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Kassenleistung sind „Allgemeine Krankenhausleistungen“ (§ 2 BPflV), d.h. „die Krankenhausleistungen, die unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit des Krankenhauses im Einzelfall nach Art und Schwere der Krankheit für die medizinisch zweckmäßige und ausreichende Versorgung des Patienten notwendig sind.“ Etwas überspitzt formuliert: „der Arzt im ersten Lehrjahr und das Mehrbettzimmer für den geselligen Typ“.

Anforderungen an eine private stationäre Behandlung (Zusatzversicherung):

Mehr zu den privaten Mehrleistungen einer stationären Behandlung im Krankenhaus lesen Sie auf unserer Seite Krankenversicherung im Krankenhaus.

Nutzen Sie unsere Beratung – wir erstellen Ihnen gerne einen Tarifvergleich, um den zu Ihren individuellen Anforderungen passenden Tarif zu ermitteln. Je nach Kundenanforderungen können z.B. die Top-Tarife von Arag, Barmenia, Hallesche und Deutscher Ring eine gute Wahl sein.

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