

Die Frage, ob und wie viel Sie von einer Berufsunfähigkeitsrente Krankenversicherungsbeitrag zahlen müssen, ist bereits bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sehr wichtig. Planen Sie Ihre BU-Rente ausreichend hoch, damit Sie genügend Geld zum Leben, für Ihre Krankenversicherung und zum Sparen für die Altersvorsorge haben. So vermeiden Sie finanzielle Engpässe, wenn Sie von Ihrer Berufsunfähigkeitsrente Krankenversicherungsbeitrag zahlen müssen.
Zur nötigen Höhe der Berufsunfähigkeitsrente siehe unsere Seite Konfiguration Berufsunfähigkeitsversicherung unter dem Punkt Rentenhöhe.
Zur Versteuerung der Berufsunfähigkeitsrente siehe unseren Beitrag Muss ich für meine Berufsunfähigkeitsrente Steuern zahlen?.
Zur Notwendigkeit einer Berufsunfähigkeitsversicherung siehe z.B. unsere Seiten Berufsunfähigkeit und Berufsunfähigkeitsrisiko.
Unsere Kunden empfehlen unsere Beratung in über 3.400 Bewertungen. Machen Sie sich den Weg zur Lösung Ihres Anliegens nicht unnötig schwer.
Jetzt kostenlosen Online-Beratungstermin buchenIn Deutschland gilt gem. § 5 SGB V Versicherungspflicht in der Krankenversicherung. Das gilt auch für Berufsunfähige. Wie viel von der Berufsunfähigkeitsrente für Krankenversicherungsbeiträge abgezogen wird, hängt zunächst von der Art der Versicherung ab. Sind Sie gesetzlich krankenversichert (GKV) oder privat krankenversichert (PKV)?
Privat Krankenversicherte zahlen auch bei Berufsunfähigkeit weiterhin den gleichen Beitrag. Nur der Beitrag für das Krankentagegeld entfällt. Das KTG sollte dann aber i.d.R. mit reduziertem Beitrag (30-40%) als Anwartschaft fortgeführt werden, sofern die Berufsunfähigkeit nicht dauerhaft ist. Nur so kann es nach Ende der Berufsunfähigkeit ohne Gesundheitsprüfung mit dem ursprünglichen Beitrag reaktiviert werden.
Bei gesetzlich Krankenversicherten hängt die Zahlung von Krankenkassenbeiträgen davon ab, ob Sie als freiwilliges Mitglied oder als Pflichtmitglied der gesetzlichen Krankenversicherung eingestuft werden. Zudem von der Schicht, aus der die BU-Zahlung erfolgt.
GKV Pflichtversicherte, insbesondere Bezieher einer staatlichen Erwerbsminderungsrente, zahlen weder auf eine private selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) noch auf eine Basis-Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) Krankenversicherungsbeiträge (keine Einkünfte i.S.v. § 237 S. 1 SGB V).
Bei freiwillig gesetzlich Versicherten (= der Regelfall ohne Bezug einer staatlichen Erwerbsminderungsrente, siehe unten) sind sowohl eine private BU-Rente als auch eine Basis-BUZ i.d.R. gem. § 240 SGB V in der GKV beitragspflichtig. Siehe dazu auch Katalog von Einnahmen und deren beitragsrechtliche Bewertung nach § 240 SGB V des GKV-Spitzenverbands.
Eine betriebliche Berufsunfähigkeitsrente oder eine von einem Versorgungswerk gezahlte Berufsunfähigkeitsrente (siehe Berufsunfähigkeitsrente vom Versorgungswerk) sind gem. § 237 S. 1 Nr. 2 SGB V immer beitragspflichtig.
Siehe dazu auch das hier verlinkte Urteil des Bundessozialgerichts B 12 KR 2/16 R vom 10.10.2017. Dieses Urteil erging zum Presseversorgungswerk, beschreibt aber auch gut die allgemeinen Prinzipien.
Eventuelle weitere Einkünfte unterliegen den ganz normalen Regelungen zur Beitragspflicht.
Achtung: Wenn Sie vor BU Eintritt gesetzlich pflichtversichert waren und bei BU nur eine private Berufsunfähigkeitsrente ohne staatliche Erwerbsminderungsrente beziehen, werden Sie als BU Renter zu einem freiwillig versicherten GKV Mitglied. Die Beitragsbemessung erfolgt dann nach den gleichen Kriterien wie bei allen freiwillig GKV Versicherten. Das heißt z.B. wenn Ihr Ehegatte PKV versichert ist, wird Ihnen auch dessen halbes Einkommen zugerechnet. So musste eine bei uns anfragende Apothekerin, die seit 2016 komplett berufsunfähig ist, von den ca. 1.500 EUR Berufsunfähigkeitsrente vom Versorgungswerk insgesamt rund 770 EUR an die GKV abführen!
Berücksichtigen Sie beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung auch die später zu zahlenden Krankenversicherungsbeiträge! Um Ihren Lebensstandard einigermaßen halten zu können, inkl. der notwendigen Krankenversicherungsbeiträge und Beiträge zur Altersvorsorge sollten Sie regelmäßig Ihr Nettoeinkommen absichern!
Mit unserer unabhängigen Beratung kommen Sie einfacher, sicherer und schneller ans Ziel.
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