Mit der richtigen Zahnzusatzversicherung werden Sie beim Zahnarzt wie ein Privatpatient behandelt – Prophylaxe / professionelle Zahnreinigung und ästhetischer Zahnersatz inklusive. Nutzen Sie den nachfolgenden Vergleich Zahnzusatzversicherung (powered by „Waizmanntabelle“) zum direktem Online-Abschluss einer guten Zahnzusatzversicherung.
Privatpatient beim Zahnarzt
Eine private Zahnzusatzversicherung erstattet je nach Tarif Kosten für Zahnbehandlung und Zahnersatz, die von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nicht übernommen werden.
Bei der Zahnbehandlung sind einige Leistungen bei der GKV ausgeschlossen bzw. eingeschränkt, für die sich eine private Zahnzusatzversicherung empfiehlt, z.B.:
Der Schwerpunkt einer Zahnzusatzversicherung liegt jedoch – auch bezogen auf die Kosten – beim Zahnersatz. Hier wird aufgrund der „befundorientierten Festzuschüsse“ auch dem GKV Versicherten bereits ein großer Teil der Leistungen privat in Rechnung gestellt.
Für einen schnellen unkomplizierten Online-Abschluss einer guten Zahnzusatzversicherung nutzen Sie den nachfolgenden Vergleich mit der „Waizmanntabelle“. Wenn Sie umfassendere Beratung auch zu anderen Themen wünschen kontaktieren Sie mich für einen individuelleren Vergleich anhand Ihrer qualitativen Anforderungen (siehe unten) an eine gute Zahnzusatzversicherung.
Unsere Kunden empfehlen unsere Beratung in über 3.100 Bewertungen. Machen Sie sich den Weg zur Lösung Ihres Anliegens nicht unnötig schwer.
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Anforderungen private Zahnzusatzversicherung:
Bei der Zahnbehandlung rechnet der Zahnarzt bei GKV Versicherten nach dem „Bewertungsmaßstab zahnärztlicher Leistungen“ (BEMA) ab, bei Privatversicherten nach der „Gebührenordnung für Zahnärzte“ (GOZ). Beide führen oft zu ähnlichen Abrechungsbeträgen. Einige Leistungen sind bei der GKV jedoch ausgeschlossen bzw. eingeschränkt (s.o.).
Empfehlenswerte Zahnzusatzversicherungen (vorbehaltlich besonderer Kundenanforderungen) sind z.B. die Top-Tarife von Arag, Hallesche oder Deutscher Ring. Die CSS bietet zwar auch gute Bedingungen, bildet jedoch keine Altersrückstellungen und wir haben von Patienten und Zahnärzten schon mehrfach von Schwierigkeiten bei der Abwicklung bzw. Leistungserstattung berichtet bekommen.