ausfüllbares Muster bzw. Formular zur Erteilung einer Vorsorgevollmacht die DELA zum Bestellen.
Sowohl Patientenverfügung wie auch Vorsorgevollmacht sollten Sie im Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer unter http://www.vorsorgeregister.de gegen eine geringe Gebühr hinterlegen.
Hier ein Video Beispiel, weshalb eine Vorsorgevollmacht so wichtig ist:
Testament und Nachlass regeln
Streit um Ihr Erbe können Sie Ihren Erben ersparen, indem Sie sich rechtzeitig informieren und jetzt schon Vorsorge für den Todesfall treffen. Treffen Sie zu Lebzeiten keine Regelung, tritt die gesetzliche Erbfolge gem. BGB ein, d.h. es erben in erster Linie Kinder und Ehe- bzw. Lebenspartner. Neben der richtigen Form für Testament oder Erbvertrag spielen auch steuerliche Regelungen eine wichtige Rolle. Eine gute erste Orientierung bietet hierzu die Broschüre Erben und Vererben des BMJ. Auf der Seite „Erbrecht heute“ finden Sie Vorlagen und Musterformulierungen für ein Testament.
Eine sehr umfassende Orientierung zur Nachlassplanung bietet der hier verlinkte „Ratgeber Nachlass“ der Allianz mit Informationen zu
Was Sie im Todesfall zu Versicherungen wissen sollten
Wenn ein wichtiger Mensch oder Vertrauensperson stirbt, fühlen sich viele von uns erst einmal wie gelähmt. Trotzdem müssen einige Dinge schnell geregelt werden – auch die Versicherungen der verstorbenen Person. Viele Verträge enden automatisch, andere gehen auf Hinterbliebene über oder müssen fristgerecht gemeldet werden, damit Leistungen nicht verfallen.
Hier ein kompakter Überblick, worauf Sie achten sollten:
Vorsorge für den Todesfall: Bestattung planen
Das von der Firma Monuta entwickelte „Scenarium“ bietet einen Leitfaden zur organisatorischen Trauerfall-Vorsorge für eine Bestattung. Mit diesem Fragebogen können Sie alle Details einer Beerdigung und einer Trauerfeier nach Ihren Wünschen wie mit einem „Drehbuch“ vorbereiten und planen. Warum? Zum einen können Sie so selbst bestimmen, wie Ihr letzter Weg und eine Gedenkfeier aussehen sollen. Zum anderen erleichtern Sie Ihren Angehörigen durch Ihre schriftlich formulierten Entscheidungen die Organisation der Bestattung. Dieses „Scenarium“ ist für Ihre Hinterbliebenen in einer persönlich ohnehin schon schwierigen Situation eine wertvolle Hilfe, um Ihren persönlichen Vorstellungen gerecht werden zu können.
Häufige Fragen zur Vorsorge bei Krankheit und Tod
Woher bekomme ich eine Patientenverfügung?
Geprüfte Muster und ausfüllbare Formulare gibt es kostenlos beim Bundesministerium der Justiz (BMJ) und beim Bayerischen Staatsministerium der Justiz. Der Verlag C.H.BECK bietet die Formulare zum Ausfüllen am PC an, ein Muster erhalten Sie außerdem bei der DELA. Wichtig ist weniger, welches Formular Sie nutzen, als dass es regelmäßig mit aktuellem Datum neu unterschrieben und für Notarzt oder Klinik auffindbar ist.
Wie sorge ich finanziell für den Todesfall vor?
Die größte Absicherung für Hinterbliebene bietet eine Risikolebensversicherung – sie zahlt eine vereinbarte Summe, falls Sie versterben. Für laufendes Einkommen bei schwerer Krankheit greift die Berufsunfähigkeitsversicherung, für Pflegekosten die Pflegeversicherung. Reine Bestattungskosten lassen sich günstiger über eine Sterbegeldversicherung oder die Todesfallleistung einer Unfallversicherung decken. Welche Kombination zu Ihrer Familie passt, klären wir in der Beratung individuell.
Welche Versicherungen muss ich im Todesfall melden?
Verträge mit Todesfallleistung – Lebens-, Risikolebens-, Sterbegeld- und Unfallversicherung – sollten Sie umgehend melden, da hier oft enge Fristen gelten und Leistungen sonst gekürzt werden können. Die Kranken- und private Haftpflichtversicherung enden automatisch. Sachversicherungen wie Hausrat, Wohngebäude und Kfz laufen weiter bzw. gehen auf die Erben über und müssen ggf. aktiv gekündigt werden. Die genauen Fristen stehen in den jeweiligen Versicherungsbedingungen.
Was ist der Unterschied zwischen Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung?
Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie selbst eine Vertrauensperson, die für Sie handeln darf – ein Gericht muss dann keinen Betreuer bestellen. Eine Betreuungsverfügung greift dagegen erst, wenn das Gericht ohnehin einen Betreuer einsetzt; Sie schlagen darin lediglich vor, wer es sein soll. Die Vorsorgevollmacht ist das wirksamere Instrument, weil sie das Betreuungsverfahren in der Regel ganz vermeidet.
Muss eine Vorsorgevollmacht notariell beglaubigt werden?
Für viele Zwecke reicht die einfache Schriftform. Eine notarielle Beurkundung wird aber erforderlich, sobald es um Grundstücksgeschäfte oder bestimmte Bankangelegenheiten geht. Sie kann sich auch finanziell lohnen: Später ist dann oft kein Erbschein nötig, der bei gestiegenem Vermögenswert spürbar teurer ausfallen kann. Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht sollten Sie zusätzlich im Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer hinterlegen.
Fazit
Vorsorge für Krankheit und Tod ist unangenehm zu durchdenken, aber sie wirkt genau dann, wenn niemand mehr verhandeln kann. Halten Sie die rechtlichen Dokumente aktuell, hinterlegen Sie sie auffindbar und prüfen Sie, ob Ihre finanzielle Absicherung – Berufsunfähigkeit, Pflege, Risikoleben – zu Ihrer Lebenssituation passt. Wir wünschen Ihnen, dass Sie und Ihre Familie von dieser Vorsorge möglichst selten im Ernstfall Gebrauch machen müssen.

