Seit 1982 musste gesetzlich Krankenversicherte deutliche Leistungskürzungen der GKV (gesetzliche Krankenversicherung) mit spürbaren Mehrkosten hinnehmen – ein Überblick.
Leistungskürzungen der GKV seit 1982
Nachfolgend ein Auszug aus den diversen Leistungskürzungen der GKV seit 1982 bis heute. Hier verlinkt ein genereller Überblick über Gesundheitsreform in Deutschland.
1982 | Kostendämpfungsgesetz |
Arzneimittel | Erhöhung der Selbstbeteiligung je Mittel von 1 DM auf 1,50 DM |
Heilmittel | Erhöhung der Selbstbeteiligung je Mittel von 2 DM auf 4 DM |
Sehhilfen | Bei gleich bleibender Sehschärfe Bezug nur noch alle drei Jahre |
Zahnersatz | Weiterhin 100 % Honorar, Kürzung der Laborkosten von 80 % auf 60 % |
1983 | Haushaltsbegleitgesetz |
Arzneimittel | Erhöhung der Selbstbeteiligung je Mittel von 1,50 DM auf 2 DM, Ausschluss von sog. Bagatell-Arzneien(z . B. gegen Erkältung) |
Krankenhaus | Einführung einer Selbstbeteiligung von 5 DM pro Tag für max. 14 Tage im Kalenderjahr |
Rentner | Abschaffung der kostenlosen Krankenversicherung – pflichtversicherte Rentner müssen erstmals einen Teil ihres Beitrags selbst zahlen (von der Rente bzw. vergleichbaren Versorgungsbezügen) |
1984 | Haushaltsbegleitgesetz |
Beiträge | Einmalzahlungen (z. B.Urlaubs- und Weihnachtsgeld) werden jahresanteilig berücksichtigt und dadurch verstärkt in dieBeitragspflicht einbezogen |
Krankengeld | Kürzung um Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung |
1989 | Gesundheits-Reformgesetz (GRG) |
Arzneimittel | Begrenzung auf Festbeträge; für Medikamente ohne Festbetrag Erhöhung der Selbstbeteiligung von 2 DM auf 3 DM |
Fahrtkosten | Einschränkungen bei ambulanten Fahrten und Einführung einer Selbstbeteiligung von 20 DM für stationäre Fahrten |
Heilmittel | Erhöhung der Eigenbeteiligung von bisher 4 DM je Mittel auf 10 % der Gesamtkosten |
Hilfsmittel | Begrenzung auf Festbeträge |
Rentner | Verschärfung der Vorversicherungszeit: Pflichtmitgliedschaft in der günstigen Rentnerkrankenversicherung (KVdR) nur noch für die Rentner, die in der Zeit von der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Rentenantragstellung mindestens 9/10 der zweiten Lebensarbeitshälfte (freiwillig oder pflichtig) GKV-versichert waren. |
Sehhilfen | Für Gestelle nur noch 20 DM Zuschuss, für Gläser Begrenzung auf Festbeträge, neue Gläser nur noch bei Änderung der Sehschärfe um mind. 0,5 Dioptrien, Kontaktlinsen nur noch in medizinisch zwingend begründeten Ausnahmefällen |
Sterbegeld | Wegfall für Neuversicherte; Kürzung auf 2.100 DM für Versicherte bzw. 1.050 DM für Familienversicherte |
Zahnersatz | Minderung von 100 % auf 50 % für das Honorar und von 60 % auf 50 % für die Laborkosten, Einführung eines Bonus von 10% für regelmäßige Vorsorge |
1993 | Gesundheits-Strukturgesetz (GSG) |
Arzneimittel | Ausdehnung der Selbstbeteiligung auf alle Arzneimittel, also auch auf die mit Festbetrag; gleichzeitige Erhöhung derSelbstbeteiligung – gestaffelt nach Abgabepreis, später nach Packungsgröße – auf 3 DM, 5 DM und 7 DM |
Krankenhaus | Erhöhung der Selbstbeteiligung von 5 DM auf 12 DM (neue Bundesländer 9,- DM) für maximal 14 Tage im Kalenderjahr |
Rentner | Erneute Verschärfung der Vorversicherungszeit: Pflichtmitgliedschaft in der günstigen KVdR nur noch für Rentner, die mindestens 9/10 der zweiten Lebensarbeitshälfte GKV-pflichtversichert waren. Damit ist die beitragsgünstige KVdR für fast alle freiwilligen Mitglieder (insbesondere Selbstständige, Beamte oder höherverdienende Arbeitnehmer) nicht mehr möglich. Beiträge werden jetzt nicht mehr nur von der Rente bzw. vergleichbaren Versorgungsbezügen sondern von allen Einnahmen (z. B. auch Mieten und Zinsen) bis zur Beitragsbemessungsgrenze erhoben. |
1.7.1997 | Beitragsentlastungsgesetz |
Heilmittel | Erhöhung der Eigenbeteiligung von 10 % auf 15 % |
Hilfsmittel | Einführung einer Eigenbeteiligung von 20 % für Bandagen, Einlagen und Hilfsmittel zur Kompressionstherapie |
Krankenhaus | Erhöhung der Selbstbeteiligung von 12 DM auf 17 DM (alte Bundesländer) und von 9 DM auf 14 DM (neue Bundesländer) für max. 14 Tage im Kalenderjahr |
Zahnersatz | Kürzung von 50 % auf 45 % bzw. mit Bonus von 60 % auf 55 % |
1.7.1997 | 1. und 2. Neuordnungsgesetz |
Arzneimittel | Erhöhung der Eigenbeteiligung um 5 DM – je nach Packungsgröße – auf 9 DM, 11 DM, 13 DM |
Fahrtkosten | Erhöhung der Eigenbeteiligung von 20 DM auf 25 DM |
Heilmittel | Erhöhung der Eigenbeteiligung von 10 % auf 15 % |
Hilfsmittel | Einführung einer Eigenbeteiligung von 20 % für Bandagen, Einlagen und Hilfsmittel zur Kompressionstherapie |
Krankenhaus | Erhöhung der Selbstbeteiligung von 12 DM auf 17 DM (alte Bundesländer) und von 9 DM auf 14 DM (neue Bundesländer) für max. 14 Tage im Kalenderjahr |
Zahnersatz | Kürzung von 50 % auf 45 % bzw. mit Bonus von 60 % auf 55 % |
1998 | Nächste Stufe des 2. Neuordnungsgesetzes |
Zahnersatz | Abschaffung der prozentualen Beteiligung und Einführung von Festzuschüssen; damit größere Flexibilität aber höhere Eigenbeteiligungen für die höherwertige Versorgung |
1999 | Solidaritätsstärkungsgesetz |
Arzneimittel | Reduzierung der Eigenbeteiligung je nach Packungsgröße auf 8, 9, oder 10 DM |
Zahnersatz | Abschaffung der Festzuschüsse und Wiedereinführung der prozentualen Beteiligung auf dem Stand vor dem 01.07.1997 (50 % bzw. mit Bonus 60 %), zusätzlicher Bonus von 5 %-Punkten nach 10-jähriger Vorsorge; nach 1978 Geborene erhalten wieder die gleichen Leistungen wie alle anderen Versicherten |
2000 | Gesundheitsreform 2000 |
Beiträge | Einmalzahlungen (z. B.Urlaubs- und Weihnachtsgeld) werden jahresanteilig berücksichtigt und dadurch verstärkt in die Beitragspflicht einbezogen. Kürzung um Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung |
2004 | GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) 2004 |
Arztbesuch | Erstmalig wird eine Praxisgebühr von 10 € eingeführt: gilt für jede 1. Inanspruchnahme pro Quartal, die nicht auf Überweisung beruht (Ausnahmen: Vorsorge- und Kontrolluntersuchungen) |
Arzneimittel | Erhöhung der Zuzahlung auf 10 % (mindestens 5 € und maximal 10 €); nicht verschreibungspflichtige Medikamente werden grundsätzlich nicht mehr erstattet |
Hilfsmittel | Zuzahlungen jetzt für sämtliche Hilfsmittel (also auch für Krankenfahrstühle etc.) 10 % der Kosten, mindestens 5 € und maximal 10 €; darüber hinaus gelten die Festbeträge weiter |
Heilmittel | Zuzahlung beträgt 10 % je Mittel (Fango, Massagen, etc.) plus 10 € je Verordnung |
Krankenhaus | Eigenbeteiligung wird auf 10 € für max. 28 Tage je Kalenderjahr heraufgesetzt (vorher: 9 € für 14 Tage) |
Sehhilfen | Für Erwachsene Wegfall der Leistungen für Brillen und Kontaktlinsen (Ausnahme: schwer Sehbeeinträchtigte) |
Rentner | Pflichtversicherte Rentner (= KVdR) zahlen auf Versorgungsbezüge den vollen Beitragssatz (bislang den halben), Kapitalleistungen daraus werden mit 120stel über 10 Jahre verteilt verbeitragt |
Fahrkosten | Ambulante Fahrkosten werden grundsätzlich nicht mehr erstattet |
Zahnersatz | Ab 2005 wird für Zahnersatz nur noch ein befundbezogener Festzuschuss gezahlt. |
Sonstiges | Ab 1.7.2005 Wegfall der paritätischen Beitragszahlung; ab dann hat jedes GKV-Mitglied einen zusätzlichen Beitragssatz von 0,9 % alleine zu entrichten (ohne Arbeitgeber-Beteiligung!). |
2007 | GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG), unter anderem … |
Leistungen | Regressmöglichkeiten der Kassen zur Leistungsbeschränkung für selbst verschuldete Behandlungsbedürftigkeit, z. B. bei Komplikationen nach Schönheits-OP, Piercing oder Tätowierung |
Arzneimittel | „Teure“ Arzneimittel können erst nach Einholung einer ärztlichen Zweitmeinung verordnet werden |
Zuzahlungen | Erhöhung der Belastungsgrenze für chronisch Kranke grundsätzlich bei nicht regelmäßiger Inanspruchnahme von Vorsorgeuntersuchungen |
2007 | GKV-Finanzierungsgesetz (GKV-FinG), unter anderem … |
Allgemeiner Beitragssatz wird auf 15,5 % gesetzlich festgeschrieben; Einfrieren des Arbeitgeberzuschusses auf 7,3 %; Kasse kann einkommensunabhängige Zusatzbeiträge ohne Begrenzung erheben; Wegfall der 3-Jahresfrist für höherverdienende Arbeitnehmer; … |
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Jetzt kostenlosen Online-Beratungstermin buchenLeistungskürzungen der GKV seit 1989
Der hier verlinkte Procontra Artikel vom 8.6.2018 beschreibt die Leistungskürzungen der GKV seit 1989. Der folgende Text ist daraus zitiert:
1989: Gesundheits-Reformgesetz
Das Gesundheits-Reformgesetz (GRG) von 1989 brachte deutliche Kürzungen für Hilfs- und Heilmittel, Arzneimittel sowie für den Zahnersatz: Für Brillengestelle gab es zum Beispiel nur noch 20 DM Zuschuss und neue Gläser gab’s nur noch bei Änderung der Sehschärfe um mindestens 0,5 Dioptrien. Weiterhin wurden Festbeträge für bestimmte Arzneimittel festgelegt: Die Differenz bei teuren Medikamenten trug der Patient seitdem selbst. Schlechte Nachrichten gab’s vor allem für Rentner: Die Zulassung zur Krankenversicherung der Rentner erfolgte nur dann, wenn man in der Zeit von der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Antragstellung mindestens 9/10 der zweiten Lebensarbeitshälfte Mitglied in einer GKV war – privat oder freiwillig.
1993: Gesundheits-Strukturgesetz
1993 trat das Gesundheits-Strukturgesetz (GSG) in Kraft. Auch wenn die damit verbundene Einführung der freien Krankenkassenwahl durchaus positiv zu werten ist, sah die Reform steigende Zuzahlungen der Versicherten vor: So wurde die Selbstbeteiligung bei Arzneimitteln erhöht und gleichzeitig auf Medikamente mit Festbetrag ausgedehnt. Im Zahnbereich wurden die Kosten für kieferorthopädische Behandlungen nur noch bei Kindern, Jugendlichen oder Erwachsenen mit schweren Kieferanomalien übernommen. Für Rentner bedeutete die Reform wieder eine Verschärfung der Vorversicherungszeit: Die Mitgliedschaft in der günstigen KVdR gab es nur noch für Rentner, die mindestens 9/10 der zweiten Lebensarbeitshälfte in einer GKV pflichtversichert waren.
1997: Erstes und zweites GKV-Neuordnungsgesetz
Mit den beiden GKV-Neuordnungsgesetzen unter Horst Seehofer (CSU) wurde die Eigenbeteiligung bei Arzneimitteln je nach Packungsgröße auf 9 DM, 11 DM und 13 DM erhöht. Außerdem wurde der Kassenzuschuss für Zahnersatz bei allen ab 1979 geborenen bis auf wenige Ausnahmen gestrichen. Auch für einen Krankenhausaufenthalt mussten Patienten tiefer in die Tasche greifen: Die Eigenbeteiligung wurde in den neuen Bundesländern von 9 DM auf 14 DM erhöht; in den alten Bundesländern von 12 DM auf 17 DM. Ferner wurde das Krankengeld gesenkt: Von 80 Prozent auf 70 Prozent des Bruttoeinkommens, maximal jedoch auf 90 Prozent (vorher 100 Prozent) des Nettoeinkommens.
2004: GKV-Modernisierungsgesetz
Im Rahmen der Umsetzung der „Agenda 2010“ einigten sich Regierung und Opposition im Jahr 2003 auf das „Gesetz zur Modernisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung“, das am 1. Januar 2004 wirksam wurde. Erklärtes Ziel der Reform war die Senkung der Lohnnebenkosten: Der Durchschnittsbetrag der GKV sollte auf ca. 13 Prozent des Einkommens reduziert werden (2003 betrug dieser 14,4 Prozent). Vor diesem Hintergrund wurde das Entbindungs- und Sterbegeld gestrichen und die sogenannte Praxisgebühr eingeführt. Außerdem bezahlten pflichtversicherte Rentner in der KVdR auf Betriebsrenten den vollen Beitragssatz für Kranken- und Pflegeversicherungen; auch Einmalzahlungen aus der betrieblichen Altersvorsorge unterlagen damit dem vollen Satz.
Die Reformen von 2011 und 2015
Die im November 2010 verabschiedete Gesundheitsreform trat am 1. Januar 2011 in Kraft. Damit wurde der allgemeine Krankenkassenbeitrag der GKV von 14,9 Prozent wieder auf den alten Stand von 15,5 Prozent angehoben, nachdem dieser im Rahmen der Finanzkrise 2007 kurzzeitig gesenkt worden war. Mit der Reform wurde außerdem die Begrenzung der Zusatzbeiträge aufgehoben (ausgenommen waren zum Beispiel Arbeitslosengeld-II-Empfänger, Studenten, Azubis oder Minijobber). Zum 1. Januar 2015 wurde die Einführung eines kassenindividuellen Zusatzbeitrages beschlossen, woraufhin der Krankenkassenbeitrag auf den Beitrag von 14,6 Prozent sank, den sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu je 50 Prozent teilten.
Beitragsentwicklung und Leistungskürzungen der GKV
Auf dieser Grafik sehen Sie auf einen Blick, wie Leistungskürzungen der GKV mit deutlichen Beitragssteigerungen einhergingen:
Fazit zu den Leistungskürzungen der GKV
Seit 1982 musste gesetzlich Krankenversicherte deutliche Leistungskürzungen der GKV hinnehmen, die mit spürbaren zusätzlichen finanziellen Belastungen verbunden sind.
Diese Leistungskürzungen der GKV sind wichtige Faktoren für einen Vergleich GKV vs. PKV bezüglich Beiträgen und Leistungen!
Empfehlung zu diesen Leistungskürzungen der GKV
Wollen Sie die hier aufgezählten Leistungskürzungen der GKV vermeiden, dann nutzen Sie professionelle Beratung (gerne durch uns), ob für Sie ein Wechsel in eine private Krankenversicherung möglich und sinnvoll ist.