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Eltern haben oft den Wunsch, ihren Kindern mit einer privaten Krankenzusatzversicherung bessere medizinische Versorgung als in der GKV zu sichern. Die Kosten sind recht überschaubar, da Kinder und Jugendliche i.d.R. gesünder sind, als ältere Menschen.

Das Wichtigste in Kürze
  • Mit der richtigen Krankenzusatzversicherung wird Ihr Kind fast zum Privatpatient.

  • Mit einer stationären Zusatzversicherung fürs Krankenhaus wird Ihr Kind im Krankenhaus wie ein Privatpatient vom Chefarzt / Oberarzt operiert („Wahlarztprinzip“) und Sie übernachten beim „Rooming-in“ ungestört alleine mit Ihrem Kind in einem Einzelzimmer.

  • Schöne und gesunde Zähne für Kinder ohne hohe Kosten. Eine private Zahnzusatzversicherung übernimmt die Kosten für Zahnbehandlung inkl. Prophylaxe und Kieferorthopädie, die von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nicht übernommen werden.

  • Eine ambulante Zusatzversicherung übernimmt die Kosten für Zusatzleistungen wie Heilpraktiker, Osteopath, Brillen und Kontaktlinsen. Als Privatzahler bekommt Ihr Kind bei Beschwerden schneller Termine und Sie sitzen nicht so lange im Wartezimmer. Mit dem Kostenerstattungsprinzip ist Ihr Kind auch ambulant Privatpatient.

  • Wir beraten Sie gerne, welche Krankenzusatzversicherung für Ihr Kind die beste ist.

Krankenzusatzversicherung für Kinder und Jugendliche für Eilige

Die Barmenia bietet nach unserer unabhängigen Marktanalyse leistungsstarke moderne Tarife als Krankenzusatzversicherung mit sehr gutem Preis-/Leistungsverhältnis. Einen Überblick über die Leistungen der einzelnen Module erhalten Sie in dieser Übersicht Barmenia Zusatzversicherungen. Wenn Sie die folgenden Links zum Direktabschluss nutzen, kommen Sie in den Genuss unserer Betreuung als Ihr Versicherungsmakler.

Der sehr flexible neue Optionstarif der Barmenia „Mehr Optionen“ sichert den Gesundheitszustand Ihres Kindes für einen evtl. späteren Wechsel in die private Krankenversicherung. Aufgrund der umfassenderen Gesundheitsfragen wird dieser Tarif nicht zum Online-Abschluss angeboten. Wir beraten Sie dazu gerne!

Unsere Kunden empfehlen unsere Beratung in über 3.900 Bewertungen. Machen Sie sich den Weg zur Lösung Ihres Anliegens nicht unnötig schwer.

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Zweck einer Krankenzusatzversicherung für Kinder und Jugendliche

Die wichtigsten Ziele einer Krankenzusatzversicherung für Kinder und Jugendliche sind

1. Bessere medizinische Behandlung

in den hier verlinkten Bereichen:

2. Schutz vor finanziellen Risiken

3. Reduzierung von Zuzahlungen

Mit einer Krankenzusatzversicherung können Sie Eigenanteile und Zuzahlungen reduzieren für

Die einzelnen Bausteine einer Krankenzusatzversicherung können Sie modular kombinieren.

Stationäre Zusatzversicherung / Krankenhauszusatzversicherung

Im Krankenhaus geht es meistens um ernstere Diagnosen. Dort ist medizinisch optimale Versorgung am wichtigsten. Immer mehr Operationen werden im Krankenhaus ambulant durchgeführt. Mit einer stationären Zusatzversicherung fürs Krankenhaus ist Ihr Kind im Krankenhaus Privatpatient, wird vom Chefarzt / Oberarzt operiert („Wahlarztprinzip“) und Sie übernachten beim „Rooming-in“ unbestört alleine mit Ihrem Kind in einem Einzelzimmer.

Folgende Kriterien halten wir für Kinder relevant (in absteigender Priorität):

Für unsere Kunden vergleichen wir im Zuge der Beratung verschiedene Anbieter und Tarife. Die über diesen Link unkompliziert abschließbare stationäre Zusatzversicherung „Mehr Komfort“ der Barmenia erfüllt die genannten Kriterien und bietet ein aus unserer Sicht sehr gutes Preis-/Leistungsverhältnis für die stationäre Absicherung Ihrer Kinder – jetzt und später als Erwachsene. Auch beim Online-Abschluss kommen Sie in den Genuss unserer Betreuung als Ihr Versicherungsmakler.

Zahnzusatzversicherung für Kinder und Jugendliche

Schöne und gesunde Zähne für Kinder ohne hohe Kosten. Eine private Zahnzusatzversicherung übernimmt die Kosten für Zahnbehandlung inkl. Prophylaxe und Kieferorthopädie, die von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nicht übernommen werden. Siehe dazu ausführlich unsere Seite Zahnzusatzversicherung.

Bei der Zahnbehandlung sind einige Leistungen bei der GKV ausgeschlossen bzw. eingeschränkt, für die sich eine private Zahnzusatzversicherung empfiehlt, z.B.:

Der Schwerpunkt einer Zahnzusatzversicherung liegt bei Kindern auf kieferorthopädischen Maßnahmen. In Deutschland haben nach einer Zahnärzte-Studie aus 2022 ca. 40% der acht- und neunjährigen Kinder kieferorthopädischen Behandlungsbedarf. Im Bereich Zahnzusatzversicherung stehen bei Kindern und Jugendlichen deshalb primär teure kieferorthopädische Maßnahmen im Vordergrund.

„Gute“ Tarife übernehmen 100% der Kosten für Kieferorthopädie inkl. Mini-Brackets, Keramik- und Kunststoffbrackets, unsichtbare Zahnspangen oder festsitzende Retainer. Häufig sind diese betragsmäßig gedeckelt, z.B. bei 2.000 EUR. Leistungen in den ersten ein bis drei Kalenderjahren sind teilweise begrenzt auf geringere Beträge.

Für unsere Kunden vergleichen wir im Zuge der Beratung verschiedene Anbieter und Tarife. Die über diesen Link unkompliziert abschließbare Zahnzusatzversicherung „Mehr Zahn 100 / Mehr Zahn Vorsorge“ der Barmenia bietet ein aus unserer Sicht sehr gutes Preis-/Leistungsverhältnis für die Absicherung der Zähne Ihrer Kinder – jetzt und später als Erwachsene! Auch beim Online-Abschluss kommen Sie in den Genuss unserer Betreuung als Ihr Versicherungsmakler.

Ambulante Zusatzversicherung für Kinder und Jugendliche

Eine ambulante Zusatzversicherung übernimmt die Kosten für Zusatzleistungen wie Heilpraktiker, Osteopath, Brillen und Kontaktlinsen, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht bezahlt werden.

Für unsere Kunden vergleichen wir im Zuge der Beratung verschiedene Anbieter und Tarife. Die über diesen Link unkompliziert abschließbare ambulante Zusatzversicherung „Mehr Gesundheit / Mehr Sehen“ der Barmenia bietet ein aus unserer Sicht sehr gutes Preis-/Leistungsverhältnis für die ambulante Absicherung – jetzt und später als Erwachsene! Auch beim Online-Abschluss kommen Sie in den Genuss unserer Betreuung als Ihr Versicherungsmakler.

Krankenzusatzversicherung: Privatpatient mit Kostenerstattung

Wenn Sie das sog. Kostenerstattungsprinzip nach § 13 SGB V in Verbindung mit den passenden Krankenzusatzversicherungen nutzen, wird Ihr Kind als Kassenpatient wie ein Privatpatient behandelt.

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