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Inhaltsverzeichnis

Private Krankenversicherung FAQ: Die Entscheidung zum Wechsel von GKV zu PKV sollte sehr gut überlegt sein. Wir beantworten häufig gestellte Fragen zur privaten Krankenversicherung aus unserer langjährigen Beratungspraxis. Für wen lohnt sich der PKV Wechsel? Worauf sollten Sie achten, um den Wechsel später nicht zu bereuen? Welcher Tarif ist für Sie der Beste? Vermeiden Sie teure Fehler beim Antrag!

Die folgenden Private Krankenversicherung FAQ („frequently asked questions“) werden von uns fortlaufend ergänzt. Schauen Sie also gerne öfters vorbei, um Antworten auf Ihre häufig gestellten Fragen zur privaten Krankenversicherung zu finden oder stellen Sie uns Ihre Frage.

Wie unterscheiden sich PKV und GKV, was sind die wichtigsten Unterschiede?

Wie unterscheiden sich die Systeme PKV und GKV?

Auf unserer Seite Systemunterschiede GKV PKV beschreiben wir die wichtigsten Unterschiede ausführlich. Dazu zählen:

GKVPKV
Sachleistungsprinzip: Ärzte rechnen (für den Patienten intransparent) direkt mit der Krankenkasse ab.Kostenerstattungsprinzip: Der Arzt rechnet direkt mit dem Patienten als „Auftraggeber“ ab.
Leistungen wg. § 12 SGB V nur „ausreichend, zweckmäßig, wirtschaftlich und notwendig“ = Schulnote 4 soweit Budget reicht.Freie Entscheidung, modernste Medizin ohne Einschränkungen.
Beitrag einkommensabhängig bis zur Beitragsbemessungsgrenze (BBG). Nicht erwerbstätige Familienmitglieder sind kostenlos mitversichert. Arbeitgeber trägt die Hälfte.Personengebundener Beitrag unabhängig vom Einkommen je nach Eintrittsalter, Gesundheitszustand und gewähltem Versicherungsschutz. Jede Person kann mit eigenem Beitrag bedarfsgerecht versichert werden. Hälftger Arbeitgeberzuschuss entsprechend GKV.
Finanzierung nach Umlageprinzip: (wenige) junge gesunde Berufstätige finanzieren (viele) ältere kranke Rentner. Problem: Demographie!Kapitaldeckungsprinzip: Jede Generation sorgt für sich selbst mit Alterungsrückstellungen vor. Die Summe dieser Rückstellungen beträgt aktuell (08/2023) rund 324 Milliarden EUR.
Einkünfte im Rentenalter sind beitragspflichtig. Sondersituation für Mitglieder eines Versorgungswerks.

Zuschuss Rentenversicherungsträger (Krankenversicherung der Rentner), nicht für Mitglieder eines Versorgungswerks.
Beitrag im Rentenalter reduziert sich durch Entfall Beitrag Krankentagegeld und 10% gesetzlicher Zuschlag sowie durch Anrechnung von Alterungsrückstellungen und ggf. Altersbeitragsentlastungssparen.

Weitere Beitragsentlastung möglich durch Wechsel in günstigere Tarife bzw. Standard- oder Basistarif.

Zuschuss Rentenversicherungsträger (Krankenversicherung der Rentner), nicht für Mitglieder eines Versorgungswerks.
Systemunterschiede Krankenversicherung (vereinfachte Darstellung)

Was sind die Vorteile der PKV im Vergleich zur GKV?

Beim Thema Krankenversicherung geht es um Ihre Gesundheit! Und darum ob Sie als Versicherter in der privaten Krankenversicherung frei entscheiden können, welche Medikamente in Ihren Körper kommen und welcher Arzt Sie behandelt, wenn Sie krank sind. Als Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erhalten Sie dagegen gemäß § 12 SGB V nur die Therapie, die „ausreichend, zweckmäßig, wirtschaftlich und notwendig“ ist.

Einige Ihrer Vorteile als privat Krankenversicherter:

  • Modernste Medizin auf dem letzten Stand der Forschung ohne Einschränkungen durch Budgets.

  • Freie Arztwahl ambulant und im Krankenhaus (Chefarzt / Oberarzt), ohne Überweisung.

  • Freie Wahl des Krankenhauses = Spezialklinik statt „nächstgelegenes Kreiskrankenhaus“.

  • Weltweiter Versicherungsschutz, inkl. gezielte Behandlung im Ausland mit in Deutschland noch nicht verfügbaren neuen Therapien.

  • Schnellere Arzttermine, häufig noch am gleichen Tag.

  • Ungestörte Genesung ohne Infektionsrisiko im 1-Bett Zimmer.

  • Beitragsrückerstattung von bis zu 6 Monatsbeiträgen wenn Sie keine Leistungen beanspruchen.

  • Stabile Beiträge im Alter aufgrund von Alterungsrückstellungen in Kombination mit Altersbeitragsentlastungssparen.

Welche Leistungen erhalten Sie bei GKV und PKV?

Die Leistungen für gesetzlich und privat Versicherte fallen aufgrund von gesetzlichen Vorgaben ( § 12 SGB V) sehr unterschiedlich aus.

  • Anders als im Einheitssystem GKV gibt es innerhalb der PKV viele sehr unterschiedliche Tarife. „Schlechte“ Tarife leisten teilweise weniger, als die GKV. Wir beziehen uns hier auf „gute“ Tarife. Jemand, der genügend verdient, um in die PKV zu wechseln, sollte sich sinnvollerweise für einen Top Tarif entscheiden.

Hier einige der wichtigsten Leistungsunterschiede zwischen GKV und PKV. Siehe dazu auch unsere Seite Leistungsvergleich GKV vs. PKV.

BereichLeistungGKV(gute) PKV
ArztAuswahlNur Behandler mit Kassenzulassung (mit Versichertenkarte).Freie Arztwahl, direkt zum Facharzt, inkl. „teuren“ Spezialisten, Arztwechsel jederzeit möglich, keine Karte nötig.
AbrechnungDirekt mit Kasse (intransparent).Patient bestellt und zahlt selbst, kann Rechnung des Arztes kontrollieren. Erstattung PKV erfolgt i.d.R. schon vor Fälligkeit / Bezahlung Arztrechnung nach 30 Tagen.
MedikamenteKeine Erstattung rezeptfreier Arzneimittel. Begrenzt durch Arzeimittelrichtlinie, Festbeträge und Rabattverträge.

10 % Zuzahlung für verschreibungspflichtige Medikamente (mind. 5 €, max. 10 € pro Mittel).
Keine Zuzahlung, Kosten für alle verordneten Medikamente, freie Verschreibungsmöglichkeit.
PsychotherapieNur Psychotherapeuten mit Kassenzulassung. Kostenübernahme für zugelassene Therapien nach Genehmigung. Je nach Behandlung max. 300 Sitzungen.100% Kostenübernahme ohne Einschränkung der Anzahl der Sitzungen, auch bei Psychologen und Therapeuten ohne Kassenzulassung = schnellere Termine.
HeilpraktikerKeine Leistungen.100% Kostenerstattung mit freier Wahl unter Heilpraktikern als Privatpatient.
HilfsmittelKostenübernahme beschränkt durch Hilfsmittelverzeichnis. Teilweise Höchstbeträge. Keine Leistunge für Sehhilfen. Zuzahlung 10 % pro Hilfsmittel, mind. 5 €, max. 10 €.Offener Hilfsmittelkatalog, 100% Erstattung der Aufwendungen.
VorsorgeNur nach gesetzlich eingeführten Programmen, z.B. Darmspiegelung erst ab 50.Sämtliche zur Früherkennung von Krankheiten medizinisch notwendigen ambulanten Untersuchungen ohne Einschränkungen.
HilfsmittelZuzahlung i.H.v. 10 % der Kosten des Mittels zuzüglich 10 EUR je Verordnung- Verschreibung gem. Heilmittelrichtlinien.Freie Verschreibungsmöglichkeit und Erstattung Heilmittel zu 100%, z. B. Massagen, Bestrahlungen, Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie.
TermineLängeres Warten auf Termine, aus Abrechnungsgründen i.d.R. nur einmal pro Quartal.Schnelle Termine, beliebig oft.
KrankenhausKlinikBehandlung im nächstgelegenen geeigneten KKH aufgrund ärztlicher Einweisung.Freie Krankenhauswahl inkl. Privatkliniken.
UnterbringungI.d.R. Mehrbettzimmer.Einbett- / Zweibettzimmer, Rooming-in.
BehandlungDiensthabender Arzt.Freie Arztwahl (Chefarzt, Oberarzt), auch Spezialisten.
Zuzahlung10 € pro Tag für max. 28 Tage im KalenderjahrIn der Regel keine.
AbrechnungDirekt mit Kasse.In der Regel direkt mit PKV.
ZähneBehandlung„Wiederherstellung der Kaufähigkeit“, d.h. Kostenübernahme der Grundversorgung, Zuschuss zu teureren Füllungen / Inlays.100 % Leistung für Zahnbehandlung inklusive professioneller Zahnreinigung und Zahnprophylaxe. Ggf. Übernahme der Kosten ästhetischer Maßnahmen.
ZahnersatzZuschuss von 60 % der Grundversorgung (bei vollständigem Bonusheft max. 75 %). Restliche Kosten z. B. für Inlays und Implantate muss Patient selbst tragen90 % Leistung für Zahnersatz und Kieferorthopädie.
KurenAmbulantAnspruch alle 3 Jahre. Zuzahlung 10 EUR/Tag bei ambulanter Rehabilitation (bei Anschlussrehabilitation max. 28 Tage pro Kalenderjahr), ggf. Kostenzuschuss für Unterkunft und Verpflegung bis zu 13 EUR/Tag.

Bei ambulanten Vorsorgekuren sind 10 % der Kosten für Heilmittel sowie 10 EUR je Verordnung als Eigenanteil zu zahlen.
Anspruch alle 3 Jahre. Regelungen unterscheiden sich stark je nach Tarif, z.B. Übernahme 100% der Behandlungskosten ärztlich verordneter Kuren inkl. Kurplan und Kurtaxe. Zusätzlich ggf. Genesungsgeld 200 EUR pro Tag für max. 4 Wochen bzw. Kurtagegeld.
StationärAnspruch alle 4 Jahre, Soll-Dauer 3 Wochen.

Zuzahlung 10 EUR/Tag (bei Anschlussrehabilitation begrenzt auf 28 Tage pro Kalenderjahr.
Anspruch alle 3 Jahre. Regelungen unterscheiden sich stark je nach Tarif, z.B. Übernahme 100% der Behandlungskosten ärztlich verordneter Kuren inkl. Kurplan und Kurtaxe. Zusätzlich ggf. Genesungsgeld 200 EUR pro Tag für max. 4 Wochen bzw. Kurtagegeld.
VerdienstausfallKrankengeldBruttokrankengeld: 70 % des Bruttoentgeltes, jedoch max. 90 % des Nettoentgeltes (2024 max. 120,75 EUR/Tag). Längstens bis zur Berufsunfähigkeit bzw. für 78 Wochen Arbeitsunfähigkeit innerhalb von 3 Jahren für dieselbe Krankheit, danach Aussteuerung.Krankentagegeld bis zur Höhe des beruflichen Nettoeinkommens. Zahlung zeitlich unbegrenzt, solange nicht berufsunfähig. Anpassung an steigendes Einkommen ohne Gesundheitsprüfung möglich.
MutterschutzMax. 13 €/Tag Mut­ter­schafts­geld von der Kran­ken­kas­se, Arbeitgeber stockt auf bis zum NettogehaltMax. 210 € Mut­ter­schafts­geld vom Bundesversicherungsamt, je nach Tarif Krankentagegeld. Zusätzlich Entbindungspauschale des 12-fachen Krankentagegelds.
ElternzeitBeitragsfreiheit. Bei freiwillig Versicherten wird ggf. Einkommen des Ehepartners angerechnet.In „guten“ Tarifen 6 Monate Beitragsfreiheit bei Elterngeldbezug.
PflegePflichtversicherungSoziale Pflegepflichtversicherung mit gesetzlich definierten Leistungen.Private Pflegepflichtversicherung mit gleichen Leistungen wie GKV.
TagegeldKeine Leistung, privat versicherbar.Versicherte Barleistung von z.B. 80 € pro Tag bei Pflegebedürftigkeit.
AusnahmenTeilweise gelten Ausnahmen für Kinder, Jugendliche und schwere Erkrankungen.
Leistungsunterschiede Krankenversicherung (vereinfachte Darstellung)

Fazit: Zwischen GKV und PKV bestehend erhebliche Leistungsunterschiede. Ein Leistungsvergleich fällt relativ eindeutig zugunsten der PKV aus.

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PKV FAQ: Ist die PKV für mich das Richtige?

Wie viel muss ich verdienen, um in die PKV wechseln zu können?

Angestellte können erst dann in die private Krankenversicherung wechseln, wenn ihr Jahresbruttoeinkommen die sog. Jahresarbeitsentgeltgrenze von 69.300 Euro (2024) überschreiten, siehe Sozialversicherungswerte. Diese Versicherungspflichtgrenze gilt nicht für Selbstständige und Beamte. Diese können unabhängig von ihrem Einkommen eine private Krankenversicherung abschließen.

Ist für Angestellte eine private Krankenversicherung sinnvoll?

Wenn Sie als Angestellter im Jahr brutto mehr als die sog. Jahresarbeitsentgeltgrenze von 69.300 Euro (2024, siehe Sozialversicherungswerte) verdienen, dürfen Sie in die PKV wechseln. Sie profitieren dann von deutlich besseren Leistungen und sparen außerdem häufig noch Geld. Ein Wechsel sollte gut überlegt sein. Nutzen Sie für eine informierte Entscheidung unsere unabhängige Beratung zur privaten Krankenversicherung.

Ist die PKV für Beamte immer das Richtige? Lieber GKV?

Eine private Krankenversicherung ist für Beamte und Beamtenanwärter meistens die bessere Wahl. In der PKV erhalten Sie i.d.R. nicht nur bessere Leistungen, sondern zahlen mit staatlicher Beihilfe einen geringeren Beitrag, als in der GKV.

Beamte und Beamtenanwärter haben Anspruch auf die sogenannte Beihilfe ihres Dienstherrn. Das Bundesland, der Bund oder die Kommune übernimmt einen festgelegten Anteil (z.B. 50% ) der Krankheitskosten, die durch Arztbesuche und Medikamente entstehen. Nur für den restlichen Anteil brauchen Sie eine Krankenversicherung. Für diese sog. „Restkosten“ bietet die PKV spezielle Beihilfetarife. In der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es diese Möglichkeit nicht, dort zahlen Sie immer 100%.

Es gibt Sondersituationen, in denen es sinnvoll sein kann, zunächst in der GKV zu bleiben. Beispielsweise wenn die Möglichkeit besteht, dass Sie nicht für längere Zeit Beamter bleiben und Sie sich danach als Angestellter mit einem Einkommen oberhalb der sog. Jahresarbeitsentgeltgrenze wieder gesetzlich versichern möchten. Oder bei nicht erwerbstätigen Ehepartnern, die nach einer evtl. Scheidung in der GKV deutlich weniger zahlen würden. Auch dann sollten Sie sich zumindest Ihren aktuellen Gesundheitszustand für einen evtl. späteren Wechsel in die Private Krankenversicherung für Beamte mit einer sog. Anwartschaftsversicherung sichern.

Ist eine PKV für Selbstständige besser als die GKV?

Wer selbstständig oder Freiberufler ist, kann sich entweder privat krankenversichern oder freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse bleiben.

Für Selbstständige haben bessere Leistungen und kürzere Wartezeiten als Privatpatient meistens einen noch höheren Stellenwert, um ihre Arbeitskraft gewinnbringend nutzen zu können. Nicht nur Zeit ist Geld, (schnellere) Gesundheit ist ebenfalls Geld! Außerdem sparen sie häufig, da gut verdiendende Selbstständige in der GKV einen relativ hohen Beitrag zahlen.

Die monatliche Beitragsersparnis der PKV gegenüber der GKV macht sich bei Selbstständigen und Freiberuflern doppelt bemerkbar, da sie ihre Krankenversicherung komplett selbst bezahlen, ohne Beteiligung des Arbeitgebers.

Auch wenn die sog. Jahresarbeitsentgeltgrenze von 69.300 Euro (2024, siehe Sozialversicherungswerte) für Selbstständige nicht gilt, kann sie als Orientierung dienen. Sobald absehbar ist, dass Ihr Gewinn diesen Betrag längerfristig überschreitet, sollten Sie für eine informierte Entscheidung unsere unabhängige Beratung zur privaten Krankenversicherung nutzen.

Wie kann die PKV besser und gleichzeitig günstiger sein, als die GKV?.

Es wirkt zunächst ungewöhnlich, dass die private Krankenversicherung bessere Leistungen bietet und dann auch noch für viele weniger kostet, als die gesetzliche Krankenversicherung. Es gibt dafür eine Reihe von Gründen:

  • wirtschaftlicher arbeitendes privates System mit weniger beamtösen Strukturen (so unsere Wahrnehmung)

  • Jeder zahlt seinen eigenen Beitrag, keine Familienversicherung, keine „Rabattierung“ für Geringverdiener.

  • Rücklagen / Rückstellungen werden sinnvoll investiert, kein demographisch bedenkliches umlagefinanziertes System

  • Positivselektion der Versicherten bezogen auf Gesundheit und Bildung. Letzteres dürfte zu im Durchschnitt gesünderem Verhalten führen.

  • Incentivierung von kosten- und gesundheitsbewusstem Verhalten durch Selbstbehalt und Beitragsrückerstattung.

  • Mehr und bessere Vorsorge => Krankheiten werden früher erkannt und therapiert bevor sie „teurer“ werden.

  • Teilweise zwar teurere, aber wirksamere Therapien, die schneller und mit weniger Nebenwirkungen zur Heilung führen, z.B. wenn Chefarzt oder Oberarzt operieren.

  • Teureres Einbett- oder Zweibettzimmer, dafür andererseits weniger Infektionen im Krankenhaus mit hohen Folgekosten.

  • usw.

PKV FAQ: Ist die PKV im Alter bezahlbar und noch die richtige Wahl?

Diese Frage behandeln wir ausführlich auf unserer Seite Ist eine Private Krankenversicherung im Alter zu teuer?

Ist die PKV im Alter teurer als die gesetzliche Krankenversicherung?

Die gesetzliche Krankenversicherung ist von 1970 bis 2024 jedes Jahr im Schnitt 5,68% teurer geworden! Aufgrund der demographischen Entwicklung fehlen der GKV künftig sehr viele junge Beitragszahler bei steigender Zahl von Rentnern. Deshalb rechnen wir künftig mit deutlich stärkeren Beitragserhöhungen.

Auch die Beiträge zur privaten Krankenversicherung steigen aufgrund der „medizinischen Inflation“ (steigende Behandlungskosten, generelle Lebenserwartung), jedoch i.d.R. weniger stark als die GKV.

Die PKV wird im Gegensatz zur GKV nicht über Neugeschäft mit jungen Versicherten finanziert. Jeder einzelne Versicherte ist vom Eintritt bis zum Tod „durchfinanziert“. Die Beiträge der PKV sind so berechnet, dass diese – abgesehen von der „medizinischen Inflation“ ein Leben lang konstant bleiben können. Lebenserwartung und Krankheiten im Alter sind dabei schon einkalkuliert. Die höheren Kosten der privaten Krankenversicherung im Alter werden aus zwischenzeitlich angesparten Rücklagen, den sog. „Alterungsrückstellung“ bezahlt. Alleine das Älterwerden führt deshalb zu keinen höheren Beiträgen.

  • Fazit: Die PKV ist im Alter preisstabiler und zukunftssicherer als die GKV!

Können in der PKV Leistungen gekürzt werden so wie in der GKV?

In den letzten 30 Jahren mussten gesetzlich Krankenversicherte deutliche Leistungskürzungen hinnehmen, die für die Versicherten mit spürbaren zusätzlichen finanziellen Belastungen verbunden sind. Kostensteigerungen im Gesundheitswesen werden in der GKV somit neben Beitragserhöhungen zusätzlich auf dem Rücken der Patienten durch Leistungskürzungen kompensiert.

Leistungskürzungen sind in der PKV vertraglich ausgeschlossen. In der PKV werden sog. „Alterungsrückstellungen“ angespart, die steigende Kosten im Alter finanzieren. Die Summe dieser Rückstellungen beträgt aktuell (01/2024) rund 330 Milliarden EUR. Die demographische Entwicklung spielt in der PKV deshalb eine deutlich geringere Rolle. Kostensteigerungen durch steigende Lebenserwartung und medizinisch-technischen Fortschritt entstehen hier ebenfalls. Dafür profitieren privat Krankenversicherte jedoch auch direkt von den neuesten medizinischen Erkenntnissen.

Private Krankenversicherung FAQ: PKV mit Familie?

Lesen Sie zu Fragen rund um PKV und Familie auch ausführlich unsere Seite Private Krankenversicherung mit Familie.

Ist eine PKV mit Familie wirklich teurer als die GKV?

In der gesetzlichen Krankenversicherung sind Familienangehörige, die kein eigenes Einkommen haben, im Rahmen der sog. „Familienversicherung“ beitragsfrei mitversichert. Anders als in der GKV bezahlt bei der PKV jedes Familienmitglied seinen eigenen Beitrag und hat damit auch einen eigenen Anspruch auf optimale medizinische Versorgung. Der zusätzliche Beitrag für Kinder fällt nur bis zum Beginn von Ausbildung oder Studium an. Danach versichern sich diese zu günstigen Ausbildungskonditionen selbst entweder gesetzlich oder privat.

  • Bei dauerhaft nicht erwerbstätigem Ehepartner sollten Sie sich den Wechsel in die PKV gut überlegen. Hier kommen mit Kindern über einen längeren Zeitraum die Vorteile der Familienversicherung der GKV zum Tragen. Das frühere Modell der „Hausfrauen-/Hausmann-Ehe“ wird heutzutage jedoch kaum noch dauerhaft gewählt.

  • Arbeitet der Ehepartner wie üblich nach ein paar Monaten oder Jahren wieder sozialversicherungspflichtig (und zahlt dann seinen eigenen Beitrag zur PKV oder GKV), dann ist für eine Familie mit bis zu 2 Kindern die PKV nicht teurer als die gesetzliche Krankenversicherung.

  • Berücksichtigt man die deutlichen Leistungsunterschiede zwischen GKV und PKV, dann ist die PKV bis einschließlich 3 Kindern nicht teurer als die GKV. In der GKV müsste man nämlich für jede Person diverse Zuzahlungen und Krankenzusatzversicherungen (ambulant, stationär, Zahn, Krankentagegeld) einplanen, siehe Effektivkosten gesetzliche Krankenversicherung.

  • Als Unterstützung für junge Familien bieten einige private Krankenversicherer außerdem eine sechsmonatige Beitragsbefreiung bei Elternzeit.

  • Ärzte und Zahnärzte und ihre Familienangehörigen profitieren von vergünstigten Arzttarifen bzw. Zahnarzttarifen. Durch den niedrigeren Beitrag rechnet sich ein Wechsel in die PKV auch noch mit mehr Kindern.

Soll ich mein Neugeborenes besser in der PKV oder in der GKV versichern?

  • Sind beide Elternteile gesetzlich krankenversichert, dann wird das Kind i.d.R. gesetzlich familienversichert. Eine private Krankenversicherung wäre auch möglich, kostet aber extra.

  • Sind beide Eltern in der PKV, wird auch das Kind privat krankenversichert.

  • In „Mischehen“, bei denen ein Elternteil in der PKV, der andere in der GKV versichert ist, können die Eltern wählen, ob sie ihr Kind mit besserer medizinischer Versorgung privat oder gesetzlich versichern möchten. Sind die Eltern nicht verheiratet, ist der Mehrverdiener gesetzlich versichert bzw. verdient der privat versicherte Elternteil weniger als die Jahresarbeitentgeltgrenze (2024: 69.300 EUR), dann besteht für das Kind i.d.R. die Möglichkeit der Familienversicherung in der GKV.

Kinder von Beamten können immer in günstigen privaten Beamtentarifen versichert werden. Der Dienstherr übernimmt über die Beihilfe i.d.R. 80% der Beiträge. Beamtenkinder profitieren so zu einem ausgesprochen günstigen Beitrag von ca. 40-50 EUR von den deutlich besseren PKV-Leistungen!

Über die sog. Kindernachversicherungkönnen privat Krankenversicherte ihre Kinder ohne Gesundheitsprüfung direkt ab Geburt privat versichern, ggf. auch rückwirkend und bei gesundheitlichen Problemen. Bitte beachten Sie dabei die Frist von zwei Monaten nach der Geburt!

Ich bin Beamter. Wie viel Beihilfe bekommen Beamtenkinder?

Beamte bekommen für Ihre Kinder Beihilfe. Das bedeutet, dass Sie einen großen Teil (in der Regel 80%) der Kosten, die durch Arztbesuche und Medikamente entstehen, von der Beihilfe erstattet bekommen. Nur für die restlichen 20% brauchen Beamtenkinder eine Krankenversicherung. Für diese sog. „Restkosten“ bietet die PKV spezielle Beihilfetarife an. In der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es diese Möglichkeit nicht, dort zahlen Beamte immer 100%. Die Beihilfe für das Kind wird auch geleistet, wenn das Kind z.B. über die private Krankenversicherung des Partners versichert ist. Beihilfetarife für Beamtenkinder gelten bis zum Ende des 25. Lebensjahres.

  • Beamte, die ihr Kind anfangs gesetzlich familienversichern, um bei der Krankenversicherung ihres Kindes zu sparen, sollten unbedingt eine PKV Anwartschaftsversicherung für Beamtenkinder abschließen. Mit einer solchen Anwartschaft sichern Sie sich den späteren Wechsel in die PKV bei Fortfall des Anspruchs auf Familienversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung.

PKV-Wechsel bei laufender / angeratener kieferorthopädischer Behandlung meiner Kinder sinnvoll?

Laufende Behandlungen sind meist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen oder ein Abschluss ist erst nach Ende der Behandlung möglich. Bei niedrigen Behandlungskosten kann ein sofortiger Wechsel dennoch sinnvoll sein, um zeitnah in die PKV zu wechseln. Bei höheren Kosten ist abzuwägen, ob man sie selbst zahlen will oder erst nach abgeschlossener Behandlung in die PKV wechselt. Ein Optionstarif sollten Sie sich in jedem Fall sichern. Damit gelingt der Wechsel zu einem späteren Zeitpunkt ohne erneute Gesundheitsfragen.

Private Krankenversicherung FAQ: Wann PKV-Wechsel?

Wann sollte ich meine PKV am besten abschließen?

Wenn ein Wechsel in die PKV für Sie in Frage kommt gilt: Je früher, desto günstiger! In jungen Jahren sind Versicherte gesünder und müssen deshalb weniger häufig Risikozuschläge für Vorerkrankungen zahlen. Jede Erkrankung, jeder Arztbesuch kann einen Wechsel in die PKV erschweren oder unmöglich machen. Mit fortschreitendem Alter des Versicherten, steigt auch der Beitrag einer privaten Krankenversicherung bei Vertragsabschluss an.

  • Sie sollten den Wechsel in die PKV nicht auf die lange Bank schieben!

Ich verdiene noch nicht genug. Wie kann ich mir den späteren Wechsel in die PKV sichern?

Wenn Sie aktuell noch nicht in die PKV wechseln können, haben Sie mit einem Optionstarif die Möglichkeit, sich jetzt schon für kleines Geld die spätere bessere medizinische Versorgung der PKV zu sichern. Der große Vorteil: Mit einem Optionstarif wird Ihr Gesundheitszustand sozusagen „eingefroren“. Je gesünder Sie sind, desto günstiger können Sie sich (später) versichern!

Kann ich meine private Krankenversicherung wechseln? Wie funktioniert ein PKV Wechsel?

Der Wechsel von einer privaten Kran­ken­ver­si­che­rung zu einer anderen ist nach einer Mindestvertragslaufzeit von i.d.R. zwei Jahren grundsätzlich möglich. Er sollte gut überlegt sein. Sie verlieren dabei ca. 20% Ihrer Alterungsrückstellungen, den Rest nehmen Sie als sog. „Übertragungswert“ mit zum neuen PKV Anbieter. Außerdem werden Sie noch einmal neu nach Ihrer Gesundheit gefragt.

  • Am besten wählen Sie daher von Anfang an mit fachkundiger Beratung einen leistungsstarken Tarif mit gutem Preis-/Leistungsverhältnis.

Grund für einen PKV Wechsel kann z.B. sein, dass der gewählte Anbieter bzw. Tarif wichtige Auswahlkriterien einer guten privaten Krankenversicherung nicht erfüllt.

Die Vorgehensweise zur Kündigung einer privaten Krankenversicherung beschreiben wir auf unserer Seite Kündigung Krankenversicherung.

  • Vor dem vollständigen Wechsel einer bestehenden PKV zu einem anderen Anbieter sollten Sie die Möglichkeit eines Tarifwechsels gem. § 204 VVG prüfen (lassen).

  • Lassen Sie sich auf alle Fälle vor der Kündigung Ihrer privaten Krankenversicherung von uns fachkundig beraten und kündigen Sie am besten erst, wenn Sie die neue Police in Händen halten.

PKV FAQ: Bin ich gesund genug für die PKV?

Weshalb zahle ich für meine PKV einen Risikozuschlag? Wieso ist meine private Krankenversicherung durch einen Leistungsausschluss eingeschränkt?

Der Beitrag einer privaten Krankenversicherung ist so kalkuliert, dass daraus die zu erwartenden Behandlungskosten für „Gesunde“ bezahlt werden können, die später mit einer normalen Wahrscheinlichkeit „kränker“ werden. Ist jemand schon am Anfang „krank“, verlangt eine private Krankenversicherung ggf. mehr Geld (Risikozuschlag), um damit die im weiteren Verlauf zu erwartenden höheren Behandlungskosten auszugleichen.

Eine Alternative ist ggf. ein Leistungsausschluss. Dann werden Behandlungskosten für eine bei Antragstellung bestehende Erkrankung („Vorerkrankung“) entweder gar nicht oder nur teilweise übernommen.

Bei besonders hohen Kostenrisiken wird ein Antrag ggf. sogar ganz abgelehnt. Das kann auch schon bei „einfacheren“ Erkrankungen passieren wie z.B. bei Condylomen, nicht nur bei „schweren“ Erkrankungen.

Bei welchen Erkrankungen muss ich in der PKV mit einem Risikozuschlag rechnen?

Typische Vorerkrankungen, die zu einem Risikozuschlag führen, sind z.B.:

  • Allergien, insbesondere in Kombination mit Asthma

  • Bluthochdruck

  • Diabetes

  • Hauterkrankungen wie Neurodermitis oder Schuppenflechte

  • Krampfadern

  • Magengeschwüre

  • Migräne

  • Nierensteine

  • Rückenbeschwerden

  • Schilddrüsenerkrankungen

  • Übergewicht: Details siehe unten.

Kann ich mit Übergewicht in die private Krankenversicherung wechseln?

Starkes Übergewicht führt häufig zu erhöhten Behandlungskosten für Folgeerkrankungen. Ob bzw. wie Ihr PKV Antrag angenommen wird, hängt deshalb von Ihrem Body Mass Index (BMI) ab.

Bis zu einem BMI von 30,9 können wir für unsere Kunden häufig noch eine „Normalannahme“ erreichen. Bis zu einem BMI von 31,9 müssen Sie mit einem sog. „Risikozuschlag“ von 5% rechnen, d.h. Sie zahlen für Ihre private Krankenversicherung jeden Monat 5% mehr. Bis zu einem BMI von 32,9 beträgt der Risikozuschlag 10%, bis 33,9 zahlen Sie 15% mehr, bis 34,9 sind es 20% und ab einem BMI von 35 lehnt eine PKV den Antrag in der Regel ab. Diese Grenzwerte fallen bei jeder privaten Krankenversicherung etwas unterschiedlich aus.

Nutzen Sie zur Ermittlung Ihres BMIs einfach unseren BMI Rechner;

  • Wenn Sie knapp an einer dieser Grenzen liegen könnte es sich für Sie also lohnen, vor dem Abschluss einer privaten Krankenversicherung, Diät zu halten.

  • Wenn Sie für Ihre PKV aufgrund von Über- oder Untergewicht einen Risikozuschlag zahlen, können Sie diesen häufig überprüfen lassen, wenn Sie zwei Jahre lang normalgewichtig waren und ein Arzt dies bestätigt.

Hinweis: Starkes Untergewicht wird beim Abschluss einer PKV ebenfalls negativ bewertet.

PKV FAQ: Welcher PKV Tarif ist für mich der Beste?

Lesen Sie zur Auswahl des für Sie passenden Tarifs auch unsere ausführliche Seite Auswahlkriterien Private Krankenversicherung.

Was sollte ich bei der Auswahl meiner PKV beachten?

Seien Sie bei der Auswahl der Kriterien Ihrer Krankenversicherung nicht zu bescheiden! Ihre Gesundheit ist Ihr wichtigstes Gut! Sparen Sie nicht bei Ihrer Krankenversicherung. Wer genug verdient, um in die PKV zu wechseln, kann sich auch eine vernünftige Krankenversicherung leisten. „Billig“ kommt langfristig meistens teurer! Ihre Krankenversicherung brauchen Sie nicht solange Sie noch gesund sind, sondern wenn Sie später krank werden. Dann geht es um bestmögliche medizinische Versorgung, damit Sie schnell wieder fit werden.

Treffen Sie lieber einmal am Anfang die „große“ Entscheidung, sich eine vernünftige PKV zuzulegen und dafür jeden Monat etwas mehr Geld zu investieren. Das fühlt sich für Ihr Gehirn deutlich besser an, als später in vielen Einzelfällen Energie in Entscheidungen investieren zu müssen. Sonst müssen Sie jedes Mal neu überlegen, ob es Ihnen Ihre Gesundheit wert ist, selbst Geld draufzulegen, weil sie sich anfangs für eine leistungsschwächere PKV entschieden haben.

Wir helfen Ihnen, Ihre passende PKV zu finden. Aus Ihren individuellen Auswahlkriterien ermitteln wir gemeinsam mit Ihnen den für Sie „besten“ PKV Tarif. Mit Augenmerk auf moderne Medizin, Übernahme aller Kosten, Flexibilität und langfristig gutem und beitragsstabilem Preis-/Leistungsverhältnis.

Wie sollte ich die Auswahlkriterien meiner privaten Krankenversicherung gewichten?

Ihre Auswahlkriterien Krankenversicherung sollten sich an folgenden Leistungsanforderungen / Qualitätskriterien orientieren. Die Wichtigkeit der Kriterien bemisst sich – wie generell bei Versicherungen – nach zwei Faktoren

  1. Eintrittswahrscheinlichkeit: Wie häufig tritt die Erkrankung auf? und
  2. Schadenshöhe: Wie teuer wird es, wenn Sie Behandlungskosten, Geräte oder Medikamente selbst zahlen müssen bzw. wie sehr schränkt Sie die Erkrankung in Ihrer Gesundheit, Ihrem Wohlbefinden oder Ihrer Lebenserwartung ein?

Kleine Wahrscheinlichkeit, kleiner Schaden = weniger wichtig. Hohe Wahrscheinlichkeit, kleiner Schaden = Komfort, mittelwichtig. Kleine Wahrscheinlichkeit, großer Schaden = wichtig. Hohe Wahrscheinlichkeit, großer Schaden = sehr wichtig!

Was ist ein Selbstbehalt und wie hoch sollte er maximal sein?

Bei Tarifen mit einem sog. „Selbstbehalt“ zahlt der Versicherte Rechnungen bis zu einer gewissen Höhe selbst. Die private Krankenversicherung leistet erst, wenn die Kosten diesen Eigenanteil übersteigen. Mit einem Selbstbehalt sparen Sie zwar zunächst Versicherungsbeiträge. Für einen fairen Vergleich von Tarifen mit und ohne Selbstbehalt muss man zum monatlichen Beitrag ein Zwölftel des jährlichen Selbstbehalts addieren, um auf den sog. „Effektivbeitrag“ zu kommen.

Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass der Beitrag zu ca. 80% steuerlich absetzbar ist, der Selbstbehalt jedoch nicht. Zudem beteiligt sich der Arbeitgeber ca. hälftig am Beitrag, jedoch nicht am Selbstbehalt. Berücksichtigt man dann noch, dass ca. 40% des in Tarifen ohne SB höheren Beitrags in die Bildung von Alterungsrückstellungen investiert werden und dass der „billigere“ Tarif mit höherem SB auch weniger Beitragsrückerstattung zahlt, dann „lohnt“ sich ein hoher Selbstbehalt selten.

  • Wir empfehlen einen Selbstbehalt allenfalls bis maximal 600 Euro jährlich, damit Sie im Krankheitsfall finanziell nicht zu stark belastet werden.

Unsere Kunden empfehlen unsere Beratung in über 4.680 Bewertungen. Machen Sie sich den Weg zur Lösung Ihres Anliegens nicht unnötig schwer.

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Private Krankenversicherung FAQ: Fehler beim Antrag vermeiden!

Was muss ich bei den Gesundheitsfragen alles angeben?

Die Antwort ist relativ einfach: Alles wonach gefragt wird.

Gesundheitsfragen im Antrag müssen Sie wahrheitsgemäß und so genau wie möglich beantworten. Sie gefährden sonst Ihren Versicherungsschutz und riskieren, dass Ihre PKV im Krankheitsfall wegen einer sogenannten vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung nicht leistet.

Die Gesundheitsfragen der Gesellschaften unterscheiden sich von den Fragezeiträumen und den abgefragten Diagnosen her. Wir als Experten helfen Ihnen, diese Gesundheitsfragen richtig zu beantworten. So liefern Sie der Gesellschaft alle Informationen, die benötig werden, um Sie reibungslos zu versichern. Nicht mehr und nicht weniger!

Ausführlich behandeln wir dieses Thema auf unserer Seite Gesundheitsfragen von Versicherungen.

Keine PKV ohne Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)!

  • Anders als in der GKV sinkt der Beitrag zur privaten Krankenversicherung nicht wenn Sie z.B. durch Berufsunfähigkeit weniger verdienen! Finanziell kann die PKV dann, wie einige unglückliche Beispiele zeigen, zu einem schweren Ballast werden.

  • Die Lösung ist einfach: Zum Abschluss einer privaten Krankenversicherung gehört immer (!) eine leistungsstarke Berufsunfähigkeitsversicherung in Höhe Ihres Nettoeinkommens! Nur so können Sie sich Ihre private Krankenversicherung weiterhin leisten wenn Sie sie am dringendsten benötigen: bei Berufsunfähigkeit! Dazu beraten wir Sie spätestens nach PKV-Abschluss, siehe Beratung Berufsunfähigkeitsversicherung.

PKV FAQ: Wie komme ich zurück in die GKV?

Diese Frage behandeln wir ausführlich auf unserer Seite Wie komme ich zurück in die gesetzliche Krankenversicherung?

Welche Gründe gibt es für einen Wechsel von der PKV zurück in die GKV?

Der Wechsel in die PKV ist im Normalfall eine „lebenslange“ Entscheidung. Die Frage nach der Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung stellt sich nur, wenn es gute bzw. dringende Gründe gäbe, wieder in die GKV mit schlechteren Leistungen zurück zu wollen.

Grund für eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung könnte ein langfristig sinkendes Einkommen sein, z.B. bei Berufsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit.

Bei der gesetzlichen Krankenversicherung reduziert sich in diesen Fällen der Beitrag. In der PKV bleibt die Beitragshöhe i.d.R. unverändert.

  • Bei Berufsunfähigkeit sorgt eine ausreichend hohe Berufsunfähigkeitsversicherung dafür, dass Sie sich Ihre PKV ohne Probleme weiterhin leisten können. Bei Arbeitslosigkeit vor 55 müssen Sie normalerweise ohnehin wieder zurück in die GKV.

Siehe dazu ausführlich: Private Krankenversicherung und Berufsunfähigkeit und Private Krankenversicherung und Arbeitslosigkeit.

Kann ich als Student zurück in die GKV wechseln?

In den ersten drei Monaten nach der Einschreibung an der Hochschule können Sie sich für eine Krankenversicherung entscheiden bzw. die bisherige wechseln. Diese Entscheidung gilt i.d.R. für den gesamten Rest Ihres Studiums. Sie bleiben also dann erst mal eine ganze Weile in der gewählten Versicherungsart – gesetzlich oder privat. Wenn Sie sich für die PKV entscheiden, müssen Sie sich von der Versicherungspflicht befreien lassen, damit Sie nicht mehr an die gesetzliche Krankenversicherung gebunden sind.

Ausnahme für einen Wechsel in die GKV:

  • Übergangszeit vom Bachelor zum Master: Sind Sie in der Zeit in der PKV und möchten zurück in die GKV wechseln, müssen Sie zwischen Bachelorabschluss und Beginn des Masters mehr als einen Monat exmatrikuliert sein. In dem Fall ist die Befreiung der Versicherungspflicht aus dem Bachelor nicht mehr gültig und ein Wechsel in die GKV ist möglich.

PKV FAQ für bereits privat Krankenversicherte

Bis wann kann ich bei meiner PKV eine Arztrechnung zur Erstattung einreichen?

Grundsätzlich sind Sie flexibel, bis wann Sie eine Rechnung bei Ihrer privaten Krankenversicherung einreichen. Im Hinblick auf Selbstbehalte und eine mögliche Beitragsrückerstattung wartet man ggf. noch etwas, ob sich das Einreichen „lohnt“.

  • Achtung: Ihr Anspruch auf Erstattung einer Arztrechnung verjährt gem. § 195 BGB nach drei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt gem. § 199 BGB mit Ende des Jahres, in dem der Anspruch auf Erstattung entstanden ist. Wenn Sie also im August 2024 eine Rechnung erhalten, dann können Sie diese bis zum 31.12.2027 einreichen.

  • Bei vereinzelten Gesellschaften ist das Einreichen von Arztrechnungen nach Auskunft uns gegenüber länger oder theoretisch sogar zeitlich unbegrenzt möglich. Länger als 10 Jahre sollte man auch hier besser nicht warten. Irgendwann könnte mit Verwirkung nach § 242 BGB argumentiert werden.

Kann ich schon zwei Jahre nach PKV-Abschluss Kosten für eine Psychotherapie geltend machen?

Grundsätzlich soll Sie natürlich nichts davon abhalten, eine notwendige Psychotherapie in Anspruch zu nehmen. Zwei Aspekte dabei bitte bedenken:

Weitere frequently asked questions zur PKV

Typische kritische Fragen zur privaten Krankenversicherung finden Sie auch auf unserer Seite Kritische Fragen Private Krankenversicherung. Dort werden insbesondere die folgenden Private Krankenversicherung FAQ beantwortet:

Die „Mutter“ aller PKV FAQs: Das Signal Iduna KV Handbuch

Wenn Sie so richtig tief in das Thema gesetzliche und private Krankenversicherung einsteigen möchten, empfehlen wir das Studium (Lektüre wäre zu tief gegriffen) des hier verlinkten 148-seitigen „Handbuch Krankenversicherung“ der Signal Iduna (Version 2023). Es ist wirklich beachtlich, welche Tiefe und Aktualität der Informationen dieser private Krankenversicherer in diesem Standardwerk seit vielen Jahren bietet und kostenlos zur Verfügung stellt!

Hier ein Auszug aus dem Inhaltsverzeichnis:

Allgemeine Infos

GKV vs. PKV

Zielgruppen / Fachthemen

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KV-Lexikon

Gesetzestexte

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