Zweck einer Krankenzusatzversicherung
1. eine bessere medizinische Behandlung in den hier verlinkten Bereichen
- ambulant: für Behandlungen bei niedergelassenen Ärzten und Medikamente
- stationär: für Operationen und Behandlungen in Krankenhäusern und Privatkliniken durch den Arzt Ihrer Wahl (Chefarzt oder Oberarzt) inkl. Unterbringung im Einbettzimmer oder Zweibettzimmer
- Zahnbehandlung / Zahnersatz: für Behandlungen beim Zahnarzt inkl. Zahnersatz, der nicht nur die “Kaufähigkeit” wiederherstellt sondern auch ästhetischen Anforderungen genügt
2. der Schutz vor finanziellen Risiken
- Lohnersatz / Krankentagegeld
- Pflegekosten (z.B. mit einem Pflegetagegeld) und ggf. noch
3. die Reduzierung von Zuzahlungen für
- Ausland
- Brille
- Heilpraktiker, etc.
Die einzelnen Bausteine einer Krankenzusatzversicherung können modular kombiniert werden.
Dabei stellt sich auch die Frage nach der Entscheidung für oder gegen das Kostenerstattungsprinzip nach § 13 SGB V.
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