Jetzt kostenlos beraten lassen!
Suchen Sie hier nach Informationen auf unserer Website.
Unser Tipp: Machen Sie es sich leichter und buchen Sie hier einen kostenlosen Online-Beratungstermin.

Seit 1982 musste gesetzlich Krankenversicherte deutliche Leistungskürzungen der GKV (gesetzliche Krankenversicherung) mit spürbaren Mehrkosten hinnehmen – ein Überblick.

Leistungskürzungen der GKV seit 1982

Nachfolgend ein Auszug aus den diversen Leistungskürzungen der GKV seit 1982 bis heute. Hier verlinkt ein genereller Überblick über Gesundheitsreform in Deutschland.

1982Kostendämpfungsgesetz
ArzneimittelErhöhung der Selbstbeteiligung je Mittel von 1 DM auf 1,50 DM
HeilmittelErhöhung der Selbstbeteiligung je Mittel von 2 DM auf 4 DM
SehhilfenBei gleich bleibender Sehschärfe Bezug nur noch alle drei Jahre
ZahnersatzWeiterhin 100 % Honorar, Kürzung der Laborkosten von 80 % auf 60 %
1983Haushaltsbegleitgesetz
ArzneimittelErhöhung der Selbstbeteiligung je Mittel von 1,50 DM auf 2 DM, Ausschluss von sog. Bagatell-Arzneien(z . B. gegen Erkältung)
KrankenhausEinführung einer Selbstbeteiligung von 5 DM pro Tag für max. 14 Tage im Kalenderjahr
RentnerAbschaffung der kostenlosen Krankenversicherung – pflichtversicherte Rentner müssen erstmals einen Teil ihres Beitrags selbst zahlen (von der Rente bzw. vergleichbaren Versorgungsbezügen)
1984Haushaltsbegleitgesetz
BeiträgeEinmalzahlungen (z. B.Urlaubs- und Weihnachtsgeld) werden jahresanteilig berücksichtigt und dadurch verstärkt in dieBeitragspflicht einbezogen
KrankengeldKürzung um Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung
1989Gesundheits-Reformgesetz (GRG)
ArzneimittelBegrenzung auf Festbeträge; für Medikamente ohne Festbetrag Erhöhung der Selbstbeteiligung von 2 DM auf 3 DM
FahrtkostenEinschränkungen bei ambulanten Fahrten und Einführung einer Selbstbeteiligung von 20 DM für stationäre Fahrten
HeilmittelErhöhung der Eigenbeteiligung von bisher 4 DM je Mittel auf 10 % der Gesamtkosten
HilfsmittelBegrenzung auf Festbeträge
RentnerVerschärfung der Vorversicherungszeit: Pflichtmitgliedschaft in der günstigen Rentnerkrankenversicherung (KVdR) nur noch für die Rentner, die in der Zeit von der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Rentenantragstellung mindestens 9/10 der zweiten Lebensarbeitshälfte (freiwillig oder pflichtig) GKV-versichert waren.
SehhilfenFür Gestelle nur noch 20 DM Zuschuss, für Gläser Begrenzung auf Festbeträge, neue Gläser nur noch bei Änderung der Sehschärfe um mind. 0,5 Dioptrien, Kontaktlinsen nur noch in medizinisch zwingend begründeten Ausnahmefällen
SterbegeldWegfall für Neuversicherte; Kürzung auf 2.100 DM für Versicherte bzw. 1.050 DM für Familienversicherte
ZahnersatzMinderung von 100 % auf 50 % für das Honorar und von 60 % auf 50 % für die Laborkosten, Einführung eines Bonus von 10% für regelmäßige Vorsorge
1993Gesundheits-Strukturgesetz (GSG)
ArzneimittelAusdehnung der Selbstbeteiligung auf alle Arzneimittel, also auch auf die mit Festbetrag; gleichzeitige Erhöhung derSelbstbeteiligung – gestaffelt nach Abgabepreis, später nach Packungsgröße – auf 3 DM, 5 DM und 7 DM
KrankenhausErhöhung der Selbstbeteiligung von 5 DM auf 12 DM (neue Bundesländer 9,- DM) für maximal 14 Tage im Kalenderjahr
RentnerErneute Verschärfung der Vorversicherungszeit: Pflichtmitgliedschaft in der günstigen KVdR nur noch für Rentner, die mindestens 9/10 der zweiten Lebensarbeitshälfte GKV-pflichtversichert waren. Damit ist die beitragsgünstige KVdR für fast alle freiwilligen Mitglieder (insbesondere Selbstständige, Beamte oder höherverdienende Arbeitnehmer) nicht mehr möglich. Beiträge werden jetzt nicht mehr nur von der Rente bzw. vergleichbaren Versorgungsbezügen sondern von allen Einnahmen (z. B. auch Mieten und Zinsen) bis zur Beitragsbemessungsgrenze erhoben.
1.7.1997Beitragsentlastungsgesetz
HeilmittelErhöhung der Eigenbeteiligung von 10 % auf 15 %
HilfsmittelEinführung einer Eigenbeteiligung von 20 % für Bandagen, Einlagen und Hilfsmittel zur Kompressionstherapie
KrankenhausErhöhung der Selbstbeteiligung von 12 DM auf 17 DM (alte Bundesländer) und von 9 DM auf 14 DM (neue Bundesländer) für max. 14 Tage im Kalenderjahr
ZahnersatzKürzung von 50 % auf 45 % bzw. mit Bonus von 60 % auf 55 %
1.7.19971. und 2. Neuordnungsgesetz
ArzneimittelErhöhung der Eigenbeteiligung um 5 DM – je nach Packungsgröße – auf 9 DM, 11 DM, 13 DM
FahrtkostenErhöhung der Eigenbeteiligung von 20 DM auf 25 DM
HeilmittelErhöhung der Eigenbeteiligung von 10 % auf 15 %
HilfsmittelEinführung einer Eigenbeteiligung von 20 % für Bandagen, Einlagen und Hilfsmittel zur Kompressionstherapie
KrankenhausErhöhung der Selbstbeteiligung von 12 DM auf 17 DM (alte Bundesländer) und von 9 DM auf 14 DM (neue Bundesländer) für max. 14 Tage im Kalenderjahr
ZahnersatzKürzung von 50 % auf 45 % bzw. mit Bonus von 60 % auf 55 %
1998Nächste Stufe des 2. Neuordnungsgesetzes
ZahnersatzAbschaffung der prozentualen Beteiligung und Einführung von Festzuschüssen; damit größere Flexibilität aber höhere Eigenbeteiligungen für die höherwertige Versorgung
1999Solidaritätsstärkungsgesetz
ArzneimittelReduzierung der Eigenbeteiligung je nach Packungsgröße auf 8, 9, oder 10 DM
ZahnersatzAbschaffung der Festzuschüsse und Wiedereinführung der prozentualen Beteiligung auf dem Stand vor dem 01.07.1997 (50 % bzw. mit Bonus 60 %), zusätzlicher Bonus von 5 %-Punkten nach 10-jähriger Vorsorge; nach 1978 Geborene erhalten wieder die gleichen Leistungen wie alle anderen Versicherten
2000Gesundheitsreform 2000
BeiträgeEinmalzahlungen (z. B.Urlaubs- und Weihnachtsgeld) werden jahresanteilig berücksichtigt und dadurch verstärkt in die Beitragspflicht einbezogen. Kürzung um Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung
2004GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) 2004
ArztbesuchErstmalig wird eine Praxisgebühr von 10 € eingeführt: gilt für jede 1. Inanspruchnahme pro Quartal, die nicht auf Überweisung beruht (Ausnahmen: Vorsorge- und Kontrolluntersuchungen)
ArzneimittelErhöhung der Zuzahlung auf 10 % (mindestens 5 € und maximal 10 €); nicht verschreibungspflichtige Medikamente werden grundsätzlich nicht mehr erstattet
HilfsmittelZuzahlungen jetzt für sämtliche Hilfsmittel (also auch für Krankenfahrstühle etc.) 10 % der Kosten, mindestens 5 € und maximal 10 €; darüber hinaus gelten die Festbeträge weiter
HeilmittelZuzahlung beträgt 10 % je Mittel (Fango, Massagen, etc.) plus 10 € je Verordnung
KrankenhausEigenbeteiligung wird auf 10 € für max. 28 Tage je Kalenderjahr heraufgesetzt (vorher: 9 € für 14 Tage)
SehhilfenFür Erwachsene Wegfall der Leistungen für Brillen und Kontaktlinsen (Ausnahme: schwer Sehbeeinträchtigte)
RentnerPflichtversicherte Rentner (= KVdR) zahlen auf Versorgungsbezüge den vollen Beitragssatz (bislang den halben), Kapitalleistungen daraus werden mit 120stel über 10 Jahre verteilt verbeitragt
FahrkostenAmbulante Fahrkosten werden grundsätzlich nicht mehr erstattet
ZahnersatzAb 2005 wird für Zahnersatz nur noch ein befundbezogener Festzuschuss gezahlt.
SonstigesAb 1.7.2005 Wegfall der paritätischen Beitragszahlung; ab dann hat jedes GKV-Mitglied einen zusätzlichen Beitragssatz von 0,9 % alleine zu entrichten (ohne Arbeitgeber-Beteiligung!).
2007GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG), unter anderem …
LeistungenRegressmöglichkeiten der Kassen zur Leistungsbeschränkung für selbst verschuldete Behandlungsbedürftigkeit, z. B. bei Komplikationen nach Schönheits-OP, Piercing oder Tätowierung
Arzneimittel„Teure“ Arzneimittel können erst nach Einholung einer ärztlichen Zweitmeinung verordnet werden
ZuzahlungenErhöhung der Belastungsgrenze für chronisch Kranke grundsätzlich bei nicht regelmäßiger Inanspruchnahme von Vorsorgeuntersuchungen
2007GKV-Finanzierungsgesetz (GKV-FinG), unter anderem …
Allgemeiner Beitragssatz wird auf 15,5 % gesetzlich festgeschrieben; Einfrieren des Arbeitgeberzuschusses auf 7,3 %; Kasse kann einkommensunabhängige Zusatzbeiträge ohne Begrenzung erheben; Wegfall der 3-Jahresfrist für höherverdienende Arbeitnehmer; …
Quelle / © Signal Iduna, Gesundheit erhalten – Gesetzlich oder Privat, 5/2014

Unsere Kunden empfehlen unsere Beratung in über 3.900 Bewertungen. Machen Sie sich den Weg zur Lösung Ihres Anliegens nicht unnötig schwer.

Jetzt kostenlosen Online-Beratungstermin buchen

Leistungskürzungen der GKV seit 1989

Der hier verlinkte Procontra Artikel vom 8.6.2018 beschreibt die Leistungskürzungen der GKV seit 1989. Der folgende Text ist daraus zitiert:

1989: Gesundheits-Reformgesetz

Das Gesundheits-Reformgesetz (GRG) von 1989 brachte deutliche Kürzungen für Hilfs- und Heilmittel, Arzneimittel sowie für den Zahnersatz: Für Brillengestelle gab es zum Beispiel nur noch 20 DM Zuschuss und neue Gläser gab’s nur noch bei Änderung der Sehschärfe um mindestens 0,5 Dioptrien. Weiterhin wurden Festbeträge für bestimmte Arzneimittel festgelegt: Die Differenz bei teuren Medikamenten trug der Patient seitdem selbst. Schlechte Nachrichten gab’s vor allem für Rentner: Die Zulassung zur Krankenversicherung der Rentner erfolgte nur dann, wenn man in der Zeit von der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Antragstellung mindestens 9/10 der zweiten Lebensarbeitshälfte Mitglied in einer GKV war – privat oder freiwillig.

1993: Gesundheits-Strukturgesetz

1993 trat das Gesundheits-Strukturgesetz (GSG) in Kraft. Auch wenn die damit verbundene Einführung der freien Krankenkassenwahl durchaus positiv zu werten ist, sah die Reform steigende Zuzahlungen der Versicherten vor: So wurde die Selbstbeteiligung bei Arzneimitteln erhöht und gleichzeitig auf Medikamente mit Festbetrag ausgedehnt. Im Zahnbereich wurden die Kosten für kieferorthopädische Behandlungen nur noch bei Kindern, Jugendlichen oder Erwachsenen mit schweren Kieferanomalien übernommen. Für Rentner bedeutete die Reform wieder eine Verschärfung der Vorversicherungszeit: Die Mitgliedschaft in der günstigen KVdR gab es nur noch für Rentner, die mindestens 9/10 der zweiten Lebensarbeitshälfte in einer GKV pflichtversichert waren.

1997: Erstes und zweites GKV-Neuordnungsgesetz

Mit den beiden GKV-Neuordnungsgesetzen unter Horst Seehofer (CSU) wurde die Eigenbeteiligung bei Arzneimitteln je nach Packungsgröße auf 9 DM, 11 DM und 13 DM erhöht. Außerdem wurde der Kassenzuschuss für Zahnersatz bei allen ab 1979 geborenen bis auf wenige Ausnahmen gestrichen. Auch für einen Krankenhausaufenthalt mussten Patienten tiefer in die Tasche greifen: Die Eigenbeteiligung wurde in den neuen Bundesländern von 9 DM auf 14 DM erhöht; in den alten Bundesländern von 12 DM auf 17 DM. Ferner wurde das Krankengeld gesenkt: Von 80 Prozent auf 70 Prozent des Bruttoeinkommens, maximal jedoch auf 90 Prozent (vorher 100 Prozent) des Nettoeinkommens.

2004: GKV-Modernisierungsgesetz

Im Rahmen der Umsetzung der „Agenda 2010“ einigten sich Regierung und Opposition im Jahr 2003 auf das „Gesetz zur Modernisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung“, das am 1. Januar 2004 wirksam wurde. Erklärtes Ziel der Reform war die Senkung der Lohnnebenkosten: Der Durchschnittsbetrag der GKV sollte auf ca. 13 Prozent des Einkommens reduziert werden (2003 betrug dieser 14,4 Prozent). Vor diesem Hintergrund wurde das Entbindungs- und Sterbegeld gestrichen und die sogenannte Praxisgebühr eingeführt. Außerdem bezahlten pflichtversicherte Rentner in der KVdR auf Betriebsrenten den vollen Beitragssatz für Kranken- und Pflegeversicherungen; auch Einmalzahlungen aus der betrieblichen Altersvorsorge unterlagen damit dem vollen Satz.

Die Reformen von 2011 und 2015

Die im November 2010 verabschiedete Gesundheitsreform trat am 1. Januar 2011 in Kraft. Damit wurde der allgemeine Krankenkassenbeitrag der GKV von 14,9 Prozent wieder auf den alten Stand von 15,5 Prozent angehoben, nachdem dieser im Rahmen der Finanzkrise 2007 kurzzeitig gesenkt worden war. Mit der Reform wurde außerdem die Begrenzung der Zusatzbeiträge aufgehoben (ausgenommen waren zum Beispiel Arbeitslosengeld-II-Empfänger, Studenten, Azubis oder Minijobber). Zum 1. Januar 2015 wurde die Einführung eines kassenindividuellen Zusatzbeitrages beschlossen, woraufhin der Krankenkassenbeitrag auf den Beitrag von 14,6 Prozent sank, den sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu je 50 Prozent teilten.

Beitragsentwicklung und Leistungskürzungen der GKV

Auf dieser Grafik sehen Sie auf einen Blick, wie Leistungskürzungen der GKV mit deutlichen Beitragssteigerungen einhergingen:

Beitragsentwicklung Diagramm
(c) Signal Iduna 2015

Fazit zu den Leistungskürzungen der GKV

Seit 1982 musste gesetzlich Krankenversicherte deutliche Leistungskürzungen der GKV hinnehmen, die mit spürbaren zusätzlichen finanziellen Belastungen verbunden sind.

Diese Leistungskürzungen der GKV sind wichtige Faktoren für einen Vergleich GKV vs. PKV bezüglich Beiträgen und Leistungen!

Empfehlung zu diesen Leistungskürzungen der GKV

Wollen Sie die hier aufgezählten Leistungskürzungen der GKV vermeiden, dann nutzen Sie professionelle Beratung (gerne durch uns), ob für Sie ein Wechsel in eine private Krankenversicherung möglich und sinnvoll ist.

KrankenversicherungMehr zum Thema

Diese Inhalte könnten Sie ebenfalls interessieren.

Alle Beiträge ansehen
Kinderkrankengeld und Kinderkrankentagegeld

Kinderkrankengeld und Kinderkrankentagegeld

Kinderkrankengeld und Kinderkrankentagegeld unterstützt berufstätige Eltern dabei, Lohnausfälle durch...
Krankenzusatzversicherung für Kinder und Jugendliche

Krankenzusatzversicherung für Kinder und Jugendliche

Eltern haben oft den Wunsch, ihren Kindern mit einer privaten Krankenzusatzversicherung bessere medizinische...