Dienstunfähigkeitsversicherung: Wichtig für Beamte!Dienstunfähigkeitsversicherung
Dienstunfähigkeitsversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung? Welche DU-Klauseln brauchen Beamte? Wir vergleichen für Sie!
Inhaltsverzeichnis
Dienstunfähigkeitsversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung? Viele Richter, Staatsanwälte, Lehrer, Feuerwehrmänner, Polizisten, Soldaten und andere Beamte haben bei Dienstunfähigkeit ein ernstes Problem.
Beamte auf Probe und Beamte auf Widerruf werden bei Dienstunfähigkeit ohne Versorgungsanspruch entlassen.
Erst nach 5-jähriger Dienstzeit haben Beamte auf Lebenszeit und Richter einen teilweisen Versorgungsanspruch.
Beamte müssen sich deshalb gegen Dienstunfähigkeit zusätzlich privat absichern.
Berufsunfähigkeit und Dienstunfähigkeit sind zwei Paar Stiefel. Ein Beamter oder Richter kann berufsunfähig aber nicht dienstunfähig sein. Ebenso kann er wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt werden, ohne berufsunfähig zu sein. Häufig tritt beides gleichzeitig ein.
Eine Dienstunfähigkeitsversicherung ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel. Diese bietet für Beamte maximalen Schutz, wird jedoch nur von wenigen Gesellschaften in guter Qualität angeboten.
Was bedeutet „Dienstunfähigkeit“ für Beamte?
Viele Beamte auf Probe (BaP), Beamte auf Widerruf (PaW), Beamte auf Zeit (BaZ) und Beamte auf Lebenszeit (BaL) sind der Ansicht, dass die Versorgung durch den Dienstherrn in allen Lebenslagen ausreicht. Der geleistete Amtseid sichert zwar ein höheres Versorgungsniveau. Es ist allerdings ein weitverbreiteter Irrglaube, dass Beamte schon qua status rundherum abgesichert sind.
Wenn Beamte aus gesundheitlichen Gründen oder aufgrund ihres körperlichen Zustands dauerhaft unfähig sind, ihre dienstlichen Pflichten gegenüber ihrem Dienstherrn zu erfüllen, können Sie für „dienstunfähig“ erklärt werden.
(1) 1Beamtinnen auf Lebenszeit und Beamte auf Lebenszeit sind in den Ruhestand zu versetzen, wenn sie wegen ihres körperlichen Zustands oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung ihrer Dienstpflichten dauernd unfähig (dienstunfähig) sind. 2Als dienstunfähig kann auch angesehen werden, wer infolge Erkrankung innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat und keine Aussicht besteht, dass innerhalb einer Frist, deren Bestimmung dem Landesrecht vorbehalten bleibt (Anmerkung: i.d.R. sechs Monate = 6-3-6 Formel), die Dienstfähigkeit wieder voll hergestellt ist. 3Von der Versetzung in den Ruhestand soll abgesehen werden, wenn eine anderweitige Verwendung möglich ist. 4Für Gruppen von Beamtinnen und Beamten können besondere Voraussetzungen für die Dienstunfähigkeit durch Landesrecht geregelt werden.
(2) 1Eine anderweitige Verwendung ist möglich, wenn der Beamtin oder dem Beamten ein anderes Amt derselben oder einer anderen Laufbahn übertragen werden kann. 2In den Fällen des Satzes 1 ist die Übertragung eines anderen Amtes ohne Zustimmung zulässig, wenn das neue Amt zum Bereich desselben Dienstherrn gehört, es mit mindestens demselben Grundgehalt verbunden ist wie das bisherige Amt und wenn zu erwarten ist, dass die gesundheitlichen Anforderungen des neuen Amtes erfüllt werden. 3Beamtinnen und Beamte, die nicht die Befähigung für die andere Laufbahn besitzen, haben an Qualifizierungsmaßnahmen für den Erwerb der neuen Befähigung teilzunehmen.
(3) Zur Vermeidung der Versetzung in den Ruhestand kann der Beamtin oder dem Beamten unter Beibehaltung des übertragenen Amtes ohne Zustimmung auch eine geringerwertige Tätigkeit im Bereich desselben Dienstherrn übertragen werden, wenn eine anderweitige Verwendung nicht möglich ist und die Wahrnehmung der neuen Aufgabe unter Berücksichtigung der bisherigen Tätigkeit zumutbar ist.
Versorgungsansprüche bei Dienstunfähigkeit
Beamte auf Lebenszeit, die eine 60 monatige Wartefrist erfüllt haben, werden bei Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt und erhalten Leistungen von ihrem Dienstherrn. Für diese Wartezeit zählen alle Zeiten mit „ruhegehaltfähigen Dienstbezügen“ i.S.v. § 6 BeamtVG, d.h. auch Zeiten als Beamter auf Widerruf oder Beamter auf Probe.
Beamte auf Widerruf oder Beamte auf Probe haben i.d.R. noch keine Versorgungsansprüche. Bei Krankheit oder einen Freizeitunfall werden sie entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert! Nur bei Dienstunfall oder Dienstbeschädigung erhalten sie einen Unterhaltsbeitrag.
Wir suchten für unseren Sohn (Lehramtsstudent) eine passende BU bzw. DU und haben uns von „Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung“ beraten lassen. Herr Mini hat uns sehr kompetent und ausführlich beraten. Wir sind rundum zufrieden. Absolute Weiterempfehlung.
Der Dienstherr entscheidet, ob er einen Beamten in den Ruhestand versetzt oder nicht. Bis dahin hat der Beamte Anspruch auf ungekürzte Dienstbezüge. Ein Krankentagegeld braucht der Beamte daher nicht.
Statt den Beamten für dienstunfähig zu erklären, kann der Dienstherr diesen aber auch:
anderweitig einsetzen (Umsetzung / Versetzung; beim gleichen Dienstherrn, gleichem Endgrundgehalt und erfüllbaren gesundheitlichen Anforderungen sogar ohne Zustimmung des Beamten), oder
für teildienstunfähig erklären – der Beamte erhält dann nur noch anteilige Bezüge.
Versorgungsansprüche je nach Beamtenstatus
Die folgende Übersicht veranschaulicht die verschiedenen Versorgungsansprüche bei Dienstunfähigkeit je nach Beamtenstatus:
Ein Beamter auf Lebenszeit ist mit Erreichen der 5-jährigen Wartefrist besser versorgt als die meisten Arbeitnehmer. Dieser Abstand ist über das sog. „Mindestabstandsgebot“ gesetzlich geregelt. Es besagt, dass bei der Bemessung der Besoldung zwischen der Grundsicherung und dem Unterhalt von Beamten und Richtern ein qualitativer Unterschied vorliegen muss. Diesen Unterhalt bekommen Beamte auf Lebenszeit unabhängig davon, ob Ihre Erkrankung oder ein Unfall einen Bezug zu ihrer Diensttätigkeit hat. Bei der Berechnung der Wartezeit gilt das Eintrittsdatum in den öffentlichen Dienst als Startpunkt, auch wenn der Beamte zuvor als Angestellter im öffentlichen Dienst tätig war.
Wir berechnen Ihre Versorgungslücke mit einer „Versorgungsanalyse“
Die Berechnung der Ansprüche aus der Beamtenversorgung bei Dienstunfähigkeit ist relativ komplex. Bereiten Sie zum Beratungstermin bitte den hier verlinkten Fragebogen Versorgungsanalyse vor. Wir berechnen dann gemeinsam mit Ihnen Ihre individuelle Versorgungslücke in einer sog. „Versorgungsanalyse“. Mit dem hier verlinkten Versorgungsrechner der DBV können Sie sich vor der Beratung schon einmal selbst einen ersten Eindruck über Ihre Versorgungslücke verschaffen.
Hier verlinkt zum Download finden Sie eine Muster-Versorgungsanalyse mit den aktuellen Lücken bei Ruhegehalt mit 67 (es fehlen 1.560 EUR p.m.) und Dienstunfähigkeit (1.570 EUR p.m. zu wenig) für eine 40-jährige Lehrerin, die als Beamte auf Lebenszeit in NRW tätig ist.
Eigene Berechnung der Versorgungslücke
Die Berechnung des Ruhegehalts wird in §14 BeamtVG geregelt. Wenn Sie Ihre Ansprüche aus der Beamtenversorgung bei Dienstunfähigkeit selbst berechnen möchten, beachten Sie bitte die folgenden Schritte:
Schritt 1: Ermittlung der „regelmäßig ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten“ an. Dies sind Zeiten, in denen Sie ab dem Tag des Eintritts in den öffentlichen Dienst Dienstbezüge erhielten. Bis zu drei Jahre Studium können angerechnet werden. Elternzeit kann diese Zeit hemmen.
Schritt 2: Addieren Sie die sog. Zurechnungszeit. Das sind 2/3 der verbleibenden Jahre bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres.
Schritt 3: Multiplizieren Sie das Ergebnis mit dem festgelegten Ruhegehaltssatz in Höhe von 1,79375. Dies ergibt den Versorgungssatz, der mindestens 36% und höchsten 71,75% beträgt.
Schritt 4: Multiplizieren Sie Ihre aktuellen Bezüge gemäß Besoldungstabelle inkl. Familienzuschlag mit dem Versorgungssatz.
Schritt 5: Multiplizieren Sie das Ergebnis mit dem sog. „Einbaufaktor“ in Höhe von 0,9901%, der die Versorgung wieder schmälert. Das Ergebnis sind Ihre Dienstunfähigkeitsbezüge.
Hiervon werden noch 10,8% abgezogen wenn Sie vorzeitig in den Ruhestand versetzt werden. Im Ergebnis liegen Ihre Bezüge bei Dienstunfähigkeit i.d.R. rund 50% unter Ihrer aktuellen Besoldung! Davon ziehen Sie bitte auch noch Steuern und den Beitrag zu Ihrer privaten Krankenversicherung ab.
(Regelmäßig ruhegehaltsfähige Dienstzeit + 2/3 Jahre bis 60) * 1,79375 * Aktuelle Bezüge * Einbaufaktor 0,9901% * 0,892 = Bezüge bei Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand bei Dienstunfähigkeit
Unsere Kunden empfehlen unsere Beratung in über 3.100 Bewertungen. Machen Sie sich den Weg zur Lösung Ihres Anliegens nicht unnötig schwer.
Dienstunfähigkeitsversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung?
Braucht ein Beamter eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine Dienstunfähigkeitsversicherung – was sind die Unterschiede?
Unterschiede Berufsunfähigkeitsversicherung vs. Dienstunfähigkeitsversicherung
Um die o.g. Lücken abzusichern bieten verschiedene Versicherer eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer sog. „Dienstunfähigkeitsklausel“ an. Eine „Dienstunfähigkeitsversicherung“ gibt es strenggenommen gar nicht.
Aber: Wie die im obigen Auszug aus § 26 BeamtStG fett markierten Passagen belegen, ist ein Beamter nicht unbedingt eher dienstunfähig als berufsunfähig im Sinn der Bedingungen einer Berufsunfähigkeitsversicherung!
BU
Dienstunfähigkeit nach §26 BeamtStG
Prognose
Eine Prognose für die nächsten 6 Monate reicht aus bzw. wird bei 6 Monate bestehender BU fingiert. Die Prognose bezieht sich auf die Wiederherstellung von 50% Berufsfähigkeit
Zusätzliche Anforderungen durch die 6-3-6 Regel, 6 Monate Prognose alleine reichen nicht aus. Die Prognose bezieht sich allerdings auf die Wiederherstellung von 100% Dienstfähigkeit (günstiger für den Versicherten, da schwerer zu erreichen, als 50%).
Abstrakte Verweisung / Qualifizierung
keine abstrakte Verweisung auf andere theoretisch ausübbare, ggf. niedriger qualifizierte Tätigkeiten („Putzfrau / Pförtner“) möglich, Erwerb Zusatzqualifikation nicht verpflichtend
Verweisung auf geringwertigere Tätigkeiten im Bereich desselben Dienstherrn möglich wenn „zumutbar“, Qualifzierungsmaßnahmen verpflichtend
Berufsunfähigkeit oder Dienstunfähigkeit beruhen zwar beide auf einem vollständigen oder teilweisen Verlust Arbeitskraft infolge gesundheitlicher Einschränkungen, sind jedoch unterschiedlich definiert wie diese Tabelle ergänzend zeigt:
Berufsunfähigkeit
Dienstunfähigkeit
Definition durch Versicherungsbedingungen
Gesetzliche Regelung durch Beamtenversorgungsgesetz
Unveränderlich während der Vertragslaufzeit
Änderung während der Dienstzeit; Änderung der Versorgungsgesetze
Leistung ab 50% bedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit
Es gibt keine 50%-Grenze
Prognosezeitraum abhängig von den Versicherungsbedingungen
Krankheitsbedingte, dauerhafte Unerfüllbarkeit der Dienstpflichten
Feststellung in der Regel durch behandelnden oder vom Versicherer beauftragten Arzt
Entscheidung durch den Dienstherrn auf Basis eines ärztlichen Gutachtens (Gesundheitsamt)
Beide Begriffe haben eine relativ große Schnittmenge, sind jedoch nicht kongruent!
Vereinfachter Nachweis bei „Dienstunfähigkeit“
Daraus könnte man schlussfolgern, dass wenn jemand aus gesundheitlichen Gründen dienstunfähig ist, er regelmäßig auch berufsunfähig ist. Relevant bleiben ggf. Situationen, in denen z.B. der Amtsarzt subjektiv fälschlicherweise eine DU annimmt, bei der BU Prüfung (ggf. auf Grundlage des „richtigeren“ Gutachtens eines anderen Arztes) dann aber der objektive Grad der Einschränkung nicht erreicht wird.
Gleichzeitig ist zu beobachten, dass nach der „Dienstunfähigkeitswelle“ im Zuge der Privatisierung von Telekom und Post die Zahl der Beamten, die wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt werden, kontinuierlich sinkt.
Grundsätzlich ist somit eine reine Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte durchaus ausreichend. Der Vorteil der zusätzlichen Dienstunfähigkeitsklausel liegt im Nachweis der Berufs- bzw. Dienstunfähigkeit, da sonst die reine Ruhestandsversetzung wegen Dienstunfähigkeit als Nachweis der Berufsunfähigkeit nicht ausreicht. In der Konsequenz müssen Beamte, die in den Ruhestand versetzt wurden, einen BU Leistungsantrag stellen und dem Berufsunfähigkeitsversicherer erklären, weshalb und in welchem Umfang sie Ihrer bislang ausgeübten Tätigkeit nicht mehr nachgehen können. Hierbei ist genau auf die Definition der sog. „Dienstunfähigkeitsklausel“ zu achten.
Wie nachfolgend beschrieben ist eine „einfachere“ Dienstunfähigkeitsversicherung (Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel) nicht in jedem Fall einer „besseren“ Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Dienstunfähigkeitsklausel vorzuziehen! Dies ist im Zuge der Beratung Berufsunfähigkeit oder Dienstunfähigkeit je nach Situation, Lebensplanung und (aktuellen wie künftig zu erwartenden) Gepflogenheiten beim Dienstherrn sorgfältig abzuwägen!
Was bewirkt eine Dienstunfähigkeitsklausel?
Eine Dienstunfähigkeitsklausel führt zur unwiderlegbaren Vermutung der Berufsunfähigkeit eines für Dienstunfähig erklärten Beamten. Damit leistet der Versicherer bereits dann, wenn der Beamte – ggf. aufgrund eines amtsärztlichen Zeugnisses – (allein) aus gesundheitlichen Gründen in den Ruhestand versetzt wird. Eine weitere, ggf. langwierige Leistungsprüfung des Versicherers entfällt. Bei einer reinen Berufsunfähigkeitsversicherung muss der Versicherungsnehmer eine Berufsunfähigkeit erst einmal detailliert beantragen und im nächsten Schritt beweisen.
Welche Arten von Dienstunfähigkeitsklauseln gibt es?
Zu unterscheiden sind:
„Echte“ Dienstunfähigkeitsklauseln: Der Versicherer schließt sich ohne weitere eigene Prüfung der Entscheidung des Dienstherrn an. Für Beamte auf Widerruf und Probe ist hier wichtig, dass auch bei einer Entlassung gezahlt wird.
„Halbechte“ Dienstunfähigkeitsklauseln: Der Versicherer leistet, wenn die Versetzung in den Ruhestand oder Entlassung ausschließlich aus medizinischen Gründen erfolgt.
„Unechte“ Dienstunfähigkeitsklauseln: Der Versicherer prüft anhand der im Vertrag definierten Kriterien selbst, ob eine Dienstunfähigkeit vorliegt.
Eine „echte“ Dienstunfähigkeitsklausel bietet deutlich besseren Schutz als eine „unechte“ Dienstunfähigkeitsklausel!
Allgemeine und spezielle Dienstunfähigkeitsklausel
Je nach Einsatzgebiet des Beamten ist ferner darauf zu achten, ob eine
sog. „Allgemeine Dienstunfähigkeitsklausel“ für die allgemeine Verwaltungsdienstunfähigkeit ausreicht („Als dienstunfähig kann auch angesehen werden, wer … innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat, wenn keine Aussicht besteht, dass innerhalb einer Frist, deren Regelung dem Landesrecht unterliegt, wieder voll hergestellt ist.“) ausreicht (auch als sog. „6-3-6 Regel“ bekannt) oder ob eine
„Spezielle Dienstunfähigkeitsklausel“ erforderlich ist, die darauf abstellt, ob der Beamte bestimmte spezielle Aufgaben nicht mehr ausüben kann, wie z.B. den Gebrauch von Schusswaffen als Polizeibeamter („ …wenn er den besonderen gesundheitlichen Anforderungen an seinen Dienst nicht mehr genügt und seine Dienstfähigkeit nicht innerhalb eines Jahres wiederhergestellt werden kann.“).
Wenn ein Polizist, der nach dem Verlust seines Zeigefingers nicht mehr schießen kann, in den Innendienst versetzt wird und dort weniger verdient, ist er meistens jedoch auch berufsunfähig, da er seiner zuletzt ausgeübten Tätigkeit nicht mehr wie in gesunden Tagen nachgehen kann. Damit verliert eine spezielle Dienstunfähigkeitsklausel etwas an Relevanz.
Wie eingangs beschrieben ist eine „einfachere“ Dienstunfähigkeitsversicherung (also Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel) nicht in jedem Fall einer qualitativ „besseren“ Berufsunfähigkeitsversicherung, ohne Dienstunfähigkeitsklausel vorzuziehen ist! Dies ist im Zuge der Beratung je nach Situation, Lebensplanung und (aktuellen wie künftig zu erwartenden) Gepflogenheiten beim Dienstherrn sorgfältig abzuwägen.
Wer bietet eine Dienstunfähigkeitsversicherung mit DU-Klausel?
Nur wenige Versicherer bieten überhaupt eine Dienstunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel an.
Anbieter mit „echten“ Dienstunfähigkeitsklauseln
Die Auswahl von Anbietern mit einer „echten Dienstunfähigkeitsklausel“ ist überschaubar. Bei einer echten Dienstunfähigkeitsklausel wird der Beamte wegen „allgemeiner Dienstunfähigkeit“ in den Ruhestand versetzt. Auch Entlassungen aus dem Dienst, wie sie bspw. bei Beamten auf Widerruf oder Probe erfolgen, sind hier mitversichert. Diese bieten nur folgende Versicherer an:
Allianz (gegen Aufpreis, auch „spezielle DU“ versicherbar)
AXA/DBV (Teil-DU kann zusätzlich abgesichert werden)
Die Bayerische
Signal Iduna
Anbieter mit „halbechten“ Dienstunfähigkeitsklauseln
Einige Anbieter knüpfen die „echte Dienstunfähigkeitsklausel“ an die Bedingung, dass die Versetzung in den Ruhestand oder Entlassung ausschließlich infolge des Gesundheitszustands erfolgt ist. Dies ist zwar häufig ausreichend, sicherer ist jedoch eine echte DU Klausel ohne solche Einschränkungen. „Halbechte“ Dienstunfähigkeitsklauseln bieten folgende Versicherer:
Generali (nur bis Endalter 60, keine Entlassung versichert)
Hanse Merkur (Entlassung ist versichert)
HUK-Coburg (Entlassung ist versichert, die Leistung ist allerdings auf 6 Jahre begrenzt)
Münchener Verein (Entlassung ist versichert, spezielle DU ebenfalls, allerdings bei Beamten nur bis zum 50. Lebensjahr und bei Polizei-, Justiz-, Zollvollzugsdienst oder Feuerwehreinsatzdienst bis zum 45. Lebensjahr)
R+V (Entlassung ist versichert)
SDK (Entlassung ist versichert)
Universa (Entlassung ist versichert, die Leistungsdauer ist allerdings auf 3 Jahre begrenzt)
Versicherungskammer Bayern
Anbieter mit „unechten“ Dienstunfähigkeitsklauseln
Unechte Dienstunfähigkeitsklauseln bieten:
ERGO (nur bis zum 46. Lebensjahr, für Beamte auf Widerruf und Probe auf 3 Jahre begrenzt)
Nürnberger
Württembergische
WWK (nur Beamte auf Lebenszeit)
Wie finde ich die für mich richtige Dienstunfähigkeitsversicherung?
Auch mit einer umfassenden und echten Dienstunfähigkeitsklausel bleibt die Qualität der Berufsunfähigkeitsversicherung im Übrigen ein ausgesprochen wichtiges Kriterium, siehe unsere Seite beste Berufsunfähigkeitsversicherung. Kombiniert man beide Kriterien und stellt wie von uns empfohlen die Qualität der Absicherung und damit die Leistungswahrscheinlichkeit in den Vordergrund stellen, dann ist die Auswahl an Anbietern und Tarifen sehr eingeschränkt!
Wer stellt fest, ob ich dienstunfähig bin?
Grundsätzlich stellt ein Amtsarzt fest, ob der Beamte oder Richter dienstunfähig ist. Dieser wird in der Regel vom Vorgesetzten beauftragt und prüft dann, ob und inwieweit der Beamte dienstunfähig ist. Seine Einschätzung teilt er dann dem Dienstherrn unter Angabe von Gründen für die Dienstunfähigkeit mit. Die Entscheidung über die Dienstunfähigkeit obliegt jedoch alleine dem Dienstherrn.
Dienstunfähigkeitsklauseln der verschiedenen Anbieter einer Dienstunfähigkeitsversicherung bieten unterschiedliche Leistungen. Sofern eine Dienstunfähigkeitsklausel gewünscht ist, sollte auf folgende Kriterien einer Dienstunfähigkeitsversicherung geachtet werden:
Verzicht auf abstrakte Verweisbarkeit
Marktstandard – die Dienstunfähigkeitsrente wird so lange gezahlt, wie Versorgungsbezüge gezahlt werden, also auch wenn der Versicherte aus Sicht der Versicherung theoretisch einer anderen Erwerbstätigkeit nachgehen könnte, ohne sie tatsächlich auszuüben.
Verzicht auf konkrete Verweisbarkeit
Die Dienstunfähigkeitsrente wird so lange gezahlt, wie Versorgungsbezüge gezahlt werden, also auch wenn der Versicherte einer anderen Erwerbstätigkeit konkret / tatsächlich nachgeht.
Die statistische Wahrscheinlichkeit von gesundheitlichen Problemen steigt mit zunehmendem Alter. Die „letzten“ Jahre einer Berufsunfähigkeitsversicherung sind deshalb die wichtigsten und teuersten.
Häufig ist die Laufzeit einer Dienstunfähigkeitsversicherung begrenzt auf 55, 60, 62 oder 65 Jahre. Gegen allgemeine Dienstunfähigkeit sind z.B. Lehrer nur bis 65 und Verwaltungsbeamten bis 67 versicherbar. Polizisten sind i.d.R. mit einer speziellen Vollzugsdienstunfähigkeitsklausel nur bis zum 63. Lebensjahr absicherbar. Die meisten BU-Leistungsfälle entstehen jedoch erst ab 55!
Im Hinblick auf die aktuelle Absicherung durch den Dienstherrn mag diese Laufzeit ausreichen. Probleme entstehen jedoch falls der Dienstherr künftig das Pensionsalter hochsetzt oder der Beamte später doch zurück in die Privatwirtschaft wechselt.
Eine Dienstunfähigkeitsrente sollte deshalb so lange wie möglich gezahlt werden, zumindest bis zu dem Zeitpunkt, ab dem der Beamte frühestens ein Altersruhegehalt beziehen kann.
Garantierte Rentensteigerung / Dynamik im Leistungsfall
Garantierter Inflationsausgleich für die gezahlte DU-Rente (1, 2 oder 3 % Dynamik) gegen Mehrbeitrag, siehe dazu Inflationsausgleich.
Integration der Dienstunfähigkeit in das BU Bedingungswerk
Ist die allgemeine Dienstunfähigkeitsabsicherung fester Bestandteil der Versicherungsbedingungen zur Berufsunfähigkeit? Nur so sind ein Wechsel eines Angestellten in den Beamtenstatus oder Kindererziehungszeiten für Beamte unproblematisch, da automatisch immer der aktuelle Beruf versichert ist.
Dynamik und Nachversicherungsoptionen
Ist neben den üblichen Kriterien wie z.B. Heirat, Geburt von Kindern oder Immobilienerwerb eine Erhöhung auch bei besonders für Beamte relevanten Veränderungen möglich wie z.B. Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit, Besoldungserhöhungen und gesetzliche Reduzierungen der Beamtenversorgung?
Absicherbare Dienstunfähigkeits-Rente
In welcher Höhe kann eine Dienstunfähigkeitsrente abgesichert werden? Viele Anbieter begrenzen die maximal versicherbare Rente, z.B. auf 750 Euro im Monat.
Dies ist wegen des in den ersten Jahren deutlich höheren Versorgungsbedarf besonders wichtig bei Dienstanfängern („Dienstanfängerpolice“, s.u.). Hier können teilweise je nach Laufbahngruppe unterschiedliche Dienstunfähigkeits-Renten versichert werden (z.B. einfacher und mittlerer Dienst: bis 1.200 Euro, gehobener Dienst: bis zu 1.500 Euro, höherer Dienst: bis zu 1.800 Euro). Mit Verbeamtung auf Lebenszeit entsteht ein Mindestversorgungsanspruch gegenüber dem Dienstherrn von ca. 1.400 Euro. Zu diesem Zeitpunkt sollte die DU-Rente dann bedarfsgerecht angepasst werden können.
Für Lehramtsstudenten gibt es eine spezielle Dienstanfänger-Police bereits ab dem ersten Studien-Semester, die bis zu 1.200 Euro BU Rente mit eingebauter Dienstunfähigkeitsklausel absichert. Zu Beginn des Referendariats oder Lehramtes ist daher keine Umstellung des Vertrages auf eine DU erforderlich, die Rente kann dann jedoch ohne erneute Gesundheitsprüfung auf bis zu 1.800 EUR erhöht werden.
Dienstanfänger-Policen sind jedoch relativ intransparent und nicht immer mit überzeugenden Rentenversicherungsprodukt gekoppelt. Ideal ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung, die sich auch ohne gekoppeltes Altersvorsorgeprodukt den Phasen der Laufbahn anpasst.
Teildienstunfähigkeit
Durch Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen kann bei Beamten die Weiterbeschäftigung mit reduzierter Arbeitszeit (Teildienstfähigkeit) geprüft werden. Die Teildienstfähigkeit ist jedoch auch mit Einkommenskürzungen verbunden. Werden im Fall einer Teildienstunfähigkeit von mind. 20 % die für den Fall der Dienstunfähigkeit versicherten Leistung anteilig erbracht? Die Relevanz einer solchen Klausel ist in der Praxis jedoch relativ gering.
Wie sichere ich mich richtig ab?
Dienstunfähigkeitsversicherung für Dienstanfänger
Zur Absicherung von Dienstanfängern gibt es verschiedene Möglichkeiten:
1. Dienstunfähigkeitsversicherung mit zwei Phasen
Bei der Allianz können unsere Kunden eine Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherung mit zwei Phasen wählen. Somit können Beamte auf Probe oder Widerruf zu Beginn eine deutlich höhere monatliche Dienstunfähigkeitsrente abschließen, die dann mit Verbeamtung auf Lebenszeit automatisch reduziert wird. Der Beitrag bleibt über die komplette Laufzeit konstant. Hier ein Beispiel aus der Praxis (34-jähriger Lehrer in der Besoldungsgruppe A13 mit Erfahrungsstufe 5):
Phase: Die monatliche Rente liegt anfangs bei 2.500 EUR: diese BU/DU Rente erhält unser Kunde bei Eintritt der Berufs- oder Dienstunfähigkeit vor der Verbeamtung auf Lebenszeit, längstens aber bis zum Endalter 67.
Phase: Nach Verbeamtung auf Lebenszeit beträgt die monatliche Rente 1.400 EUR bis spätestens Endalter 67. Diese Rente erhöht sich zum Inflationsausgleich durch die vereinbarte Beitragsdynamik.
2. Kombination von zwei Verträgen mit unterschiedlichen Laufzeiten
Bei anderen Gesellschaften wie DBV, Die Bayerische oder Signal Iduna, können unsere Kunden eine Kombination aus zwei Verträgen abschließen:
Selbstständige Dienstunfähigkeitsversicherung: Vertrag bis max. Endalter in Höhe der Lücke lt. Versorgungsanalyse des Beamten auf Lebenszeit (z.B. 1.300 EUR bei A13 oder 1.600 EUR bei R1)
Zweiter Vertrag mit gleicher Laufzeit, aber einer verkürzten Versicherungsdauer bis zur Verbeamtung auf Lebenszeit (max. 5 Jahre) und einer DU Rente i.H. der Differenz zu der maximal versicherbaren Rente (= bspw. 700 EUR bei A13 oder 400 EUR bei R1)
3. Dienstanfängerpolice
Die DBV bietet eine spezielle „Dienstanfängerpolice“ an. Anfangs wird hier eine höhere Dienstunfähigkeitsrente versichert, z.B. bei A13 oder R1 max. 2.500 EUR. Nach 5 Jahren, wenn die Versorgungslücke mit Verbeamtung auf Lebenszeit schrumpft, reduziert sich die DU Rente automatisch auf rund 60%, d.h. bei A13 auf 1.500 EUR oder R1 auf 1.600 EUR DU-Rente.
Vorteil sind hier u.a. spezieller auf Beamte abgestimmte Klauseln wie oben beschrieben und eine mögliche Laufzeit bis 67.
Die dafür notwendige Kombination mit einem kleineren Altersvorsorgebaustein erhöht die Prämie und beinhaltet verschiedene Vor- und Nachteile, siehe dazu unsere Seite Kombination mit Altersvorsorge?.
4. Selbstständige Dienstunfähigkeitsversicherung für Dienstanfänger
Alternativ kann auch bei einem BaP oder BaW eine selbstständige Dienstunfähigkeitsversicherung (SDU) bis zur DU Obergrenze lt. Versorgungsanalyse eines Beamten auf Lebenszeit (mit simulierter Erfüllung der 60 monatigen Wartezeit) versichert werden (80% der Nettoversorgungslücke), dann ohne zwingende Kombination mit Altersvorsorge und ohne automatische Absenkung.
Beispiel: eine Richterin in Besoldungsgruppe R1 oder ein Lehrer in Besoldungsgruppe A13 könnten im Rahmen einer Dienstanfängerpolice zunächst zwar 2.000 EUR Dienstunfähigkeitsrente versichern (in Kombination mit Altersvorsorge), die DU würde jedoch nach 5 Jahren bzw. Verbeamtung auf Lebenszeit automatisch auf 1.600 EUR sinken. Alternativ könnten Sie als BaP einen etwas geringeren Betrag von nur 1.600 EUR mit einer selbstständigen Dienstunfähigkeitsversicherung (ohne Altersvorsorge) absichern, der mit Verbeamtung auf Lebenszeit dann beibehalten werden kann.
Optimale Rentenhöhe einer Dienstunfähigkeitsversicherung für Dienstanfänger
Die je nach Anbieter einer Dienstunfähigkeitsversicherung maximal versicherbare Monatsrente liegt besonders im sog. „höheren Dienst“ gerade anfangs, wenn Absicherung am wichtigsten ist, teilweise erheblich unterhalb des abzusichernden Nettoeinkommens. Nur in besonders gelagerten Einzelfällen akzeptieren die Gesellschaften bei Beamten auf Probe ausnahmsweise eine etwas höhere Absicherung. Damit würde im Ernstfall häufig eine deutliche Lücke bleiben! Zumindest bis zur Verbeamtung auf Lebenszeit wäre deshalb ggf. ein zusätzlicher DU oder BU Baustein sinnvoll. Dieser kann auch dann nützlich sein, wenn ein Beamter sich später doch wieder für die freie Wirtschaft entscheidet. Damit die gewünschte Monatsrente von beiden Gesellschaften akzeptiert wird, ist der Zeitpunkt (ggf. vor Verbeamtung) und die Reihenfolge der Antragstellung wichtig. Sprechen Sie uns an, wir finden gemeinsam mit Ihnen die für Sie passende Lösung.
Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte auf Lebenszeit und Richter
1. Selbstständige Dienstunfähigkeitsversicherung
Beamte auf Lebenszeit wie auch Richter und Staatsanwälte können eine selbstständige Dienstunfähigkeitsversicherung abschließen. Hierbei greifen pro Gesellschaft unterschiedliche maximale Absicherungshöhen gemäß folgender Übersicht:
Allianz
DBV
Die Bayerische
Signal Iduna
Universa
A1 – A6
750 €
600 €
1.250 €
750 €
750 €
A7
750 €
750 €
1.250 €
750 €
750 €
A8
800 €
800 €
1.250 €
800 €
750 €
A9
900 €
900 €
1.600 €
900 €
750 €
A10
1.000 €
1.100 €
1.600 €
1.000 €
900 €
A11
1.100 €
1.300 €
1.600 €
1.100 €
900 €
A12
1.200 €
1.300 €
1.600 €
1.200 €
900 €
A13
1.400 €
1.500 €
1.600 €
1.400 €
900 €
A14
1.500 €
1.500 €
1.600 €
1.500 €
1.100 €
A15
1.500 €
1.600 €
1.600 €
1.600 €
1.100 €
A16
1.600 €
1.600 €
1.600 €
1.600 €
1.100 €
B, R, W
1.600 €
1.600 €
1.600 €
1.600 €
1.100 €
Darüber hinaus bieten manche Gesellschaften noch individuelle Prüfungen der Angemessenheit an. Am einfachsten ist dies bei der Bayerischen geregelt, die jedoch bei Beamten, Richter, Soldaten und Kirchenbeamten max. 30% der Bruttojahresbezüge absichert. Eine individuelle Prüfung zur Überschreitung der pauschalen Absicherung ist daher erst ab einem Jahresbrutto-Einkommen von 50.000 EUR sinnvoll. Bei der DBV kann über die pauschalen Grenzen anhand der bereits erwähnten Versorgungsanalyse abgesichert werden. Bei der Allianz ist das schon wesentlich komplexer:
Abschluss einer „normalen“ Berufsunfähigkeitsversicherung
Wie auf dieser Seite verschiedentlich erwähnt kann es für einen Beamten sinnvoll sein, noch vor der Verbeamtung eine gute „normale“ Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen bzw. eine vorher abgeschlossene BU beizubehalten.
Einige Anbieter bieten auch schon für „Noch-Nicht-Beamte“ BU-Tarife mit einer Dienstunfähigkeitsklausel an (z.B. die DBV, dann allerdings ohne Absicherung der Teildienstunfähigkeit im Vergleich zur DU für Beamte).
Vorteile gegenüber einer Dienstunfähigkeitsversicherung:
Die üblichen Einschränkungen für Beamte bezüglich BU Höhe (z.B. bei der DBV einfacher und mittlerer Dienst: bis 1.200 Euro, gehobener Dienst: bis zu 1.500 Euro, höherer Dienst: bis zu 1.800 Euro) und Laufzeit greifen nicht,
Die Absicherung kostet häufig einen deutlich geringeren Beitrag.
Ab Verbeamtung auf Lebenszeit kann die Höhe der Absicherung dann ggf. per Teilkündigung auf einen geringeren Bedarf angepasst werden. Bei einem evtl. zwischenzeitlichen Ausscheiden besteht jedoch langfristig ausreichender Schutz zu einem sehr günstigen Beitrag. Je nach Ausbildung, Studienabschluss oder konkreter Tätigkeit kann ein Tarif ohne Dienstunfähigkeitsklausel durchaus auch ein qualitativ besseres Bedingungswerk in der Berufsunfähigkeitsabsicherung bei günstigerem Preis bieten.
Ich habe schon eine BU ohne DU-Klausel – was soll ich tun?
Sie haben bereits eine bestehende Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Dienstunfähigkeitsklausel abgeschlossen und werden nun verbeamtet? Sofern Ihre BU qualitativ „gut“ (siehe beste Berufsunfähigkeitsversicherung) und richtig konfiguriert ist (siehe BU Konfiguration) – was wir für Sie gerne überprüfen, folgt daraus nicht automatisch, dass Sie Ihre alte BU nun kündigen müssen, um eine Dienstunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Sobald Sie auf Lebenszeit verbeamtet sind und die Wartezeit von 5 Jahren erfüllt haben, könnte stattdessen auch eine Reduzierung der bestehenden Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll sein, sofern Sie nicht im BU Fall besonders umfassend abgesichert sein wollen. Denn auch wenn Sie nun höhere Leistungen von Ihrem Dienstherrn bekommen, leistet die „alte“ BU weiterhin voll!
Manchmal kann auch der bewusste Neuabschluss einer „normalen“ BU noch vor der Verbeamtung die passendere Option sein, z.B. wenn eine evtl. spätere berufliche Veränderung (zurück) in die Privatwirtschaft möglich bzw. wahrscheinlich ist.
Vorteile einer „normalen“ BU
Eine (ggf. schon bestehende) „normale“ Berufsunfähigkeitsversicherung kann (abgesehen von der fehlenden DU Klausel) z.B. folgende Vorteile bieten:
Keine vergleichbaren Einschränkungen bei Rentenhöhe und Laufzeit / Endalter (je nach Beruf)
Flexibler bei evtl. Rückkehr in die Privatwirtschaft
Ältere bestehende Verträge mit höherem Garantiezins und niedrigerem Eintrittsalter sind häufig preislich günstiger
Bei Neuabschluss sind
a) zwischenzeitliche gesundheitliche Veränderungen anzugeben und können eine Annahme erschweren und
b) die Fristen des § 19 VVG zur Geltendmachung von Anzeigepflichtverletzungen durch die Gesellschaft (5 bzw. 10 Jahre) beginnen neu zu laufen, d.h. Sie haben wieder ein höheres Risiko wenn Sie bei der Antragstellung etwas falsch machen!
Manchmal kann es deshalb auch durchaus sinnvoll sein, eine „alte“ BU zu behalten und ggf. anzupassen bzw. vor der Verbeamtung noch eine „normale“ BU abzuschließen. Diese Frage sollten Sie für sich individuell im Gespräch mit uns klären.
Mein Bedarf als Beamter ist jetzt geringer – was tun?
Mit der Verbeamtung auf Lebenszeit sinkt Ihr BU Bedarf, da Sie bei Dienstunfähigkeit ein Ruhestandsgehalt erhalten.
Schritt 1: Überprüfung Ihres Bedarfs bei Berufs-/Dienstunfähigkeit
Mit dem hier verlinkten Versorgungsrechner der DBV können Sie Ihren Bedarf vorab schon einmal selbst ermitteln. Am besten mailen Sie uns die dabei erzeugte PDF Datei.
Schritt 2: Prüfung einer Reduzierung Ihrer BU Rente
Auf der Basis denken wir gerne mit Ihnen darüber nach, inwieweit eine Reduzierung Ihrer BU Rente sinnvoll ist. Besteht die Möglichkeit, dass Sie sich noch einmal beruflich umorientieren? Dann könnte man die bisherige BU / DU schon alleine deshalb noch eine Weile unverändert fortführen.
Wenn Sie Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung schon vor der Verbeamtung abgeschlossen haben, beinhaltet diese zwar keine Dienstunfähigkeitsklausel, ist im Vergleich zur DU-Absicherung von Beamten i.d.R. deutlich günstiger, siehe dazu Ich habe schon eine BU ohne DU-Klausel. Die BU als Summenversicherung leistet die versicherte Rente unabhängig davon, wie groß Ihre tatsächliche Lücke ist. Daher wäre auch zu überlegen, ob Sie sich eine etwas umfassendere Absicherung „leisten“, da Sie dafür i.d.R. immer noch weniger zahlen, als Kollegen, die sich erst mit der Verbeamtung dafür entschieden haben.
Wie gut ist die Dienstunfähigkeitsversicherung der Debeka?
Wir stellen immer wieder fest, dass die Debeka trotz Millionenstrafen, die sie bereits wegen krimineller Beschaffung von Daten bezahlen musste (siehe Debeka verschafft sich kriminell Daten), in den Behörden immer noch über exzellente Zugänge zu neuen Beamten verfügt. Aus diesem Grund erreichen uns viele Anfragen von Interessenten, die sich fragen, wie leistungsstark die Dienstunfähigkeitsversicherung der Debeka ist.
Grundsätzlich braucht ein Beamter eine Dienstunfähigkeitsversicherung und eine DU von der Debeka ist sicherlich besser als gar keine. Ein großer Vorteil der Debeka ist es, dass diese eine „halbechte“ Dienstunfähigkeitsklausel ohne Einschränkungen bietet.
Wie immer gehen wir qualitativen Unterschieden durch einen Blick ins Bedingungswerk auf den Grund.
Das Bedingungswerk der Debeka Dienstunfähigkeitsversicherung
Im Bedingungswerk der Debeka für die Dienstunfähigkeitsabsicherung von Beamten auf Lebenszeit sind u.a. folgende Punkte unglücklich gelöst:
Schwache Konfiguration des BU-Vertrags
In der Regel leistet die Dienstunfähigkeitsversicherung der Debeka erst ab einem BU-Grad von 75% in voller Höhe. Es muss Ihnen also ziemlich schlecht gehen, um die benötigte Leistung zu erhalten. Andere Versicherer leisten bereits ab 50% Berufsunfähigkeit die volle BU Rente! Dafür zahlt die Debeka zwar bereits ab 25% prozentual auf Basis der vereinbarten BU-Rente. Das heißt jedoch, dass Sie bei 50% BU nur 50% Ihrer Berufsunfähigkeitsrente erhalten.
Kein Inflationsschutz im Leistungsfall! Die wichtige Leistungsdynamik / garantierte Rentensteigerung ist nicht versicherbar! Das bedeutet, dass Sie im Leistungsfall von Ihrer Rente von Jahr zu Jahr immer weniger kaufen können!
Der Dynamikwiderspruch ist nur zweimal hintereinander möglich, danach erlischt die Beitragsdynamik. Dies war früher gang und gäbe, mittlerweile ist diese Regelung völlig veraltet. Auch dadurch wird ein sinnvoller Inflationsausgleich behindert.
Reduzierte Leistungswahrscheinlichkeit bei Dienstunfähigkeit
Zeitlichen Befristung eines BU-Anerkenntnisses: Die Debeka behält sich das Recht vor, eine Dienstunfähigkeitsrente sogar bis zu 18 Monate zu befristen. Wenn Sie nach Ende der Befristung immer noch krank sind, müssen Sie bei der Debeka einen ganz neuen BU Antrag stellen und ganz neu beweisen, dass Sie weiterhin dienst- oder berufsunfähig sind. Sie tragen also die sog. „Beweislast“. Anders bei einem unbefristeten Anerkenntnis, dann muss die Gesellschaft Ihnen nachweisen, dass Sie nicht mehr berufsunfähig sind, wenn sie Leistungen einstellen möchte. Dies kann relevant werden, wenn sich die Frage Ihrer Berufsunfähigkeit im Prozess aufgrund unterschiedlicher Aussagen von Gutachtern nicht eindeutig klären lässt. Dann verlieren Sie das Verfahren, weil der Richter aufgrund der Beweislastverteilung der Debeka Recht geben muss. Teilweise wird eingewendet, dass dadurch die Schwelle für die Anerkennung einer BU höher werden kann, wenn der Versicherer nicht die Möglichkeit hat, zunächst eine vorläufige bzw. befristete BU Rente zu bewilligen.
Keine Regelung bei Wechsel in eine Teilzeittätigkeit: Dies ist im Bedingungswerk der Debeka nicht geregelt. Somit erfolgt die Prüfung der Berufsunfähigkeit dann auf Basis einer Teilzeitstelle und nicht auf Basis einer Vollzeitstelle oder unter Hinzunahme anderer Tätigkeiten. So wird es für Sie in diesen Fällen deutlich schwieriger, als berufsunfähig anerkannt zu werden, da eine Teilzeittätigkeit auch mit reduzierten Kräften häufig noch ausgeübt werden kann.
Erst ab Pflegegrad 4 gilt der gesetzliche Pflegegrad als Nachweis einer Berufsunfähigkeit. Bis dahin müssen Sie mit der Debeka trotz Feststellung eines niedrigeren Pflegegrads noch um die Anerkennung Ihrer Berufsunfähigkeit ringen.
Vorsätzliche Delikte im Straßenverkehr nicht versichert: Die Debeka leistet nicht bei vorsätzlichen Delikten im Straßenverkehr, z.B. Verunfallen bei vorsätzlicher Trunkenheitsfahrt, Überfahren einer roten Ampel oder durchgezogenen Linie, Geschwindigkeitsüberschreitung, Nötigung (Lichthupe / Drängeln), rechts überholen, etc.
Verjährungsfrist zur Geltendmachung der Leistungen: Grundsätzlich müssen Sie den Anspruch bei der Debeka innerhalb von 3 Jahren nach Eintritt der Berufs- oder Dienstunfähigkeit geltend machen. Das klingt erstmal ausreichend, es kommt in der Praxis jedoch durchaus vor, dass die Beantragung aufgrund gesundheitlicher Probleme zunächst vergessen bzw. zurückgestellt wird, weil die Genesung Vorrang hat. Qualitativ gute Versicherer setzen hier keine Fristen.
Einschränkungen während der Dienstunfähigkeit
Kein Verzicht auf gefährliche ärztliche Maßnahmen: Debeka Versicherte müssen ärztliche Maßnahmen akzeptieren, auch wenn diese zu einem Schaden für Leben und Gesundheit führen können. Es reicht, dass solche Schäden „mit hoher Wahrscheinlichkeit“ ausgeschlossen werden können. Qualitativ gute Versicherer verlangen von ihren Versicherten nur sich solchen Maßnahmen zu unterziehen, bei denen ein Schaden für Leben und Gesundheit „sicher ausgeschlossen“ werden kann.
Kein Verzicht auf schmerzhafte ärztliche Maßnahmen: Die Debeka ist laut ihrem Bedingungswerk der Meinung, dass ihre Versicherten auch stärkere Schmerzen ertragen müssen. Ärztliche Maßnahmen dürfen nur keine erheblichen Schmerzen verursachen. Das Schmerzempfinden ist jedoch sehr individuell.
Meldepflicht bei gesundheitlichen Verbesserungen bzw. Minderung der BU: Die Debeka möchte von Ihnen jederzeit wissen, wenn sich Ihr Gesundheitszustand etwas verbessert. Durch die Staffelung der BU-Höhe von 25 – 75% kann dies unmittelbar zu einer deutlichen Reduzierung Ihrer BU-Rente führen.
Gravierende Einschränkungen für Beamte auf Probe und Beamte auf Widerruf!
Für Beamte auf Probe und Beamte auf Widerruf leistet die Debeka laut Bedingungswerk ABBV-B 01/2022 wie folgt:
Ist die versicherte Person ein Beamter auf Widerruf oder ein Beamter auf Probe, werden die versicherten Leistungen auf die Dauer von sechs Jahren gewährt. Wir leisten über diesen Zeitraum hinaus, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich dauernd (mindestens drei Jahre) außerstande ist, ihren Beruf – so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war – oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund ihrer Ausbildung und Fähigkeiten ausgeübt werden kann und ihrer Lebensstellung vor Eintritt der gesundheitlichen Beeinträchtigung entspricht, wobei neu erworbene berufliche Fähigkeiten berücksichtigt werden
Die Debeka räumt sich hier die Möglichkeit der Verweisung auf andere Tätigkeiten ein, die auf Basis der Ausbildung und Fähigkeiten ausgeübt werden könnten. Kein Verzicht auf abstrakte Verweisung – hier fehlt ein absolutes BU-Mindestkriterium!
Durch den ärztlichen Prognosezeitraum von 3 Jahren bei Beamten auf Widerruf oder Beamten auf Probe verfehlt die Debeka ein weiteres Mindestkriterien einer BU.
Es steht außer Frage, dass diese Absicherung in jeglicher Hinsicht unzureichend konfiguriert ist. Wir wollten dennoch eine Vergleichbarkeit herstellen um das Preis-Leistungsverhältnis zu bewerten. Dabei haben wir uns nur auf Anbieter mit einer Dienstunfähigkeitsklausel beschränkt und kamen zu folgendem Ergebnis:
Demnach erhält die Kundin 10 Jahre nach Abschluss die gleiche BU-Höhe ca. 50-60% günstiger!
Auch hier fällt die unzureichende Konfiguration auf. Beim Preisvergleich zeigte sich, dass vergleichbarer Schutz bei einem Anbieter mit qualitativ besserem Bedingungswerk um rund 20% günstiger ist:
Ergebnis: Die Dienstunfähigkeitsversicherung der Debeka ist weder besonders leistungsstark noch besonders günstig.
Unsere Kunden empfehlen unsere Beratung in über 3.100 Bewertungen. Machen Sie sich den Weg zur Lösung Ihres Anliegens nicht unnötig schwer.
Fazit – Beratung zur Dienstunfähigkeitsversicherung
Das Fazit: Lassen Sie sich besser von uns unabhängig beraten, welche Berufsunfähigkeitsversicherung bzw. Dienstunfähigkeitsversicherung in welcher Konfiguration zu Ihrer aktuellen Lebenssituation und Lebensplanung sowie zu Ihrem Beruf passt und welche Gesellschaft Sie je nach Gesundheitszustand und Vorerkrankungen zu welchen Bedingungen versichert.
Vorbereitung der Beratung zur Dienstunfähigkeitsversicherung
Den hier verlinkten, sorgfältig ausgefüllten BU Interessentenbogen (auch für eine evtl. spätere Risikovoranfrage). Die Gesundheitsfragen beziehen sich auf Behandlungen und Beschwerden der letzten 3-5 Jahre (ambulant) bzw. der letzten 5-10 Jahre bei Operationen und Psychotherapie (je nach Gesellschaft, siehe Fragezeiträume Gesundheitsfragen).
Das hier verlinkte, sorgfältig ausgefüllte Beiblatt für Gesundheitsfragen (mit Verweis auf die jeweilige Frageziffer des o.g. Interessentenbogens) zur Angabe der abgefragten „Vorerkrankungen“ (dazu gehören alle Arztbesuche im Abfragezeitraum) mit allen nötigen Details. Für komplexere bzw. für die gewünschte Absicherung relevantere Themen bitte ggf. die hier verlinkten medizinischen Zusatzerklärungen (z.B. Wirbelsäule) verwenden. Wenn es ärztliche Befunde, Arztberichte, Atteste, Röntgenbilder, etc. gibt bitte ggf. auch beilegen.
Hier können Sie unsere Datenschutzerklärung einfach, komfortabel und sicher elektronisch unterschreiben. Damit können wir übermittelte personenbezogene (Gesundheits-)Daten im Interesse unserer Kunden datenschutzkonform verarbeiten.
HINWEIS: Manchmal kann eine „normale“ Berufsunfähigkeitsversicherung die bessere Wahl sein, um die oben beschriebenen Einschränkungen der Dienstunfähigkeitsversicherung bei Laufzeit und Endalter zu vermeiden oder wenn eine spätere berufliche Veränderung (zurück) in die Privatwirtschaft möglich bzw. wahrscheinlich ist (s.o.).
Suchen Sie sich dafür einen auf Dienstunfähigkeitsversicherung spezialisierten unabhängigen Finanzberater, entweder in Ihrer Nähe oder eine unabhängige Finanzberatung, die Telefonberatung oder Online-Beratung per Webmeeting anbietet. Ja, das könnten z.B. wir sein 😀.
Wir beraten Sie gerne!
Mit unserer unabhängigen Beratung kommen Sie einfacher, sicherer und schneller ans Ziel.
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