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Berufsunfähigkeit FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen zu BU und Berufsunfähigkeitsversicherung.

Die folgenden Berufsunfähigkeit FAQ („frequently asked questions“) werden von uns fortlaufend ergänzt. Schauen Sie also gerne öfters vorbei, um Antworten auf Ihre häufig gestellten Fragen zur Berufsunfähigkeitsversicherung zu finden.

Berufsunfähigkeit FAQ: Wer braucht eine BU?

Zahlt eine Berufsunfähigkeitsversicherung überhaupt wenn ich berufsunfähig bin?

Klare Antwort: Ja – sofern bei Antragstellung mit Hilfe eines Experten alles richtig gemacht wurde, insbesondere bei den Gesundheitsfragen und Sie wirklich berufsunfähig sind. 81% aller Leistungsanträge werden bewilligt. Anders ausgedrückt: Nur zwei von zehn Anträgen werden (zunächst) abgelehnt, siehe dazu auch: GDV Statistik. Der Grund ist meistens nicht, dass die Versicherung nicht zahlen will. Häufig reagieren Kunden nicht mehr oder sind einfach nicht berufsunfähig.

Ab welchem Alter sollte ich eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen?

Kurz und knapp: So früh wie möglich! In jungen Jahren sind die meisten Menschen noch gesünder, so dass eine BU ohne Ausschlüsse oder Zuschläge abgeschlossen werden kann. Ein Abschluss in jungen Jahren schont außerdem den Geldbeutel. Der Beitrag wird mit jedem verlorenen Jahr ca. 2-3% teurer. Siehe BU wann abschließen?

Wann sollte ich eine BU für meine Kinder abschließen?

Der richtige Zeitpunkt ist JETZT. Ggf. wird die BU später bei höheren Bildungsabschlüssen oder risikoärmeren Berufen etwas günstiger. Dann können Sie aber immer noch eine Umstufung in eine „bessere“ (= vom Beitrag her preiswertere) Berufsgruppe beantragen. Bei „guten“ Anbietern ist das ohne Risiko-/Gesundheitsprüfung möglich. Alternativ können Sie dann die alte BU kündigen und – sofern die Gesundheit es immer noch erlaubt – eine neue beantragen. Dabei „verlieren“ Sie nichts.

Gesundheit bzw. die ersten Blessuren warten nicht darauf, bis der Nachwuchs den für einen etwas niedrigeren BU Beitrag optimalen Karriereweg eingeschlagen hat!

Heißer Tipp: Bitte nicht selbst mit dem Thema herumpuzzeln, sondern die Berufsunfähigkeitsversicherung mit Hilfe eines Experten abschließen. Das kostet Sie auch nicht mehr. Zum einen können Sie mit fachkundiger Hilfe Leistungsunterschiede besser einschätzen und so das für die konkrete Situation Ihrer Kinder optimale Preis-/Leistungsverhältnis ermitteln.

  • Noch wichtiger: Wenn bei der Antragstellung alles richtig gemacht wurde, leistet die BU im Ernstfall auch wirklich. Viele BUs sind verkappte Spenden an Versicherungsunternehmen, wenn am Ende wegen einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung – häufig zu Recht! – nicht geleistet wird.

Sollte ich meine Berufsunfähigkeitsversicherung noch vor dem Urlaub abschließen?

Unbedingt! Wir möchten den Teufel nicht an die Wand malen. Aber gerade zur Ski-Saison häufen sich die Unfälle, so schon diverse Male in der Kundschaft erlebt. Gerade wenn Sie zur Erkenntnis gelangt sind, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Sie unverzichtbar ist, wäre es besonders ärgerlich, wenn Sie diesen Schutz dann nicht mehr oder nur noch mit Einschränkungen wie Risikozuschlägen oder Leistungsausschlüssen erhalten würden.

Ich habe bereits eine Unfallversicherung. Reicht das nicht?

Diese Frage bekommen wir häufiger gestellt. Die Antwort lautet: Nein. Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherungen sind zwei völlig verschiedene Versicherungsarten.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung leistet, wenn Sie aufgrund von Unfall, Krankheit oder (altersbedingtem) Kräfteverfall für voraussichtlich länger als sechs Monate Ihren zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50% nicht mehr ausüben können. Die Leistung erhalten Sie in Form einer monatlichen Berufsunfähigkeitsrente ausgezahlt.

Der Grundgedanke einer Unfallversicherung ist die Abmilderung der finanziellen Folgen eines Unfalls. Dies können Umbaumaßnahmen in Haus oder Wohnung sein, erhöhter finanzieller Bedarf für die Rehabilitation oder die Anschaffung medizinischer Geräte. Die Höhe der Leistung hängt von zwei wichtigen Parametern ab: Der vertraglich vereinbarten Grundsumme und dem Invaliditätsgrad. Vereinfacht gesagt: Je schwerer der Unfall, desto mehr Leistung in Form einer Einmalzahlung. Jetzt kommt das große ABER: Sie erhalten die Leistung nur, wenn die gesundheitlichen Folgen auf einen Unfall zurückzuführen sind. Ein Blick auf die Ursachen für eine Berufsunfähigkeit zeigt, dass Unfälle in nur ca. 10% der Fälle der Auslöser sind. Knapp 90% der leistungsauslösenden Szenarien sind mit einer Unfallversicherung nicht abgedeckt. Unserer Ansicht nach kann eine Unfallversicherung eine Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll ergänzen, aber niemals ersetzen.

Sollte ich in der aktuellen Wirtschafts-/Krisensituation eine BU abschließen oder besser abwarten?

Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist unabhängig von der aktuellen Wirtschaftslage sinnvoll. Bei hohen Inflationsraten bekommt der Inflationsausgleich durch Beitragsdynamik und Leistungsdynamik noch mal eine höhere Bedeutung bei der BU Konfiguration. Künftige Beitragsdynamiken sollten noch regelmäßiger angenommen werden, damit die Kaufkraft der versicherten Berufsunfähigkeitsrente nicht mit den Jahren sinkt.

Mythen und Ausreden zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Auf unserer Seite Mythen und Ausreden zur Berufsunfähigkeitsversicherung räumen wir als MythBUsters mit einigen Mythen und Ausreden zum Berufsunfähigkeitsrisiko auf.

Dort lesen Sie unsere Statements zu typischen „BU-Ausreden“ bzw. Irrtümern wie Ich habe doch einen Schreibtischjob …, Ich kann immer etwas arbeiten, Ich brauche keine BU, ich bin verheiratet, Ich spare lieber, um gegen Berufsunfähigkeit vorzusorgen, Ich warte, bis ich ein Haus und Kinder habe, Ich bin doch im Versorgungswerk, Wegen Kindern gehe ich bald in Elternzeit bzw. arbeite und verdiene weniger, Meine Freunde und Kollegen haben keine BU, Meine Freunde und Kollegen zahlen weniger für ihre BU. Dort finden Sie auch Das (einzige?) valide Argument gegen eine BU.

Unsere Kunden empfehlen unsere Beratung in über 3.900 Bewertungen. Machen Sie sich den Weg zur Lösung Ihres Anliegens nicht unnötig schwer.

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Berufsunfähigkeit FAQ: Fehler beim Antrag vermeiden!

Was muss ich bei den Gesundheitsfragen alles angeben?

Die Antwort ist relativ einfach: Alles wonach gefragt wird. Die Gesundheitsfragen der Gesellschaften sind von den Fragezeiträumen und den abgefragten Diagnosen her alle etwas unterschiedlich. Wir als Experten helfen Ihnen, diese Gesundheitsfragen richtig zu beantworten. So liefern wir der Gesellschaft alle Informationen, die benötig werden, um Sie reibungslos zu versichern. Nicht mehr und nicht weniger!

Muss ich „Selbstzahler-Behandlungen“ angeben?

Auch Selbstzahler – Behandlungen sind selbstverständlich anzugeben. Hier als Beispiel die beiden dafür relevanten Gesundheitsfrage eines Versicherers:

1. Bestehen oder bestanden in den letzten 3 Jahren Krankheiten, Unfallfolgen oder körperliche Schäden?

2. Sind Sie in den letzten 3 Jahren von Ärzten, Psychologen, Krankengymnasten oder Heilpraktikern über die bereits gemachten Angaben hinaus untersucht, beraten oder behandelt worden?

Die Art der Zahlung bzw. Abrechnung der Behandlung wird dabei nicht unterschieden.

  • Wichtig: Auch selbst bezahlte Behandlungen stehen in der Patientenakte Ihres Arztes. Ist dieser Arzt aus anderen Gründen bei Ihrer Krankenversicherung „aktenkundig“, wird ein BU-Versicherer im Leistungsfall dort auch nachfragen und so von Selbstzahler-Behandlungen erfahren.

Kostet meine Berufsunfähigkeitsversicherung bei gefährlichen Hobbies mehr?

Das kommt auf Ihr Hobby an. Wie intensiv und wie oft, nehmen Sie an Wettkämpfen oder Turnieren teil? Je nachdem bewertet die Berufsunfähigkeitsversicherung Ihr individuelles Risiko. Werden Sie nach solchen Hobbies gefragt, sollten Sie diese auf jeden Fall angeben. Es wird allerdings nur nach Hobbies gefragt, die zu erhöhten Risiken führen. Wandern gehört z.B. normalerweise nicht dazu. Ähnlich wie bei der Gesundheitshistorie klären wir das für Sie mit einer anonyme Risikovoranfrage. Nachfolgend eine Liste der Hobbies, die Versicherer genauer prüfen:

  • Automobilsport (z.B. Autorennen, Fahren von Kart oder Tourenwagen)

  • Bergsport (z.B. Klettern, Bouldern, Canyoning, hochalpine Bergtouren)

  • Flugsport (z.B. Paragliding, Ballonfahren, Segelfliegen)

  • Kampfsport (z.B. Boxen, Taekwondo, Kickboxen, MMA)

  • Mannschaftssport (z.B. Football, Rugby, Wasserball, Eishockey)

  • Motorradsport (z.B. Quad, Rallye, Fahrten auf Rennstrecken)

  • Reiten (z.B. Springreiten, Dressur, Voltigieren, Western)

  • Tauchen (vom – unkritischen – Schnorcheln bis zum Apnoe-Tauchen)

  • Wassersport (z.B. Wasserski, Jetski, Kanu, Surfen, Kitesurfen)

In vielen Fällen werden Hobbies ohne Mehrbeitrag mitversichert. Eventuell kommen Risikozuschläge auf Sie zu, d.h. Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung kostet dann z.B. 50% mehr. Besonders gefährliche Hobbies werden entweder per Leistungsausschluss vom Versicherungsschutz ausgeschlossen oder der Antrag sogar komplett abgelehnt.

  • Unser Tipp: Bitte achten Sie beim Ausfüllen darauf, nicht unnötig zu dramatisieren. Es geht nur darum, welche sportlichen Aktivitäten Sie derzeit wirklich aktiv ausüben bzw. künftig fest planen, nicht darum, was Sie jemals auf diesem Gebiet schon unternommen haben oder möglicherweise irgendwann vorhaben.

Kann ich eine BU trotz Vorerkrankungen der Psyche bekommen?

Einige Berufsunfähigkeitsversicherer bieten unter bestimmten Voraussetzungen einen Leistungsausschluss für die Psyche an. Das wäre immer noch besser als keine BU. Alternativ könnte man über eine Grundfähigkeitsversicherung oder eine Schwere Krankheiten Vorsorge / Dread Disease Versicherung nachdenken. Auch eine Unfallversicherung bietet immerhin Schutz bei ca. 10% der BU Ursachen.

Um das auszuloten müsste man tiefer einsteigen und Diagnose, Therapie etc. besser verstehen. Bei der Aufbereitung der Gesundheitsgeschichte hilft unsere 11-W-Formel: „Was War Wann, Weshalb, von Wem Wie behandelt, Welches Ergebnis, Wann War’s Wieder Weg.“ Praktischerweise würde ich dafür unseren BU Interessentenbogen plus Beiblatt Gesundheitsfragen und Zusatzerklärung Erkrankungen Psyche / Nerven / Gemüt verwenden. Diese und weitere kostenlose Downloads finden Sie auf unserer Seite medizinische Zusatzerklärungen.

Übrigens ein schönes Beispiel, weshalb Honorarberatung bei BU aus guten Gründen nicht sehr verbreitet ist. Mit Maklercourtage trägt der Versicherungsmakler das Risiko der Versicherbarkeit und wird nicht „bezahlt“, wenn sich keine passende Versicherung findet. Bei der Honorarberatung hat der Kunde dann nicht nur keine BU, sondern auch noch eine Rechnung über 4-5 Stunden Arbeit.

Ich habe aufgehört zu rauchen. Bin ich im BU-Antrag jetzt Nichtraucher?

Diese Frage ist nur relevant, wenn der Versicherer zwischen Rauchern und Nichtrauchern unterscheidet und für Nichtraucher günstigere Beiträge anbietet. Viele Versicherer fragen wie folgt:

Haben Sie in den letzten zwölf Monaten aktiv Zigaretten, Zigarren, Zigarillos, oder Pfeife geraucht“

Sollte Ihr letzter Nikotinkonsum – auch E-Zigarette oder Shisha – bei dieser Fragestellung länger als zwölf Monate her sein, können Sie „Nichtraucher“ ankreuzen und zahlen einen etwas niedrigeren Beitrag.

Sind Vorsorgeuntersuchungen bei den Gesundheitsfragen anzugeben?

Ja definitiv! Gegenfrage: Wieso sollte man sie nicht angeben? Durch Vorsorgeuntersuchungen zeigen Sie, dass Ihnen Ihre Gesundheit wichtig ist. Bei den Versicherern sitzen keine „bösen“ Menschen, die nur darauf warten, einen Ausschluss oder Zuschlag zu vereinbaren. Je genauer Sie die Gesundheitsfragen beantworten sind, desto besser für Sie. Vorsorgeuntersuchungen „ohne pathologischen Befund“ sind unproblematisch. Diese „Zauberformel“ sollten Sie – soweit zutreffend – dort immer ergänzen.

Wie wird meine Berufsunfähigkeitsrente an die Inflation angepasst?

Solange Sie nicht berufsunfähig sind, wird Ihre Berufsunfähigkeitsrente über eine sog. Beitragsdynamik bis zu einem möglichen Leistungsfall um einen vereinbarten Prozentsatz (z.B. 5%) an die Inflation angepasst. Diesen Prozentsatz legen Sie bei Antragstellung ohne Mehrkosten fest.

Sollten Sie berufsunfähig werden, sind Sie von der Beitragszahlungspflicht befreit. Ihre Rente erhöht sich dann nicht mehr durch Beitragsdynamiken. Ab dann hilft Ihnen die sog. Leistungsdynamik. Bei Vertragsabschluss wird vereinbart, um welchen Prozentsatz (empfohlen: 3%) Ihre Rente im Leistungsfall steigen soll. Die Leistungsdynamik kostet etwas mehr Beitrag.

Ich bin noch krank und werde ärztlich behandelt. Kann ich jetzt schon eine BU abschließen?

Laufende Behandlungen erschweren den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder machen ihn sogar unmöglich. Je ernster die Erkrankung bzw. je umfangreicher noch anstehenden Behandlungen ausfallen, desto schwieriger. Manche Erkrankungen wie z.B. eine Schilddrüsenunterfunktion sind meistens unproblematisch. Das prüfen wir für Sie im Rahmen der Risikovoranfrage. Manchmal helfen besondere „Aktionsanträge“ mit vereinfachten Gesundheitsfragen. Gern zeigen wir Ihnen geeignete Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung.

Soll ich vor dem Antrag meine Patientenakte von der Krankenkasse anfordern?

Grundsätzlich sollten Sie Ihre Gesundheitshistorie sehr sorgfältig aufbereiten, damit Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung im Ernstfall zahlt und sich nicht auf eine sog. „vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung“ berufen kann. Generell ist das Einholen von Auskünften bei Krankenversicherung und Ärzten sinnvoll, auch im Hinblick auf evtl. Abrechnungsdiagnosen (wie Sie damit umgehen können beschreiben wir unter Attest bei Fehl-, Dauer- oder Abrechnungsdiagnosen). Die Rechtsprechung macht eine solche Akteneinsicht nicht zur zwingenden Voraussetzung, siehe zuletzt OLG Dresden, 4. Zivilsenat, Urteil vom 6. Dezember 2022, Az.: 4 U 1215/22 .

Welche Kosten kann mein Arzt für die Einsicht in meine Patientenakte verlangen?

Die Kostentragungspflicht ist etwas umstritten. Einerseits verweist § 630g BGB auf die Kostenregelung des § 811 BGB, andererseits hat man laut Art. 15 DSGVO Anspruch auf kostenlose Auskunft. Bislang hat sich nur ein „niedrigeres“ Gericht (LG Dresden) damit beschäftigt und in seinem Urteil Az. 6 O 76/20 entschieden, dass die erste Kopie der Behandlungsdokumentation vom Arzt unentgeltlich zur Verfügung zu stellen ist. Es ist allerdings relativ unwahrscheinlich, dass Verfahren zu so kleinen Beträgen den BGH erreichen werden.

Mehr dazu z.B. hier: https://www.arzt-wirtschaft.de…rechnung-stellen-duerfen/.

Können unbehandelte „Beschwerden“ (z.B. Flugangst) zum Ausschluss führen?

Das hängt von der konkreten Fragestellung ab. Regelmäßig wird auch nach unbehandelten „Beschwerden“ gefragt, dann sind auch solche Umstände anzugeben, sofern deren Intensität den Grad „Beschwerden“ bzw. „Krankheit“ erreicht. Das ist nicht immer klar zu beurteilen. Flugangst muss allerdings, je nach Ausprägung, nicht unbedingt zu einem Leistungsausschluss führen. Ein Bäcker wird deshalb kaum berufsunfähig werden, ein international tätiger Manager schon eher. Fehler im Antrag bezüglich undokumentierten Beschwerden kann die Gesellschaft im Leistungsfall allerdings kaum nachweisen.

Ich bin kurzsichtig. Führt meine Sehschwäche zu Einschränkungen bei der Berufsunfähigkeit?

Das hängt von der Stärke Ihrer Sehschwäche ab. Erst ab ca. 6 Dioptrien kann z.B. ein Leistungsausschluss für Netzhautablösung erfolgen.

Soll ich meine BU besser auf zwei Verträge aufteilen oder lieber nur ein Vertrag?

Zu dieser Frage gibt es aus unserer Sicht keine allgemein gültige Antwort. Die Aufteilung hat Vorteile wie unter Vorteile Aufteilung der Berufsunfähigkeitsversicherung auf zwei Gesellschaften beschrieben. Die Nachteile lesen Sie unter Nachteile einer Aufteilung der Berufsunfähigkeitsversicherung auf zwei Gesellschaften. Bei unserer kostenlosen Beratung zur Berufsunfähigkeitsversicherung finden wir mit Ihnen gemeinsam die für Sie passende Lösung.

Weitere Informationen zu Gesundheitsfragen und Risikofragen

Siehe dazu ausführlich unsere Seite FAQs zu BU Gesundheitsfragen und Risikofragen. Dort finden Sie u.a. Antworten auf die Fragen:

Antworten auf weitere Fragen zum BU Antrag

Einige weitere typische Berufsunfähigkeit FAQ beantworten wir ausführlicher auf eigenen Seiten bzw. in einzelnen Beiträgen:

Berufsunfähigkeit FAQ: Welche Leistungen sind wichtig?

Wie viel Berufsunfähigkeitsrente brauche ich?

Klare Empfehlung: Ihr Nettoeinkommen, siehe Rentenhöhe. Danken Sie an die Beiträge zu Krankenversicherung und gesetzlicher Rentenversicherung und zusätzliche private Altersvorsorge. Außerdem müssen Sie Ihre Berufsunfähigkeitsrente noch versteuern. Da reicht dann selbst das aktuelle Nettogehalt kaum aus, geschweige denn 70% oder 80% davon, wie man manchmal liest. Bei der Beratung klären wir Ihren konkreten BU-Rentenbedarf.

Bis zu welchem Alter soll ich meine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen?

Klare Empfehlung: Bis zur Rente, das heißt das derzeit richtige Endalter lautet 67. Eine Lücke zwischen BU-Rentenzahlung und gesetzlicher Rente kostet einen fünf- bis sechsstelligen Betrag. Aktuell wird über die Anhebung der Regelaltersgrenze diskutiert. Eine kürzere Laufzeit als 67 wäre deshalb ziemlich unvernünftig. Nehmen Sie besser ein Angebot mit der Möglichkeit, das Endalter an eine neue Regelaltersgrenze („Rente mit 70“) anzupassen. Mehr dazu lesen Sie unter Laufzeit.

Berufsunfähigkeit FAQ: Was ist nach dem Antrag wichtig?

Ab wann kann ich nach Abschluss meiner BU-Versicherung wieder zu einem Check-up?

Sofern beim BU Antrag alle Angaben richtig und vollständig gemacht wurden, spricht nichts dagegen, „einen Tag nach Policierung“ zum nächsten Gesundheits-Check-up zu gehen. Sofern ohne Gesundheitsrisiken vermeidbar, aber bitte nicht vor oder während der Antragstellung. Dabei können bislang unbekannte Diagnosen zutage treten, die dann im Antrag oder bei späteren Nachfragen der Gesellschaft anzugeben sind.

Muss ich ärztliche Behandlungen nach Abschluss meiner BU-Versicherung melden?

Nein, gem. § 19 Abs. 1 VVG beziehen sich Gesundheitsangaben nur auf den Zeitraum „bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung“ (= Antragstellung). Danach müssen Sie nur nur noch bei – nach unserer Erfahrung seltenen – expliziten Nachfragen der Gesellschaft Veränderungen Ihres Gesundheitszustands mitteilen. Dazu würden dann auch neue Arztbesuche nach BU Beantragung gehören. Spätestens mit Policierung der Berufsunfähigkeitsversicherung ist dann wirklich Schluss.

Ich kann meine monatlichen BU-Beiträge nicht bezahlen. Welche Lösungen gibt es dafür?

Bei Zahlungsschwierigkeiten bieten die meisten Gesellschaften Stundungsmöglichkeiten von 12 bis 24 Monaten an, in manchen Fällen (z.B. Arbeitslosigkeit) sogar zinsfrei. Sprechen Sie uns an, wir finden mit Ihnen gemeinsam eine passende Lösung.

Kann ich meine Beiträge für die Berufsunfähigkeitsversicherung von der Steuer absetzen?

Beiträge für die BU gelten als Sonderausgaben und sind steuerlich absetzbar. Bei einer selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung sind die Höchstbeiträge allerdings meistens schon durch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft. Anders bei einer Kombination von Berufsunfähigkeitsschutz mit einer Basisrente. Dann sind die Beiträge in 2023 zu 100% absetzbar. Detailliert zur steuerlichen Absetzbarkeit einer Berufsunfähigkeitsversicherung siehe unter Muss ich für meine Berufsunfähigkeitsrente Steuern zahlen?

Muss ich meine BU-Rente reduzieren, wenn mein Einkommen sinkt und ich weniger verdiene als bei BU-Abschluss?

Wenn Ihr Einkommen sinkt, durch z.B. den Wechsel von einer Vollzeitbeschäftigung in eine Teilzeitstelle, sind Sie i.d.R. nicht verpflichtet, Ihre BU-Rente anzupassen. Denn nach dem Abschluss Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung findet keine erneute Angemessenheitsprüfung (Gehaltsprüfung) statt. Es wird also nicht geschaut, ob die versicherte BU-Rente Ihrer aktuellen finanziellen Angemessenheit entspricht. Die rechtliche Grundlage finden Sie im VVG (Versicherungsvertragsgesetz) unter §200.

Berufsunfähigkeit FAQ: Was wenn ich BU werde?

Was tun wenn sich eine Berufsunfähigkeit abzeichnet?

Natürlich hofft jeder, nicht berufsunfähig zu werden. Sobald sich abzeichnet, dass Sie vermutlich längere Zeit nicht arbeiten können, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf. Wir stimmen mit Ihnen die für Sie beste Vorgehensweise ab, siehe Unterstützung im Leistungsfall.

Muss ich meine Berufsunfähigkeitsrente versteuern?

Die Antwort lautet grundsätzlich Ja. Eine Berufsunfähigkeitsrente ist in Deutschland steuerpflichtiges Einkommen. Wie viel Steuern Sie zahlen hängt u.a. davon ab, welche weiteren Einkünfte Sie sonst noch haben. Besonders relevant ist die Art Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung. Eine selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung, eine Berufsunfähigkeitsversicherung gekoppelt mit einer Basisrente oder eine BU als Teil betrieblicher Altersvorsorge sind jeweils unterschiedlich zu versteuern.

Die Berufsunfähigkeitsrente aus einer selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung unterliegt als sog. Leibrente der Ertragsanteilsbesteuerung nach § 22 Nr. 1 Satz 3 lit. a) bb) EStG i.V.m. § 55 Abs. 2 EStDV. Die Höhe des Steuersatzes ist abhängig von der erwarteten Rentendauer. In den meisten Fällen ist der Steueranteil recht gering und Sie zahlen kaum Steuern auf diese Art der Berufsunfähigkeitsrente. Mehr dazu lesen Sie unter Muss ich für meine Berufsunfähigkeitsrente Steuern zahlen?

Wer zahlt bei Berufsunfähigkeit meine Beiträge zur Krankenversicherung?

Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung bezahlen Sie bei Berufsunfähigkeit unverändert weiter. Wenn Sie keine gesetzliche Erwerbsminderungsrente beziehen, gilt dies auch für die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung. Ob gesetzlich oder privat, vom Arbeitgeber bekommen Sie nach Ende der Lohnfortzahlung keinen Zuschuss mehr. Siehe dazu ausführlich Muss ich von meiner Berufsunfähigkeitsrente Krankenversicherungsbeitrag zahlen?

Zahlt meine Berufsunfähigkeitsversicherung auch im Ausland?

Fast alle Berufsunfähigkeitsversicherung sind weltweit gültig und leisten überall bei Berufsunfähigkeit. Ein Umzug ins Ausland ist deshalb unproblematisch. Bei besonders leistungsstarken Anbietern („Mercedes“) brauchen Sie im Leistungsfall nicht extra nach Deutschland zu reisen, sondern könne sich den Eintritt der Berufsunfähigkeit von einem Arzt im Ausland attestieren lassen. Einige Gesellschaften beschränken die Auswahl auf von deutscher Botschaft bzw. Konsulat empfohlene Ärzte.

Bekomme ich zusätzlich zur Berufsunfähigkeitsrente auch eine Erwerbsminderungsrente?

Gute Nachrichten: Es gibt keine Anrechnung oder Verrechnung zwischen Berufsunfähigkeitsrente und Erwerbsunfähigkeitsrente. Sind Sie berufsunfähig, erhalten Sie von Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente. Sind Sie gleichzeitig erwerbsunfähig (kommt wegen der hohen Hürden einer Erwerbsminderungsrente selten vor), dann erhalten Sie zusätzlich eine (Teil-) Erwerbsminderungsrente.

Woher kommt dieser Irrtum? Ohne professionelle Beratung werden Berufsunfähigkeitsrenten häufig viel zu niedrig konfiguriert. Eine in jungen Jahren abgeschlossene „Mini-Rente“ von 500 bis 700 EUR reicht bei Berufsunfähigkeit nicht zum (Über-)Leben. Auf Sozialleistungen wie Hartz IV oder Bürgergeld wird eine private Berufsunfähigkeitsrente angerechnet.

  • Daher unsere klare Empfehlung: Sichern Sie sich vernünftig gegen Berufsunfähigkeit ab und versichern Sie Ihr Nettoeinkommen.

Steigt der Beitrag zu meiner Berufsunfähigkeitsversicherung, wenn ich berufsunfähig bin?

Nein, Ihr Beitrag steigt nach einem Leistungsfall nicht an. Bei der Kalkulation des Beitrags zu Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung ist die Eintrittswahrscheinlichkeit von Leistungsfällen bereits berücksichtigt. Die Kosten gezahlter Berufsunfähigkeitsrenten werden solidarisch von den „Gesunden“ getragen. „Kranke“ zahlen deshalb bei Berufsunfähigkeit nicht mehr.

  • Wichtig: Die Gesellschaft kann den BU-Vertrag auch nicht kündigen, nur weil Sie berufsunfähig geworden sind.

Wer zahlt bei BU Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Rentenversicherung?

Die Beiträge zu Krankenversicherung / Pflegeversicherung und Rentenversicherung (bzw. alternatives Sparen für die Altersvorsorge) bezahlt die berufsunfähige Person selbst. Das ist einer der Gründe, weshalb wir in den meisten Fällen empfehlen, das Nettoeinkommen gegen Berufsunfähigkeit abzusichern.

Muss ich den Beitrag zur BU-Versicherung weiterzahlen wenn ich berufsunfähig bin?

Nein, Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung wird im Leistungsfall beitragsfrei fortgeführt. Das heißt Sie brauchen während einer Berufsunfähigkeit dafür keine Beiträge zu zahlen.

Wie viele Beiträge muss ich gezahlt haben, um Anspruch auf die BU-Rente zu haben?

Sobald Sie den ersten Beitrag gezahlt haben, haben Sie Anspruch auf Ihre BU-Rente. Eine Wartezeit gibt es nicht. Besonders eindrucksvoll ist ein Fall aus dem letzten Jahr: Ein Kunde hat einen einzigen Beitrag gezahlt und ist anschließend berufsunfähig geworden. Details können Sie hier nachlesen.

Berufsunfähigkeit FAQ zur Beratung

Kann ich meine Berufsunfähigkeitsversicherung auf eigene Faust selbst günstiger abschließen?

Experimentieren Sie bitte nicht mit Do–it–yourself–Lösungen. Das Ergebnis kann ähnlich schiefgehen wie ein selbstgebastelter Silvesterböller. Der für eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu zahlende Beitrag ist bei gleicher Konfiguration immer identisch. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie direkt zu einem Vermittler von Versicherer A gehen, selbst bei Check24 abschließen oder sich von uns professionell und unabhängig beraten lassen. Sie zahlen überall das Gleiche.

  • Hinweis: Bei Check24 fehlen z.B. der 3%-ige garantierte Inflationsausgleich im Leistungsfall und die Arbeitsunfähigkeitsklausel, deshalb fallen die Beiträge dort i.d.R. visuell niedriger aus. Bei nicht operativen Ärzten werden manche Gesellschaften wie die Alte Leipziger dort deutlich zu teuer angezeigt, da dieses Differenzierungsmerkmal bei Check24 nicht enthalten ist. Letztlich arbeiten alle online verfügbaren Rechner mit den Rechenkernen der Gesellschaften, so dass die Ergebnisse bei gleichen Eingaben identisch ausfallen.

Überlegen Sie einmal: Wie wahrscheinlich ist es, dass Sie als Laie „bessere“ Lösungen finden, als ein Profi, der sich über 12 Stunden am Tag hauptberuflich mit den von Ihnen recherchierten Themen beschäftigt? Können Sie nach Lektüre eines Ratgebers aus dem Baumarkt besser Fliesen verlegen als ein Fliesenlegermeister? Wieso sollte das bei Finanzthemen anders sein?

Ich habe bereits einen Versicherungsmakler. Kann ich mich trotzdem von Ihnen beraten lassen?

Wenn Ihr Versicherungsmakler ebenfalls auf das Thema Berufsunfähigkeit spezialisiert ist, sind Sie dort vermutlich in guten Händen. Eine solche Spezialisierung erkennt man z.B. an einer Empfehlung von Finanztip, anhand einer Website, die sich intensiv mit dem Thema BU beschäftigt oder durch viele aktuelle positive Kundenbewertungen zu durchgeführten BU-Beratungen.

Sollte Ihr Versicherungsmakler kein BU Spezialist sein, spricht nichts dagegen, für Spezialthemen einen Fachmann aufzusuchen. Sie gehen ja vermutlich auch nicht mit allen gesundheitlichen Problemen zum Hausarzt. Ein Wechsel in unsere ganzheitliche Betreuung ist ebenfalls möglich, aber keine zwingende Voraussetzung. Wir respektieren selbstverständlich Ihren Wunsch, ein bestehendes Vertrauensverhältnis mit Ihrem Versicherungsmakler vor Ort fortzusetzen. Vor diesem Hintergrund empfehlen uns auch Kollegen unbesorgt Ihren Kunden für Spezialthemen wie Berufsunfähigkeit oder private Krankenversicherung.

Ich verdiene jetzt mehr als bei Antragstellung. Sollte ich meine BU anpassen?

Selbstverständlich! Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung sollte in der Regel Ihr Nettoeinkommen absichern. Nur so können Sie bei Berufsunfähigkeit Ihren Lebensstandard einigermaßen halten.

Achten Sie daher bereits bei Vertragsabschluss darauf, einen Versicherer zu wählen, der Ihnen möglichst umfangreiche Anpassungsmöglichkeiten (z.B. Ausbaugarantie, Nachversicherungsgarantie, Berufseinsteigerbonus) bietet. So lassen sich manche Verträge problemlos auf bis zu 4.000€ BU-Rente erhöhen. Eine Aufteilung der BU auf zwei Anbieter bietet zusätzliche Aufstockungsmöglichkeiten.

Ich habe bereits eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Bieten Sie einen BU-Check an?

Glückwunsch, Sie haben gleich zwei Dinge richtig gemacht. Erstens: Sie haben eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Zweitens: Sie machen sich Gedanken, ob der Vertrag wirklich gut ist und zu Ihnen passt.

Ältere Versicherungstarife sind – anders als bei einem guten Rotwein – meistens „schlechter“ als aktuelle Tarife, sogar beim gleichen Versicherer. Deswegen empfehlen wir einen regelmäßigen Check–Up Ihrer bestehenden Versicherungsverträge. Wie dieser im Detail abläuft, erfahren Sie auf unserer speziell eingerichteten Seite zum BU-Check.

Kann ich die Gesundheitsfragen vor dem eigentlichen Antrag unverbindlich durchlesen?

Natürlich. Die Antragsfragen zu Gesundheit und persönlichen Risiken gehen wir als auf das Thema Berufsunfähigkeit spezialisierte Versicherungsmakler mit unseren Kunden im Rahmen unserer BU Beratung vor Antragstellung im Detail durch. Dabei klären wir alle Ihre Fragen.

Ich befinde mich im dualen Studium. Wie hoch kann ich mich gegen Berufsunfähigkeit versichern?

Als dualer Student stehen Vorlesungen und Klausuren im Vordergrund. Studenten und Studentinnen können bei leistungsstarken Anbietern bis zu 2.000 EUR BU-Rente abschließen. Wir empfehlen bereits im Studium die maximale Rentenhöhe abzuschließen. Ihr Einkommen, welches Sie während des dualen Studiums verdienen, spielt bei der Frage der Absicherungshöhe keine Rolle.

Ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung per Entgeltumwandlung über den Arbeitgeber besser?

Verbraucherschützer, Finanztip und auch wir empfehlen grundsätzlich die Berufsunfähigkeitsversicherung privat abzuschließen. Bei einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung sind Sie Versicherungsnehmer und passen den Vertrag individuell auf Ihre Bedürfnisse an. Außerdem können Sie den Vertrag bei einem möglichen Arbeitgeberwechsel mitnehmen. Eine BU-Rente per Entgeltumwandlung ist im Leistungsfall voll zu versteuern und es müssen Sozialabgaben entrichtet werden. Das hebt meist die Ersparnis in der Beitragszahlungsphase auf. BU-Angebote über den Arbeitgeber können ausnahmsweise sinnvoll sein, z.B. wenn Ihre Gesundheit eine Absicherung mit „normalen“ Gesundheitsfragen nicht zulässt. Weitere wichtige Aspekte haben wir auf unserer Seite betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung zusammengefasst.

Weitere Berufsunfähigkeit FAQs

Ich habe noch weitere Fragen zur BU?

Wir freuen uns immer über weitere BU-Fragen, ob häufig gefragt oder nicht. Wenden Sie sich gerne an unseren „BU-FAQ-Beauftragten“ Felix Czekalla, der Ihre Frage und die passende Antwort dazu dann gerne hier ergänzt.

Hier verlinkt finden Sie weitere Berufsunfähigkeit FAQ: – Antworten auf häufige Fragen zur Berufsunfähigkeit FAQ der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

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