Berufsunfähigkeitsversicherung Deutsche Ärzteversicherung – wie gut sind die u.a. von der Deutsche Ärztefinanz propagierten BU-Lösungen? Ist das Produkt einer „Ärzteversicherung“, z.B. DocD’or, Precimus oder DocInvest, zwangsläufig besser für Ärzte? Wird nur dort die konkrete Tätigkeit als Arzt versichert? Merke:
Nicht immer ist wo Arzt draufsteht das Beste für Ärzte drin!
Dr. Berndt Schlemann
Unsere Arztkunden profitieren von einer exklusiven „Dr. Schlemann BU Arztklausel„, die u.a. ausdrücklich klarstellt, dass die zuletzt ausgeübte ärztliche Tätigkeit versichert ist und nicht auf andere ärztliche Tätigkeiten verwiesen wird.
Wie gut ist die Berufsunfähigkeitsversicherung der Deutsche Ärzteversicherung für Humanmediziner?
Letztlich ist die Frage der passenden Lösung immer individuell zu klären. Rein statistisch ist es unwahrscheinlich, dass ein Anbieter für jede Situation die beste Lösung anbietet. Einige Parameter unterscheiden jedoch generell aus unserer Sicht „gute“ von „weniger guten“ Gesellschaften bzw. Tarifen.
Ich wurde, wie die meisten meiner Kommilitonen, von der DÄV zur Berufsunfähigkeit beraten. Gerade jetzt kurz vor meinem Berufseinstieg wollten die Berater mich natürlich von dem raschen Abschluss einer BU überzeugen. Aufgrund einiger Bedenken habe ich mich im Internet belesen und bin dabei auf Ihre Website gestoßen. Vielen Dank in dieser Stelle, dass Sie versuchen über die Masche der DÄV aufzuklären. Das hat mir persönlich sehr geholfen und der Druck, den die DÄV aufgebaut hat, hat sich gelöst. Ich würde mich nun freuen eine unabhängige Beratung bzgl. einer ärztespezifischen BU zu erhalten, da es ja hier auch sehr verschiedene Angebote neben der DÄV gibt.
N.N., Anfrage vom 12.12.2022
Welche Rolle spielen Bilanzkennzahlen für die Berufsunfähigkeitsversicherung Deutsche Ärzteversicherung?
Beim üblichen Modell der „Sofortverrechnung“ werden Überschüsse verrechnet, um den Netto- oder Zahlbeitrag möglichst gering zu halten. Wirtschaftet ein Anbieter „schlecht“ mit seinem Geld, droht die Anpassung des Nettobeitrags bis zum Bruttobeitrag oder ggf. sogar darüber hinaus (siehe unten „Verteuerungsrisiko“). Auch evtl. (nicht garantierte) Steigerungen der Berufsunfähigkeitsrente im Leistungsfall aus Überschüssen hängen hiervon ab.
Das Finanzmagazin Wirtschaftswoche bewertet in dem hier verlinkten Artikel aus September 2021 die Leistungsstärke von Lebensversicherern nach dem realistischen Zins auf Kapitalanlagen, Abschlusskostenquote, Verwaltungskostenquote, Ausschüttungsquote und der sich daraus ergebenden Leistungsfähigkeit für den Kunden. Die Methodik erklärt dieser Versicherungsbote-Artikel.
Die DÄV als „Renault“ liegt hier auf Platz 50 von 58 Lebensversicherern! In allen gewerteten Kategorien liegt sie weit unter bzw. bei den Kosten über dem Marktdurchschnitt. Qualitativ bessere BU Anbieter wie der „Mercedes“ Alte Leipziger oder die „VWs“ Barmenia und Volkswohl Bund schneiden hier deutlich besser ab:
Anbieter | Zins | Abschluss-kostenquote | Verwaltungs-kostenquote | Ausschüttungs-quote | Leistunsfähigkeit für Kunden | Sterne | Rang |
Markt (Benchmark) | 2,0% | 4,4% | 2,4% | 85,3% | 0 | ||
DÄV | 1,8% | 4,9% | 3,5% | 81,1% | -72 | * | 50/58 |
Alte Leipziger | 1,9% | 4,0% | 1,6% | 83,2% | 24 | **** | 16/58 |
Barmenia | 1,9% | 3,1% | 3,0% | 86,5% | 25 | **** | 15/58 |
Volkswohl Bund | 1,9% | 4,1% | 1,7% | 80,9% | 10 | **** | 22/58 |
Verteuerungsrisiko der DÄV BU
„Verteuerungsrisiko“ nennt man die Beitragsspanne zwischen dem vertraglich verpflichtenden Bruttobeitrag und dem unverbindlichen Nettobeitrag oder Zahlbeitrag.
Bei der Deutsche Ärzteversicherung bis 31.12.2020 abgeschlossene Verträge weisen ein exorbitant hohes Verteuerungsrisiko von 71% auf. In 2021 lag die Beitragsspanne bei 54,4%. Am 01.01.2022 stieg das Verteuerungsrisiko wieder auf 56%. Damit liegt das Risiko einer Verteuerung der BU bei der DÄV weiterhin über dem Marktdurchschnitt und weit über qualitativ höherwertigen Tarifen anderer Anbieter.
Qualität der Bedingungen der Berufsunfähigkeitsversicherung Deutsche Ärzteversicherung
Bilanzkennzahlen können sich mit den Jahren verbesser oder verschlechtern. Das wichtigste Qualitätskriterium einer „guten“ Berufsunfähigkeitsversicherung ist die Qualität der Bedingungen, die Sie während der gesamten Laufzeit des Vertrages (i.d.R. bis 67) begleiten.
Dieser Qualitätsbegriff ist etwas abstrakt, daher haben wir versucht, die Unterschiede auf unserer Seite Beste Berufsunfähigkeitsversicherung: Renault, VW, Mercedes? (<= bitte hier nachlesen) mit einem Vergleich mit Automarken zu veranschaulichen. Axa und DÄV bieten von den BU Bedingungen her Renault-Niveau.
Nicht operativ tätige Ärzte erhalten nach unserer Erfahrung i.d.R. eine Berufsunfähigkeitsversicherung der „Mercedes-Klasse“ (derzeit erfüllt diese Kriterien aus unserer Sicht nur Alte Leipziger und HDI – besonders für operativ tätige Ärzte oder Raucher) fast zum gleichen Beitrag wie den „Renault“ Deutsche Ärzteversicherung.
Hier eine kurze Übersicht einiger der „Mercedes/Renault Kriterien“. Diese wurde mit einem Tool der Alte Leipziger erstellt, die hier natürlich einige für sie vorteilhaften Kriterien herausstellt. Dennoch bietet sie einen guten ersten Eindruck. Die relevanteren Differenzierungskriterien sind fett hervorgehoben.
Alte Leipziger | DÄV | HDI | |
TarifStand der Bedingungen | SecurAL (BV10)01/2022 | SBU für Heilberufe12/2021 | EGO Top01/2022 |
Werden BU-Anerkenntnisse zeitlich unbefristet ausgesprochen? | ja1 | nein | ja |
Uneingeschränkter BU-Schutz im Straßenverkehr? | ja | ja | ja |
Leistungen bei Krebs mit vereinfachtem Nachweis mitversichert? / Auch ohne BU-Antrag? | ja, für max. 15 M. / ja | nein / – | ja, für max. 15 M.16 / ja |
Gesetzliche Erwerbsminderungsrente als BU-Nachweis ohne Alters- bzw. Laufzeitbeschränkung? | ja3 | keine EM-Klausel | ja93 |
Gesetzlicher Pflegegrad 2 (oder höher) als BU-Nachweis? | ja | nein | nein |
Infektionsklausel: Für alle Berufe? / 50 % Tätigkeitsverbot ausreichend? | ja / ja | ja / ja | ja / ja |
… Spezielle Regelung für medizinische und pflegerische Berufe: Verbot Patienten zu behandeln? | ja | nein | ja |
Leistungen auch bei Arbeitsunfähigkeit? / Als Zusatzbaustein optional einschließbar? | ja / ja | ja / ja | ja / ja |
… Frühester (rückwirkender) Leistungsbezug nach wie vielen Monaten ununterbrochener AU? | 4 Monate4 | 0 Monate47 | 0 Monate47 |
… Max. Leistungsdauer? / AU-Leistungen auch ohne BU-Antrag? | 24 Monate / ja | 24 Monate / nein | 36 Monate / nein |
Verzinste Rückerstattung der Beiträge im Leistungsfall? | ja, Zinssatz 2 % | nein | nein |
Verzicht auf Meldepflicht: Bei Minderung BU? / Bei erneuter Berufsaufnahme? | ja / ja | ja / nein | ja / ja |
Zumutbare Einkommensminderung bei der konkreten Verweisung / Umorganisation exakt definiert? | ja (20 %) / ja (20 %) | ja (20 %)13 / nein | ja (20 %)5 / ja (20 %) |
Wiedereingliederungshilfe? / Umorganisationshilfe? / Jeweils ohne Summenbegrenzung? | ja / ja / ja | nein34 / nein34 / k. A. | ja / ja / nein |
Beteiligung an den Kosten einer Rehabilitationsmaßnahme (Rehabilitationshilfe)? | ja | ja | ja |
Bleibt erreichte BU-Rente aus garantierter Rentensteigerung bei Reaktivierung erhalten? | ja | nein52 | ja |
Bleibt erreichte BU-Rente aus Überschussbeteiligung bei Reaktivierung erhalten? | ja | nein (keine Regelung) | ja |
Nachversicherungsgarantie: Antragsfrist nach Ereignis 12 Monate? | ja | nein (6 Monate) | ja |
… Schüler, Student, Azubi: 12.000 € jährliche Anfangsrente: Erhöhung auf 42.000 € möglich? | ja | nein | nein |
… Berufstätiger: 36.000 € jährliche Anfangsrente: Erhöhung auf 48.000 € möglich? | ja | nein | nein |
Verlängerungsoption bei Erhöhung der Regelaltersgrenze? / Auch nur Leistungsdauer verlängerbar? | ja / ja | ja / ja | ja / ja |
Wie oft hintereinander kann einer vereinbarten Dynamik widersprochen werden? | beliebig oft | beliebig oft | beliebig oft |
Günstigere Beiträge für Nichtraucher? | ja | nein | nein |
Günstigere Beiträge durch optional wählbaren Mindest-BU-Grad von 75 %? | ja | nein | nein |
Überprüfung des Beitrags nach Berufswechsel? / Für alle VT? / Sofort nach Berufswechsel? | ja / ja / ja | ja / nein58 / ja | ja / ja / ja |
… Ohne Alters-/Laufzeitbeschränkung oder Fristen? | ja | nein (erste 5 Jahre) | nein (bis Alter 36)57 |
Beitragsstundung bei vollem BU-Schutz generell zinslos? / Unabhängig von Höhe Deckungskapital? | ja / ja | nein / ja | ja / nein15 |
… Max. Stundungszeitraum? / Max. Rückzahlungszeitraum? | 24 M. / 48 M. | 24 M. / 48 M. | 24 M. / 12 M. |
Überschussverwendung Fondsanlage bei Antragstellung optional wählbar? | ja | nein | nein |
Franke & Bornberg BU-Rating / Note | FFF+ / 0,5 | FFF+ / 0,5 | FFF+ / 0,5 |
Morgen & Morgen BU-Rating 2021 / Historisches BU-Rating | 5 Sterne / 5,0 | 5 Sterne / 4,9 | 5 Sterne / 4,9 |
PremiumCircle: Erfüllungsgrad der Leistungskriterien | 52% | 44% | 61% |
Stiftung Warentest BU-Rating (Finanztest 05/2021) | SEHR GUT (0,9) | keine Teilnahme | SEHR GUT (1,1) |
Fußnoten:
1 Ausnahme: Leistungen bei Krebs mit vereinfachtem Nachweis auf 15 Monate befristet; 3 sofern VP bei Eintritt der vollen EM < 50 Jahre: Keine Zuschläge oder Leistungseinschränkungen bei Vertragsbeginn |
4 plus Facharztprognose, dass AU voraus. noch weitere 2 Monate; 5 Verzicht auf konkrete Verweisung in der Erstprüfung |
13 Verzicht auf konkrete Verweisung, sofern eine andere Tätigkeit, die nicht einer Tätigkeit als Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, Apotheker oder Psychotherapeut entspricht, ausgeübt wird; 15 max. bis Deckungskapital; 16 auch bei Erblindung und Taubheit |
34 kein Rechtsanspruch; 40 sofern Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, Apotheker oder Psychotherapeut; 47 voraussichtlich mind. 6 Monate ununterbrochen AU; 52 bei Reaktivierung gegen Mehrbeitrag versicherbar; 57 nur innerhalb von 12 Monaten nach Berufswechsel |
58 nur für Studenten, Referendare, Azubis und Beamtenanwärter nach abgeschlossener Ausbildung und Berufseinstieg; 93 sofern kein Leistungsausschluss vereinbart |
Versichert nur die Berufsunfähigkeitsversicherung Deutsche Ärzteversicherung meine konkrete Tätigkeit als Arzt?
Die Deutsche Ärzteversicherung wirbt in ihren Imagebroschüren immer wieder mit „Top-Vorteil: Absicherung der zuletzt ausgeübten ärztlichen Tätigkeit – keine Verweisung in einen anderen Beruf oder auf eine andere ärztliche Tätigkeit“ und erweckt den Eindruck, das wäre ein Alleinstellungsmerkmal der Berufsunfähigkeitsversicherung Deutsche Ärzteversicherung.
Hier ein nach unserer Erfahrung nicht ungewöhnlicher Hilferuf einer jungen Fachärztin aus 10/2017:
Ich habe eine bestehende Solo-BU Versicherung bei der HDI seit 2010. Nun wurde ich noch einmal von der Deutschen Ärztefinanz beraten und hab sogar einen Antrag gestellt. Den Vertrag könnte ich bis … noch widerrufen. Der Vermittler von der DÄF hat mir versichert, dass NUR die DÄV meine zuletzt ausgeübte Tätigkeit als Arzt versichert. Bei der HDI steht tatsächlich in den Bedingungen, dass mein zuletzt ausgeübter Beruf versichert ist. Mündlich wurde mir seitens der HDI versichert, dass sie mich weder konkret oder abstrakt verweisen und dass meine zuletzt ausgeübter Beruf/ Tätigkeit, so wie mein Alltag in der Klinik aussah, versichert ist. Aber das ist halt nur mündlich! Kann ich mich darauf verlassen??? Ist meine bestehende BU-versicherung bei der HDI für mich als Fachärztin wirklich unzureichend im Leistungsfall? Bei der DÄV sollte die BU mit der Relax Rente Classic von DocInvest mit Indexpartizipation (Global Multi Asset Index) kombiniert werden. Ich bin zur Zeit in der XX. Schwangerschaftswoche und der ganze Versicherungsstress macht mir erhebliche psychische und mittlerweile physische Beschwerden. Ich hoffe, dass Sie deswegen bereit wären mich noch einmal unabhängig zu beraten, womit ich am besten fahre. Ich bin wirklich am Ende & weiß nicht, was ich tun soll!!! Hilfe ist also DRINGEND nötig! Ich würde mich SEHR freuen, wenn Sie einer verzweifelten Schwangeren Ärztin in Not helfen würden!!!
Sorry liebe DÄF, da habt ihr leider großen Unsinn erzählt und einer schwangeren Ärztin völlig unnötig und unlauter Angst gemacht! Die Absicherung des zuletzt ausgeübten Berufs ist keine Besonderheit der DÄV, sondern eine ganz normale Folge des sog. „Verzichts auf abstrakte Verweisung„, den alle „guten“ Berufsunfähigkeitsversicherungen (ab „Renault“) beinhalten, so auch HDI! Die Alte Leipziger stellt das in dem hier verlinkten „Infoblatt BU Schutz für Ärzte“ rein vorsorglich noch einmal ausdrücklich klar: „Die Alte Leipziger verzichtet bedingungsgemäß in allen Berufsgruppen auf die abstrakte Verweisung. Das bedeutet, dass z.B. ein Chirurg der seine zuletzt ausgeübte Tätigkeit zu mindestens 50% nicht mehr ausüben kann (Standardregelung), nicht auf die Tätigkeit eines Augenarztes verwiesen werden kann. Er ist berufsunfähig im Sinne unserer Bedingungen.“
Außerdem ist es fragwürdig, ob eine mit Altersvorsorge kombinierte Berufsunfähigkeitsversicherung hier die wirklich bessere Lösung darstellt, siehe Kombination mit Altersvorsorge, noch dazu in einem intransparenten Anlagemodell mit Indexpartizipation, das vom Bund der Versicherten 2016 zum „Versicherungskäse des Jahres“ erklärt wurde.
Leider stellen wir fest, dass diese Falschinformation bei der DÄF wohl flächendeckend zum Einsatz kommt und Kunden dadurch verunsichert werden sollen, wie wir einer E-Mail an einen Kunden aus 11/2022 entnehmen können:
Bei allen beiden genannten Anbietern sind Sie lediglich für den „Beruf“ versichert und nicht wie bei der DÄV für die konkret zuletzt ausgeübte Tätigkeit innerhalb des Berufes. Das ist das A und O. Insofern würde ich Ihre Entscheidung nicht nur als Ihre Beraterin bedauern, sondern ganz klar für Sie und Ihre Sicherheit.
Nebenbei liebe DÄF, ist das sog. „Ausspannen“ von Versicherungsverträgen, also einen alten Vertrag mit fragwürdigen Argumenten madig zu machen, um einen neuen Vertrag abzuschließen, ohne über alle Nachteile aufzuklären, nach Ziff. 48 der Wettbewerbsrichtlinien der Versicherungswirtschaft wettbewerbswidrig und unzulässig! Hier wurde die Kundin gerade nicht über alle Nachteile der Kündigung des alten HDI Vertrages aufgeklärt, nämlich:
Eine eigentlich obligatorische schriftliche Beratungsdokumentation der DÄF hat die Kundin dementsprechend auch nicht erhalten.
Unsere (kostenlose) Empfehlung für diese Kundin, ohne einen Cent verdiente Provision: HDI behalten bzw. ggf. aufstocken und DÄV widerrufen. Fazit der Kundin: „Sie waren besser als jeder Psychologe. Vielen Dank für Ihre Hilfe!“
Dr. Schlemann Finanzberatung BU-Arztklausel
Von uns betreute Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte profitieren von einem zusätzlichen Highlight: Bei zwei renommierten, auf Akademiker und Ärzte spezialisierten BU-Anbietern erhalten unsere Kunden mit der exklusiven „Dr. Schlemann Arztklausel“ eine verbindliche Zusatzvereinbarung zu ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese bietet Ärzten, Zahnärzten und Tierärzten ein höheres Maß an Sicherheit bei der Vertragsauslegung zu wichtigen Fragen der abstrakten Verweisung und der Pflicht zur Umorganisation als Voraussetzung für die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente. Mit der „Dr. Schlemann Arztklausel“ ist insbesondere ausdrücklich klargestellt, dass die zuletzt ausgeübte ärztliche Tätigkeit versichert ist (z.B. operativ tätiger Chirurg) und nicht auf andere ärztliche Tätigkeiten wie die Erstellung von medizinischen Gutachten verwiesen wird. Eine Umorganisation wird ausgeschlossen, wenn die Praxis in den letzten zwei Jahren durchschnittlich weniger als fünf approbierte Mitarbeiter beschäftigt.
Diese Zusatzvereinbarung wird durch Erwähnung im Antrag als besondere Vereinbarung („es gilt die Dr. Schlemann Arztklausel“) unter Beifügung einer Vertragsergänzung zum verbindlichen Vertragsinhalt. Auch für unsere Bestandskunden mit älteren BU-Verträgen gilt diese Klausel nach ausdrücklicher Zusage der beiden Gesellschaften ohne weitere Vereinbarung bei der Leistungsprüfung.
Unsere Kunden empfehlen unsere Beratung in über 4.350 Bewertungen. Machen Sie sich den Weg zur Lösung Ihres Anliegens nicht unnötig schwer.
Jetzt kostenlosen Online-Beratungstermin buchenWie günstig ist die Berufsunfähigkeitsversicherung Deutsche Ärzteversicherung?
Man könnte sich als Arzt durchaus bewusst dafür entscheiden einen „Dacia“ oder „Renault“ zu fahren, sofern man damit Geld spart und gleichzeitig bereit ist, gewisse Einschränkungen der „Leistungswahrscheinlichkeit“ der BU in Kauf zu nehmen.
Hier ein konkretes Beispiel aus 08.2022 für einen 25-jährigen Assistenzarzt ohne operative Tätigkeit, der 2.500 EUR Berufsunfähigkeitsrente bis Endalter 67 ohne garantierte Rentensteigerung im Leistungsfall und ohne Arbeitsunfähigkeitsklausel absichern möchte.
Eine Merkwürdigkeit am Rande: Die DÄV und die Konzernmutter Axa legen ihre Gelder im Konzern sehr ähnlich an. Dennoch arbeitet die DÄV mit einer deutlich optimistischeren Überschussverrechnung = höherem Verteuerungsrisiko.
Berufsunfähigkeitsversicherung Deutsche Ärzteversicherung und DocD’or, Precimus oder Docinvest
Bei zuvor von der Deutsche Ärztefinanz beratenen Kunden treffen wir häufig als Standardempfehlung das Produkt DocD’or, Precimus oder DocInvest der Deutsche Ärzteversicherung an. Hierbei wird Altersvorge kombiniert mit einer Berufsunfähigkeitsabsicherung, meist als Basisrente.
Um den Verkauf geschmeidiger zu gestalten wird auch hier gerne mit einem in den ersten drei Jahren künstlich reduzierten Anfangsbeitrag (siehe dazu auch Falschberatung Fehlberatung Beratungsfehler) gearbeitet. Bitte glauben Sie nicht, den niedrigeren Anfangsbeitrag gäbe es „geschenkt“, den günstigeren Beitrag am Anfang erkaufen Sie sich mit später deutlich höheren Beiträgen.
Auch die Kombination mit Altersvorsorge ist kritisch zu hinterfragen und nicht immer passend, siehe dazu Kombination mit Altersvorsorge? Basisrente / Rüruprente?.
Im Fall der Deutsche Ärzteversicherung kommt erschwerend dazu, dass die Altersvorsorge der Deutsche Ärzteversicherung aufgrund überdurchschnittlich hoher Abschlusskosten und laufender Verwaltungskosten aus unserer Sicht keine sinnvolle bzw. rentable Lösung darstellt, siehe dazu Altersvorsorge Deutsche Ärzteversicherung.
Typische BU-Verkaufs-„Argumente“ der DÄF
Nachfolgend finden Sie einige uns von Kunden berichtete typische BU-Verkaufs-„Argumente“ der Deutsche Ärzte Finanz DÄF als Vertriebsorganisation der Deutsche Ärzteversicherung DÄV in Reaktion auf unsere Analyse zur Berufsunfähigkeit Deutsche Ärzteversicherung. Weil uns bei der Beratung zum Thema Berufsunfähigkeit immer wieder die gleichen Halbwahrheiten oder Ganzunwahrheiten von DÄF und DÄV begegnen, hier einige Klarstellungen. Dabei möchten wir aber auch betonen, dass wir davon ausgehen, dass diese „Tricks“ nicht repräsentativ für die Mehrzahl der Repräsentanten der Deutsche Ärzte Finanz sind. Auch dort gibt es sicherlich „anständige“ Berater, auch wenn diese nicht wirklich unabhängig agieren können.
„Das Risiko der Verteuerung besteht nur theoretisch“
Behauptung DÄF:
Der Nettobeitrag könnte zwar theoretisch steigen, allerdings sei dies in den letzten 30 Jahren nicht geschehen und sei auch für die Zukunft nicht zu erwarten.
Klarstellung:
Zum einen fehlen uns Nachweise für die Aussage 30-jähriger Beitragsstabilität – lassen Sie sich das konkret und nachprüfbar belegen. Zum anderen mag das bei dem (hohen) Zinsniveau der Vergangenheit funktioniert haben, mit dem aktuell extrem niedrigen Zinsniveau ist die Lage völlig anders! Auch andere Anbieter wie z.B. die WWK, bei denen der Beitrag lange stabil war, haben den Nettobeitrag 2018 drastisch um ca. 40% erhöht! Das Risiko der Verteuerung durch den hohen Unterschied zwischen Brutto- und Nettobeitrag (siehe Verteuerungsrisiko) besteht also nicht nur theoretisch, sondern sehr konkret!
„Nur die DÄV versichert die konkrete Tätigkeit als Arzt“
Behauptung DÄF:
Nur die Berufsunfähigkeitsversicherung Deutsche Ärzteversicherung versichert die zuletzt ausgeübte konkrete Tätigkeit als Arzt.
Klarstellung:
Nein, das ist FALSCH und wird auch durch Wiederholung nicht besser, siehe oben unter Konkrete Tätigkeit als Arzt. Auch bei anderen Anbietern mit Verzicht auf abstrakte Verweisung wie z.B. Alte Leipziger oder HDI können Sie nicht zu Gutachten oder anderen Tätigkeiten gezwungen werden.
„Der Beirat der DÄV entscheidet im Streitfall immer zugunsten der Ärzte“
Behauptung DÄF:
Der Beirat der Deutsche Ärzteversicherung entscheidet im Streitfall immer bzw. meistens für den Kunden.
Klarstellung:
Zwar sind Vertreter von Berufsverbänden bei der DÄV werbewirksam im sog. “Kundenbeirat” vertreten. Zum einen gibt es für solche Tätigkeiten eine nette Vergütung (“Sitzungsgeld”). Zum anderen spricht vieles dafür, dass Berufsverbände von der Zusammenarbeit mit der Deutsche Ärzteversicherung in nicht unerheblichem Maß finanziell profitieren. Bei dieser Vermengung von Interessen stellt sich schon die Frage, ob eine „Krähe“ der anderen im sprichwörtlichen Sinn ein Auge aushackt!?
Das Urteil des Beirates ist nicht rechtsverbindlich, es stellt lediglich eine Empfehlung dar! Selbst die DÄV selbst behauptet in ihren Verkaufsunterlagen nicht, dass der Beirat immer oder häufig zugunsten der Kunden entscheidet, sondern nur, dass „dem unabhängigen Urteil des Beirates bisher (!) stets Folge geleistet worden ist“. Kleiner Unterschied!
Und denken Sie doch bitte mal nach: Kann es sich ein Unternehmen leisten, allen Ärzten für 30, 40 Jahre mehrere tausend Euro BU-Rente pro Monat zu zahlen (mit 1-2 Mio. Gesamtsumme pro Fall), weil der Arzt vom Beirat sinnbildlich auch bei einem Schnupfen für berufsunfähig erklärt wird? Das kann und darf nicht funktionieren, wenn das Unternehmen langfristig stabile Beiträge anbieten möchte!
„Der Marburger Bund / der Hartmannbund / die Ärztekammer sponsert den Vertrag“
Behauptung DÄF:
Der Marburger Bund, der Hartmannbund oder die Ärztekammer sponsert den BU-Vertrag, deshalb muss in den ersten fünf Jahren weniger bezahlt werden.
Klarstellung:
Diese Aussage ist eindeutig FALSCH und grob unwahr! In den uns bekannten Fällen wurden hier sog. „Starter-Tarife“ bzw. Tarife mit anfangs künstlich reduziertem Beitrag und einem späteren sog. „Beitragssprung“ verkauft. In Summe zahlt man hier langfristig meistens sogar mehr, als wenn man von vornherein mit dem „richtigen“ Beitrag startet!
Zum Sponsoring sollte man noch anmerken, dass die DÄF Berater am liebsten „DocInvest“ verkaufen, da hier die Bewertungssumme = Provison für den Berater deutlich höher ausfällt, als in den sogenannten „Kammer und Verbandstarifen“ DocDor und Precimus. Bei letzteren erhält der Berater außerdem keine laufende Bestandsprovision. Die Kosten der enthaltenen Berufsunfähigkeitsversicherung werden für den Kunden dadurch aber nicht reduziert.
„Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Versicherungs- und Vorsorgeprodukten “
Behauptung DÄF:
Wir sind unabhängige Finanzberater, alle unsere Konzepte und Lösungen sind maßgeschneidert.
Klarstellung:
Diese Aussage ist eindeutig FALSCH. Kein DÄF Berater arbeitet unabhängig als Versicherungsmakler, sie sind als Handelsvertreter rechtlich verpflicht, die von der DÄF empfohlenen Produkte der DÄV an die Frau oder den Mann zu bringen.
Das Einzige, was bei der DÄF maßgeschneidert wird, ist der Kunde, der zu den hauseigenen Produkten passen muss.
Dr. Berndt Schlemann
DÄF Vertreter arbeiten zunächst als sog. „Ausschließlichkeitsvermittler“. Nur wer die Prüfung nach §34d GewO besteht, wird zum Mehrfachvermittler „upgegradet“. Bei Berufsunfähigkeit und Altersvorsorge werden aber weiterhin die hauseigenen Produkte empfohlen. Als private Krankenversicherung wird regelmäßig der Mutterkonzern AXA bevorzugt, da Berater hierfür je nach Vergütungsstufe mehr als die doppelte Provision erhalten.
„Durch die Spezialisierung auf akademische Heilberufe verfügen wir über ein einzigartiges Know-how.“
Behauptung DÄF:
Wir beraten auf qualitativ höchstem Niveau, unsere Berater verfügen über akademische Abschlüsse und sind bestens ausgebildet.
Klarstellung:
Die DÄV ist eine reine Vertriebsgesellschaft. Hier werden junge Erwachsene unabhängig vom Abschluss (auch Handwerker, Künstler oder Banker) nach einem kurzen Assessment-Center direkt dazu angehalten, über das Unigelände oder die Krankenhausflure zu schleichen und dort junge Ärzte und PJler anzusprechen, um sie für einen Beratungstermin zu akquirieren. Dabei wird gerne (unwahr, siehe oben!) argumentiert, der Nachwuchs-DÄFler sei von Berufsverbänden bzw. Ärztekammer beauftragt, den aktuellen Versicherungsstatus des jungen Mediziners zu prüfen.
Mangelndes Fachwissen soll mit einem Beratungsleitfaden kaschiert werden, an den sich die Nachwuchs-DÄFler streng halten müssen. Bei diesen Gesprächen ist häufig keine gem. § 34d GewO fachlich qualifizierte Person dabei. Dies können Sie einfach über das sog. „Vermittlerregister“ überprüfen.
„Qualitativ höchstes Niveau“ sieht anders aus liebe DÄF!
„Die DÄV hat die niedrigste Prozessquote“
Behauptung DÄF:
Die Berufsunfähigkeitsversicherung Deutsche Ärzteversicherung hat die niedrigste Prozessquote.
Klarstellung:
Zunächst ist die Prozessquote ein für die Auswahl einer Berufsunfähigkeitsversicherung relativ ungeeignetes und nachrangiges Kriterium, wie in dem hier verlinkten Artikel des geschätzten Kollegen Gerd Kemnitz gut beschrieben. Allenfalls kann man damit einige Anbieter und Tarife ausschließen, die mit >3% ganz deutlich über dem Durchschnitt liegen (Stand 2018 nach Morgen & Morgen) – so z.B. Condor, CosmosDirekt, DEVK, Familienfürsorge, Gothaer, Helvetia, HUK-Coburg, HUK24, Inter, Mecklenburgische, Standard Life und Stuttgarter.
Zum anderen ist die Aussage schlicht FALSCH, siehe die nachfolgende Übersicht verschiedener Prozessquoten (nach Morgen & Morgen 5/2022):
Gesellschaft | BU Prozessquote2022 | BU Prozessquote2021 | BU Prozessquote2020 |
AachenMünchener | k.A. | k.A. | 1,59% |
Allianz | 1,68% | 1,70% | 1,50% |
Alte Leipziger | 1,14% | 1,02% | 0,86% |
AXA | 1,29% | 1,49% | 1,52% |
Barmenia | 0,85% | 0,00% | 0,59% |
Baloise (früher Basler) | 0,43% | 1,14% | 1,48% |
Bayern Versicherung | 3,31% | 3,00% | 3,17% |
Canada Life | k.A.% | k.A. | k.A. |
Condor | 2,08% | 4,29% | 7,04% |
Continentale | 1,06% | 0,55% | 0,77% |
CosmosDirekt | 8,73% | 8,76% | 7,09% |
DBV | 1,29% | 1,49% | 1,52% |
Debeka | 0,71% | 0,39% | 0,46% |
DÄV / Deutsche Ärzteversicherung | 1,00% | k.A. | 0,96% |
DEVK | 0,57% | 0,90% | 0,48% |
Dialog | 0,00% | 0,00% | 0,00% |
die Bayerische | 0,94% | 0,00% | 0,91% |
ERGO Vorsorge | 1,45% | 1,37% | 0,97% |
Familienfürsorge | k.A. | k.A. | k.A. |
Generali | 1,28% | 1,52% | k.A. |
Gothaer | 2,20% | 2,84% | 3,21% |
Hannoversche Leben | 2,95% | 2,77% | 1,29% |
HanseMerkur | 5,09% | 3,07% | 1,80% |
HDI | 0,40% | 0,48% | 0,77% |
Helvetia | 1,89% | 2,54% | 11,54% |
HUK24 | k.A. | k.A. | k.A. |
HUK-COBURG | k.A. | k.A. | k.A. |
Inter | 0,00% | 2,08% | 10,00% |
InterRisk | k.A. | 0,00% | 0,00% |
LV 1871 | 3,25% | 2,71% | 2,03% |
LVM | 1,60% | 0,00% | 0,00% |
Mecklenburgische | 2,80% | 2,08% | k.A. |
Münchener Verein | 0,00% | 0,00% | 0,00% |
Nürnberger | 0,84% | 1,04% | 0,95% |
Provinzial Rheinland | 0,83% | 1,29% | 1,05% |
Provinzial Nordwest | 0,68% | 0,46% | 0,47% |
R+V | 1,13% | 1,18% | 1,40% |
Signal Iduna | k.A. | 2,71% | 3,46% |
Standard Life | 2,40% | 3,70% | 5,33% |
Stuttgarter | 2,40% | 1,43% | 1,94% |
Sparkassen Versicherung | 0,65% | 0,70% | 1,18% |
Swiss Life | 0,70% | 0,68% | 0,85% |
VGH Versicherungen | 0,21% | k.A. | 1,55% |
Volkswohl Bund | 2,98% | 3,04% | 2,23% |
VPV Lebensversicherung AG | 6,77% | 3,91% | 3,37% |
Württembergische | 3,75% | 4,64% | 3,07% |
WWK | k.A. | k.A. | k.A. |
Zurich | 2,26% | 1,40% | 2,54% |
Taschenspielertricks der Vertreter der Ärzteversicherung
In unserer Beratung begegnen wir leider immer wieder Versuchen der DÄV Vertreter, Kunden mit unlauteren Argumenten und Taschenspielertricks über den Tisch zu ziehen.
Taschenspielertrick 1: Förderung durch die Ärztekammer
In 6/17 haben wir einen jungen Assistenzarzt beraten, dem von seinem Vertreter der Deutsche Ärztefinanz / Deutsche Ärzteversicherung erklärt wurde, dass nur die Berufsunfähigkeitsversicherung Deutsche Ärzteversicherung in Kombination mit DocInvest als „Existenzschutzpaket“ von der Ärztekammer mit 15% gefördert würde, weil das aus Sicht der Experten die sinnvollere Art der Absicherung wäre. So hier in einer dem Arzt übergebenen Unterlage dieses Vertreters der Deutsche Ärztefinanz schriftlich festgehalten:
Eine ziemlich absurde Aussage (neben weiteren fachlich falschen Aussagen und Rechtschreibfehlern in der Grafik) – weshalb sollte die Ärztekammer hier Zuschüsse zahlen? Ein kurzer Anruf bei der für solche Themen zuständigen Abteilung „Allgemeine Verwaltung und kaufmännische Geschäftsführung“ der zuständigen Ärztekammer Nordrhein bringt die Wahrheit ans Licht: „davon ist uns nichts bekannt„. Und wortwörtlich in der Telefonzentrale: „da sind Sie heute nicht der einzige, der anruft“. Ich kann mir kaum vorstellen, dass die Deutsche Ärztefinanz generell solche falschen Aussagen macht, daher bleibt zu hoffen, dass es sich hierbei nur um Taschenspielertricks eines einzelnen Versicherungsvermittlers handelt.
Update 7/17: Nachdem ich die DÄF über diese „kreativen Aussagen“ ihres Mitarbeiters informiert hatte und um Stellungnahme bat, wurde mir von einem leitenden Manager bestätigt, dass es sich bei der oben zitierten Grafik um keine offizielle Unterlage der Deutsche Ärztefinanz handelt. Die 15% Förderung durch die Ärztekammer sei eine Erfindung dieses Vertreters, mit dem ein ernstes Wort gesprochen wird um sicherzustellen, dass solche Falschaussagen nicht mehr vorkommen. Ich habe keinen Anlass, an dieser Aussage der DÄF zu zweifeln, schon alleine angesichts der „Qualität“ der obigen Grafik. Rein statistisch würde es mich aber schon wundern bzw. interessieren, ob wirklich nur dieser eine DÄF Vertreter mit solchen Tricks arbeitet.
Generell berichten Kunden uns häufiger davon, dass DÄF Vertreter sich einen offiziellen Anstrich geben und den Eindruck erwecken, sie wären von ärztlichen Standesorganisationen mit der Beratung von Absolventen beauftragt. Auch die DÄV schmückt sich in ihrer Kundenbroschüre mit Kooperationen mit diversen Verbänden und Ärzte- und Zahnärztekammern. Die Ärztekammer Nordrhein wusste auf unsere Nachfrage hin in diesem Fall (s.o.) nichts davon, bei anderen angeblichen Kooperationspartnern haben wir das nicht überprüft. Geben Sie uns in solchen Fällen gerne Bescheid, damit wir dem nachgehen können.
Taschenspielertrick 2: Vergleich von Nettobeitrag mit Bruttobeitrag
Ein weiteres perfides Beispiel aus 08/2022:
Unsere Mandantin legte Ihrem DÄV Vermittler unser deutlich besseres und günstigeres Angebot zur Arbeitskraftabsicherung vor.
Nach seiner „Beratung“ wendet Sie sich an uns: „Der DÄV-Vermittler hat mich völlig verunsichert. Er behauptet, dass nur bei der DÄV meine zuletzt ausgeübte Tätigkeit versichert ist, inkl. Infektionsklausel und Ärztebeirat bei Zweifelsfällen. Das DÄV Angebot sei auch noch viel günstiger bei gleichen Parametern wie Inflationsschutz, Dynamik usw. Können Sie mir bitte helfen, das einzuschätzen?“
Die Scheinargumente zuletzt ausgeübte Tätigkeit und Ärztebeirat haben wir ja schon weiter oben entkräftet, siehe „Nur die DÄV versichert die konkrete Tätigkeit als Arzt“ und „Der Beirat der DÄV entscheidet im Streitfall immer zugunsten der Ärzte“.
Das neue „Argumentationshighlight“ war die folgende Aussage des DÄV Vermittlers:
„Ich habe das Angebot so erstellt wie das der XXX. Der Zahlbeitrag ist 53 Euro günstiger bei unserem Angebot.“
Nach dem von unserer Kundin erbetenen Faktencheck sehen die Zahlen in Wahrheit aus wie folgt:
Dieser Ignorant hat die Frechheit besessen, den zu zahlenden Nettobeitrag der DÄV mit dem Bruttobeitrag unseres Anbieters zu vergleichen! Diese Masche scheint durchaus ab und zu zu funktionieren. Unsere arglose Kundin war jedenfalls erst einmal verunsichert.
Richtig ist: Im genannten Beispiel zahlt die Kundin bei der von uns empfohlenen Alternative auf „Mercedes-Niveau“ für 5.000 EUR BU Absicherung jeden Monat 50,53 EUR weniger als beim Renault DÄV!
Unser Fazit zu Berufsunfähigkeitsversicherung Deutsche Ärzteversicherung
Wenn Sie für fast den gleichen Beitrag einen „Mercedes“ wie die Berufsunfähigkeitsversicherung der Alte Leipziger oder von HDI fahren können, weshalb sollten Sie sich für den „Renault“ Berufsunfähigkeitsversicherung Deutsche Ärzteversicherung entscheiden? Uns fällt es deshalb schwer, Argumente für die Berufsunfähigkeitsversicherung Deutsche Ärzteversicherung zu finden.
Nur der Versicherungsmakler steht auf der Seite des Kunden!
Unsere Empfehlung zu Berufsunfähigkeitsversicherung Deutsche Ärzteversicherung
Wie bei allen Finanzfragen: wenn Sie wirklich unabhängig beraten werden möchten, sollten Sie sich nicht von einem Einfirmenvertreter o.ä. beraten lassen, sondern von einem unabhängigen Finanzberater bzw. Versicherungsmakler, der klar auf Ihrer Seite steht und langjährig auf die Beratung von Ärzten und Zahnärzten spezialisiert ist. Siehe dazu auch unseren Beitrag Ärztefinanzberatung über Berufsverband: ein Mehrwert?.
Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie kostenlos und nehmen uns gerne Zeit für Sie!