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Inhaltsverzeichnis

Antrag Berufsunfähigkeit: Hier erfahren Sie mehr über die von uns empfehlene Strategie zu Beantragung und Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung.

Unseren Rat zum besten strategischen Vorgehen bei drohender Berufsunfähigkeit lesen Sie unter Antrag auf BU-Leistungen.

Das Wichtigste in Kürze

Mehr zur richtigen Konfiguration einer BU Versicherung lesen Sie unter Berufsunfähigkeitsversicherung Konfiguration. Die anschließenden Auswahl des passenden Anbieters / Tarifs erklären wir unter Beste Berufsunfähigkeitsversicherung: Renault, VW, Mercedes?

Antrag Berufsunfähigkeit: Gesundheitsfragen

Um spätere Diskussionen über die Verletzung von vorvertraglichen Anzeigepflichten gem. § 19 VVG zu vermeiden, sollten die im Antrag Berufsunfähigkeit gestellten Gesundheitsfragen sorgfältig, d.h. vollständig und korrekt beantwortet werden. Andernfalls kann die Gesellschaft später Leistungen verweigern oder vom Vertrag zurücktreten bzw. diesen kündigen oder anfechten.

Siehe dazu auch ausführlich unsere Seite Gesundheitsfragen von Versicherungen.

Worum geht es bei den BU-Gesundheitsfragen

Bei jeder Gesellschaft prüfen sogenannte „Risikoprüfer“, ob Ihr Antrag idealerweise ohne Einschränkungen angenommen werden kann, oder ob sog. „Erschwernisse“ wie ein Risikozuschlag (BU wird z.B. 25% teurer) oder ein Leistungsausschluss (z.B. keine Leistung für Wirbelsäule) verlangt werden bzw. ob sogar eine vollständige Ablehnung erfolgt.

Wenn Sie es dem Risikoprüfer einfach machen, Ihren Gesundheitszustand nachzuvollziehen, steigt die Chance auf eine positive Entscheidung. Erklären Sie dem Risikoprüfer Ihre Gesundheitshistorie also korrekt, aber ohne zu dramatisieren, etwa so wie Sie Ihrer Mutter ein medizinisches Problem schildern, ohne sie unnötig zu beunruhigen.

Wichtig sind die Informationen aus unserer 11-W-Formel:

Was War Wann, Weshalb, von Wem Wie behandelt, Welches Ergebnis, Wann War’s Wieder Weg.

Tipps zur Beantwortung der BU-Gesundheitsfragen

Unsere Kunden empfehlen unsere Beratung in über 3.900 Bewertungen. Machen Sie sich den Weg zur Lösung Ihres Anliegens nicht unnötig schwer.

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Versicherungen ohne bzw. mit reduzierten Gesundheitsfragen

Eine Gesundheitsabsicherung ganz ohne Gesundheitsfragen ist nur in den seltensten Fällen möglich. Es gibt jedoch einige Möglichkeiten zur Versicherung mit reduzierten Gesundheitsfragen bzw. vereinfachter Gesundheitsprüfung.

FAQs zu BU Gesundheitsfragen und Risikofragen

Muss ich auch Arztbesuche angegeben, die ich selbst bezahlt habe?

Die folgende Gesundheitsfrage wird in ähnlicher Form in fast jedem BU Antrag gestellt:

Sind Sie in den letzten 3 Jahren von Ärzten, Psychologen, Krankengymnasten oder Heilpraktikern über die bereits gemachten Angaben hinaus untersucht, beraten oder behandelt worden?

Darin wird nicht differenziert, wer den Therapeuten bezahlt hat. Behandlungen auf Selbstzahlerbasis sind daher ebenfalls anzugeben.

Sollten Sie einen solchen Arztbesuch beim Antrag Berufsunfähigkeit vergessen, kann es für einen BU Anbieter im Leistungsfall jedoch schwierig sein, Ihnen einen Fehler nachzuweisen.

Bei der Beantragung einer BU Rente wird der Versicherte im Leistungsfall von der Gesellschaft aufgefordert, Therapeuten und Krankenversicherungen von ihrer Schweigepflicht zu entbinden, siehe Schweigepflichtentbindung.

Der Nachweis einer sog. vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung gem. § 19 VVG wäre somit möglich, wenn ein vergessener Therapeut aus anderen Gründen aktenkundig ist, z.B. wenn andere Behandlungen doch über die Krankenversicherung abgerechnet wurden bzw. in Zukunft noch werden (!) oder wenn dieser Arzt in den Akten anderer Behandler dokumentiert wurde.

Hier wird Orthopäde Otto über zwei Wege gefunden:

  1. Über die Unterlagen der Krankenversicherung (Knie und Hand(. Diese müssen erst nach 10 Jahren gelöscht werden. Daten über Krankengeld und Arbeitsunfähigkeitsdiagnosen werden ggf. sogar jahrzehntelang aufbewahrt, siehe „Wie lange darf die gesetzliche Krankenkasse meine Daten aufbewahren„.
  2. Über die Patientenakte von Frauenarzt Felix

Mit diesen Informationen wird der BU Anbieter bei Otto nachfragen und aus dessen Patientenakte vom Einrenken erfahren.

Muss ich auch Besuche beim Heilpraktiker angeben?

Wie oben erwähnt lautet eine typische Gesundheitsfrage in einem BU Antrag:

Sind Sie in den letzten 3 Jahren von Ärzten, Psychologen, Krankengymnasten oder Heilpraktikern über die bereits gemachten Angaben hinaus untersucht, beraten oder behandelt worden?

Somit sind i.d.R. auch Behandlungen durch einen Heilpraktiker anzugeben. Soweit es dabei nicht um gravierendere Erkrankungen geht, ist deren Angabe im Antrag häufig unproblematisch.

Sind bei den Gesundheitsfragen auch Vorsorgeuntersuchungen anzugeben?

Ja, die Antragsfragen differenzieren meistens nicht nach der Art der Untersuchung. Jeder Arztbesuch ist dann – je nach Fragestellung – anzugeben. Das Ergebnis einer Vorsorgeuntersuchung lautet dann idealerweise „ohne pathologischen Befund“.

Mein Arzt hat Behandlungen falsch abgerechnet (Fehldiagnosen, Dauerdiagnosen, Abrechnungsdiagnosen)

Ärzte formulieren manchmal ungeschickt oder es werden Fehldiagnosen, Dauerdiagnosen bzw. Abrechnungsdiagnosen oder Untersuchungen erwähnt, die so gar nicht stattgefunden haben. Als gesetzlich krankenversicherter Patient bekommt man das manchmal erst mit, wenn man eine Kopie der Patientenakte oder der Krankenkassenunterlagen anfordert. Zum Umgang damit siehe ausführlich: Attest bei Fehl-, Dauer- oder Abrechnungsdiagnosen.

Muss ich im BU Antrag angeben, dass ich Motorrad fahre bzw. fahren möchte?

Eine Kundin schreibt:

Ich würde mich gerne Dienstag für den 125er Rollerführerschein anmelden. Stellt das vor Versicherungsabschluss irgendein Problem dar? Ich kann das nämlich nicht weiter aufschieben, weil sonst in der Fahrschule für dieses Jahr kein Unterricht mehr verfügbar ist.

In BU Anträgen wird üblicherweise gefragt, ob man in der Freizeit „besonderen Gefahren“ ausgesetzt ist. MotorSPORT gehört zu diesen Gefahren. Wenn Sie mit Auto oder Motorrad z.B. Wettrennen bestreiten, dann ist das anzugeben. Die normale Teilnahme am Straßenverkehr jedoch nicht.

Fragezeiträume Gesundheitsfragen – Beispiele

Mehr als gefragt müssen Sie nicht beantworte! Sie brauchen also keine Informationen preiszugeben, die über den angegebenen Fragezeitraum (i.d.R. 3-5 Jahre für ambulant therapierte Krankheiten, Beschwerden, Arztbesuche und 5-10 Jahre für Operationen und Psychotherapie) hinausgehen.

Wenn also z.B. drei Gesellschaften bei ihren Gesundheitsfragen im Antrag Berufsunfähigkeit nicht nach „dauerhaften körperlichen Beeinträchtigungen“ fragen, dann muss eine Kundin mit einer starken, in den letzten 5 Jahren jedoch behandlungs- und beschwerdefreien Skoliose dazu im Antrag Berufsunfähigkeit keine Angaben machen (und bekam so dank unserer Unterstützung die ersehnte BU Absicherung).

Manchmal ist es auch wichtig, auf die richtige Formulierung zu achten. Dabei sind wir unseren Kunden gerne mit unseren Erfahrungen behilflich.

Hier drei Beispiele für Fragezeiträume bei für Akademiker häufig geeigneten Anbietern aus der „Mercedes“ und „VW“ Klasse:

Fragezeiträume Alte Leipziger

Aktuell bestehend: Größe, Gewicht, Freizeitrisiken / gefährliche Sportarten, Behinderungen, bleibende Folgen von Unfällen oder Erkrankungen (Belastungsminderung, Funktions- oder Bewegungseinschränkung, Schmerzen).

Letzte 12 Monate: Aktives Rauchen

Letzte drei Jahre: Bestehende Krankheiten, Unfallfolgen oder körperliche Schäden der Atmungsorgane, Herz/Kreislauf, Nieren, Harnwege, Geschlechtsorgane, Verdauungsorgane, Stoffwechsel, Augen, Ohren, Rücken, Nacken, Knochen, Gelenke, Muskeln, Sehen, Bänder, Haut, Drüsen, Mild, Blut, Gehirn, Nerven, Infektionskrankheiten (länger als 3 Wochen oder mehr als 3-mal im Jahr), gutartige Tumore sowie sonstige Untersuchungen, Beratungen oder Behandlung von Ärzten, Psychologen, Krankengymnasten oder Heilpraktikern.

In den letzten fünf Jahren: BU / EU Leistungen gewährt oder beantragt, psychische Erkrankungen, regelmäßige Einnahme von Medikamenten oder Drogen, Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Wochen.

In den letzten 10 Jahren: Stationäre Untersuchungen oder Behandlungen.

Zeitlich unbegrenzt: HIV Infektion, Krebserkrankung.

Details finden Sie in der hier für Sie zum Download verlinkten Gesundheitserklärung Alte Leipziger.

Fragezeiträume HDI

Aktuell bestehend: Größe, Gewicht, Besondere Gefahren in Beruf / Sport / Freizeit, körperliche Beeinträchtigungen, Grade der Behindung (GdB) oder MdE, GdS, WDB, Nachteilsausgleich während Schulausbildung.

Letzte drei Monate: Gesundheitsstörungen oder Beschwerden.

Letzte drei Jahre: Mind. 14-tägige Einnahme von Medikamenten.

Letzte fünf Jahre: BU Anträge abgelehnt, zurückgestellt oder eingeschränkt angenommen. Behandlungen, Beratungen, Untersuchungen bei Ärzten, sonstigen Behandlern oder im Krankenhaus wegen (weit formulierter) Krankheiten oder Unfallfolgen.

Letzte 10 Jahre: Stationär operiert oder behandelt bzw. aktuell geplant.

Zeitlich unbegrenzt: HIV Infektion, bösartige Tumorerkrankung.

Details finden Sie in der hier für Sie zum Download verlinkten Gesundheitserklärung HDI (Stand 01/2022).

Fragezeiträume Volkswohl Bund

Aktuell bestehend: Größe, Gewicht, Hobbys mit erhöhter Unfallgefährdung oder Verletzungsgefahr, dauerhafte körperliche oder geistige Beeinträchtigung ohne diesbezüglich ärztlich oder therapeutisch behandelt zu werden.

Letzte 12 Monate: Aktives Rauchen

In den letzten drei Jahren: Ärztlich oder therapeutisch beraten, untersucht oder behandelt wegen Herz, Kreislauf, Blut, Gefäßen, Stoffwechsel, Nieren-/Harnwegen, Allergien, Atmungsapparat, Augen, Ohren, Haut, Drüsen.

Letzte fünf Jahre: Ärztlich oder therapeutisch beraten, untersucht oder behandelt wegen Verdauungstrakt, Gehirn, Nerven, Psyche, Wirbelsäule, Gelenke, Muskeln, Schwindel, Krebs, Tumoren, Autoimmunerkrankungen, Verletzungen, Vergiftungen, Infektionen, Alkohol- oder Drogenkonsum; Einnahme von Drogen oder Medikamenten an mehr als 30 Tagen im Jahr.

Letzte 10 Jahre: Operiert oder psychotherapeutisch oder stationär behandelt bzw. stationärer Aufenthalt angeraten oder geplant.

Details finden Sie in den hier für Sie zum Download verlinkten Gesundheitsfragen BU VWB (Stand 03/2022).

Antrag Berufsunfähigkeit: Schweigepflichtentbindung

Um eine BU Rente zu erhalten, ist der Versicherte im Leistungsfall verpflichtet, Therapeuten und Krankenversicherungen von ihrer Schweigepflicht zu entbinden. Diese Verpflichtung zur Schweigepflichtentbindung wurde 2017 vom BGH bestätigt.

Schon beim Antrag Berufsunfähigkeit hätten BU Anbieter am liebsten eine generelle Schweigepflichtentbindung. Wir verneinen diese bei unseren Kunden im Rahmen der Antragstellung. Im Leistungsfall wird dann häufig auch wieder nach einer generellen Schweigepflichtentbindung gefragt.

Wenn Sie eine Schweigepflichtentbindung nicht generell sondern nur im Einzelfall erteilen, werden Sie immer informiert wenn die Gesellschaft Details von einem Arzt erfahren möchte. Sie sollten auch darauf bestehen, dass Sie diese Informationen selbst beibringen.

So können Sie bzw. Ihr Berater (siehe Unterstützung im Leistungsfall) Aussagen von Ärzten noch einmal überprüfen, bevor diese an die Gesellschaft weitergeleitet werden. Ärzte formulieren manchmal ungeschickt oder es werden Untersuchungen erwähnt, die so gar nicht stattgefunden haben, siehe Attest bei Fehl-, Dauer- oder Abrechnungsdiagnosen. Das können Sie dann noch einmal in Rücksprache mit dem Arzt korrigieren lassen.

Antrag Berufsunfähigkeit: Einholung von Krankenakten

Um bezüglich der Richtigkeit und Vollständigkeit der Gesundheitsangaben ganz auf Nummer Sicher zu gehen, kann die Einholung von Auskünften von Krankenkasse bzw. Krankenversicherung und behandelnden Ärzten (Einsichtsrecht nach § 630g BGB) sinnvoll sein. Das gilt insbesondere wenn Sie im abgefragten Zeitraum öfters beim Arzt waren und unsicher sind, was Sie a) hatten und was b) dokumentiert wurde.

Besonders gesetzlich Versicherte können bei (Abrechnungs-) Diagnosen in ihrer Krankenakte Überraschungen erleben und sollten den Arzt dann per Attest um Klarstellung bitten.

Antrag Berufsunfähigkeit: Risikoprüfung

Bei der sog. „Risikoprüfung“ durch spezialisierte Risikoprüfer der einzelnen Gesellschaften wird geprüft, ob die Gesundheit des Antragstellers ein normales Risiko darstellt, dann erfolgt eine sog. „Normalannahme“ ohne Einschränkungen).

Noch einmal: Wenn Sie es dem Risikoprüfer einfach machen, Ihren Gesundheitszustand nachzuvollziehen, steigt die Chance auf eine positive Entscheidung. Erklären Sie dem Risikoprüfer Ihre Gesundheitshistorie also korrekt, aber ohne zu dramatisieren, etwa so wie Sie Ihrer Mutter ein medizinisches Problem schildern, ohne sie unnötig zu beunruhigen.

Kommt der Risikoprüfer zu dem Schluss, dass der Antragsteller aufgrund von Vorerkrankungen ein im Vergleich zu gesunden Menschen erhöhtes Risiko aufweist, berufsunfähigkeit zu werden, dann bestehen folgende Entscheidungsmöglichkeiten:

In der hier verlinkten Übersicht Diagnosen der Canada Life erhalten Sie mittels farbiger Pfeile einen ersten (unverbindlichen) Eindruck, wie sich dort bestimmte Diagnosen in der Risikoprüfung je nach Vertragsart auswirken.

Je nach Höhe der beantragten Berufsunfähigkeitsrente (oft ab 2.000 EUR p.m.) muss der Risikoprüfer sich bei seiner Entscheidung zusätzlich mit dem Rückversicherer abstimmen.

Häufig kommen die Risikoprüfer verschiedener Gesellschaften bei identischen Sachverhalten zu ähnlichen Ergebnissen (insbesondere wenn der Rückversicherer der gleiche ist). In manchen Fällen ist jedoch bei einer Gesellschaft gerade noch eine Normalannahme möglich, während eine andere Gesellschaft das Risiko komplett ablehnt.

Nachschau

Verbessert sich der Gesundheitszustand später wieder, kann der Kunde gem. § 41 VVG jederzeit die Reduzierung eines Risikozuschlags verlangen. Günstiger ist wenn es gelingt dem Risikoprüfer schon bei Antragstellung eine vertraglich garantierte „Nachschauklausel“ abzuringen, d.h. wenn innerhalb eines bestimmten Zeitraums (oft 2 Jahre) nichts mehr „nachkommt“ (z.B. keine weiteren Rückenbeschwerden) und ggf. noch ein Arzt bestätigt, dass kein erhöhtes Risiko mehr besteht, bestehen gute Chancen auf den nachträglichen Entfall von Ausschluss oder Zuschlag.

Antrag Berufsunfähigkeit: Risikovoranfrage

Aufgrund langjähriger Erfahrung können wir bei einer Reihe gesundheitlicher Themen selbst ganz gut einschätzen, ob und zu welchen Konditionen eine BU Versicherung möglich ist. Dank guter direkter Drähte zu den Risikoprüfern vieler Gesellschaften erhalten wir unter “Umgehung” des Dienstweges oft eine schnelle Einschätzung per Telefon.

Bleibt dennoch unsicher, wie Gesellschaften mit bestimmen Vorerkrankungen umgehen, ist eine schriftliche „Risikovoranfrage“ der offizielle Weg zur Prüfung der medizinischen Versicherbarkeit. Die Risikoprüfer der Gesellschaften beantworten eine solche Risikovoranfrage („RVA“) aufgrund der vorliegenden (möglichst aussagekräftigen!) medizinischen Daten mit einem „Votum„, d.h. einer Einschätzung, ob und zu welchen Bedingungen (s.o.) der Antrag auf Berufsunfähigkeitsversicherung angenkommen werden kann.

Die Entscheidung der Risikoprüfer steht formell zwar meistens unter dem Vorbehalt der abschließenden Prüfung durch Gesellschaft und Rückversicherer, hat in der Praxis jedoch eine gewisse Verbindlichkeit.

Eine von Verbraucherschützern oft empfohlene „anonyme Risikovoranfrage“ ist nur manchmal sinnvoll, da ein positives Ergebnis dann nicht eindeutig einem späteren Antrag zugeordnet werden kann. Die meisten Gesellschaften bearbeiten z.B. Risikovoranfragen ohne Nennung von Namen und Geburtsdatum nicht. So wollen sie auch vermeiden, dass Voranfragen wiederholt gestellt werden und dabei unterschiedliche Bearbeiter zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen bzw. die Angaben so lange angepasst oder „getuned“ werden, bis eine Annahme erfolgt.

Eine Risikovoranfrage darf von der Gesellschaft nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur für einen sehr kurzen Zeitraum gespeichert und nicht an andere Stellen übermittelt werden – ansonsten würde sie sich strafbar machen. Zur Klarstellung beinhalten unsere Anfragen einen entsprechenden von einem Datenschutzexperten formulierten Hinweis. Sofern sich Gesellschaften an geltendes Datenschutzrecht halten, ist eine anonyme Risikovoranfrage deshalb nicht wirklich erforderlich. Bestehen diesbezüglich Zweifel kann je nach Einzelfall (z.B. bei einer gerade noch innerhalb des Abfragezeitraums liegenden Erkrankung, die in wenigen Monaten gar nicht mehr anzugeben wäre), eine Pseudonymisierung beim Antrag Berufsunfähigkeit sinnvoll sein. Den Unterschied zwischen pseudonymisiert und anonym erklären wir Ihnen gerne im Beratungsgespräch.

Formular zur Risikovoranfrage

Mit diesem Formular zur Risikovoranfrage (Berufsunfähigkeit) können wir die Versicherbarkeit für Sie recherchieren – bitte senden Sie uns dazu auch die enthaltene Datenschutzerklärung unterzeichnet zurück. Die Datenschutzerklärung wird nicht an die Versicherer weitergegeben – damit haben die Gesellschaften keine Rechtsgrundlage für die Speicherung Ihrer Daten über die Bearbeitung der Risikovoranfrage hinaus bzw. um diese an die sog. „Warndatei“ (HIS) zu melden. Für eine genauere/umfassendere Auflistung von Vorerkrankungen empfehlen wir die Verwendung des hier verlinkten Beiblatts für Gesundheitsfragen. Für medizinische Details bitte die hier verlinkten medizinischen Zusatzerklärungen verwenden. Wichtig: diesen Service bieten wir nur nach vorheriger ausführlicher Beratung zur Absicherung gegen Berufsunfähigkeit an (persönlich, telefonisch oder per Webmeeting)!

Vorteil einer Risikovoranfrage: das Ergebnis ist unverbindlich – bei erneuter Antragstellung bei einer anderen Gesellschaft müssen hierzu keine Angaben gemacht werden. Wird dagegen ein richtiger Antrag abgelehnt, kann dies je nach Fragestellung anzugeben sein. Auf die Entscheidung der Risikoprüfer anderer Gesellschaften hat eine solche Ablehung meistens keinen Einfluss – jede Gesellschaft entscheidet nach ihren eigenen Kriterien, auch wenn diese meistens nicht sehr stark voneinander abweichen. Dennoch kann eine Ablehnung dazu führen, dass Vorerkrankungen die später eigentlich schon „verjährt“ wären – also nicht mehr in einem z.B. 5-jährigen Fragezeitraum der Gesundheitsfragen liegen – aufgrund einer zwischenzeitlich erfolgten Ablehnung doch noch anzugeben sind. Viele Gesellschaften beteiligen sich inzwischen allerdings nicht mehr an der sog. „Warndatei“ (s.u.), dann ist für andere Gesellschaften i.d.R. nicht nachweisbar, ob eine erfolgte Ablehnung korrekt angegeben wurde oder nicht.

Vorläufiger Versicherungsschutz

Vorteil einer direkten Antragstellung: hier besteht sofort „vorläufiger Versicherungsschutz„, d.h. wird der Antragsteller nach Antragstellung und vor Policierung berufsunfähig, erhält er je nach Gesellschaft eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente ein Höhe von 1.000 bis 1.750 EUR. „Richtige“ Anträge werden i.d.R. auch deutlich schneller bearbeitet als Risikovoranfragen! Prinzipiell ist es auch möglich, mehrere Anträge parallel zu stellen und Anträge, die nur mit Ausschluss oder Zuschlag angenommen werden, dann zu widerrufen. Wegen des deutlichen Mehraufwands für alle Beteiligten und Problemen bei der versicherbaren Berufsunfähigkeitsrente (bereits gestellte Anträge werden hier abgezogen) ist dies jedoch nur in Ausnahmefällen empfehlenswert.

Warndatei / Schwarze Liste / Sonderwagnisdatei / HIS

Wird ein Antrag Berufsunfähigkeit aus medizinischen Gründen abgelehnt, erfolgt je nach Gesellschaft ein Eintrag in einer Warndatei / Schwarzen Liste / Sonderwagnisdatei (Hinweis- und Informationssystem der deutschen Versicherungswirtschaft – “HIS”), daher sollte gut überlegt werden, ob direkt ein Antrag Berufsunfähigkeit (Vorteil: vorläufiger Versicherungsschutz) oder zunächst eine unverbindliche Risikovoranfrage gestellt wird.

Hier die offizielle Aussage der Alten Leipziger dazu: „Die ALTE LEIPZIGER Leben hat sich dazu entschieden, im Privat Einzelgeschäft (scp) an diesem neuen Informationssystem bis zur fakultativen Rückversicherungsgrenze nicht mehr teilzunehmen. Die Erfahrungen der Vergangenheit haben gezeigt, dass nur ganz selten Ergebnisse aus einer Treffermeldung zu Erkenntnissen geführt haben, die unser Haus noch nicht kannte. Somit werden auch bei der Antragsprüfung festgestellte Erschwerungen und Ablehnungen künftig nicht mehr eingetragen.“.

Die Zurich schreibt: „wir haben uns innerhalb unserer Verwaltung bzgl. der medizinischen Voranfragen dazu entschlossen, diese aufgrund der geringen Rückläuferquote nicht mehr einschätzen zu lassen. Insofern Sie jedoch absolute Einzelfälle bzw. Voranfragen bereits auf dem Antrag aufgenommen uns vorlegen, werden wir diese dann entsprechend durch unsere Fachabteilung medizinisch einschätzen. Aufgrund der nicht mehr vorhandenen Wagnisdatei (Datenschutzbestimmungen), stellt eine Anfrage über einen Antrag inkl. der Unterschrift des Kunden keine Problematik auf die Annahmepolitik anderer Gesellschaften dar. „

Ggf. können Sie bei der informa Insurance Risk and Fraud Prevention GmbH, die HIS inzwischen betreibt, über eine Selbstauskunft in Erfahrung bringen, welche Daten dort zu Ihrer Person gespeichert sind.

Antrag Berufsunfähigkeit – Aufteilung auf zwei Gesellschaften?

Manche Berater empfehlen generell die Aufteilung der Berufsunfähigkeitsversicherung auf zwei Gesellschaften oder sogar auf mehrere Anbieter. Wir sehen das etwas differenzierter und entscheiden diese Frage gemeinsam mit unseren Mandanten je nach den Umständen des Einzelfalls.

Vorteile Aufteilung der Berufsunfähigkeitsversicherung auf zwei Gesellschaften

Schließt man zwei oder mehrere kleinere BUs ab, bietet das folgende Vorteile:

Vermeintliche Vorteile

Vermeintliche Vorteile der Aufteilung der Berufsunfähigkeitsversicherung auf zwei Gesellschaften, die wir aus unserer Erfahrung nicht bestätigen können:

Nachteile einer Aufteilung der Berufsunfähigkeitsversicherung auf zwei Gesellschaften

Die Aufteilung der BU auf zwei oder mehr Anbieter hat auch einige Nachteile:

Fazit zur Aufteilung der Berufsunfähigkeitsversicherung auf zwei Gesellschaften

Es kommt wie immer auf die Umstände des Einzelfalls an. Man kann nicht generell sagen, dass zwei kleine Verträge besser sind bzw. ein großer oder umgekehrt. Manchmal sind zwei Verträge z.B. deshalb die klügere Lösung, um von Anfang an eine höhere BU Rente absichern zu können. Ob für Sie eine Aufteilung der Berufsunfähigkeitsversicherung auf zwei Gesellschaften oder der Abschluss bei einem Anbieter sinnvoller ist, klären wir mit Ihnen gerne bei einem für Sie kostenlosen Beratungstermin.

Unsere Kunden empfehlen unsere Beratung in über 3.900 Bewertungen. Machen Sie sich den Weg zur Lösung Ihres Anliegens nicht unnötig schwer.

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Ärztliche Untersuchung

Je nach Anbieter ist mit Antrag Berufsunfähigkeit für eine BU Rente von i.d.R. über 2.500 EUR bzw. bei manchen Anbietern 3.000 EUR pro Monat eine kurze ärztliche Untersuchung erforderlich. Die Untersuchung ist für Sie kostenlos, die Kosten dafür übernimmt die Gesellschaft. Das Honorar für den Arzt ist allerdings nicht gerade fürstlich.

Umfang der Untersuchung

Der Umfang der ärztlichen Untersuchung ist je nach Anbieter unterschiedlich. In der Regel befragt der Arzt Sie zunächst anhand eines Fragebogens nach bestimmten Vorerkrankungen.

Im nächsten Teil folgt eine kurze ärztliche Untersuchung (Größe, Gewicht, Herz, Kreislauf, Blutdruck, Lunge, Skelett, Haut, etc.).

Mit einer Urin- und Blutuntersuchung wird überprüft, ob es bei Laborwerten Auffälligkeiten gibt. Deshalb sollten Sie zur Untersuchung unbedingt nüchtern gehen (wg. Zuckerwert – also Termin besser morgens vereinbaren) und in der Zeit davor auf Ernährung und Alkoholkonsum achten (wg. Cholesterin- und Leberwerten). Trinken Sie vorher genug – das ist förderlich für den Kreatinin-Wert. Erst bei höheren BU Renten werden auch ein EKG und ein HIV-Test angefordert.

Vorteile der ärztlichen Untersuchung

Nachteile der ärztlichen Untersuchung

Wichtige Praxistipps zur ärztlichen Untersuchung

Hier einige praktische Anregung zur ärztlichen Untersuchung:

Wer kann die ärztliche Untersuchung durchführen

Bei den meisten Gesellschaften kann die Untersuchung jeder approbierte Arzt durchführen, unabhängig von der Fachrichtung. Wichtig ist nur Zugriff auf ein Labor für Blut- und Urinuntersuchungen. Einzelne Gesellschaften schreiben eigentlich einen Internisten vor – das wird in der Praxis meistens aber nicht so streng gehandhabt. Wichtig ist nur, dass der Arzt nicht mit Ihnen verwandt oder verschwägert ist – ein befreundeter Arzt ist dagegen völlig in Ordnung und aus Kundensicht auch eine gute Lösung. Je nach den Umständen kann es sogar besser sein, wenn die Untersuchung ein Arzt durchführt, den Sie sonst nicht aufgesucht haben.

Vermeidung ärztliche Untersuchung / Aufteilung BU Rente

Eine Untersuchung kann ggf. vermieden werden (z.B. mangels Zeit, wegen befürchteten negativen Befunden oder aufgrund des unbeschränkten Fragezeitraums), indem Sie entweder

  1. die gewünschte Berufsunfähigkeitsrente auf zwei Anbieter aufteilen (= 2x Antrag Berufsunfähigkeit). Manche Anbieter stellen bei der ärztlichen Untersuchung auf die gesamte BU Absicherung ab, d.h. sie berücksichtigen auch bei einem anderen Anbieter bestehende oder beantragte Berufsunfähigkeitsrenten. Eine Lösung kann dann eine zeitlich versetzte Beantragung sein, d.h. der Anbieter, der nach anderen BU Renten fragt, wird einen Tag früher beantragt.oder
  2. zunächst die untersuchungsfreie BU Rente sichern. Zur Vermeidung aller Eventualitäten kann es sinnvoll sein, zunächst die BU in einer Höhe zu beantragen, in der keine ärztliche Untersuchung erforderlich wird (je nach Anbieter z.B. 2.500 oder 3.000 EUR) und die bis zur gewünschten Rentenhöhe (i.d.R. das Nettoeinkommen) fehlende zusätzliche BU Rente (z.B. weitere 1.000 EUR) dann unverzüglich nach Policierung des ersten Antrags mit einem erneuten Antrag beim gleichen Anbieter aufzustocken – nur für diesen zusätzlichen Baustein wird dann eine ärztliche Untersuchung erforderlich. Allerdings gilt der oben beschriebene „Schutz“ der ärztlichen Untersuchung dann auch nur für diesen zweiten BU Teil.

Siehe dazu auch oben Antrag Berufsunfähigkeit – Aufteilung auf zwei Gesellschaften?

Timing Ärztliche Untersuchung

Vorausschauende Kunden buchen den Arzttermin zur Untersuchung sobald das Datum der Antragstellung absehbar ist, um unnötige Verzögerungen zu vermeiden. Der Termin sollte aus den auf dieser Seite beschriebenen Gründen auf alle Fälle NACH Antragstellung stattfinden, nicht vorher!

Mit Antragstellung genießen Sie vorläufigen Versicherungsschutz. Das Ergebnis der ärztlichen Untersuchung können Sie auch noch später nachreichen. Die Gesellschaften warten hier i.d.R. einige Wochen ab, liegt das Ergebnis dann immer noch nicht vor, wird der Antrag (i.d.R. nach einer Erinnerung) abgelehnt.

Private Krankenversicherung: Wollen Sie in die private Krankenversicherung wechseln kann es empfehlenswert sein, zunächst die PKV abzuschließen und erst danach für die BU zum Arzt zu gehen. Ansonsten müssten Sie die ärztliche BU-Untersuchung im PKV Antrag angeben – und auch dabei eventuell festgestellte krankhafte Befunde! PKV und BU sollten Sie also gleichzeitig beantragen (schließlich kann sich Ihr Gesundheitszustand jederzeit ändern), jedoch mit der ärztlichen Untersuchung vorsorglich auf die Policierung der PKV warten.

Ich bekomme keinen Arzttermin

Gerade in Großstädten ist es manchmal nicht so einfach, einen passenden Arzt zu finden, der die Untersuchung durchführt. Gesetzlich versicherte Patienten werden häufig schon an der Rezeption „abgewimmelt“. Unabhängig von Ihrem Versicherungsstatus (gesetzlich / privat) sind Sie bei der Untersuchung „Selbstzahler“ (auch wenn am Ende der BU Versicherer zahlt) und haben damit einen ähnlichen Status wie ein Privatpatient. Wenn Sie beim Arzt anrufen, sollten Sie das ganz am Anfang des Gesprächs anklingen lassen. Ob Sie dabei sagen „Guten Tag, mein Name ist XX. Ich bin privat krankenversichert und benötige kurzfristig eine kurze Untersuchung“ oder „… ich bin Selbstzahler und benötige kurzfristig eine kurze Untersuchung“ ist dann Ihrem Geschmack überlassen. Sie werden sehen, diese „Zauberworte“ helfen.

Vorbereitung ärztliche Untersuchung

Am besten mailen Sie dem Arzt das von uns zur Verfügung gestellte Formular vorab, damit er schon genauer weiß worum es geht und wie viel Zeit er für die Untersuchung einkalkulieren muss. Einen Ausdruck sollten Sie vorsorglich trotzdem zum Termin mitnehmen.

Wg. Zuckerwerten sollten Sie dabei nüchtern sein, d.h. am besten morgens einen Termin vereinbaren. Rein vorsorglich hier noch Tipps, um den Kreatininwert günstig zu beeinflussen (insbes. vorher ausreichend Wasser trinken und nicht zu viel Sport machen). Dem Arzt sollte bewusst sein, dass ungünstige oder unklare Aussagen für Sie nachteilig sind. Bitte achten Sie auch darauf, dass wirkliche alle Felder ausgefüllt sind – da wird oft etwas übersehen.

Befragung durch den Arzt

Den „Frageteil“, in dem der Arzt Sie nach Ihrer Gesundheit befragt, können Sie soweit zutreffend mit Verweisen auf das Beiblatt für Gesundheitsfragen des BU-Antrags beantworten.

Das Beiblatt (entweder aus dem Antrag oder die zusätzliche Version bei neuen / zusätzlichen Angaben, s.u.) nehmen Sie dann mit zur ärztlichen Untersuchung und es wird von Ihnen unterschrieben dem ärztlichen Bericht beigefügt. Der Arzt wird diese Zeitersparnis bei der Untersuchung zu schätzen wissen.

Fragezeiträume

Oft sind die Fragen bei der ärztlichen Untersuchung zeitlich nicht begrenzt bzw. weiter gefasst, als im Antrag. Bei der Risikoprüfung werden i.d.R. analog zum Antrag Berufsunfähigkeit aber nur die Erkrankungen in den jeweiligen Fragezeiträumen berücksichtigt (z.B. letzte 5 Jahre: Krankheiten, Störungen, Beschwerden bezüglich aufgelisteter Bereiche sowie Operationen und Krankenhaus, letzte 10 Jahre: Psyche). Insofern kann man versuchen, die Antwort auf diese Zeiträume zu beschränken (wir verwenden z.B. bei manchen Gesellschaften einen entsprechenden Stempel auf dem Formular), um Missverständnisse zu vermeiden. Dieser „Trick“ gelingt jedoch immer seltener.

Neue Vorerkrankungen im ärztlichen Bericht

Wenn bei dieser Befragung aufgrund der längeren Fragezeiträume zusätzliche Angaben zu machen sind (siehe Neue Vorerkrankungen im ärztlichen Bericht) bitte schon vor der Antragstellung ein zusätzliches ergänzendes Beiblatt Gesundheitsfragen ärztliche Untersuchung vorbereiten (idealerweise soweit zutreffend „erstmalig / einmalig“, „folgenlos verheilt“ etc.) und uns mailen, damit wir evtl. Auswirkungen auf die Versicherbarkeit schon bei Antragstellung prüfen kann. So lassen sich spätere Nachfragen und Überraschungen vermeiden.

Wenn Ihnen bei der Befragung durch den Arzt noch zusätzliche Vorerkrankungen einfallen, die Sie vorher vergessen hatten, ergänzen Sie diese bitte im Beiblatt. Das geht auch noch in Ruhe nach dem Arzttermin.

Länger zurückliegende „kleinere“ Erkrankungen („Schnupfen“), die offensichtlich folgenlos verheilt sind, lösen i.d.R. keine weiteren Nachfragen aus.

Pathologische Befunde

Es kommt vor, dass der Arzt bei der ärztlichen Untersuchung Auffälligkeiten bzw. Erkrankungen feststellt (z.B. pathologisch erhöhte Leberwerte), die bei Beantragung der BU / Antrag Berufsunfähigkeit problematisch sein können. In einem solchen Fall kann es sinnvoll sein, die ursprünglich beantragte Höhe der Berufsunfähigkeitsrente im Antrag Berufsunfähigkeit nachträglich unter den Schwellenwert für eine ärztliche Untersuchung zu reduzieren (z.B. auf 2.500 oder 3.000 EUR). Damit interessiert sich die Gesellschaft nicht mehr für das Untersuchungsergebnis und Sie müssen dieses auch nicht ungefragt „nachmelden“. Die (überschaubaren) Kosten für die Untersuchung tragen Sie in diesem Fall selbst, sofern der Arzt diese nicht über die Krankenversicherung als Vorsorgeuntersuchung abrechnet.

Problematisch kann sein, wenn die Gesellschaft ausnahmsweise doch noch Nachfragen hat und dabei eine Bestätigung verlangt, dass der Gesundheitszustand seit Antragstellung unverändert ist. Dann wäre die zwischenzeitlich erfolgte Untersuchung ggf. anzugeben. Daher ist hier besonders darauf zu achten, den Antrag sorgfältig und vollständig auszufüllen, um die Wahrscheinlichkeit von Nachfragen zu verringern.

Versand des Untersuchungsergebnisses

Das Ergebnis der Untersuchung sollte der Arzt unbedingt an Sie und nicht direkt an die Gesellschaft schicken! Wenn Sie uns dann die Ergebnisse zukommen lassen, können wir diese noch einmal kurz für Sie überprüfen (u.a. Vollständigkeit, keine unnötig dramatisierenden Formulierungen, keine für die BU kritischen Befunde) bevor wir sie an die Gesellschaft weiterleiten. So können ggf. unliebsame Überraschungen durch Zufallsbefunde vermieden werden. Dieses empfohlene Vorgehen ist auf unseren Formularen auch für den Arzt deutlich erkennbar per „Stempel“ beschrieben.

Rechnung des Arztes / Kosten

Die Rechnung des Arztes begleicht die Gesellschaft – bitte wie oben erläutert aus rechtlichen Gründen nicht selbst bezahlen. Die Honorare sind nicht üppig, aber ausreichend und nicht verhandelbar. Max. 5% der Ärzte beklagen sich, dass das Honorar der Gesellschaft zu gering wäre. Ggf. lässt sich das dadurch lösen, dass ein Teil der Untersuchung über Ihre Krankenversicherung als Vorsorge abgerechnet wird – das ist ja auch zutreffend.

Untersuchungsgrenzen und Muster ärztliche Untersuchung

Hier einige Daten und Formulare zu ausgewählten Gesellschaften, die bei Akademikern häufig ein gutes Preis-/Leistungsverhältnis bieten. Bitte kontaktieren Sie uns vor der Verwendung dieser Formulare um sicherzustellen, dass das verwendete Formular zum Antrag passt und noch aktuell ist – ansonsten werden die Kosten der Untersuchung von der Gesellschaft ggf. nicht übernommen! Weitere Formulare auf Anfrage.

Alte Leizpiger

HDI

Allianz

Hier eine Grafik mit den von BU-Rente und Alter abhängigen aktuellen (03/2015) Untersuchungsgrenzen für eine Berufsunfähigkeitsvorsorge der Allianz:

Untersuchungsgrenzen Tabelle

In dem hier verlinkten Formular „Ärztliches Zeugnis Ärztliche Untersuchung Canada LifeÄrztliches Zeugnis E0105Z0“ sind dann auf S. 3 die entsprechenden Kreuze zu setzen. Bei einer 50-jährigen mit einer gewünschten BU-Rente von 4.000 EUR wären auf S. 3 also zusätzlich die Felder 2 und 8 anzukreuzen.

Die Bayerische

Die Bayerische differenziert nach Alter: bis einschließlich 45/ab 46 und verlangt schon ab 2.701 EUR BU das volle Untersuchungsprogramm:

Canada Life

Hier eine Grafik mit den von BU-Rente und Alter abhängigen aktuellen (05/2016) Untersuchungsgrenzen für eine Berufsunfähigkeitsvorsorge der Canada Life:

Canada Life Prüfung Tabelle

In dem hier verlinkten Formular „Ärztliche Untersuchung“ (bzw. gleichbedeutend „Ärztliches Zeugnis“) sind dann auf S. 1 die entsprechenden Kreuze zu setzen, d.h.

Bis Alter 44 bei einer monatlichen Berufsunfähigkeitsrente von:

Alter 45 bis 54 bei einer monatlichen Berufsunfähigkeitsrente von:

Ab Alter 55 bei einer monatlichen Berufsunfähigkeitsrente von:

Volkswohl Bund

WICHTIG: bitte verwenden Sie die Formulare ausschließlich in Abstimmung mit uns um sicherzustellen, dass diese aktuell sind, zu Ihrer Situation passen und die Kosten dann auch wirklich von der Gesellschaft übernommen werden!

Antrag Berufsunfähigkeit – Fazit

Wie Sie meinen vorstehenden Ausführungen entnehmen können, ist das Thema Antrag Berufsunfähigkeit durchaus komplex. Nutzen Sie für die Antragstellung bei Ihrem Antrag Berufsunfähigkeit auf Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung deshalb unbedingt unsere professionelle Beratung!

Parallel sollten Sie überlegen, ob für Sie der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung Sinn macht (vor Antrag Berufsunfähigkeit!), um sich bei eventuellen Streitigkeiten im Fall einer Berufsunfähigkeitabzusichern. Auch dazu beraten wir Sie gerne.

Antrag auf BU-Leistungen

Diese Seite beschreibt nicht, wie Sie strategisch am besten vorgehen sollten, um im (drohenden) Fall einer Berufsunfähigkeit Leistungen aus einer bestehenden Berufsunfähigkeitsversicherung zu beantragen. Auch hierbei sollten Sie sich unbedingt von Anfang an von einem Fachmann beraten lassen! Dazu empfehlen wir Ihnen gerne ausgewiesene Experten aus unserem Netzwerk wie auf unserer Seite Begleitung im Leistungsfall beschrieben. Senden Sie uns dazu einfach eine kurze Nachricht.

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