

Eine Kombination von Berufsunfähigkeit und Altersvorsorge / Basisrente als Berufsunfähigkeitszusatzversicherung wird von „Dreibuchstaben-Vertrieben“ wie MLP, DÄV & Co. häufig pauschal als ideale Lösung empfohlen. Die höhere Prämie ergibt eine höhere Provision für den Berater.
Viele von uns beratene Ex-Kunden dieser Vertriebe wurden dabei leider nicht genau über alle Nachteile der Kombination von Berufsunfähigkeit und Altersvorsorge gegenüber der Einzellösung als selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung aufgeklärt.
Siehe dazu auch Falschberatung von Ärzten, Berufsunfähigkeitsversicherung Deutsche Ärzteversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung Konfiguration.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann als selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) oder als Berufsunfähigkeitszusatzversicherung kombiniert mit Altersvorsorge (BUZ) abgeschlossen werden.
Landläufig wird die Kombination von Berufsunfähigkeit und Altersvorsorge / Basisrente eher kritisch gesehen. Für „Geringverdiener“ lohnt sie sich selten.
„Besserverdiener“ sollten sich über alle Vorteile und Nachteile der Kombination von Berufsunfähigkeit und Altersvorsorge / Basisrente und die steuerlichen Details genau informieren.
Für eine fundierte Beurteilung ist eine Kombination von Know-How aus den Bereichen Finanzen, Recht und Steuern hilfreich, siehe Dreifachqualifikation: Finanzen, Recht, Steuern.
Sie haben schon eine Kombination von Berufsunfähigkeit und Altersvorsorge / Basisrente? Wir prüfen für Sie mit einem kostenlosen BU-Check, ob die Kombi für Sie die optimale Lösung ist. Ein „Entkoppeln“ ist teilweise ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich.
Idealerweise lesen Sie diesen Beitrag VOR dem Abschluss einer BU. Haben Sie das Gefühl, falsch beraten worden zu sein? Oder haben Sie schon eine nicht zu Ihren Bedürfnissen passende BU abgeschlossen? Auch dann können Sie sich für einen BU-Check gerne an uns wenden. Siehe unten Ich habe schon eine Kombination von Berufsunfähigkeit und Altersvorsorge / Basisrente. Was tun?
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann mit einer Privatrente oder mit staatlich geförderter Altersvorsorge kombiniert werden.
In dieser Kombination werden die Beiträge – abgesehen vom i.d.R. ausgeschöpften Sonderausgabenabzug – nicht steuerlich gefördert. Dafür sind auch Leistungen im Rentenbezug nur gering zu versteuern. Diese Variante ist deutlich flexibler (siehe Beratung Altersvorsorge). Auch in Kombination mit einer Privatrente kann eine Beitragsfreistellung im Leistungsfall mit Passivdynamik (sog. „Airbag“, s.u.) vereinbart werden.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann auch mit staatlich geförderter Altersvorsorge kombiniert werden. Zwei Varianten sind möglich:
Bei diesen Kombinationen sind sowohl die Beiträge zur BU wie auch zur Altersvorsorge größtenteils steuerlich absetzbar. Eine Rente ist jedoch voll bzw. zu einem größeren Anteil zu versteuern und deutlich unflexibler.
Die BU-Bedingungen sind bei einer SBU oder einer BUZ meistens weitgehend identisch, es gibt nur selten größere Unterschiede.
Details zur Versteuerung von BU Renten finden Sie auf unserer Seite „Muss ich für meine Berufsunfähigkeitsrente Steuern zahlen?„
Unsere Kunden empfehlen unsere Beratung in über 3.400 Bewertungen. Machen Sie sich den Weg zur Lösung Ihres Anliegens nicht unnötig schwer.
Jetzt kostenlosen Online-Beratungstermin buchenDie häufigste Kombination von Berufsunfähigkeit und Altersvorsorge ist die Koppelung der BU mit einer sog. Basisrente / Rüruprente. Auf die Vorteile und Nachteile dieser Kombi gehen wir nachfolgend detailliert ein.
Bei unseren Überlegungen begleitet uns folgendes konkretes Rechenbeispiel (Stand 10/2022):
Ein 30-Jähriger Assistenzarzt mit einem Jahresbruttoeinkommen von 62.810 EUR (= Spitzensteuersatz 2023, ggf. zzgl. Kirchensteuer und SoliZ) ohne operative Tätigkeit zahlt in 2022 für
Durch die jährlich bis auf 100% steigende steuerliche Absetzbarkeit beträgt der durchschnittliche Netto-Mehraufwand 36,09 EUR pro Monat.
Expertentipp: Lassen Sie sich von uns detailliert ausrechnen, wie hoch für Sie der Mehraufwand einer Kombination von Basisrente / Rüruprente und BUZ gegenüber einer SBU nach Steuern ausfällt und mit welchen Leistungen Sie jeweils nach Steuern und nach Kosten rechnen können.
In der hier verlinkten, für die MLP Finanzberatung SE erstellten „Studie zu den Vor- und Nachteiloen von Basisrente mit Berufsunfähigkeitszusatzversicherung“ aus November 2020 kommt der Geschäftsführer des Instituts für Finanz- und Aktuarwissenschaften (ifa) Prof. Dr. Jochen Ruß zu folgendem Ergebnis:
In den qualitativen Kriterien weist die Basisrente + BUZ (insbesondere in Bezug auf den Grad der Flexibilität und den Zugriff auf angesparte Mittel) Nachteile auf. Da die Bedeutung dieser Nachteile jedoch für verschiedene Verbraucher unterschiedlich hoch ist, ist es wichtig herauszuarbeiten, wie relevant die Nachteile in der jeweiligen kon-kreten, individuellen Situation eines Verbrauchers sind. …
In sehr vielen Fällen ist hier die Basisrente + BUZ vorteilhaft (also unter dem Strich kostengünstiger). Der Vorteil hängt auch hier stark von der individuellen Situation des einzelnen Verbrauchers (Steuersatz, Fondsauswahl, etc.) und der konkreten Auswahl der zugrunde liegenden Produkte ab und kann für manche Verbraucher ein gutes Argument darstellen, die geringere Flexibilität einer Basisrente in Kauf zu nehmen. …
Eine pauschale Ablehnung der Basisrente + BUZ verbietet sich somit genauso wie eine pauschale Aussage, dass diese Variante immer die bessere Wahl sei.
Prof. Dr. Jochen Ruß, Geschäftsführer ifa
Verbraucherschützer sehen die Kombination von BU und Basisrente generell skeptisch, ohne genauer zu differenzieren. Das mag sich ein Stück weit daraus erklären, dass deren Adressaten überwiegend nicht im Spitzensteuersatz verdienen.
Finanztip schreibt z.B.:
Auch von einer Kombination der BU-Versicherung mit einer Kapitallebens- oder Rentenversicherung raten wir ab. Der zusätzliche Anteil für die Kapitalanlage macht den ohnehin recht hohen Beitrag für die Berufsunfähigkeitsversicherung nochmal deutlich teurer. Das verleitet dazu, eine zu niedrige Berufsunfähigkeitsrente zu vereinbaren. Wer sich wegen Arbeitslosigkeit, Elternzeit oder anderer finanzieller Engpässe den Beitrag nicht mehr leisten kann, verliert zusammen mit der Altersvorsorge auch den BU-Schutz. Wir empfehlen deshalb grundsätzlich, Sparverträge und die Versicherung gegen existenzielle Risiken zu trennen.
Finanztip
Der Bund der Versicherten (BdV) hat 2022 eine eigene Studie zu Koppelprodukten in Auftrag gegeben, die uns vorliegt. Der BdV nennt die Kombination eine „unvorteilhafte Kundenfesselung zulasten der Versicherten“ und schreibt:
Die vermeintlichen Steuervorteile der Rentenversicherungsverträge können die erheblichen Kosten des Lebensversicherungsvertrags nicht ausgleichen.
Bund der Versicherten
Allerdings sind dem Bund der Versicherten bei dieser Studie fundamentale fachliche Fehler unterlaufen, wie das Institut für Altersvorsorge in einer ausführlichen Stellungnahme detailliert nachweist. SBU und gekoppelte Variante wurden mit unterschiedlichen Parametern bei der Lebenserwartung gerechnet. Deshalb wird die entkoppelte Variante deutlich positiver dargestellt. Zusätzlich ist das Studiendesign ungeeignet, da bei der entkoppelten Variante ein anderer BU Schutz erworben wird, als bei der gekoppelten Variante.
Das Fazit des ifa zur BdV Studie:
Nach Korrektur ergibt sich – genau wie in unserer Studie aus dem November 2020 – ein deutlicher Vorteil der gekoppelten Variante in den quantitativen Kriterien.
Prof. Dr. Jochen Ruß, Geschäftsführer ifa
Achtung: Verbraucherschützer haben primär die „breite Masse“ im Auge, nicht Gutverdiener im Spitzensteuersatz. Sie sind selten Steuerexerten. Die Möglichkeit des späteren „Entkoppelns“ ohne nennenswerte Nachteile wie unten beschrieben ist dort auch wenig bekannt.
Nachfolgend haben wir so ziemlich alle Gründe zusammengestellt, die gegen die Kombination einer BU mit einer Basisrente sprechen:
Nachteil: Bei der Kombination mit staatlich geförderter Altersvorsorge sind zwar die BUZ Beiträge ganz oder teilweise steuerabzugsfähig, die Berufsunfähigkeitsrente ist dann jedoch im Leistungsfall auch entsprechend höher zu versteuern! Siehe dazu unseren Beitrag Muss ich für meine Berufsunfähigkeitsrente Steuern zahlen? Bei gleich hoher Berufsunfähigkeitsrente haben Sie bei der BUZ also weniger zum Leben.
Lösung – höhere BUZ: Die BUZ muss 20-25% mehr Berufsunfähigkeitsrente absichern, damit Sie im BU Fall netto gleich viel Geld zur Verfügung haben.
Hinweis: Von der steuerlichen Absetzbarkeit der Beiträge profitieren Sie immer. Der Nachteil der Versteuerung der BU-Rente trifft Sie nur mit dem üblichen BU-Risiko von ca. 20-25%.
Expertentipp – Entkoppeln: Basisrente und BU können bei „guten“ Anbietern bis zum Eintritt einer Berufsunfähigkeit (siehe „Hinweis“ nächster Punkt) jederzeit (bzw. nach drei Jahren Vertragslaufzeit) wieder – ganz oder teilweise – „entkoppelt“ werden. Dieses Recht ist in den Versicherungsbedingungen garantiert. Die BUZ wird so ohne Risikoprüfung (z.B. Alte Leipziger) bzw. Prüfung von Gesundheit und Hobbys (z.B. HDI) wieder zur SBU. Aufgrund des höheren Eintrittsalters ist sie dann allerdings etwas teurer. Bei manchen Anbietern muss die Basisrente dabei beitragsfrei gestellt werden. Dadurch geht die Beitragsbefreiung im Leistungsfall mit Passivdynamik („Airbag“, s.u.) verloren. Bei anderen kann sie auch mit Airbag fortgeführt werden. Alternativ ist der Abschluss einer neuen Privatrente mit Airbag möglich.
Mit dem Entkoppeln werden aus dem „Tandem“ BUZ sozusagen wieder zwei einzelne Fahrräder: SBU und Altersvorsorge.
Steuertipp – Entkoppeln vor BU: Eine Berufsunfähigkeit tritt nicht immer schlagartig ein. Manchmal zeichnet sie sich schon ab, bevor man berufsunfähig oder arbeitsunfähig ist. Dann besteht möglicherweise noch rechtzeitig vorher die Gelegenheit des Entkoppelns, um von der geringeren Versteuerung als SBU zu profitieren. Die Basisrente sollte in so einem Fall – soweit nach den Bedingungen möglich – inkl. Beitragsbefreiung fortgeführt bzw. eine neue Privatrente mit „Airbag“ (s.u.) abgeschlossen werden. Bei BU greift dann zusätzlich der „Airbag“ und erhöht die Altersvorsorge. Da ein ganz neuer Vertrag abgeschlossen wird, aus dem später Leistungen bezogen werden, sollte das Finanzamt keine Einwände haben. Hierzu gibt es jedoch noch keine Rechtsprechung.
Hinweis: Das Entkoppeln setzt voraus, dass noch keine Berufsunfähigkeit oder Arbeitsunfähigkeit besteht. Das sollte sehr genau geprüft werden! Sonst steht man nach dem Entkoppeln ggf. ganz ohne BU da, wenn z.B. später rückwirkend per Gutachten doch eine Berufsunfähigkeit festgestellt wird.
Nachteil: Eine Basisrente ist eine komplexere Lösung als z.B. ein ETF-Fondssparplan. Die Kosten dieses Produkts sind deshalb deutlich höher.
Lösung: Information über die konkreten Rahmenbedingungen und genauer Vergleich nach Kosten und nach Steuereffekten wie auf unserer Seite ETF oder Fondsrente unter Rechenbeispiel Basisrente vs. ETF-Sparplan beschrieben.
Nachteil: Nur wenige qualitativ gute und günstige BU Anbieter bieten gleichzeitig auch die optimalen, zum individuellen Risikotyp passenden Altersvorsorge-Produkte. Im worst case kombinieren Sie Anbieter mit mäßiger BU und teurer Altersvorsorge wie Heidelberger Leben und Deutsche Ärzteversicherung.
Lösung: Auswahl eines Anbieters mit einer sehr guten Berufsunfähigkeitsabsicherung auf „Mercedes“ Niveau und „guter“ Altersvorsorge, siehe Ausnahmen: Alte Leipziger und HDI.
Nachteil: Reduziert sich das Einkommen, ist bei einem Kombi-Produkt bei einer Reduzierung, Beitragsfreistellung oder Kündigung des Vertrages auch der BU-Schutz gefährdet bzw. geht verloren.
Lösung: Auswahl eines Anbieters, der in diesen Fällen auf Antrag die Beiträge stundet und zusätzlich die Möglichkeit bietet, BU und Altersvorsorge ohne Nachteile wieder zu „entkoppeln„, s.o.
Hinweis: Der im obigen Beispiel errechnete Mehraufwand für eine BUZ nach Steuern von rund 36 EUR ist selten ruinös.
Nachteil: Für Studenten oder Berufsanfänger mit niedrigem Steuersatz wirkt sich der Steuervorteil zunächst weniger aus. Eine (ggf. separate) steuerlich geförderte Altersvorsorge kann dann eher später mit höherem Einkommen und höherem Steuersatz Sinn machen. Eine BU sollte dagegen so früh wie möglich abgeschlossen werden, solange der Kunde noch rundherum gesund ist und von einem günstigen Eintrittsalter profitiert.
Hinweis: Schon ab einem zu versteuernden Einkommen von 62.810 EUR liegt 2023 Ihr Grenzsteuersatz im Spitzensteuersatz von 42% zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.
Lösung: Zeiten mit einem geringeren Steuersatz lassen sich bei manchen Gesellschaften durch einen sog. „reduzierten Anfangsbeitrag“ überbrücken. Dabei werden z.B. die ersten vier Jahre lang nur 30% des Beitrags gezahlt. Der im Vergleich zur „nicht reduzierten“ Variante nur geringfügig höhere Folgebeitrag bringt dann den vollen steuerlichen Effekt im Spitzensteuersatz (mit etwas geringerer Ablaufleistung).
Nachteil: Sollten Sie eine Zeit im Ausland arbeiten, brauchen Sie natürlich weiterhin Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung. Dort nützt Ihnen aber die steuerliche Absetzbarkeit der Basisrente in Deutschland i.d.R. nichts, sofern Sie nicht z.B. als Grenzgänger oder durch Mieteinnahmen noch in Deutschland steuerpflichtig sind. Kehren Sie nach einigen Jahren zurück, müssen Sie die späteren Leistungen in Deutschland trotzdem voll versteuern.
Hinweis: Bei Berufsunfähigkeit oder als Rentner kann der Bezug einer Basisrente im Ausland von Vorteil sein, wenn Sie diese dort dann je nach Doppelbesteuerungsabkommen ggf. gar nicht oder nur teilweise versteuern müssen. Ein Thema besonders für Expats.
Lösung 1: Bei einem bis zu einjährigen Auslandsaufenthalt kann die Beitragszahlung durch Vorauszahlung der Beiträge für ein Jahr bzw. eine Beitragsstundung zu einem Zeitpunkt erfolgen, zu dem noch bzw. wieder Steuerpflicht in Deutschland und damit volle steuerliche Absetzbarkeit besteht. Kombiniert man Vorauszahlung für das erste Jahr und eine Beitragsstundung für das zweite Jahr, dann lassen sich zwei Jahre im Ausland ohne Steuernachteile überbrücken. Zeichnet sich ein längerer bzw. dauerhafter Auslandsaufenthalt ab, ist i.d.R. die o.g. Entkoppelung von BU und Altersvorsorge sinnvoll.
Lösung 2: Steuerliche Nachteile eines längeren Auslandsaufenthalts ohne steuerliche Absetzbarkeit lassen sich bei manchen Gesellschaften durch einen sog. „reduzierten Anfangsbeitrag“ glätten. Dabei werden z.B. im Ausland, während der Beitrag nicht steuerlich absetzbar ist, vier Jahre lang nur 30% des Beitrags gezahlt. Der im Vergleich zur „nicht reduzierten“ Variante nur geringfügig höhere Folgebeitrag nach Rückkehr ist dann steuerlich wieder voll absetzbar (mit etwas geringerer Ablaufleistung).
Nachteil: Eine Basisrente ist als staatlich geförderte Altersvorsorge genau so unflexibel wie die gesetzliche Rentenversicherung oder ein Versorgungswerk. Sie ist z.B. nur eingeschränkt vererbbar an Ehegatten und kindergeldberechtigte Kinder. Kapitalentnahmen für späteren Immobilienerwerb oder als Rentner sind nicht möglich.
Hinweis: Diese Unflexibilität bezieht sich im obigen Beispiel auf einen Netto-Mehraufwand nach Steuern von durchschnittlich nur rund 36 EUR. Bis zur Hochzeit ist daher meistens noch wenig angespart, das verloren gehen würde. Ohne enge Verwandte als Hinterbliebene verliert die Vererbbarkeit zusätzlich an Bedeutung. BU und Altersvorsorge sind ohnehin langfristig angelegte Lösungen, bei denen nur selten Veränderungen vorgenommen werden. Die Unflexibilität schützt gleichzeitig auch davor, das Gesparte auszugeben und vor dem Zugriff von Gläubigern.
Nachteil: Bei gesetzlich Rentenversicherten und (künftigen) Mitgliedern von Versorgungswerken (Ärzte, Rechtsanwälte, etc.) spricht gegen eine mit einer Basis- oder Rüruprente kombinierte Rente bei Berufsunfähigkeit die Konzentration des größten Teils der Altersvorsorge in einer einzigen Altersvorsorgeschicht (erste Schicht / „Basisschicht“), die besonders unflexibel ist und deren Renten i.d.R. voll zu versteuern sind. Normalerweise wird empfohlen, Altersvorsorge über die drei möglichen Schichten zu verteilen, um deren Vor- und Nachteile durch eine sinnvolle Streuung auszubalancieren. Bei unverheirateten gut verdienenden niedergelassenen Ärzten schöpfen später die Beiträge zum Versorgungswerk in einigen Bundesländern (u.a. NRW, BW, Bayern, Hessen) ggf. die Höchstbeiträge für eine Basisrente aus.
Hinweis: Bei einem Netto-Mehraufwand nach Steuern von durchschnittlich rund 36 EUR (s.o.) entsteht nicht direkt ein Klumpenrisiko.
Nachteil: Dynamikerhöhungen sind bei der Kombination von Berufsunfähigkeit und Altersvorsorge immer nur synchron für beide Teile möglich. Das nimmt Flexibilität, wenn z.B. die BU ausreicht (siehe Rentenhöhe), die Altersvorsorge aber zum Inflationsausgleich noch weiter aufgestockt werden soll – oder umgekehrt.
Lösung: Separate Erhöhungen lassen sich mit zusätzlichen Verträgen lösen, bei der BU allerdings nur mit Gesundheitsprüfung. Die Altersvorsorge kann außerdem durch Zuzahlungen separat erhöht werden.
Nachteil: BU-Zusatzbausteine wie eine Arbeitsunfähigkeitsklausel oder eine Krebsklausel sind mit einer mit einer Basisrente gekoppelten Berufsunfähigkeitszusatzversicherung i.d.R. aus steuerlichen Gründen nicht kombinierbar.
Hinweis: Die AU-Klausel kostet i.d.R. einen zusätzlichen Beitrag von 4-5%, der dann entfällt. Bei der Kombination wird also nichts „verschenkt“.
Hinweis: Nach der 6. BU-Leistungspraxisstudie des Analysehauses Franke & Bornberg führt Krebs auch ohne Krebsklausel in 93,67% der Fälle zur Anerkennung der Berufsunfähigkeit.
Insbesondere bei der BU der Alte Leipziger und der HDI kann ggf. Kombination von BU und Altersvorsorge sinnvoll sein. Alte Leipziger und HDI gehören zu den sehr wenigen Anbietern, die neben sehr guten BU Bedingungen (siehe dazu Beste Berufsunfähigkeitsversicherung: Renault, VW, Mercedes?) auch eine moderne, fondsbasierte Altersvorsorge mit moderaten Kosten anbieten.
In der Basisschicht ist dort nach den Annahmerichtlinien der Gesellschaft teilweise eine ca. 25% höhere BU Rente absicherbar als in der sog. privaten Schicht, um nach Steuer auf eine vergleichbare „Netto-BU“ zu kommen.
Eine Kombination mit einem zusätzlichen Altersvorsorgebeitrag als Basisrente und einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung statt einer selbstständigen BU (Vor- und Nachteile siehe oben) bietet vor allem bei der Alte Leipziger den zusätzlichen Vorteil, dass der reine BU Zahlbeitrag infolge höherer Überschussverrechnung bis zu 15% günstiger wird.
Bei Kombination der BU mit einer Basisrente entfallen Arbeitsunfähigkeitsklausel und Krebsklausel. Wie oben beschrieben ist dies jedoch in den meisten Fällen mit keinen nennenswerten Nachteilen verbunden.
Die Kombination einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit Altersvorsorge als Basisrente hat auch einige Vorteile:
Steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge zu BU und Altersvorsorge bei Kombination mit einer Basisrente (s.o.). Durch den Steuervorteil erhöht sich die Rendite der kombinierten Altersvorsorge bei einer Fonsdperformance vor Fondskosten (z.B. 0,2% bei ETFs) von 6% im obigen Beispiel auf 7,26% nach Kosten und nach Steuern. Ein Depot müsste vor Steuern und vor Kosten eine Rendite von ca. 11,42% erzielen, um damit mithalten zu können. Das wäre allenfalls mit einer sehr riskanten Anlage zu schaffen.
Je nach Anbieter wird der reine BU Beitrag infolge höherer Überschussverrechnung etwas günstiger.
Bei Berufsunfähigkeit werden die Beiträge zur Altersvorsorge mit Dynamikerhöhungen (z.B. 10% p.a.) beitragsfrei weiterbezahlt (teils als „Airbag“ bezeichnet). Durch diese „Passivdynamik“ wächst die Altersvorsorge im BU Fall und gleicht so die mangels weiterer Einzahlungen reduzierte gesetzliche Rente aus. Dieser Baustein ist letztlich eine kleine zusätzliche BU in Höhe des Altersvorsorgebeitrags mit Dynamik und kostet einen entsprechenden zusätzlichen Beitrag. Sofern im Rahmen der je nach Anbieter maximalen BU Höhe möglich, lässt sich ein ähnlicher Effekt auch mit einer ausreichend hohen SBU Rente (siehe Rentenhöhe) erreichen, mit der dann die Altersvorsorge bezahlt wird. Die Dynamikmöglichkeiten sind hier jedoch i.d.R. begrenzt auf nur 5%.
Der 30-jährige Assistenzarzt aus dem obigen Beispiel erhält bei kurz nach Vertragsschluss eintretender Berufsunfähigkeit aus dem Airbag eine Altersrente von rund 1.044.777 EUR!
Wie häufig liegt die Wahrheit nicht in den Extremen. Anders als Strukturvertriebe oder Verbraucherschützer meinen, gibt es keine generelle Empfehlung pro oder contra Kombination von Berufsunfähigkeit mit Altersvorsorge / einer Basisrente. Für viele Kunden ist die Trennung eine gute Wahl. Je nach individueller Situation gibt es aber durchaus Fälle, in denen das „Kombipräparat“ Altersvorsorgevertrag mit Berufsunfähigkeitszusatzversicherung besser zum Bedarf des Kunden passen kann, z.B.
Wenn das Motiv „Steuern sparen“ deutlich im Vordergrund steht (Basisrente mit BUZ),
Wenn BU und Altersvorsorge ohnehin beim gleichen Anbieter abgeschlossen werden sollen (siehe Ausnahmen: Alte Leipziger und HDI), oder
Wenn die Passivdynamik der gekoppelten Altersvorsorge („Airbag“) für den Kunden besonders wichtig ist.
Alle diese Fragen sollten wir bei der Beratung eingehend besprechen und klären, damit Sie eine informierte Entscheidung treffen können.
Haben Sie schon eine Kombination von Berufsunfähigkeit und Altersvorsorge / Basisrente abgeschlossen?
Stellen Sie nach Lektüre dieses Beitrags fest, dass diese Lösung nicht zu Ihrer persönlichen Situation passt?
Nutzen Sie unseren kostenlosen BU-Check Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung um eine für Sie passende Konfiguration Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung zu erhalten.
Reagieren Sie bitte nicht überstürzt mit einer Kündigung des Vertrags o.ä.!
Achtung: BU erst kündigen, nachdem eine neue abgeschlossen (= policiert) ist. Möglicherweise hat sich Ihr Gesundheitszustand seit Abschluss des alten Kombivertrags verschlechtert. Sie würden eine neue BU nur mit Ausschlüssen oder Risikozuschlägen erhalten. Dann ist abzuwägen, welcher Nachteil überwiegt. Zu berücksichtigen ist auch, dass bei einem Neuabschluss die Fristen des § 19 VVG zur Geltendmachung von Anzeigepflichtverletzungen durch die Gesellschaft (5 bzw. 10 Jahre) neu zu laufen beginnen, deshalb sollte ein eventueller neuer BU-Antrag besonders sorgfältig vorbereitet werden. Ein höheres Eintrittsalter führt auch normalerweise zu einer höheren Prämie. Es ist aber auch möglich, dass ein anderer Anbieter für Ihren Beruf in einer neu abgeschlossenen BU ein günstigeres Preis-/Leistungsverhältnis bietet.
Lassen Sie sich deshalb unabhängig beraten, wie Sie das Beste aus Ihrer Lage machen können. Bei unserem Check Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung analysieren wir mit Ihnen u.a. folgende Punkte:
Welche Qualität haben Ihre „alten“ BU Bedingungen? Oft sind die BU Bedingungen älterer Verträge qualitativ schlechter, z.B. enthalten sie noch keine Arbeitsunfähigkeitsklausel.
Wie teuer ist Ihre alte BU? Wie viel zahlen Sie anteilig für BU, wie viel für die Altersvorsorge?
Sind Sie noch „gesund genug“ für den Abschluss einer neuen BU mit günstigerem Preis-/Leistungsverhältnis?
Wie „teuer“ ist die enthaltene Altersvorsorge? Wie hoch sind Abschlusskosten und laufende Verwaltungskosten?
Wie hoch ist die zu erwartende Rendite des Altersvorsorgeteils?
Wie stabil und kapitalstark ist der Anbieter. Dabei hilft eine Analyse von Bilanzkennzahlen.
Eine Lösung kann z.B. auch sein, die BUZ beim gleichen Anbieter in eine private SBU umzuwandeln. Das ist i.d.R. ohne Gesundheitsprüfung möglich, allerdings dann meist mit neuem Eintrittsalter. Dadurch wird die BU etwas teurer.
Eine kombinierte Basisrente kann nicht gekündigt, sondern nur beitragsfrei gestellt werden. Wird stattdessen eine neue Altersvorsorgelösung beantragt, entstehen wieder neue Abschlusskosten, die bei dem alten Vertrag nach 5 Jahren i.d.R. schon bezahlt sind. Auch hier sind deshalb Vor- und Nachteile sorgfältig abzuwägen.
Mit unserer unabhängigen Beratung kommen Sie einfacher, sicherer und schneller ans Ziel.
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