Sie sind gerade frisch gebackener Beamter oder Beamtenanwärter oder werden in Kürze verbeamtet? Glückwunsch! Jetzt stehen Sie vor zwei wichtigen Entscheidungen:
- Die Entscheidung über das „Ob“: Wechseln Sie – wie 93% aller Beamten – in die Private Krankenversicherung für Beamte (PKV) oder entscheiden Sie sich in einer Handvoll von Bundesländern unwiderruflich für die Kombination aus pauschaler Beihilfe und gesetzlicher Krankenversicherung (GKV).
- Die Entscheidung über das „Wie“: Welchen PKV Anbieter wählen Sie aus fast 50 Krankenversicherern aus? Und welcher der jeweils angebotenen Tarife passt am besten zu Ihren persönlichen Anforderungen?
Mit unserer unabhängigen Beratung kommen Sie einfacher und sicherer zum für Sie richtigen Ergebnis. Wir haben schon sehr viele Professoren und wissenschaftliche Mitarbeiter, Juristen wie Richter und Staatsanwälte, Attachés, Lehrer, Referenten, Finanzwirte, Verwaltungswirte, etc. erfolgreich auf diesem Weg begleitet, siehe Finanzberatung für Beamte.
Sind Sie als Beamter schon privat krankenversichert? Auch dann ist es eine Überlegung wert, ob Sie die „richtige“ private Krankenversicherung für Beamte gewählt haben oder besser etwas ändern.
Für (angehende) Attachés des Auswärtigen Amts bieten wir eine vom Auswärtigen Amt empfohlene Beratung, siehe Krankenversicherung für Diplomaten.
Beratung Private Krankenversicherung für Beamte
Wir führen Sie mit unserer Beratung Private Krankenversicherung für Beamte gut strukturiert, analytisch und transparent in vier Schritten zu Ihrer Entscheidung:
- Ob ein Wechsel in die Private Krankenversicherung für Beamte für Sie möglich und sinnvoll ist, siehe Schritt 1: Klärung der Versicherbarkeit, Ihre Vorbereitung und Schritt 2: Klärung des „Ob“, PKV ja oder nein?
- Welche Private Krankenversicherung für Beamte für Sie am passendsten ist, siehe Schritt 3: Klärung des „Wie“, welcher Anbieter und Tarif?
Dabei berücksichtigen wir natürlich die besonderen Anforderungen der Beihilfe von Bund und Ländern und schneidern Ihre Private Krankenversicherung für Beamte nach Maß auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zu.
Auch nach Schritt 4: Antragstellung profitieren Sie weiter von unserer Unterstützung und unserem Kundenservice im Rahmen unserer laufenden Betreuung für privat Krankenversicherte.
Unsere Kunden empfehlen unsere Beratung in über 4.350 Bewertungen. Machen Sie sich den Weg zur Lösung Ihres Anliegens nicht unnötig schwer.
Jetzt kostenlosen Online-Beratungstermin buchenWelche Alternativen gibt es zu professioneller Beratung?
Natürlich werden Sie sich auch bei Freunden, Bekannten und Kollegen umhören, was diese so empfehlen. Dabei erhalten Sie ein buntes Potpourri an Meinungen und empfohlenen Gesellschaften. Häufig wird Ihnen dabei die bei Beamten verbreitete Debeka empfohlen, siehe Ist die Debeka eine gute Wahl für Beamte?
Letztlich geht es aber darum, welche Lösung zu Ihren individuellen Anforderungen passt. Diese Anforderungen sind allerdings sehr erklärungsbedürftig und Ihnen vermutlich selbst noch gar nicht bewusst. Aktuell sind Sie hoffentlich gesund. Da spielt es keine Rolle, ob Sie gesetzlich versichert sind oder eine „gute“ oder „schlechte“ PKV haben. Relevant wird die Qualität der Absicherung wenn Sie älter und kränker werden. Deshalb sollten Sie sich weniger Gedanken über einen passenden Anwärtertarif für ein paar Jahre machen. Was zählt sind die „richtigen“ Beamtentarife für Beamte auf Lebenszeit!
Private Krankenversicherung für Beamte oder Gesetzliche Krankenversicherung?
Beamte „dürfen“ in die PKV wechseln. Laut PKV Verband machen fast alle davon Gebrauch: „Die PKV ist für Beamtinnen und Beamte traditionell erste Wahl: 93 Prozent von ihnen sind privat versichert.“ Stiftung Warentest schreibt: „Leicht zu entscheiden ist die Frage für Beamte. Für die meisten von ihnen ist die private Krankenversicherung aus finanziellen Gründen sinnvoller als die gesetzliche Krankenversicherung.“ Sie können auf dieses Recht aber auch unwiderruflich verzichten und in der GKV bleiben.
Wer darf in die Private Krankenversicherung für Beamte?
Beamtenanwärter und Beamte wie z.B. Lehrer, Richter (als „Staatsdiener“ Beamten gleichgestellt), Professoren, Referendare (u.a. Rechtsreferendare und Lehramtsreferendare) und Verwaltungsbeamte, die von ihrem Dienstherrn Beihilfe erhalten, dürfen sich unabhängig von ihrem Einkommen privat krankenversichern.
Sie starten frisch in ein Beamtenverhältnis und sind nun auf der Suche nach der richtigen privaten Krankenversicherung?
Die Private Krankenversicherung begleitet Beamtenanwärter und Beamte in der Regel ein Leben lang. Wählen Sie diese daher besonders sorgfältig aus. Wir erleben in der täglichen Praxis leider recht oft, dass entweder das erstbeste Angebot genommen wird oder einfach das abgeschlossen wird, was die künftigen Kollegen auch haben. Machen Sie nicht den gleichen Fehler und lassen Sie sich unabhängig beraten – es geht schließlich um Medizin und Ihre Gesundheit! Damit Sie nicht lange googeln müssen, bekommen Sie mit unserer Hilfe einen gut strukturierten Überblick mit einem detaillierten Tarifvergleich.
Gesundheitsprüfung – Ehrlichkeit ist Pflicht!
Die Aufnahme in eine Private Krankenversicherung für Beamte setzt eine Gesundheitsprüfung voraus. Die Anforderungen, um ohne Einschränkungen aufgenommen zu werden, sind deutlich strenger als bei der Einstellungsuntersuchung als Beamter. So werden Sie z.B. mit einem BMI von über 30 oder einer kürzlich abgeschlossenen Psychotherapie i.d.R. ohne Probleme verbeamtet. Private Krankenversicherung haben damit jedoch ein Problem, weil sie aufgrund solcher Umstände künftig mit höheren Kosten rechnen.
Machen Sie bei Antragstellung bitte auf alle Fälle korrekte Gesundheitsangaben. Nehmen Sie dies nicht auf die leichte Schulter. Ihre bisherige Krankheitsgeschichte kann die Auswahlmöglichkeiten einschränken, zu anderen passenden Lösungen führen oder den Abschluss einer privaten Krankenversicherung nur über die sog. Öffnungsaktion des PKV Verbands mit einem sog. Risikozuschlag (= Mehrbeitrag) von bis zu 30% ermöglichen.
Bei unserer Beratung Krankenversicherung klären wir deshalb bereits im Vorfeld Ihre Versicherbarkeit, ggf. mit einer anonymen Risikovoranfrage. Im Anschluss erarbeiten wir mit Ihnen gemeinsam ein maßgeschneidertes Lösungskonzept und helfen Ihnen bei der Auswahl der passenden Lösung aus einer umfassenden, mehrere Tarife im Detail vergleichenden Analyse.
Könnte ein Verbleib in der GKV sinnvoll sein?
Eine Private Krankenversicherung für Beamte ist für Beamte und Beamtenanwärter meistens die bessere Wahl, als in der gesetzlichen Krankenversicherung zu bleiben. In der PKV erhalten Sie i.d.R. bessere Leistungen und zahlen mit staatlicher Beihilfe einen geringeren Beitrag, als in der GKV. Beamte, die sich gesetzlich krankenversichern, zahlen den kompletten PKV Beitrag selbst, ohne Beteiligung des Dienstherrn. Nur sieben Bundesländer bieten GKV mit pauschaler Beihilfe, s.u.
Es gibt Sondersituationen, in denen es sinnvoll sein kann, zunächst in der GKV zu bleiben. Beispielsweise wenn die Möglichkeit besteht, dass Sie nicht für längere Zeit Beamter bleiben und Sie sich danach als Angestellter mit einem Einkommen oberhalb der sog. Jahresarbeitsentgeltgrenze wieder gesetzlich versichern möchten. Oder bei nicht erwerbstätigen Ehepartnern, die nach einer evtl. Scheidung in der GKV deutlich weniger zahlen würden.
Auch dann sollten Sie sich zumindest Ihren aktuellen Gesundheitszustand für einen evtl. späteren Wechsel in die Private Krankenversicherung für Beamte mit einer sog. Anwartschaftsversicherung sichern.
GKV mit pauschaler Beihilfe
In den Bundesländern Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen (ab 1.2.2024), Sachsen (ab 1.1.2024) und Thüringen wird eine pauschale Beihilfe als fester Zuschuss zur GKV angeboten.
Die unwiderrufliche (!) Entscheidung für GKV mit pauschaler Beihilfe hat zwei wichtige Nachteile:
GKV mit pauschaler Beihilfe kann auch Vorteile bieten:
Die Mehrzahl junger Beamtenanwärter entscheidet sich gegen die GKV mit pauschaler Beihilfe. Bitte denken Sie daran, dass diese Entscheidung auch Ihre (späteren) Familienangehörigen betrifft!
Auswahl Private Krankenversicherung für Beamte
Wie auf unserer Seite Auswahlkriterien Private Krankenversicherung beschrieben, sollten Sie sehr genau darauf achten, dass Ihre Private Krankenversicherung für Beamte alle für Sie wichtigen Kriterien erfüllt. Sinnvolle Ergänzungen sind beispielsweise Pflegevorsorge– und Kurtarife, Krankenhaustagegeld oder ein Einbettzimmer bei einem Krankenhausaufenthalt.
Auswahlkriterien Private Krankenversicherung für Beamte
Aus medizinischer Sicht sollte ein „guter“ PKV Tarif bestmögliche medizinische Behandlung bieten, signifikante Kostenrisiken absichern und flexibel an geänderte Lebensumstände anpassbar sein (Kinder, berufliche Änderungen, Ausland, etc.). Seien Sie bei der Definition Ihrer Auswahlkriterien Krankenversicherung bitte nicht „zu bescheiden“! Sobald Sie (ernster) krank sind, können die Leistungen nicht hoch genug sein und Sie wollen top versorgt sein. Alles andere verliert an Bedeutung, wenn es ums „Überleben“ geht bzw. ob und wie schnell Sie wieder fit und schmerzfrei sind. Letztlich können Sie jetzt nicht sicher einschätzen, welche Behandlungen, Medikamente oder „Ersatzteile“ Sie künftig brauchen.
Viele besonders relevante Auswahlkriterien finden Sie auf unserer Seite Auswahlkriterien Krankenversicherung genauer erläutert. Für Beamte besonders wichtig ist ein leistungsstarker Behilfeergänzungstarif, der Lücken der Beihilfe ausgleicht.
Beihilfeergänzungstarif
Beamte und Beamtenanwärter erhalten ihre Krankheitskosten vom Beihilfeträger und Privaten Krankenversicherer erstattet. Dabei kann es durch Kürzungen des Beihilfeträgers in einigen Leistungsbereichen wie Sehhilfen oder vor allem zahntechnischen Leistungen zu Eigenbeteiligungen des Beihilfeberechtigten kommen. Auch bei Abrechnungen über die Höchstsätze der GOÄ/GOZ verbleibt ein Restbetrag beim Beamten.
Dieser verbleibende Betrag lässt sich durch einen Beihilfeergänzungstarif absichern. Auch die Beihilfe verändert sich. Zuzahlungen nahmen in den vergangenen Jahren zu, Leistungen wurden gekürzt. Mit einem leistungsstarken Beihilfeergänzungstarif beugen Sie diesem vor. Insbesondere auf die folgenden Punkte sollten Sie achten:
Private Krankenversicherung für Beamte: Weitere Tarifbausteine
Je nach Haupttarif, Beihilfesituation und individuellem Bedarf kann die Ergänzung der Krankenversicherung um ein einen Kurtarif und ein Krankenhaustagegeld sinnvoll sein.
Die Pflegepflichtversicherung bietet nur eine „Teilkasko“ Absicherung. Sinnvoll und wichtig ist deshalb zusätzlich eine Private Pflegezusatzversicherung. Entgegen der weitläufig herrschenden Meinung liegen hier vor allem für Beamte und Beamtenanwärter große Lücken in der Versorgung im Pflegefall seitens des Beihilfeträgers und der Pflegepflichtversicherung.
Mit einer Beitragsentlastungskomponente fürs Alter können Sie Ihren PKV-Beitrag im Alter noch weiter senken.
Beamte werden bei Krankheit vom Dienstherrn zunächst ohne Einschränkung weiter alimentiert (zum Thema Dienstunfähigkeit siehe ausführlich unsere Seite Dienstunfähigkeitsversicherung). Solange sie verbeamtet sind, ist eine Krankentagegeldversicherung nicht zwingend nötig. Für den Fall einer späteren beruflichen Veränderung in die Privatwirtschaft ist eine Option auf den späteren Abschluss einer Krankentagegeldversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung sinnvoll (siehe auch unsere Seite Krankentagegeld: Sonderlösungen für bestimmte Berufsgruppen) .
Öffnungsaktion für Beamte: PKV trotz Vorerkrankungen
Bei gravierenderen Vorerkrankungen kann der Abschluss einer privaten Krankenversicherung für Beamte ggf. nur über die sog. Öffnungsaktion des PKV Verbands möglich sein.
Nachteile der Öffnungsaktion für Beamte
Die Öffnungsaktion des PKV Verbands für Beamten hat zwei Nachteile:
Die Öffnungsaktion ist aus unserer Sicht aber gar nicht nicht so schlecht wie ihr Ruf. Sie verzichten letztlich vor allem auf die Mehrleistungen eines Beihilfeergänzungstarifs, sind aber je nach Anbieter auf „Beihilfeniveau“ ordentlich privat versichert.
Beratung zur Öffnungsaktion – Kosten
Die Beratung zum Abschluss einer privaten Krankenversicherung über die Öffnungsaktion wird von den Gesellschaften nicht wie sonst üblich mit einer Maklercourtage vergütet, siehe unsere Seite Kosten unserer Beratung.
Für die Beratung zur Öffnungsaktion berechnen wir daher ein Honorar von 200 EUR pro Stunde (zuzüglich 19% USt. sofern Sie den Antrag nicht über uns stellen). Auf Wunsch bieten wir stattdessen auch eine Honorarpauschale von 450 EUR an, sofern der Zeitaufwand nicht mehr als drei Stunden beträgt.
Ist die Debeka eine gute Wahl für Beamte?
Die Deutsche Beamten Krankenversicherung, kurz Debeka, ist einer der großen Anbieter im Bereich Private Krankenversicherung für Beamte. Viele Beamtenanwärter und Beamte informieren sich deshalb auf Anregung von künftigen Kollegen erst einmal bei einem Angestellten im Debeka-Außendienst, der als gebundener Versicherungsvertreter die Interessen der Debeka vertritt. Unabhängige Beratung sollte man bei einem Debeka Vertreter daher nicht erwarten, siehe Berät die Debeka unabhängig?
Empfehlende Kollegen arbeiten teilweise für die Debeka als bezahlte Tippgeber, siehe Debeka verschafft sich kriminell Daten. Die Empfehlung erfolgt also nicht objektiv und uneigennützig, sondern sie werden dafür bezahlt! In unseren Beratungen zeigt sich häufig, dass sich die empfehlenden Kollegen selbst nicht wirklich intensiver mit der Auswahl des „richtigen“ Versicherers und Tarifs beschäftigt haben und bei ihrer eigenen Verbeamtung ebenfalls blind anderen gefolgt sind.
Ein Versicherungsmakler wie wir berät dagegen unabhängig, vertritt ausschließlich die Interessen seiner Kunden und bezieht dabei natürlich auch die Angebote und Tarife der Debeka mit ein, siehe Debeka und Versicherungsmakler.
Beihilfe – wie funktioniert das?
Beamtenanwärter, Beamte auf Probe und Beamte auf Lebenszeit sind beihilfeberechtigt und können sich privat versichern. Richter nehmen eine Sonderstellung ein und werden in Sachen Versorgungssysteme Beamten gleichgestellt.
Beamte aus dem Sicherheitsbereich erhalten Heilfürsorge oder die truppenärztliche Versorgung der Bundeswehr. Erst nach dem aktiven Dienst erhalten diese Gruppen auch Beihilfe (Ausnahme: Soldaten auf Zeit und freiwillige Wehrdienstleistende).
Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und Kinder sind in der Beihilfe berücksichtigungsfähig, ebenso wie Witwen/r, Waisen und Halbwaisen. Ehepartner und eingetragene Lebenspartner erhalten die Beihilfe allerdings nur, solange ihr Einkommen unter einer bestimmten Grenze liegt. Kinder sind beihilfefähig solange der Familienzuschlag gezahlt wird, maximal bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Ausnahmen sind die Verlängerung durch Wehr- bzw. Ersatzdienst und behinderte Kinder ohne eigenes Einkommen.
Beihilfeberechtigt und berücksichtigungsfähig sind also:
Die Beihilfesysteme unterscheiden sich
Sowohl der Bund wie auch jedes Bundesland haben ein eigenes Beihilfesystem. Die jeweilige Beihilfeverordnung regelt den Leistungsumfang. Die Beihilfe übernimmt je nach familiärer Situation 50 bis 70% der Krankheitskosten, bei Kindern sogar bis zu 80% und ist eine reine Geldleistung des Beihilfeträgers.
Der übrige Teil kann dann durch eine Private Krankenversicherung, in manchen Bundesländern aber auch durch eine Gesetzliche Krankenversicherung, abgesichert werden.
Leistungen der Beihilfe
Die Beihilfe selbst ist keine Versicherung, sondern eine Geldleistung des jeweiligen Dienstherrn für seine Bediensteten und deren Familienangehörige. Sie wird ein Leben lang – also auch im Ruhestand – gezahlt. Auch Hinterbliebene von verstorbenen Beamten haben einen Anspruch auf Beihilfe.
Es gibt in Deutschland kein einheitliches Beihilfesystem. Einige Länder haben die Bundesbeihilfeverordnung übernommen, die meisten Länder haben jedoch eigene Beihilfeverordnungen, die jederzeit verändert werden können. Im Gegensatz zur Privaten Krankenversicherung sind die Leistungen der Beihilfe vertraglich nicht garantiert. Leistungskürzungen in der Vergangenheit kamen durchaus schon mehrfach vor. Daher ist es auch wichtig, auf einen leistungsstarken Beihilfeergänzungstarif zu achten.
Beispiele für den Beihilfebemessungssatz
Die Bundesbeihilfeverordnung legt fest, was bezahlt werden kann
Die Leistungen der Bundesbeihilfeverordnung liegen in etwa auf dem Niveau der Privaten Krankenversicherung, müssen aber dennoch
Durch Leistungskürzung in den vergangenen Jahren müssen sich Beihilfeberechtigte jedoch vor allem in den Bereichen Zahnersatz und Hilfsmittel auf hohe Zuzahlungen einstellen. Ein leistungsstarker Beihilfeergänzungstarif ist daher unverzichtbar! Zu den Beihilfeleistungen siehe die hier exemplarisch verlinkte Bundesbeihilfeverordnung. Bitte beachten Sie, dass die Regelungen der einzelnen Länder hiervon abweichen können.
Beihilfe für Kinder ist immer empfehlenswert!
Kinder sind grundsätzlich bis zum Abschluss einer Erstausbildung oder eines Studiums, maximal bis zum 25. Lebensjahr, beihilfeberechtigt. In einigen Fällen kann das Kind auch einen Anspruch auf eine kostenlose Familienversicherung beim Ehepartner haben und zwar dann, wenn der beihilfeberechtigte privatversicherte Elternteil unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt oder nicht das überwiegende Familieneinkommen erzielt.
Da die Beiträge für Kinder mit Beihilfe mit Beträgen um die 45 EUR pro Monat recht überschaubar sind und viele Eltern ihre Kinder ansonsten privat zusatzversichern würden, empfehlen wir grundsätzlich, den Beihilfeanspruch für Kinder zu nutzen und Ihr Kind privat zu versichern. Ihr Kind wird dann als Privatpatient deutlich besser versorgt, sofern Sie sich für einen leistungsstarken Tarif nach unseren Auswahlkriterien Private Krankenversicherung entscheiden.
Falls Sie sich für Ihr Kind zunächst gegen die Private Krankenversicherung entscheiden, empfehlen wir Ihnen dringend, zumindest eine Anwartschaftsversicherung für Ihr Kind abzuschließen, siehe Anwartschaftsversicherung für Beamtenkinder. So halten Sie die Zugangsmöglichkeit zur Privaten Krankenversicherung offen und können Ihr Kind auch später noch dort versichern. Insbesondere bei Veränderungen in der Einkommenssituation und dem Entfall der kostenlosen Familienversicherung kann eine solche Anwartschaft von erheblicher Bedeutung sein. Diese Anwartschaftsversicherung empfiehlt sich ebenfalls für Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner – auch schon vor der eigentlichen Hochzeit!
Beihilfe & Elternzeit: Bleibt der Anspruch bestehen?
Während der Elternzeit besteht der Beihilfeanspruch fort. Dabei spielt es keine Rolle, ob Bezüge (durch eine Teilzeitbeschäftigung als Beamter) gezahlt werden oder Elterngeld gewährt wird.
Für die Dauer der Elternzeit erhalten Beamte einen pauschalen Zuschuss zur Kranken- und Pflegepflichtversicherung (i.d.R. 31 EUR monatlich), wenn die Dienst- oder Anwärterbezüge vor Beginn der Elternzeit die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht überschritten haben. Einige Besoldungsgruppen erhalten unter bestimmten Voraussetzungen höhere Zuschüsse bzw. die volle Erstattung der Beiträge zur Kranken- und Pflegepflichtversicherung je nach Bundesland. Nehmen die Eltern gemeinsam Elternzeit, steht die Beitragserstattung nur dem Elternteil zu, bei dem das Kind im Familienzuschlag berücksichtigt wird oder berücksichtigt werden soll.
Beihilfe und Pflege
Der Beihilfeträger beteiligt sich auch an den Pflegekosten des Beamten. Die Restkosten werden ebenfalls über die gesetzlich vorgeschriebene Pflegepflichtversicherung abgedeckt. Auch bei den Pflegekosten ist die Versorgung über die Beihilfe jedoch lückenhaft. Eine Private Pflegezusatzversicherung ist für Beamte daher besonders wichtig.