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Berufshaftpflichtversicherung für Assistenzärzte, Assistenzärztinnen bzw. Assistenzzahnärzte und Assistenzzahnärztinnen: Welche Risiken müssen Sie als Ärztin oder Arzt in Weiterbildung absichern, wo gibt’s gute Leistungen zum günstigen Preis?

Das Wichtigste in Kürze
  • Eine Berufshaftpflichtversicherung für Assistenzärzte ist Pflicht! Sie zahlen dafür nur rund 69 EUR.

  • Grundsätzlich haftet jeder Arzt dem Patienten gegenüber persönlich, also mit seinem Privatvermögen.

  • Eine Berufshaftpflichtversicherung zahlt nicht nur bei berechtigten Forderungen. Sie unterstützt den Assistenzarzt auch im Vorfeld durch Prüfung der Haftung und Abwehr unberechtigter Ansprüche.

  • Lassen Sie sich die Absicherung durch Ihren Arbeitgeber (Krankenhaus bzw. Praxis) mit unserer bewährten Vorlage schriftlich bestätigen.

  • Eine Privathaftpflichtversicherung ist in der Berufshaftpflichtversicherung bis zur Facharztanerkennung normalerweise kostenlos enthalten.

  • Es gibt eine Reihe verschiedener Tarife und Anbieter, die unterschiedliche Leistungen und Versicherungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden bieten.

  • Lassen Sie sich von uns unabhängig und kostenlos zum Abschluss der zu Ihren Anforderungen passenden Berufshaftpflichtversicherung für Assistenzärzte beraten.

AKTUELL: Statt anonymem Online-Abschluss bieten wir Ihnen zur Berufshaftpflichtversicherung für Assistenzärzte nun auch unseren persönlichen Service an. Buchen Sie einfach einen kurzen, i.d.R. max. halbstündigen kostenlosen Beratungstermin („Sonstiges“ – bundesweit per Onlineberatung) oder senden Sie uns eine Mail an office(at)schlemann.com. Wenn Sie sich hier auf unserer Seite vorab eingelesen haben, dauert die Umsetzung maximal eine halbe Stunde. Wir gehen mit Ihnen gemeinsam die Antragsfragen durch. Für den Abschluss sind dann noch ein paar Seiten zu unterschreiben, die Sie uns einfach per E-Mail als Scan oder als Fax zurücksenden können.

Unsere Empfehlung zur Berufshaftpflichtversicherung für Assistenzärzte: Wählen Sie einen modernen, leistungstarken Tarif eines sehr renommierten Anbieters für nur 58 EUR zzgl. 19% Versicherungssteuer = 69,02 EUR. Eine sehr gute Privathaftpflichtversicherung ist bis zur Facharztanerkennung kostenlos enthalten.

WICHTIG: Wenn Sie sich gerade mit Risiken beschäftigen, denken Sie bitte auch an zwei weitere, für Jungmediziner ausgesprochen wichtige Themen:

  1. Ihre Absicherung gegen Berufsunfähigkeit, siehe unsere Seiten Beratung Berufsunfähigkeit sowie Berufsunfähigkeit als Arzt oder Zahnarzt und Berufsunfähigkeit und Versorgungswerk.
  2. Das „Einfrieren“ Ihres Gesundheitszustands für einen späteren Wechsel in die private Krankenversicherung mit einem PKV-Optionstarif für 6-7 EUR im Monat, siehe unsere Seiten Beratung Krankenversicherung sowie Arzttarife Private Krankenversicherung und Versorgungswerk und Krankenversicherung.

Bei beiden Themen gilt: Je früher Sie sich darum kümmern, desto gesünder sind Sie noch und desto günstiger ist Ihr Beitrag, siehe unserer Seite Berufsunfähigkeitsversicherung wann abschließen?. Ihren kostenlosen Online-Beratungstermin reservieren Sie sich unkompliziert über unseren Terminkalender.

Medizinstudenten erhalten diesen Versicherungsschutz schon für 8 EUR zzgl. 19% Versicherungssteuer = 9,52 EUR im Jahr, siehe Berufshaftpflichtversicherung für Medizinstudenten.

Weiter unten können Sie die aus unserer Sicht bestehenden Schwächen der Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte der Deutsche Ärzteversicherung DÄV nachlesen.

Das Beste daran: Sie zahlen für eine Berufshaftpflichtversicherung für Assistenzärzte zwar ggf. im Jahr 5 Euro mehr, als bei akquiseintensiven Finanzvertrieben. Dafür belästigt Sie nach dem Abschluss aber niemand und versucht Ihnen, alle möglichen Versicherungen zu verkaufen! Gleiches gilt für Studenten – wollen Sie wirklich für gesponserte 8 EUR im Jahr Ihre Daten verkaufen und von Akquiseanrufen genervt werden?

Dieser Artikel ist mit Blick auf Assistenzärzte, Assistenzzahnärzte und (Zahn-)Medizinstudenten geschrieben, die meisten Ausführungen gelten aber auch für Zahnärzte, Fachärzte, Oberärzte, Chefärzte und niedergelassene Ärzte, denen wir auf Grundlage der hier verlinkten sorgfältig ausgefüllten Risikoanalyse Berufshaftpflichtversicherung Humanmediziner Zahnmediziner gerne den passenden Versicherungsschutz vermitteln.

Aktuell: Berufshaftpflichtversicherung für Assistenzärzte und Coronavirus

Viele Ärzte helfen aktuell dabei mit, das Thema Coronavirus / SARS-CoV-2 (COVID-19) in den Griff zu bekommen, z.B. bei der Beratung von Patienten oder als Vertreter in Arztpraxen. Unsere Berufshaftpflichtversicherung erweitert die Arzthaftpflichtdeckung ohne Mehrprämie und ohne gesonderte Bestätigung auf solche unterstützenden Tätigkeiten bei Corona. Dies gilt auch für unterstützende Maßnahmen außerhalb von Praxen, z.B. bei der medizinischen Beratung (auch telefonisch oder per Telemedizin) oder bei Probenentnahmen.

Unsere Kunden empfehlen unsere Beratung in über 3.900 Bewertungen. Machen Sie sich den Weg zur Lösung Ihres Anliegens nicht unnötig schwer.

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Eine Berufshaftpflichtversicherung für Assistenzärzte ist Pflicht!

Schon als Assistenzarzt tragen Sie eine hohe Verantwortung und haben noch nicht die maximale Routine. Daher sollten Sie sich gegen potenzielle berufliche Risiken umfassend absichern.

Bei jeder Versicherung ist es sinnvoll, Eintrittswahrscheinlichkeit, maximalen Schaden und Kosten der Absicherung abzuwägen. Das Ergebnis spricht eindeutig für eine – ohnehin gesetzlich vorgeschriebene – Berufshaftpflichtversicherung für Assistenzärzte.

Eintrittswahrscheinlichkeit – Was kann passieren?

Trotz aller Sorgfalt können auch dem besten Assistenzarzt bzw. Assistenzzahnarzt Fehler bei der Behandlung von Patienten unterlaufen. Auch erfahrenen Ärzten geschehen Missgeschicke wie ein irrtümlich falsch verschriebenes Medikament oder das Skalpell wird versehentlich zu tief angesetzt. Statistisch passieren in Deutschland jeden Tag vier Behandlungsfehler dieser Art (siehe den hier verlinkten Pfefferminzia Artikel vom 7.6.2021), jedem Arzt wird ca. alle sieben Jahre ein Behandlungsfehler vorgeworfen und die geforderten Schadensersatzbeträge steigen immer weiter.

Wie hoch sind mögliche Schäden?

Im Dezember 2018 verurteilte z.B. das OLG Hamm den entbindenden Gynäkologen, einem geistig behinderten Mädchen wegen einer unterlassenen Blutzuckerbestimmung 500.000 EUR Schmerzensgeld zu zahlen. Zusätzlich muss er für alle Kosten aufzukommen, die dem massiv hirngeschädigten Mädchen im Laufe seines Lebens als Pflegefall durch seine Behinderung entstehen.

Im Juni 2021 verurteilte das Landgericht Limburg Krankenhaus, Krankenschwester und eine Belegärztin zu einem „rekordverdächtigen“ Schmerzensgeld von 1.000.000 EUR, weil ein Junge sich bei der Gabe eines Antibiotikums an einem Apfel verschluckt und daraufhin schwerste Hirnschäden erlitten hatte. Das Gericht entschied außerdem, dass dem Kläger „sämtliche künftigen unvorhersehbaren immateriellen sowie alle vergangenen und künftigen materiellen Schäden, die ihm infolge einer fehlerhaften Behandlung entstanden sind beziehungsweise noch entstehen werden“, zu ersetzen sind.

Berufshaftpflichtversicherung für Assistenzärzte standesrechtlich vorgeschrieben

Ärzte sind durch Standesrecht (§ 21 – Haftpflichtversicherung – der MBO-Ä) und landesrechtliche Regelungen (Hamburg: § 27 Abs. 4 HmbKGH, Nordrhein-Westfalen: § 30 Nr. 4 HeilBerG, Bayern: § 18 Abs. 1 Nr. 4 HKaG) zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung verpflichtet. Die Kassenärztlichen Vereinigungen fordern mittlerweile von einzelnen Ärzten aktiv Versicherungsnachweise ein. In § 6 Abs. 1 Nr. 5 der Bundesärzteordnung ist durch das Patientenrechtegesetz seit 2013 geregelt, dass das Ruhen der Appropation eines Arztes oder Zahnarztes ohne oder mit unzureichender Berufshaftpflichtversicherung angeordnet werden kann. Damit darf er seinen Beruf nicht mehr ausüben!

Bereits im Medizinstudium ist der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung für Praktika häufig vorgeschrieben.

Unabhängig von einer solchen formalen Pflicht ist, wie auch das Ärzteblatt schreibt, eine Berufshaftpflichtversicherung für Assistenzärzte unverzichtbar, damit ein Kunstfehler nicht die gesamte berufliche und private Existenz des Assistenzarztes gefährdet!

Eine Berufshaftpflichtversicherung für Assistenzärzte und Assistenzzahnärzte zahlt nicht nur bei berechtigten Forderungen, sondern unterstützt den Arzt auch im Vorfeld durch Prüfung der Haftung und Abwehr unberechtigter Ansprüche, inkl. Übernahme von Anwaltskosten und Gerichtskosten.

Berufshaftpflichtversicherung für Assistenzärzte über Krankenhaus bzw. Arbeitgeber?

Grundsätzlich haftet jeder Arzt gegenüber dem Patienten persönlich mit seinem Privatvermögen, auch als angestellter Assistenzarzt oder Assistenzzahnarzt im Krankenhaus.

Dementsprechend stellt auch § 18 Abs. 1 Nr. 4 HKaG zutreffend klar: „Die Versicherungspflicht besteht für den Arzt persönlich, es sei denn, der Arzt ist in vergleichbarem Umfang, insbesondere im Rahmen eines Anstellungs- oder Beamtenverhältnisses, gegen Haftpflichtansprüche abgesichert.“.

Ein Teil der Haftung ist häufig bereits über den Arbeitgeber bzw. das Krankenhaus abgesichert.

Achten Sie dabei auf folgende wichtige Punkte:

Wichtig: Sie sollten diese Bestätigung vom Arbeitgeber regelmäßig aktualisieren lassen um sicherzugehen, dass sich der Versicherungsschutz nicht durch Anbieter- oder Tarifwechsel verändert hat bzw. sogar gekündigt wurde!

Unser dringender Rat: Lassen Sie sich von Ihrem Krankenhaus/Arbeitgeber mit unserer Arbeitgeberbestätigung zur Arzthaftpflicht (hier zum Download) detailliert bestätigen, in welchem Umfang dort für Sie Versicherungsschutz besteht. Unser mit juristischem Know-How entwickeltes Formular ist besonders arbeitnehmerfreundlich formuliert! So bestätigt der Arbeitgeber z.B. am Schluss, Sie über evtl. Veränderungen Ihres Versicherungsschutzes zu informieren. Einige Felder sind schon vorteilhaft vorbelegt. Damit ist dann klar, wie weit der Schutz durch Ihren Arbeitgeber genau reicht und welche Lücken durch eine ergänzende eigene Berufshaftpflichtversicherung für Assistenzärzte abgedeckt werden müssen.

Was muss eine Berufshaftpflichtversicherung für Assistenzärzte leisten?

Eine Berufshaftpflichtversicherung für Assistenzärzte besteht i.d.R. aus zwei beruflichen Komponenten:

  1. Der angestellten Tätigkeit als Assistenzarzt oder Assistenzärztin.
  2. Eventuellen freiberuflichen Nebentätigkeiten als Assistenzarzt oder Assistenzärztin.

Eine Privathaftpflichtversicherung ist für Medizinstudenten und Assistenzärzte häufig kostenlos enthalten. Ergänzend kann noch eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll sein.

Der berufliche Teil

Assistenzärzte und Assistenzzahnärzte wechseln gelegentlich den Arbeitgeber. Idealerweise müssen Sie dann nicht jedes Mal auch die Berufshaftpflichtversicherung für Assistenzärzte wechseln, um die Leistungen an den Versicherungsschutz von Arbeitgeber bzw. Krankenhaus anzupassen. Wir empfehlen deshalb den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung für Assistenzärzte mit möglichst umfassenden Leistungen.

1. Generelle Regelungen einer Berufshaftpflichtversicherung für Assistenzärzte

Dazu gehört an vorderster Stelle eine ausreichende Deckungssumme von 7,5 Mio. EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden mit „Dreifachmaximierung„, d.h. bis zu dreifacher Leistung innerhalb eines Versicherungsjahres (= 22,5 Mio. EUR). Ältere Tarife sichern häufig nur 5 Mio. EUR / 15 Mio. EUR ab.

Sie haften als Arzt nicht nur zivilrechtlich persönlich, sondern begehen bei einem Kunstfehler auch eine gem. §§ 223, 228 StGB strafbare Körperverletzung, die auf Antrag des Patienten durch die Staatsanwaltschaft verfolgt wird. Deshalb benötigen Sie einen erweiterten Strafrechtsschutz, der Gerichtskosten und die Kosten eines Strafverteidigers übernimmt.

Manchmal werden Haftungsfälle erst nach Beendigung der ärztlichen Tätigkeit oder nach dem Tod des versicherten Arztes geltend gemacht. In diesen Fällen schützt eine sog. zeitlich unbefristete Nachhaftung.

Versicherer unterstützen Sie regelmäßig bei der Abwehr von Schadensersatzansprüchen durch auf Medizinrecht spezialisierte Juristen.

ACHTUNG: Bitte übersehen Sie nicht, der Berufshaftpflichtversicherung für Assistenzärzte und Assistenzzahnärzte umgehend Bescheid zu geben, sobald Sie Ihre Facharztprüfung abgelegt haben. Der Versicherungsschutz muss dann angepasst werden, u.a. ist die Privathaftpflichtversicherung i.d.R. nicht mehr kostenlos inkludiert. „Gute“ Tarife bieten einen sog. Deckungsanschluss nach Facharztanerkennung für möglichst viele Fachgebiete an, d.h. der Versicherungsschutz kann noch bis zu 12 Monate nach Facharztanerkennung weitergeführt werden.

2. Absicherung der angestellten Tätigkeit als Assistenzarzt

Generell versichert ist die „gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus ärztlicher Tätigkeit als angestellter oder beamteter Arzt in einer Krankenanstalt, im Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ), bei einem Arzt in freier Praxis und bei Behörden.“. Das reicht für die dienstliche Tätigkeit aus – nicht mehr und nicht weniger benötigen Sie zur Absicherung als Angestellter.

Ggf. sind noch einzelne Klarstellungen sinnvoll, z.B. dass bestimmte Tätigkeiten ebenfalls versichert sind wie beispielsweise

Dienstliche Auslandstätigkeiten im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses sollten ebenfalls versichert sein, am besten für bis zu 50 Monate (ältere Tarife: bis zu 24 Monate).

Für Bundeswehrärzte ist zusätzlich relevant, dass weltweite Bundeswehr-Auslandseinsätze und ein Regress nach § 24 Soldatengesetz versichert sind.

3. Absicherung freiberuflicher Nebentätigkeiten als Assistenzarzt

Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung üben häufig noch freiberufliche Nebentätigkeiten aus. Diese sollten ebenfalls möglichst umfassend versichert sein.

Zu den empfehlenswerten Leistungen gehören:

Kostenpflichtige Erweiterungen für freiberufliche Nebentätigkeiten:

Der private Teil: Privathaftpflichtversicherung

Eine Berufshaftpflichtversicherung für Assistenzärzte und Assistenzärztinnen wird sinnvollerweise ergänzt durch eine kostenlose umfassende Privathaftpflichtversicherung inkl. Lebenspartnern und Kindern mit einer Deckungssummen von 15 Mio. EUR pauschal mit „Dreifachmaximierung“, d.h. bis zu dreifacher Leistung innerhalb eines Versicherungsjahres (= 45 Mio. EUR) für eine lückenlose Absicherung inkl. Verlust privater und beruflicher Schlüssel, Sachschäden an Laborgeräten oder Gegenständen von Arbeitskollegen, etc.

Zusätzlich eine Rechtsschutzversicherung?

Der zusätzliche Abschluss einer Rechtsschutzversicherung kann insbesondere im Hinblick auf arbeitsrechtliche Streitigkeiten sinnvoll sein. Dort lässt sich der Strafrechtsschutz manchmal auch etwas umfassender absichern.

Unterlagen zur Berufshaftpflichtversicherung für Assistenzärzte

Damit Sie sich vorab einlesen können, hier die wichtigsten Unterlagen:

Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung für Assistenzärzte

Statt anonymem Online-Abschluss bieten wir Ihnen zur Berufshaftpflichtversicherung für Assistenzärzte nun auch unseren persönlichen Service an. Buchen Sie einfach einen kurzen, i.d.R. max. halbstündigen kostenlosen Beratungstermin („Sonstiges“ – bundesweit per Onlineberatung) oder senden Sie uns eine Mail an office(at)schlemann.com.

Wenn Sie sich hier auf unserer Seite vorab eingelesen haben, dauert die Umsetzung maximal eine halbe Stunde. Wir gehen mit Ihnen gemeinsam die Antragsfragen durch. Für den Abschluss sind dann noch ein paar Seiten zu unterschreiben, die Sie uns einfach per E-Mail als Scan oder als Fax zurücksenden können.

Berufshaftpflichtversicherung für Assistenzärzte der DÄV

Auch die Deutsche Ärzteversicherung (DÄV) bietet u.a. über deren Vertriebsorganisation Deutsche Ärzte Finanz (DÄF) eine ähnlich teure Berufshaftpflichtversicherung für Assistenzärzte mit eingeschlossener Privathaftpflichtversicherung an (ab 56 EUR p.a. über Marburger Bund/Hartmannbund oder in der Variante MedProtect in Kooperation mit einigen Landesärztekammern, ansonsten rund 60 EUR p.a.). Medizinstudenten zahlen hier 8 EUR im Jahr.

Bei der Berufshaftpflichtversicherung der DÄV gibt es nach den „Vertragsgrundlagen für die Haftpflichtversicherung von Ärzten, Zahnärzten, (Zahn-)Medizinstudenten und Tierärzten (VHV 04.2016)“ im Vergleich zu dem von uns empfohlenen Anbieter nicht nur für Assistenzärzte einige wichtige Unterschiede bzw. Schwächen, sowohl bei der Berufshaftpflichtversicherung (BHV) als auch bei der enthaltenen Privathaftpflichtversicherung (PHV).

Einige der nach diesen „Vertragsgrundlagen“ zunächst fehlenden Leistungen werden bei der DÄV über die in der Versicherungspolice aufgeführten „Besonderen Bedingungen zum „All-inclusive“-Paket“ wieder eingeschlossen, teils „ab Status Medizinstudent im PJ“ und teils ab „Assistenzarzt in Weiterbildung“. Als Arzt müssen Sie also immer genauestens darauf achten, dass und welche dieser Einschlüsse in der Police als Ausnahme dokumentiert sind und ob sie das auch bleiben! Sicherer ist es, wenn sich der komplette Versicherungsschutz direkt aus den Vertragsbedingungen ergibt.

BHV: Pränataldiagnostik / Geburtshilfe

DÄV: „Soweit nicht beantragt und dokumentiert, besteht kein Versicherungsschutz für Pränataldiagnostik und Geburtshilfe; Versicherungsschutz besteht jedoch bei Erste-Hilfe- Leistungen.„. Ggf. Einschluss über die „Besonderen Bedingungen zum „All-inclusive“-Paket“ (s.o.).

Der von uns empfohlene Anbieter schließt Pränataldiagnostik und Geburtshilfe generell nicht vom Versicherungsschutz aus!

BHV: Nicht medizinisch indizierte ästhetische / kosmetische / plastische Behandlungen und Eingriffe

Im Rahmen des Studiums oder der Facharztausbildung werden einige Ärzte, insbesondere Hautärzte, plastische Chirurgen oder Zahnärzte, Oralchirurgen, und Kieferorthopäden, auch nicht medizinisch indizierte ästhetische bzw. kosmetische Behandlungen und Eingriffe bzw. Maßnahmen der plastischen Chirurgie durchführen. Diese sind nach den Bedingungen der DÄV ausgeschlossen sofern nicht gesondert beantragt und dokumentiert (ggf. über die „Besonderen Bedingungen zum „All-inclusive“-Paket“, s.o.) oder unter eng definierten Bedingungen von Fachärzten durchgeführt.

Der von uns empfohlene Anbieter schließt zwar ebenfalls „Behandlungen und Eingriffe, die aus ästhetischen Gründen zur Beseitigung von Schönheitsfehlern vorgenommen werden und nicht der Verbesserung von körperlichen Funktionen dienen“ zunächst vom Versicherungsschutz aus. Hier gilt jedoch folgende wichtige Ausnahme: „Ausgenommen hiervon sind Behandlungen und Eingriffe, die im Rahmen der Aus- und Weiterbildung vorgenommen werden.“ – ohne dass der Arzt dazu aktiv werden muss!

BHV: Klinische Studien / Klinische Prüfungen

Manche Ärzte arbeiten im Rahmen ihrer Ausbildung bzw. Promotion wissenschaftlich, z.B. durch Mitwirkung an klinischen Studien oder klinischen Prüfungen. Auch hier können extrem hohe Schäden entstehen, wenn die untersuchte Therapie schädliche Nebenwirkungen aufweist. Daher ist ein umfassender Versicherungsschutz unbedingt zu empfehlen.

DÄV: „Nicht versichert ist die Haftpflicht wegen Personenschäden, welche auf die zu prüfenden Medikamente, Therapien oder Verfahren einer klinischen Studie/Prüfung zurückzuführen sind; unabhängig davon, ob diese im In- oder Ausland einer Versicherungspflicht unterliegt oder nicht. Mitversichert sind jedoch die originären ärztlichen Tätigkeiten im Rahmen dieser Studie/Prüfung.

Der von uns empfohlene Anbieter schließt Schäden aus der Mitwirkung an Klinischen Studien/Klinischen Prüfungen generell nicht vom Versicherungsschutz aus!

BHV: Chirotherapie / Osteopathie / Traditionelle Chinesische Medizin (TCM)

DÄV: „Soweit nicht beantragt und dokumentiert, besteht kein Versicherungsschutz für chirotherapeutische / osteopathische /TCM Behandlungen und Eingriffe.“ (mit Ausnahme von Orthopädie-Fachärzten für Chirotherapie und Osteopathie“.

Der von uns empfohlene Anbieter schließt Chirotherapie, Osteopathie und Traditionelle Chinesische Medizin generell nicht vom Versicherungsschutz aus!

BHV: Auslandsaufenthalte

Viele Ärzte planen im Rahmen der beruflichen Aus- und Weiterbildung Auslandsaufenthalte, z.B. in der Schweiz oder den USA. Nach den Bedingungen der BHV DÄV ist die „Ausübung einer vorübergehenden ärztlichen Tätigkeit außerhalb Deutschlands“ nur versichert „sofern beantragt und im Versicherungsschein dokumentiert„. Der Arzt muss also immer darauf achten, dass dieser Einschluss dokumentiert ist (z.B. mit den Besonderen Bedingungen zum „All-inclusive“-Paket der DÄV) und das auch später bleibt, sonst hat er im Schadensfall ggf. ein ernstes Problem, gerade in Ländern wie den USA, in denen Schadensersatzprozesse häufig mit extremen Zahlungen enden.

Anders der von uns empfohlene Anbieter: „Darüber hinaus besteht Versicherungsschutz für einen vorübergehenden weltweiten Auslandsaufenthalt zum Zwecke einer beruflichen Aus- und Weiterbildung für die Dauer von bis zu 24 Monaten“ – ohne dass der Arzt insoweit aktiv werden muss!

BHV: Humanitäre Auslandseinsätze

Manche Ärzte engagieren sich in ihrer Freizeit erfreulicherweise für humanitäre Auslandseinsätze, z.B. bei der von uns intensiv unterstützten Christoffel Blindenmission. Bei der BHV der DÄV gilt hierfür die gleiche o.g. Auslandsklausel, d.h. „die Ausübung einer vorübergehenden ärztlichen Tätigkeit außerhalb Deutschlands“ ist nur versichert „sofern beantragt und im Versicherungsschein dokumentiert“ (ggf. über die „Besonderen Bedingungen zum „All-inclusive“-Paket“, s.o.).

Anders der von uns empfohlene Anbieter: „Darüber hinaus besteht Versicherungsschutz für einen vorübergehenden Auslandsaufenthalt zu humanitären ärztlichen Einsätzen in Entwicklungshilfe-Ländern/Katastrophengebieten aus Anlass der Berufsausübung für eine Dauer von bis zu 365 Tagen pro Jahr.“ – ohne dass der Arzt dazu aktiv werden muss!

PHV: Entschädigung zum Neuwert

Wenn Sie fremde Sachen beschädigen, erstattet die Privathaftpflichtversicherung normalerweise nur den sog. Zeitwert, so auch die DÄV. Für den Geschädigten ist das ärgerlich, denn er muss sich Ersatz zum Neuwert kaufen. Gute PHV Tarife wie der von uns empfohlene Anbieter machen hier eine Ausnahme und leisten Wunsch des Versicherungsnehmers Schadenersatz bis zum Neuwert (max. 2.000 EUR je Versicherungsfall und Versicherungsjahr).

PHV: Nebenberufliche Tätigkeiten, z.B. Erteilung von Fitnesskursen

Es soll Assistenzärzte geben, die nach dem Job noch überschüssige Energie haben und nebenbei Fitnesskurse geben. Eine unserer Kundinnen, Assistenzärztin in der Weiterbildung zur Frauenärztin, schrieb uns dazu:

Ich hab über die Deutsche Ärzteversicherung / Axa eine Privat/Berufshaftpflicht für 62 EUR im Jahr. Will jetzt ab sofort aber auch Spinning Kurse geben und hätte eigentlich erwartet, dass das in meinem Personenschutz mit drin ist. Ist es aber nicht und zusätzlich 62 EUR nur für die Erweiterung finde ich ziemlich happig

Unsere Antwort: „Vielleicht ist DÄV / AXA hier einfach die falsche Wahl. Bei der von uns empfohlenen Lösung ist die Erteilung von Fitnesskursen im Paket für Studenten mit drin“.

Bei dem von uns empfohlenen Anbieter sind bis zu einem Jahresumsatz von max. 12.000 EUR folgende selbstständige nebenberufliche Tätigkeiten (ohne Angestellte) kostenlos enthalten: Flohmarkt- und Basarverkauf, die Erteilung von Nachhilfe- und Musikunterricht sowie Fitnesskursen, der Vertrieb von Kosmetika, Haushaltsartikeln, Bekleidung, Schmuck, Spielsache, Kunsthandwerk, die Betätigung als Alleinunterhalter (das sind Ärzte ja häufig schon im Beruf 😀) und Gästeführungen.

PHV: Mitversicherung von Kindern bis Ende berufliche Erstausbildung

Bei Privathaftpflichtversicherungen sind in den „Familientarifen“ unverheiratete Kinder i.d.R. auch ohne häusliche Gemeinschaft bis zum Ende der ersten Berufsausbildung mitversichert. Was gilt jedoch als „berufliche Erstausbildung“?

Hier nun auch mal ein kleiner Pluspunkt der DÄV. Dort fallen darunter „schulische Ausbildung/berufliche Erstausbildung – Lehre und/oder Studium inkl. Masterstudium, auch Referendarzeit, Fortbildungsmaßnahmen, Praktika und dergleichen)„.

Der von uns empfohlene Anbieter regelt das ungünstiger: „auch Bachelor- und unmittelbar angeschlossener Masterstudiengang, nicht Referendarzeit, Fortbildungsmaßnahmen und dgl.)

Kinder von Assistenzärzten werden dieses Alter allerdings nur selten schon erreicht haben 🙂 .

Weitere Unterschiede

Werden noch sukzessive ergänzt bzw. auf Nachfrage geklärt und besprochen.

Unser Fazit zur Berufshaftpflichtversicherung für Assistenzärzte DÄV

Wählen Sie besser die umfassendere Lösung – erst recht bei den minimalen Beitragsunterschieden!

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