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Wann ist die Frage wichtig, ob von einer Berufsunfähigkeitsrente Krankenversicherungsbeitrag zu zahlen ist?

Die Frage, ob und wie viel Sie von einer Berufsunfähigkeitsrente Krankenversicherungsbeitrag zahlen müssen, ist bereits bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sehr wichtig. Planen Sie Ihre BU-Rente ausreichend hoch, damit Sie genügend Geld zum Leben, für Ihre Krankenversicherung und zum Sparen für die Altersvorsorge haben. So vermeiden Sie finanzielle Engpässe, wenn Sie von Ihrer Berufsunfähigkeitsrente Krankenversicherungsbeitrag zahlen müssen.

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Wer zahlt für seine Berufsunfähigkeitsrente Krankenversicherungsbeitrag?

In Deutschland gilt gem. § 5 SGB V Versicherungspflicht in der Krankenversicherung. Das gilt auch für Berufsunfähige. Wie viel von der Berufsunfähigkeitsrente für Krankenversicherungsbeiträge abgezogen wird, hängt zunächst von der Art der Versicherung ab. Sind Sie gesetzlich krankenversichert (GKV) oder privat krankenversichert (PKV)?

Wie viel zahlen privat Krankenversicherte?

Privat Krankenversicherte zahlen auch bei Berufsunfähigkeit weiterhin den gleichen Beitrag. Nur der Beitrag für das Krankentagegeld entfällt. Das KTG sollte dann aber i.d.R. mit reduziertem Beitrag (30-40%) als Anwartschaft fortgeführt werden, sofern die Berufsunfähigkeit nicht dauerhaft ist. Nur so kann es nach Ende der Berufsunfähigkeit ohne Gesundheitsprüfung mit dem ursprünglichen Beitrag reaktiviert werden.

Berufsunfähigkeitsrente Krankenversicherungsbeitrag für gesetzlich Versicherte

Bei gesetzlich Krankenversicherten hängt die Zahlung von Krankenkassenbeiträgen davon ab, ob Sie als freiwil­liges Mitglied oder als Pflicht­mitglied der gesetzlichen Kranken­versicherung eingestuft werden. Zudem von der Schicht, aus der die BU-Zahlung erfolgt.

Berufsunfähigkeitsrente Krankenversicherungsbeitrag

GKV Pflichtversicherte, insbesondere Bezieher einer staatlichen Erwerbsminderungsrente, zahlen weder auf eine private selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) noch auf eine Basis-Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) Krankenversicherungsbeiträge (keine Einkünfte i.S.v. § 237 S. 1 SGB V).

Bei freiwil­lig gesetzlich Versicherten (= der Regelfall ohne Bezug einer staatlichen Erwerbsminderungsrente, siehe unten) sind sowohl eine private BU-Rente als auch eine Basis-BUZ i.d.R. gem. § 240 SGB V in der GKV beitragspflichtig. Siehe dazu auch Katalog von Einnahmen und deren beitragsrechtliche Bewertung nach § 240 SGB V des GKV-Spitzenverbands.

Eine betriebliche Berufs­unfähigkeits­rente oder eine von einem Versorgungswerk gezahlte Berufsunfähigkeitsrente (siehe Berufsunfähigkeitsrente vom Versorgungswerk) sind gem. § 237 S. 1 Nr. 2 SGB V immer beitragspflichtig.

Eventuelle weitere Einkünfte unterliegen den ganz normalen Regelungen zur Beitragspflicht.

Achtung bei GKV Zugehörigkeit vor BU

Fazit

Berücksichtigen Sie beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung auch die später zu zahlenden Krankenversicherungsbeiträge! Um Ihren Lebensstandard einigermaßen halten zu können, inkl. der notwendigen Krankenversicherungsbeiträge und Beiträge zur Altersvorsorge sollten Sie regelmäßig Ihr Nettoeinkommen absichern!

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